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Hanauer K Anzeiger
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0«teliSh«ch 1,80 DL, mor.Mch SV PfZ., fik <r^ »âNi-t SÈotm Otten mit bem betreffenden Pvstausschlas.
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General-Anzeiger
AAlliihcs GlM fit Stabt* mi Mkrns sonst
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sssn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
1906
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Nr. 137
^etiifpr^attf^Ittf; Nr. 605
Freitag den 15. Jnui
Fernsprechaitschlittz Nr. 605»
Amtliches
Landkreis F)anau# BekMtMchllWn lies Königlichell Lllvkiltsllillts.
An sämtliche Herren Bürgermeister und den Herrn Gutsvorsteher in Pulverfabrik.
Betrifft die schrtlstatistische Erhebung am 20. Jimi.
Wenn ein Lehrer am 20. Juni beurlaubt ist z. B. weil er beim Militär dient oder weil er wegen einer Badekur oder wegen Teilnehmens an einem Kursus ortsabwesend ist, so hat er dennoch die Lehrerzählkarte auszufüllen, muß aber die Tatsache und den Grund bezw. Zweck der Beurlaubung auf der Zählkarte deutlich angeben.
Da Grundsatz ist, daß für jede Lehrperson nur eine Zählkarte einzureichen ist, so sind für die Vertreter jener beurlaubten oder erkrankten Lehrer keine Zählkarten auszu- tüllen sofern eine Karte für sie bereits ausgestellt ist.
Hanau den 12. Juni 1906.
Der Königliche Landrat.
JV3tr.4301 v. Beckerath.
Bekanntmachung für Keflelstadt.
1. der Rentner Anton Döring, hier wohnhaft,
2. der Kaufmann Gustav Graeve, wohnhaft in Hanau,
3. der Chemiker Martin Böhler, wohnhaft in Frankfurt a. M.,
4. der Bauunternehmer J. H. Hack, wohnhaft in Hanau, beabsichtigen, auf ihren au der Hochstädter Landstraße be- hrgencn Grundstücken und zwar: .
zu 1. Kartenblatt 17 Parzelle 20/3, zu 2. „ 17 „ 21/3, zu 3. „ 17 „ 22/3 und
ZU 4. „ 17 „ 23/3 je ein Wohnhaus zu errichten.
Da nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 1890 betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hessen-Nassau hierzu die Ansiedelungsgenehmigung erforderlich ist, mache ich Vorstehendes mir dem Hinzufügen bekannt, daß gegen den Antrag innerhalb einer Präklusivfrist von zwei Wochen bei dem Herrn Landrat zu Hanau von den Eigentümern, Nutzungs-, Gebrauchsberechtigten und Pächtern Einspruch erhoben werden kann.
Der Einspruch muß durch Tatsachen begründet werden, welche die Annahme rechtfertigen, daß die Ansiedelung die Interessen der Gemeinde sowie der benachbarten Grundstücke gefährdet.
Kesselst adt den 14. Juni 1906.
Der Bürgermeister. 12615
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 braune wollene Pferdedecke, 1 weißes Kettchen (an der kath. Kirche), 1 Stielet mit Horngriff.
Gefunden im Lamboywald: 2 Hausschlüssel, i blau und weißer Kinderstrohhut, 1 Herren-Regenschirm, 1 goldnes Armband, 1 schwarzseidener Damenschirm, 1 Schließkorb mit verschiedenem Inhalt, 1 Schlüsselbund mit 12 kleinen Schlüsseln.
Verloren: 1 Taschenbuch (Reisenotizbuch).
Verloren im Lamboywald: 1 dunkelblauer seidener Damenschirm mit Ueberzug und silbernem Griff, 1 goldene Kravattennadel mit kleinem blauen Stein, 1 goldnes Medaillon.
Hanau den 15. Juni 1906.
Hus Hanau Stadt und Cand.
Hanait, 15. Juni.
LeßMiche Sitzung der AMveroMteu-Vttsmlnlllng
vom 14. Juni 1906.
