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vtertÄjLhrllch 1,80 Mk^ monatlich 60 Pg., fite ni* wâttige Bbormmien mit beut beteefienben PostaufM«».

Die ehqelne Nummer kostet 10 Pfg.

Notatierâuck und Verlag der BuchdrirSerei de» ««hu e». Waisenhauses in Hanau.

Gkueral-Aszrigtr

Amtliches OkM für Stabt- and Landkreis Sana».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssmr- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 132 F-ernspr-cha»schl»s; Nr. 605. Freitag dkN 8. JUNi F-ernsprechanschlutz Nr. 605.1906

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Amtliche Beilage Nr. ?"

Amtliches

Eandkreis Hanau. Bâmtmchmgen des Miglichen LNdrämts.

Die Bruchköbeler Landstraße wird zwecks Neu- deckung von der Gemarkungsgrenze der Stadt Hanau bis nach Bruchköbel von Samstag den 9. d. Mts. ab auf die Dauer von 8 Tage» für Fuhrwerk mit mehr als 20 Zentner Ladegewicht gesperrt.

Hanau ben 7. Juni 1906.

Der Königliche Laudrat.

V 4228 I. A.: Co nr a b, Kreissekretär.

Diejenigen Herren Bürgernieister und Guisvorsteher, in deren Gemeinden ec. Z» und Abgänge an Ein- kommen- und ErgänzUngsstener bis jetzt vorge­kommen sind, wollen mir die vorgeschriebenen Kontrollallszüge alsbald einreichen.

Eine Anzahl Bürgermeister rc. ist hiermit noch im Rück­stand.

Hanau den 7. Juni 1906.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-Veranlagungs -Kommission für den Landkreis Hanau.

üt. 3642^; V.: S-i e m o u, Regierungs-Wejjor.

Nach Artikel 7 IV Ziffer 3 Abs. 2 der Anweisung vom 5. März 1894 zur Veranlagung der Betriebs­steuer, abgedruckt in der Erlrabeilage zum Amtsblatt für 1894 Seite 98, haben die Herren Bürgermeister und Guts- vorsteher von allen zur Anmeldung kommenden vorüber­gehenden betriebssteuerpftichtigen Betrieben dem Landrat Anzeige zu erstatten. Diese Allzeige hat auch Angaben über die Höhe der Betriebssteuer, sowie darüber zu enthalten, ob die Steuer, lvic es ange­ordnet worden, von dem nachsuchenden Verein oder Gastwirt re. gleichzeitig bei der Erlaubniser­teilung entrichtet worden ist. Die Höhe der Be­triebssteuer bestimmt sich nach § 60 des Gewerbesteuergesetzes bezw. Artikel 3 der gedachten Anweisung imb beträgt

für jeden von der Gewerbesteuer freigelaffenen

Gewerbetreibenden . . . 10 Mark, für jeden in der Gewerbeklasse IV besteuerten

Gewerbetreibendell . . . .15 Mark, für jeden in der Klasse III besteuerten Ge­

werbetreibenden . . . . 25 Mark, u. s. w.

Da im Laufe des Sommers öfters Festlichkeiteil der Gesangvereine, Turnvereine, Waldfeste u. s. w. veranstaltet werden, so bringe ich vorstehende Vorschrift ben Herren Ortsvorstündcn jmb Gutsvorstehern in Erinnerung und er­warte deren pünktliche Beachtung.

Hanau den 6. Juni 1906.

Der Königliche Landrat.

St. 3343 I. B.: Sie m o n, Reg.-Assessor.

Lmk»irtslkift>ilktt Kttismeiii Kanin.

Seitens des landwirtschaftlichen Kreisverems findet am Sonntag, den 10. Juni d. Zs. eine Besichtigung von landwirtschaftlichen Betrieben und Guts- wirtschafteu in Dörnigheim, Hochstadt, Bischofsheim, Mainkur und Fechenheim statt. Treffpunkt der Teilnehmer aus Hanau um P/t Uhr nachmittags an der Wirtschaft zum goldnen Löwen Vorstadt Nr. 1 hierselbst, für die übrigen Teil­nehmer um 2/i Uhr in Dörnigheim bei dem Gasthaus zum weißen Roß. Wegen der Bereitstellung von Fuhrwerken wollen die hiesigen Teilnehmer ihre Beteiligungen an der Bereisung alsbald dem Schriftführer des Vereins, Herrn Domänenrentmeistcr Reinhardt hierselbst, mitteilen.

