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* GeseüenprüslMH. Unter dem Vorsitz des vieren Zchreinenneisiers Mich. Klaus nahm der PnifmigsanSiclmß eine Gesellenprüfung vor, die imcküchcndc j?ebr!ingc bestanden: Richard Müller, Hanau, Georg Orschler^ Hanau, Han--' Gertenbach, Hanau, Wilhelm Schadt, Langenselbold, Heinrich Klingenstein, Langenselbold, Heinrich Ciü Niederrodenoach, Jean Müller, Fechenheim, Anton Geist, Fechenheim, Gustav Bär, Eichen und Heinrich Schmidt, Bergen.

* Sommer-Ferien. Dem Personal der Bisonierlr- abrif von Fr. Frank wurde ein sechstägiger sommer- Urlaub bewilligt.

* Viehseuchen. Im Regierungsbezirk sind zur Zeit tolgende Ortschaften verseucht: Tollwut: Kreis Eschwege: Aue, Niederdünzebach: Schwei nes euch e (Schiveinepen) : Stadtkreis Cassel: Cassel; Landkreis Cassel: Bollmars­hausen, Obervellmar, Oberkaufungen, Niederzwehren, Heckars­bausen, Waldau; Kreis Eschwege: Frieda, Wanfried, Völkers­hausen, Aue; Kreis Frankenberg: Kirchlotheim; Kreis Fritz­lar : Maden, Besse, Großenenglis, Wehren, Kirchberg, Gleichen, Lohne; Kreis Fulda: Opperz, Großenlüder, Almendorf, GraShof; Landkreis Hanau: Niederdorfelden, Langenselbold, Dörnigheim; Kreis Hersfeld : Hersfeld, Mengshausen; Kreis Hofgeismar: Liebenau, Veckerhagen, Fürstenwald, Ehrsten; Kreis Melsungen: Felsberg, Helms- bausen, Empfershausen; Kreis Rotenburg: Obergude; Kreis Wolfhagen: Volkmarsen, Rittergut Hohenborn; Geflügel­cholera: Kreis Gelnhausen: Höchst: Influenza der Pferde (Brustseuche): Stadtkreis Cassel: Cassel; Land­kreis Cassel: Nicderkaufungen, Niederzwehren, Mönchehof, Helsa; Kreis Fritzlar: Fritzlar; Kreis Frankenberg: Bas­dorf; Kreis Melsungen: Grifte; Kreis Rotenburg: Bebra; Treis Wolfhagen: Bodenhausen.

* Prozeß Emmerich (Fortsetzung). Die Vernehmung des Angeklagten Jean Emmerich, Graveur in Hanau, ge­faltete sich im weiteren folgendermaßen : Befragt, woher er die ziemlich bedeutenden Quantitäten Silber habe, die er in den letzten Jahren zum Berkaufgebracht, erklärt er, daß er größere Posten silberne Gegenstände gleichfalls von dem ver- notbenen Lehmkuhl erhalten und die ganzen Jahre über aufbewahrt habe. Außerdem habe ihm ein durchreisender Juwelier, der Geld benötigte, eine Anzahl silberne Gegen­stände verkauft. Sachverständiger Ohl bestätigt, daß in den Büchern Emmerichs tatsächlich verschiedene Posten Silber als von Lehmkuhl herrührend aufgeführt seien. Während Emme- rich in früheren'Jahren pro Jahr durchschnittlich für etwa ^20 Mark Gold verkauft hat, brachte er seit 1900 für 15 380 Mk. zum Verkauf und er bleibt auch auf den Vor­halt, daß das von ihm in dieser Zeit verkaufte Gold von über 600 Tausendstel Feingehalt einen Wert von mehr als 10000 M. repräsentiere, dabei, daß alles, was er an solchem Golde verkauft habe, von Schneider herrühre, das ihm teils durch diesen selbst, teils durch seinen Sohn über­bracht wurde. Sein Sohn habe vom Gewinn nichts bekom­men. SkochuialS auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß er in Silber sieben Verkäufe ausgeführt und nur 2 Quellen angegeben habe, wiederholt er seine früheren Behauptungen. Der Vorsitzende stellt sodann noch fest, daß der Angeklagte bei '"einer ersten Vernehmung geleugnet und gesagt hat, falls nch Gold von höherem Feingehalt unter denvon ihm verkauften Blanchen befunden hätte, so rühre das von altem, seit Jahren aufbewahrten Bruch- und Abfallgold her. Erst in der zweiten Vernehmung habe er erklärt, nunmehr die Wahrheit tagen zu wollen, hoffe aber auch, daß ihm dies bei Be­messung der Strafe in Anrechnung gebracht werde. Ter An­geklagte Karl Emmerich erklärt, daß er bis 1900 bei Drescher u. Kiefer als Maschinist tätig war, dann nach Mainz verzogen sei und von 19011904 wieder in Hanau weilte. Seit 1904 habe er in Frankfurt gewohnt. BiS zu seiner Verhaftung habe er nicht gewußt, daß eS sich um gestohlenes Gold handle. Darauf hingewiesen, daß er bei seiner ersten Vernehmung gesagt, er wußte wohl oder konnte eS den Um­ständen nach annehmen, daß Schneider die betreffenden Blanchen bei Drescher u. Küfer gestohlen hatte, gibt er auch heute zu, daß ihm die Sachenicht ganz koscher" vorgekommen ei, bestimmt gewußt habe er dies aber nicht, da er nur den Vermittler gespielt habe. Schneider habe ihm die Blanchen in Papier eingewickelt gegeben und sich das Geld dann von 'einem Vater geholt. Nur einmal habe er Schneider auf denen Verlangen 200 Mark gegeben, doch nur- als persön- licheS Darlehen. Einen Gewinnanteil habe er nie bekommen. Die Behauptung Schneiders, daß er diesen gewissermaßen