Anwesend waren die Herren: Canthal, Vorsteher, Aukamm, Beyer, Bonn, Craß, Daßbach, Hoch, ^olm, Honsen, Dr. Heraeus, Kehl, Koburger, Kreuter, Loßberger, Müller, Ohl, Peteler, Rousselle, Salomon, Schroeter, Schwabe, Spatz, Stübing, Uth, Dr. Wagner, Dr. Wenke, Wohlfahrt. — Vom Magistrat: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
Unterhaltung der Feuer meldeanlage.
Da sich bei den Leitungen der Feuermeldeanlage noch immer einzelne Unzuträglichkeilen bezw. Störungen zeigen, die teils auf Berührung mit Bäumen, teils auf unzweckmäßige Anlage einzelner älterer Strecken zurückufübren sind,
und weiterhin an verschiedenen Stellen, an denen die Schlüssel zu den Meldern erhältlich sein sollen, die entsprechenden Wachtglocken teils fehlen, teils mangelhaft funktionieren, ebenso entsprechende Hinweisschilder über den Schlüsseldepots neuangebracht oder geändert werden müssen, sind für die nächste Zeit wesentlichere Ausgaben zur Unterhaltung nötig. Es sollen deshalb die im Jahre 1905 im Titel VI D „Feuerlösch- und Rettungswesen" ersparten Beträge, die ungefähr 600 Mk. ausmachen, in Restausgabe gestellt und mit zur Unterhaltung der Feuermeldeanlage verwendet werden. Dem wird zugestimmt.
Anstellung eines Baukontrolleurs.
Der Finanz-Ausschuß hatte auf Antrag des Stadtv. Dr. Heraeus beschlossen, sich mit der vom Stadtv. Hoch gewünschten Anstellung eines Baukontrolleurs im Prinzip einverstanden zu erklären. In der heutigen Sitzung erklärte nun Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, daß infolge Erkrankung eines Beamten die anderweite Verwendung des seither die Baukontrolle ausführenden Beamten notwendig geworden sei imb deshalb inzwischen ein besonderer Baukontrolleur angestellt worden sei. Dies wurde debattelos zur Kenntnis genommen.
Neubeschaffung eines Kassenschrankes.
Durch den Einbruch im Rathause wurde der Kasfenschrank der Stadthauptkasse, in dem die Kassenbücher aufbewahrt werden, so beschädigt, daß eine Reparatur mehr kosten würde, als ein neuer. Es soll deshalb ein neuer feuer-, nicht diebessicherer Bücherschrank beschafft werden. Die hierfür erforderlichen Kosten von 750 Mark werden bewilligt.
Blitzableiteranlage auf dem Altstädter Rathaus.
Die wertvolle Sammlung des Geschichtsvereins läßt, da das Ältst. Rathaus durch den Turm der Marienkirche nicht gegen Blitzgefahr geschützt ist, es notwendig erscheinen, einen Blitzableiter auf dem Ältst. Rathaus anzubringen. Erforderlich sind 340 Mark, welche bewilligt werden.
Elektrische Beleuchtung des Stadttheaters.
Da f. Zt. nur die elektrische Beleuchtung des Zuschauerraumes, nicht aber auch des Orchesters beschlossen wurde, die Unterschiede der beiden Lichtarten aber im Orchesterraum als ein Uebelstand empfunden wurden, hat die Bauleitung von bem am Zuschauerraum ersparten Betrag von 624.39 Mark 598.70 Mark zur Einrichtung der elektrischen Beleuchtung des Orchesterraumes verwendet. Die Versammlung spricht nachträaljche Bewilligung aus mit der Erklärung, daß sie im Einverständnis mit dem Magistrat die Ausdehnung der elektrischen Beleuchtung auf den Orchesterraum im Stadttheater ohne Zustimmung der städtischen Körperschaften als unzulässig erachtet.
Straßenüberführung der Dammstraße und Steinheimerstraße über die Eisenbahn.
Die Eisenbahndirektion ist an die Stadt mit einem Projekt herangetreten, das eine Straßenüberführung der Damm- und Steinheimerstraße über die Eisenbahn am früheren Lokomotivschuppen vorsieht, aber so unzweckmäßig und für die Stadt nachteiliger Art ausgearbeitet ist, daß Magistrat und Finanzkommission ohne weiteres daS Projekt ablehnen mußten. Stadtv. Spatz kritisiert als Referent der Kommission das Projekt in ziemlich scharfer Weise, das dann ohne Debatte abgelehnt wird.