Die Herren Bürgermeister werben ersucht, die vorstehende Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden wiederholt tu ortsüblicher Weise bekannt 51t machen.

Hanau, den 1. Juni 1906.

Der Königliche Landrat.

v. D e ck e r a t b-

Hus Hanau Stadt und £and.

Hana», 8. Juni.

* Zerienmonatskarte» ser Eisenbahn Auch in diesem Jahre werden im Bereiche der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen für die Sommerferien der höheren Schulen, soweit ein Bedürfnis vorliegt, Ferienmonats­karten (Stamm- und Nebenkarten) 1. bis 3. Klasse zu den­selben Bedingungen wie gewöhnliche Monatskarten ausgegeben. Die Karten können schon vor dem Beginn der seriell bei den Fahrkartenausgabestellen entnommen werben.

* Dentsch-Evanges. Franenbnnd. In Hannover hat der Magistrat Waisenpflegerinnen der Ortsgruppe des Deutsch-Evangel. Frauenbundes seit 1900 ehrenamtlich an­gestellt ; es sind 90 Waisenpflegerinnen in der Arbeit be­schäftigt. Ebenfalls hat der Magistrat ehrenamtliche An­stellung von Armenpflegerinnen beschlossen. Die Ortsgruppe Hannover würbe beauftragt, auch für diese Arbeit Mitglieder zu entsenden. In der Ortsgruppe des Deutsch-Evangel. Frauenbundes Bielefeld sind 49 Waisenpflegerinnen ehren­amtlich in der städtischen Waisenpflege tätig.

* Vaterländischer Frattenverein. Die Zahl der Zweigvereine des Vaterländischen Frauenvereius ist, nach dem soeben erstatteten Bericht, im verflossenen Jahre um 30 gestiegen, sodaß die Gesamtzahl derselben jetzt 1200 beträgt. Beteiligt an diesem Wachstum sind die Provinz Ostpreußen mit 7, Hannover mit 5 und der Bezirksverband Wiesbaden mit 4 Vereinen. Die der anberen Provinzen weit über­legene Zahl der Vereine, und zwar 156, sichert Ostpreußen nach Ivie vor die erste Stelle unter den Verbänden.

* GüterabfevtigitNg. Es dürfte viele interessieren 31t erfahren, daß Sendungen mit der emjadjen Bahnhof- bezeichnung Frankfurt a. M., welche aus dem hiesigen Ost- bahnhof aufgcgeben werden, nicht auf Fraukfurt-Hauptgüter- bahnhof, sondern nach Frankfurt - Sachsenhausen abgefertigt werden. Wünscht jemand, daß sein Gut auf Frankfurt-Haupt­güterbahnhof abgefertigt werden soll, so muß das ausdrücklich im Frachtbrief vermerkt sein, andernfalls das Gut auf Sachsen­hausen abgefertigt wird.

* Die Htntptvsrsarmninng des Berbandes der Gettkeirtdebeamte» für den Regierungsbezirk Cassel findet am 9. und 10. Juni in Rotenburg statt. Die Verhand­lungen beginnen nachmittags im Hotelzum Engel", und soll sich abends ein Bierkommers auf dem Weidenberg an­schließen. Die Hauptversammlung findet Sonntag um IO3/* Uhr am Weidenberg statt. Es sind für dieselbe zwei Vor­träge vorgesehen. Der Nachmittag wird mit einem Festessen auf dem Rathaussaale und von 3 Uhr ab mit Konzert auf dem Buck'schen Keller auSgefüllt.