was er liebgewonnen, und der Besuch von Bewohnern unserer Stadl und Auswärtigen war ein sehr großer. An EintrittS- geld gingen 105.50 Mark ein, die Kosten dagegen über­stiegen 600 Mk.

Unter dem 12. März 1896 wurde der Vorstand des Frankfurter Kun st verein 8 befragt, ob er gewillt sei, unsere Ausstellungen zu beschicken; bieS wurde jedoch ab- Hlehnt. Ein gleicher Antrag auf Beschickung unserer Aus- steüungeil ward an den Würtiembergischen Kunstverein in Stuttgart gerichtet, aber auch abgelehnt.

Im Juli 1896 fand eine So nderausstellung von Werken der in Rom lebenden Malerin H e r m i n e von P r e u s ch e n statt. Sie war beschickt mit einer großen Anzahl von Bildern, die bei unsern Künstlern, wie bei den Besuchern wegen der besondern Eigenart Aufsehen erregten. Hs waren besondere hohe Spesen entstauben, die aber bei dem großen Interesse, das die Kunstwerke erregten, zurück- treten mußten.

Wegen der sorgfältigeren Behandlung der aus- und ein« zurücke den Bilder und des Preises für gewisse Größen solcher wurde mit Schreinermeifter LooS dahier im Januar 1897 ein Vertrag abgeschlossen, bei dem dieser die Verant- ivoulichkeil übernahm. Die in der Aula der Königlichen Sticbenafaoemie jeweilig ausgestellten Kunstwerke werben fortlaufend für den Betrag von 70 000 Mk. bei der Versiche- rungSgeiellichaft Thuringia gegen Feuerschaden versichert. Da dwjer große Betrag eine Jahresprämie von 75 Mk. erfor- berte, so wurde er im Jahre 1898 nach Borstandsbeschluß auf Mk. 85 000 reduziert.

^Schluß felgt.)

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num Diebstahl verführt habe, bestreik1 ( er Mu entsthieden, während Schneider ebenso bestimmt dabei bleibt. Die sich anschließende Reugeiwemcbnuuig förderte wenig Bemerkens­wertes mehr zu Tage. Aikch wurden, da daS Ge­richt die Sachlage als genügend gellärt ansah, nur ein teil derselben vernommen. Herr Fabrikant Reitzel, Mit- inhaber der Firma Drescher n. Küste, sagl. daß bir Schneider, der 27 Jahre in dem Geschäft gewesen, bei seiner Be­schäftigungsart als Schmelzer die Möglichkeit sehr wohl ge­geben Ivar, etwas beiseite zu schaffen, zumal es bei jeder Abtreibung des verschiedenartigen Materials einen anderen Abgang gebe und deshalb eine Kontrolle äußerst schwer war. Herr Buchdnickeèeibesitzvr Meerbott weiß zwar von dem durch Schneider seiner Mutter gegebenen Darlehen, kann aber über die Art der Rückzahlung nichts angeben. Nach den Aufzeichnungen des Herrn Jean Bailln, der für den Nachlaß der Frau Meerbott all Pfleger bestellt war, betrug das fragliche Darlehen nur 600 Mark. Ein Haus­genosse Schneiders schildert die Lebensweise des Angeklagten Schneider als solid und seine Haushaltung als bescheiden, ja als in mancher Beziehung ärmlich. Er glaubt, daß Schneider mit Wein und dergleichen gehandelt, kann aber tatsächliche Anhaltspunkte hierfür nicht angeben.