Anderweite Mietsfestsetzung.
Die Miete für das Haus Kanalplatz 5, das seither dem , verstorbenen Steuerinspektor Appel für jährlich 206 Mark j vermietet war, welche Miete der in den letzten Jahren ein- 1 getretenen allgemeinen Mietssteigerung und den veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht, soll auf 400 Mk. festgesetzt werden. Dem wird zugestimmt.
Entschädigungsanspruch.
Eine Frau K. aus Kesselstadt beschädigte in der Theatervorstellung am 15. März im Stadttheater ihre seidene Bluse dadurch, daß die emaillierte Platznummer ihres Abonnementsplatzes durch Abspringen der Emaille defekt geworden war, und verlangte von der Stadt Schadenersatz in Höhe von 30 Mk., ermäßigte diesen jedoch Nach einer sachverständigen Prüfung der Bluse auf 10 Mark, welcher Betrag bewilligt wird.
Vermächtnis.
Der verstorbene Herr Rentner Bracker hat für die Armen der Stadt Hanau 500 Mark gestiftet, welches Vermächtnis unter dem Ausdruck des Dankes angenommen wird.
Haftpflichtversicherung der Stadt.
Der Magistrat beantragt, die Versicherung der Stadt gegen Haftpflicht auch auf Sachbeschädigungen im Stadttheater auszudehnen und weiterhin die bisherige Mprozentige Versicherung in eine 100prozentige umzuwandeln, wodurch eine jährliche Mehrprämie von 329,77 M. erforderlich sei. Schäden bis zu 20 M. sind jedoch auch bei der Vollversicherung durch die Stadt zu tragen. Die Vollversicherung wird abgelehnt, da es von Vorteil sei, wenn die Stadt in eine Prüfuna der
| einzelnen Fälle eintrete, das sie müsse, solange sie selbst ; finanziell daran beteiligt sei. Der Ausdehnung der Versiche- : rung auch auf das Stadttheater wird zugestimmt.
- Erpachtung und Herrichtung eines Platzes.
Der Magistrat hat beschlossen, die Eisenbahnverwaltung zu ersuchen, den Platz, auf dem der Lokomotivschuppen der ehem. Hess. Ludwigsbahn gestanden hat, der Stadt zu verpachten für jährlich 50 M. unter der Bedingung, daß sie ihn nur an sich zieht, sobald sie ihn selbst gebraucht. Der Platz soll mit einem Kostenaufwand bis zu 600 M. mit einfacher» gärtnerischen Anlagen versehen werden.
Ausbau der Rückertstraße.
Dem Beschluß der Baukommission gemäß soll die Rückert- i straße ausgebant und zu diesem Zweck ein Betrag von 17 200 Mk. in Ausgabe und 6900 Mk. in Einnahme auf Titel A 0 HI für 1906 bewilligt werden.
Der Magistrat schließt sich dem an und begründet die Vorlage wie folgt:
Der Bauunternehmer Friedrich Keunecke, der eine Anzahl von Häusern in der Rückertstraße erbaut hat, beabsichtigt, nachdem das Eckgebäude Rückertstraße und Straße 52 fertig gestellt ist, das gegenüberliegende Eckgebäude auf Parzelle 372/62 und anschließend kinzigaufwärts in der Straße 52 weitere 3 Neubauten zu errichten. Die Entwässerung der Rückertstraße wird z. Zt. durch einen Privatkanal deS Keunecke, der in die Kinzig einmündet, bewirkt. Wenn die Straße 52 mit den erwähnten 4 Neubauten besetzt werden soll, so müßte die Rückertstraße einen ordnungsmäßigen Kanal haben, und ebenso müßte auf die Länge der Keunecke'schen Neubauten in der Straße 52 der Kanal verlegt werden. Das Einbauen des Kanals in die Rückertstraße ist mit Rücklicht darauf, daß ihre gegenwärtige Breite nur 6 Meter beträgt, und dieselbe bedeutend ausge'üllt ist, unmöglich. Es wäre daher per Ausbau der Rückertstraße notwendige und ist vorbehaltlich der Zustimmung der Körperschaften mit Keunecke in dieser Beziehung folgendes besprochen worden.