' Eine Gratulation des Kronprinzen. Einer besonders ehrenden Anerkennung anläßlich seines Sieges über die französische Mannschaft bei dem Wettspiel am l. Pfingst­feiertag konnte sich der Erste Hanauer Fußballklub 1893 erfreuen. Unser Kronprinz, selber ein eifriger Sportsmann, interessiert sich lebhaft für die sportlichen Wettkämpfe und hat seiner Freude über den Sieg der Hanauer Mannschaft in einem Telegramm Ausdruck gegeben, das am 6. Juni hier bei dem Vorstand des Fußballklubs 1893 einlief. Das­selbe lautet:Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz läßt dem Fußballklub zu seinem schönen Erfolg herzlichst gratulieren, v. Trotha, Hofmarschall."

* Knnstnotiz. Die Juli-AuSstellung im Kunstsalon Hermes Frankfurt n. M., Roßmarkt 15, bringt Kollektionen von L. N e n h 0 f f, L. v. S e n g e r, Prof. H. C h ris - Hansen. Ferner Einzelwerke von I. Zuloaga, F. v. Lenbach, G. in Ganal, A. v. Menzel, G. v. Mar, G. Cour­bet, E. v. Gebhardt, Prof. H. Petersen, E. Ran.

* Heimarbeitsausstellimg in Frankfurt a. M. Wie bereits früher schon berichtet, beabsichtigt dasSoziale Museum" und dasFreie Deutsche Hochstift" in Verbindung mit anderen gemeinnützigen und Arbeiterkorporationen im Frühjahr 1907 eine allgemeine Ausstellung von Heim- arbeitscrzeügnlssen zu veranstalten. Dieselbe soll sich aber nicht nur auf den Stadtkreis und der näheren Umgebung von Frankfurt erstrecken, sondern ungefähr das Gebiet um­schließen, umgrenzt vom Westerwald, Vogelsberg, Rhön, Spessart, Odenwald und Rhein. Da unzweifelhaft die hausindustrielle Produktion in dem erwähnten Gebiet eine ziemliche Ausdehnung hat, eine größere Anzahl von Personen beschäftigt und sich auf allerlei Gewerbe und Branchen er­streckt, wäre eine ziemlich erschöpfende Darstellung möglichst aller Branchen und Orten sehr zweckmäßig. Dies um so mehr, da has hier gewonnene Material eine wissenschaftliche Bearbeitung und Zusammenstellung erfährt und somit wesent­lich zur Beurteilung und Löning der Heimarbeiterfrage bei­

tragen könnet. Infolge der Eigenart ist heute aber nur ein Teil der hausindustriellen Branchen und Orten bekannt, während andere der Oeffenilichkeit vorenthalten sind. Da aber gerade diese eine bildliche Beleuchtung und eine mög­lichst allgemeine Darstellung das zu erstrebend^ 3^,lt richtet das unterzeichnete Kartell an alle gemeinnützigen Vereine, christliche Arbeiterkammer- und Gesellen-Vereine, be­sonders aber H. H. Geistliche und Lehrer, die dringende Bitte, ihm Angaben und Mitteilungen über irgend eine Art der hausindustriellen Produktion, die bekannt, nebst den Orten zugehen zu lassen. Das christliche Gewerk­schaftskartell Frankfurt a. M. i. A. Rienecker, Triersche Gasse 31. Alle Zuschriften wolle man an diese Adresse gelangen lassen.