Die Ehefrau Schneider verweigert die Aussage. Ein Zeuge bestätigt, daß Emmerich bei Leihhausver- steigerungen Goldsachen aufkaufte. Ein seit Jahren _ bei Emmerich arbeitender Graveur hat den Schneider oder sonst einen Goldarbeiter bei diesem nie gesehen. Auch von alten Silbersachen, die Emmerich, wie vorher erwähnt, lange Jahre aufbewahrt haben will, hat Zeuge nichts wahrgenommen. Der Inhaber des Mainzer Geschäfts, in das Karl Emmerich nach seinem Weggang von Drescher und Kiefer eintrat, sagt aus, daß der Angeklagte damals entlassen wurde, weil er den Pressern Silber entwendet hatte. Bei einer Haussuchung fand man 3040 Gramm. Sachverständiger Fabrikant Ohl berechnet nach dem Geschästsumfang des Angeklagten Jean Emmerich dessen Gravierstich auf ca. 300 Mk. pro Jahr, sodaß bei Hinzurechnung der anderen reellen Quellen wohl ein Betrag von 520 Mark, in welchem Werte Emmerich bis 1900 jährlich Goldblanchen verkauft hat, wohl als berechtigt angenommen werden kann. Bezüglich der Silberverkäufe hält er die Angaben des Angeklagten für unglaubwürdig, da früher die Silbersachen nie mehr als mit 750 Feingehalt gearbeitet wurden, während die verkauften Sachen alle über 800 Fein­gehalt gehabt hätten. Außerdem sei Lehmkuhl bereits im Jahre 1886 gestorben und es ist sehr unwahrscheinlich, daß Emmerich diese Sachen so lange aufbewahrt habe. Auch die Angabe mit dem durchreisenden Juwelier habe sehr wenig Wahrscheinlichkeit für sich, da ein Juwelier, der sein Geschäft aufgeben müsse, wohl Gelegenheit habe, seine Silbersachen zu verkaufen. Sei er aber ein einfacher Arbeiter gewesen, dann hätte dieser die Sachen ja auch nur gestohlen haben können, es liege also gleichwohl Hehlerei vor. Wenn er nun bezüg­lich der Goldvertäufe für die letzten fünf Jahre einen gleichen Betrag als reell annehme, wie ihn Emmerich von 1900 zum Verkauf brachte, so bleibe ein Betrag von 10 900 Mk. für Gold mit hohem Feingehalt, ein Betrag von ca. 1600 Mk. an anderem Gold und mit den Silberverkäufen insgesamt ca. 13 OCO Mk. als wahrscheinlich unreell erworben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Herr Assessor Weidemann, hält den Angeklagten Schneider auf Grund der Aussagen von Jean Emmerich für überführt, für mindestens 10 000 URL Gold aeftohlenzw haben. Twbewen AnMlaWnEmnMim

er im Sinne der Anklage der gemeinschaftlichen gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Hehlerei schuldig zu sprechen und einen jeden zu 3 Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für die gleiche Dauer zu verurteilen. Gegen Schneider beantragte er drei Jahre Gefängnis und ebenfalls drei Jahre Ehrverlust. Herr Rechtsanwalt O s i u § hält die beantragte Strafe gegen Schneider für viel zu huch. Eine Summe von ca. 10000 Mk. könne man schon deshalb nicht annehmen, weil jeder andere Anhaltspunkt als die An­gaben des Mitangeklagten fehlten und weil dieser mit Rück­sicht auf die Taibestandsmerkmale der Gcwerbsmüßigkeit der Hehlerei natürlich das größte Interesse daran habe, es so darzustellen, als habe er alles von einer Person bekommen. Auch hätte die Firma Drescher & Kiefer es merken müssen, wenn ein derartiger Betrag ihr entwendet worden wäre. Zu be­denken sei ferner, daß er durch denKarl Emmerich verführt wurde. Ein Jahr halte er für vollauf ausreichend. Herr JustizratU t h verteidigt JeanEmmerich und bittet, diesem nicht die Haupt­schuld zuzuschreiben, wie es ja feinen eigenen Angaben nach scheine. ES sei begreiflich, wenn er seinen Sohn entlasten wolle, doch dürfe man ihm dies nicht belastend anrechnen.