Die Rückertstraße soll nach dem neuesten Beschluß der Körperschaften vorn 17. Febr. bezw. 26. April 1906 auf 10,50 m angelegt werden (nach dem Beschluß vom 4. Oktober 1904: 13,50 m). Bezweckt ist hierbei auf der einen Seite ein Vorgarterr von3 Meter, wodurch daS Anschneiden des früher Deines'schen HauseS I vermieden wird. Der einzige Interessent an der Straße ist außer dem Kreis, der den größten Teil der Straße wegen des Kreishauses unbebaut lassen wird, nur Keunecke. Derselbe würde seine Zustimmung zur Abänderung des Flucbt- linienplanes davon abhängig machen, daß ihm die Bebauung der Straße 52 gestattet wird. Keunecke hat sich durch den Vertrag vom 18. bezw. 21. Oktober 1902, der von den Stadtverordneten am 1. September 1902 genehmigt ist, zum Ausbau der Rückertstraße zu gewissen Preisen verpflichtet, den Straßenkörper, soweit er in seinem Eigentum stand, an die Stadt abgetreten und ebenfalls sich zur Zahlung der orts statutarischen Straßenkostenbeiträge bezügl. der an der Rückertstraße bereits errichteten Häuser bereit erklärt. Keunecke ist ferner bereit, die Straße 52, soweit er dieselbe mit Gebäuden besetzt, auf seine Kosten unter Aufsicht und nach Angabe der Stadt auszubauen unb den Kanalkosten- ; beitrag mit 25 Mk. für den einseitigen Straßenmeter zu be- ‘ zahlen.
Der Landkreis ist seinerseits bereit, das in die Straß« fallende Gelände unentgeltlich an die Stadt abzutreten, auch derselben die Anschüttung einer Böschung in das ehemals Deines'sche Grundstück hinein zu gestatten) will aber Straßenbeiträge nur dann und insoweit bezahlen, als er Gebäude an diè Rückertstraße stellt.
Um nun festzustellen, ob der Ausbau der Rückertstraße,
; deren Zustande auf die Dauer wohl nicht haltbar sein werden, bei dem vorhandenen halbseitigen Ausbau empfehlens- wert ist, wird folgende Berechnung aufgestellt:
Der Ausbau der Straße 52 kostet, wie oben bemerkt, nichts, im Gegenteil werden wir aus den Kanalkosten noch ! etwas gewinnen. Der Ausbau der Rückertstraße kostet 17 200 Mk. Die Höhe der Kosten erklärt sich vor allen Dingen dadurch, daß 1550 Kubikmeter Boden notwendig sind zur Auffüllung der Straße. Von diesen 17 200 Mk. geht ein Teil wieder von Keunecke bezw. den übrigen Anliegern auf der rechten Seite der Straße ein, der insofern nicht ganz sicher festgestellt werden kann, als der dem Keunecke anzurechnende Wert des unentgeltlich abgetretenen Straßengeländes nicht ohne weiteres feststeht. Nachdem die Straße von 13,50 Meter auf 10,50 Meter Breite angelegt ist, hat Keunecke mehr Gelände abgetreten als er abtreten mußt« und die Frage dreht sich darum, wieviel für den Quadratmeter Gelände dem Keunecke zu vergüten sein wird. Außerdem hat Keunecke fürdieausgebauteHälfte der Rückertstraßeerheblich« Bodenmengen angeliefert, die ihm ebenfalls angerechnet werden müßten, sodaß Keunecke noch zu erstatten haben mürbe 6900 Mark, wenn der Quadrat,neter Straßengeläude mit 10 Mk. berechnet wird. Von den aufzuwendenden Straßenh«. stellungskosten mit 17 200 Mk. würden also abgehen di« 6900 Mk. Straßenkostenbeiträge, sodaß die Stadt noch 16(300 Mk auizuwenden haben würde. Wenn man die Kanals«.