* Krankenversicherung der Reservisten. Viel­fach wird angenommen, daß der zu einer Uebung eingezogene Reservist oder Landwehrmann für deren Dauer aus der Krankenversicherung ausscheidet, sodaß er weder beitrags­pflichtig, noch unterstützungsberechtigt ist. Diese Annahme ist nicht zutreffend, wie uns die Auskunftsstelle _ für Arbeiter- Angelegenheiten, Frankfurt a. M. Börsenstraße Nr. 20 II. mitteilt. 'Von der Krankenvcrsicherungspflicht sind nach § 3 des Kranken-Versichernngs-Gesctzcs allerdings Personen des Soldatenstandes ausgenommen. Aber unter Personen des Soldatenstandes verstehen die Militärgesetze nur aktive Mannschaften und Unteroffiziere, nicht auch Reservisten und Landwehrleute, die sie vielmehr als Personen des Beur­laubtenstandes denen des Soldatenstandes gegenüberstellen. Auch der § 26 Absatz 2 des K.-V.-G. bestimmt nicht, daß die Eingezogenen aus der krankenversicherungspflichtigen Be­schäftigung und damit aus der Krankenkasse ausscheideu müssen, sondern stellt nur die Möglichkeit auf, daß wegen der Einziehung ihr Arüeitsverhälinis aufgelöst worden ist und damit die Versicherung aufgehört hat. Maßgebend ist vielmehr, ob das versicherungspflichlige Verhältnis bei der Einberufung aufgelöst worden ist oder über diese hinaus fort­dauert. Ist es aufgelöst worden und versichert sich der Einberufene nicht freiwillig weiter, so scheidet er aus der Kasse aus und hat nur den Anspruch aus § 28 des K.-V.-G. auf die gesetzliche Mindestleistung für die nächsten 3 Wochen. Besteht dagegen das Arbcitsverhältnis fort oder versichert sich der vor der Einziehung Entlassene freiwillig weiter, so bleibt der Eingezogene gerade so wie ein von seinem Arbeitgeber Beurlaubter, Mitglied der Kasse. Für ihn sind nach wie vor Beiträge zu entrichten und in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Nur kann die Kasse bei Erkrankungen während der Uebung nicht wegen der Heilmittel und der ärztlichen Behandlung in Anspruch genommen werden, da diese dem Kranken schon vom Militär gewährt und von ihm nicht ab­gelehnt werden dürfen. Wohl aber bleiben die Ansprüche auf Krankengeld, Familienunterstützung und Sterbegeld un­bedingt bestehen, auch wird sofort mit der Entlassung der Anspruch auf Arzt und Heilmittel wieder wirksam. Dies ist wichtig, weil die Militärverwaltung nicht verpflichtet ist, solche Krankheiten zu heilen, die der Eingezogene sich während der Uebung zugezogen hat. Die Beitragspflicht der Kassen­mitglieder während ihrer Uebung läuft weiter, weil das KrankenversichcrungSgcsetz im Gegensatz zu § 30 des Jnva- lidenversicherungSgesetzes keine Befreiung Eingezogener kennt. Endlich sei noch darauf hingewiesen, daß die Krankenver- sicherungSpflicht deS Eingezogenen nicht davon abhängt, daß er seinen Lohn während der Uebung foribezieht. Vielmehr kann daS Arbeitsverhältnis und damit die VerstcherungSpflicht sehr wohl fortlaufen, ohne daß der Lohn während der Uebung zu zahlen ist.

* Pfingst und Tour isten-Vevkehr im Kahl- gründe. Trotz der ungünstigen Witterung entwickelte sich im Kahlgrunde nach dem Hahnenkamm bei Niedersteinbach, nach dem Engländer und nach dem Schwarzkopf hinter Schöllkrippen ein bedeutender Touristen- und Schülerverkehr. Sämtliche 12 Züge der Kahlgrundbahn waren an jedem Tage voll besetzt und ganz besonders die Abendzüge waren stark frequentiert. Ganz besonders beliebt ist an Sonn- und Feiertagen der letzte Zug ab Schöllkrippen um 805 Uhr, ab Herrnmühle 85S Uhr, an Kahl 92G Uhr mit direktem Anschluß nach Frankfurt a. M. Haupt- und Ost- bahnhof. Der Vorspessart (Kahlgrund) bietet dem Auge an ?iaturschönheiten und abwechslungsreichem Gelände Hervor­ragendes und dürfte der Bergstraße und Taunus in keiner Weise nachstehen. Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Anstrengungen der einzelnen Verkehrsinstitute, besonders der Kahlgrund-Eisenbahn, die durch Einlegung von Sonderzügen vermehrte Fahrgelegenheit bietet, durch starke Frequenz be­lohnt werden. Besonders empfehlenswert ist der Dor- spessari (Kahlgrund) den Schülem zu Ausflügen.