Herr Rechtsanwalt Stultz- Frankfurt beginnt seine treffliche Verteidigungsrede für Karl Emmerich mit dem Hin­weise, daß nun, nachdem zwei Verteidiger gesprochen, alle Schuld auf seinen Klienten abgeladen sei, während doch streng objektiv betrachtet, ihm die geringste Schuld zugemessen werden könne. Ob er wirklich' der' Verführer ist, sei nicht nachgewieien, ebenso wenig, ob er einen persönlichen Gewinn von der Sache hatte. Vielmehr sei anzunehmen, daß seine Vermittlerrolle mehr der Sohnesliebe und außerdem einer gewissen Unterordnung unter die Autorität des Vaters zuzuschreiben fei. Er bittet, in Bezug auf ihn nicht Hehlerei, sondern nur Begünstigung anzunehmen. Sollte das Gericht aber zur Ueberzeugung gelangen, daß auch bei ihm Hehlerei vorliegt, so könne es sich nur um einfache, nichc aber um gewerbs- und gewohnheitsmäßige handeln. Redner verbreitet sich über die rechtlichen Gesichtspunkte der beiden Arten von Hehlerei. Das Gericht sprach Schneider des fort­gesetzten Diebstahls, Jean Emmerich der gewerbs- und ge= wohnheitSmäßigen Hehlerei, Karl Emmerich der einfachen Hehlerei schuldig und erkannte, wie wir gestern mittag be­reits durch Anschlag bekannt gegeben, gegen Schneider auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis und 2 Jahre Ehrverlust, gegen Jean Emmerich auf 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus und 2 Jahre Ehrverlust, gegen Karl Emmerich auf 1 Jahr Ge­fängnis und 2 Jahre Ehrverlust. Drei Monate Unter­suchungshaft werden jebem angorechnet. Bezüglich des Silbers hielt das Gericht einen unehrlichen Erwerb nicht für erwiesen und erkannte insoweit aus Freisprechung, bezüglich deS Angeklagten Schneider wurden die Angaben des Jean Emmerich als wahr angenommen, also dessen Diebstähle auf über 10000 Mark beziffert.

* In Südwestafrila vertvmiDet. yiad) der neuesten Verlustliste sind in dem letzten Gefecht westlich von Tpringpnetz zwei ehemalige Angehörige des Hanauer Ulanen« regiments schwer verwundet worden, nämlich Reiter Heinrich Brück (Schuß in die linke Schulter) und Unteroffizier Leo­pold Weber lKuochenschuß in den linken Obemrmi

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* Setuurev und Wirbelsturm. Aus Nordwesten kommend, zog gestern abend nach 7 Uhr ein Unwetter heran, daS durch seine eigentümliche Färbung schon von ferne unheil­verkündend aussah. Die mit beut Gewitter verbundenen elektrischen Entladungen waren nicht besonders stark, dagegen setzte plötzlich ein Wirbelsturm ein, der seine Kraft entfaltend strichweise große Verhcruugeu aürichteie. In den Anlagen wurden Bäume entwurzelt, an den Häusern Dächer abgedeckt, Schornsteine umgeweht, kurz ein Zerstörungswerk ausgeführt, daS in den von bem Unwetter betroffenen Strichen, nament­lich auch im Schloßpark, bem Auge ein recht betrübendes Bild gewährte. Ant Nordbahnhofc wurden entwurzelte Bäume auf die Schienen gefchleudert, aber sofort wieder entfernt, Tekegrapheustaugcu umgebogen u. a. m., weitere Meldungen über augenchtcie Verwüstungen laufen von allen Seiten ein, namentlich auch in der Dörnigheimer Gegend hat der Orkan in den Baumbeständen unermeßlichen Schaden verursacht, auf bem Main, nahe der Brücke, wurde eine Damendade­anstalt fortgetrieben. Auch ein Blitzschlag ist zu verzeich­nen, indem in derNeuen Anlage" in der Lieb er 'schen Fabrik ein Blitzstrahl den Schornstein zerstörte. Aus Groß-Auheim berichtet unser ll-Korrespondent: Gestern abend zwischen 7 und 8 Uhr zog ein schweres Gewitter über unseren Flecken, verbunden mit heftigem Sturm, der an manchen Häusern großen Schaden anrichtete. Dächer wurden zum Teil abgedeckt, Fensterscheiben eingedrückt, Bäume aus- gerissen, überhaupt wütete das Wetter ca. 1/i Stunde in ganz unheimlicher Weise. Auch in den Waldungen hat der Orkan böse gehaust, beim Bäume sind in großer Zahl entwurzelt und Hingerissen worden. Auf dem âeuwirtshaus schlug der Blitz in die Scheune des Gastwirts Fromm und richtete große Verhexung an. Aus Langendiebach schreibt unser k-Korrespondent: Gestern abend gegen 7 Uhr wütete hier ein orkanartiger Sturm. Zahlreiche Bäume in den Waldungen und Gärten wurden entwurzelt und viele Latteu- zäune umgejagt. Teilweise wurden Dächer abgedeckt und Schornsteine stürzten ein. Der überaus starke Schlagregen drang durch die Fenster in die Zimmer ein. Die Telegra­phenleitungen zwischen Hier und Hanau wurden an mehreren Stellen zerrissen. Ein sehr starker Baumstamm wälzte sich auf die Schienen der Kleinbahn, sodaß ber Zug von Langen­diebach halten und das Zugpersonal den Stamm entfernen mußte. Das Unweiter hat auch in ber weiteren Umgegend schwer gewütet. Unser X.-Korrespondent schreibt uns aus Geln­hausen: Gestern abend zwischen 7 und 8 Uhr zog ein Gewitter mit orkanartigem Sturm zwischen Niedergründau und Niedermittlau in schmalem Streifen das Kinzigial hinauf. Der Gewittersturm richtete auf seinem Wege mit ungeheurer Gewalt arge Verwüstungen an. In Meer - Holz wurden zahlreiche Bäume umgerissen, ein Baum am Einschnitt ber Freigerichter Kleinbahn legte sich über das Geleise, infolgedessen ber Abendzug bis zur Wegräumung des Hindernisses warten mußte und erhebliche Verspätung - erlitt. Zwischen M e erfolg und Lieblos wurden über 60 Pappeln entwurzelt und umgeworjen, eure Scheune zertrümmert in den umliegenden Dörfern an den Dächern unserem Bahnhof mit großer Wut gehaust, dem Lokomo- livschuppeu wurde das Dach weggeriffen, das Dach des Güterschuppens und viele andere Dächer mehr oder weniger beschädigt; ein B a h n w â r t e r h au s am Güterschuppen würbe vollständig zertrümmert, während das B i l l e t h ä u S ch e n auf dem Perron von bem Sturm in die Höhe gehoben und auf die andere Seit« des Perrons gestellt wurde. Die elektrische Licht­anlage ist teilweise zerstört und eine Bogenlampe zertrümmert. Auch mit den Eisenbahnwagen trieb der Sturm sein tolles Spiel. So hob er b r e i Güter- wagen aus d e in Geleise und setzte einen Wagen quer­über die Schienen; andere zum Rangieren bereitftelienbe Wagen wurden von selbst in Bewegung gesetzt und konnten nur mit Mühe aufgehalten werden. Der Blitz schlug in den großen Schornstein des Elektrizi­tätswerks und stürzte derselbe ein. Trotzdem das Unwetter großen Schaden venirsacht hat, ist doch glücklicher Weise niemand dabei verletzt worden.

Spvechsaal.

Kesselstadt, 1. Juni. Vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle die Idee entwickelt, dieKolonie" mit der Grenze EisenbahndmnmKastanien-Allee und von da nordwärts bis zur Fasanene, von Kesfelstadt abzutrennen und Hanau einzugemeinden. Man hat diesem Pyantasiesttick damals keine Beachtung geschenkt, denn jebermarm weiß, daß gerade der südliche, nach dem Main zu gelegene Teil Kesselstadt's für Hanau von Interesse ist und' dieKolonie" als solche allein für die Stadt nur einDanaergeschenk" bedeuten würde. Mertwürdigerweise werden neuerdings in Alt- Kesselstadt hier und da Stimmen laut, die obigeIdee" für gar nichtso schlecht" halten. Warum denn auch nicht? K-sselstadt gestattet der Stadt Hanau die Durchfuhr ihrer Fäkalien mittels eines unterirdischen Kanals Transitzoll wird nicht erhoben dafür erhält Kesselstadt das verbriefte Recht, seineeinstmalige Kanalisierung dem Kanal der Stadt Hanau anzuschließen. Als Aequivalent er­hält Hanau dieKolonie". Wie schön! Mmr würde da­durch die Opposition, die vielen Schulkinder und manches andere von dort mit einem Schlag IvL, und wäre wieder so ganzunter sich". Die chinesische Mauer, in der Gestalt des Eisenbahndamms, wäre dadurch neu errichtet, auf demKarussell- platz am Schwanengürtchen erhältConfustus" ein Denkmal, und dasMandarinenreich" wäre hergeftellt. ES geht doch nichts über eüte gute Idee!

* Berichtigung. Im Absatz fünf des gestrigen Sprech- saalartikelS Neubauten in Kesselstadt muß es heißen:Die künstlerischen Aulogewerte" stattDie künstlerischen Anlage- werke".