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Hanauer K Anzeiger
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Nr. 126
Ferufprechaufchlutz Nr. 605.
Donnerstag den 31. Mai
Ferusprechauschlutz Nr. 605. 1906
Amtliches. BekÄNNtmachung. Postpaketverkehr mit Kuba.
Bom 1. Juni ab können Postpakete bis zum Gewichte
•eit 5 kg ohne Wertangabe oder mit Wertangabe bis 2400 Mk. einschließlich nach Kuba versandt werden. Die Beförderung erfolgt über Bremen oder Hamburg mit deutschen Schiffen. Die Pakete müssen frankiert werden; Die Taxe beträgt für Sendungen bis zum Gewicht von 1 kg: 1 Mk. 60 Pf., über 1—3 kg: 2 Mk., über 3—5 kg: 2 Mk. 40 Pf.; hierzu tritt bei Wertpaketen eineVerstcherungsgebühr von 24 Pf. für je 240 Mk. des angegebenen Wertes. Ueber die sonstigen Bersendungsbedingungen erteilen die Postanstalten Auskunft.
Berlin W. 66 den 24. Mai 1906.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
Z. A.: Groh. ________
Stadt- und Candhreis Hanau.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch den 6. Juni findet auf der Straße Frankfurt—Hanau—Nürnberg eine Konkitnenzfahrt von Automobilen um den Herkomerpreis statt. Es werden etwa 160 Automobile teilnehmen, welche die Bezeichnung EL K. uns eine Nummer tragen.
Die Fahrzeuge werden in Frankfurt von morgens 5 Uhr ab in Abständen von 1 Minute abgelassen. Die Fahrt geht über Mainkur, Dörnigheim (Lindenstraße) nach Hanau, durch die Vorstadt, Frankfurterstraße, Römerstraße, Nürnbergerstraße unb Leipzigerstraße, dann über Pulverfabrik nach der Landesgrenze bei Kahl.
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und des Verkehrs werden folgende Bestimmungen erlassen:
1. Die Frankfurt— Hauauerlarrsftratze wird vom Eingang der Ostendstraße in Frankfurt bis zur Rosenau bei Hanau (Abzweigung der Hochstädter-Landstraße) am Mittwoch den 6. Juni, von morgens 41/a bis 6 Uhr, für alles Fuhrwerk in der Fahrtrichtung von Frankfurt nach Harran gesperrt. Es ist verboten Fuhrwerk auf der Straße stehen zu lassen. Ein Kreuzen der Straße ist nur an der Mainkur und in Dörnigheim zugelassen.
2. Fenier werden für die gleiche Zeit für Fuhrwerke gesperrt:
a) die Einmündung des Wiesenwegs in Fechenheim in die Frankfurter-Landstraße;
b) der Landweg zur Rumpenheimer Fähre;
e) die Einmündung des Landweges Dörnigheim—Hochstadt;
d) die Pappelallee (Landstraße Philippsruhe—Wilhelmsbad) an der Frankfurter-Landstraße;
e) die Kastanienallee an der Frankfurter-Landstraße.
3. Die Stadt Hanan ist von der Rosenau bis zum Bahnübergang über die Linie Hanau—Friedberg neutralisiert; dft Automobile durchfahren die Stadt unter Führung von Radfahrern.
j 4. Soweit der Fuhrwerksverkehr nicht ausdrücklich gesperrt tii, bleibt er zugelasscn. Zur Vermeidung von Unfällen wird den Führern von Fuhrwerken, ebenso wie sämtlichen auf d er Straße verkehrenden Personen größte Vorsicht empfohlen. 3)ie südliche, in der Fahrtrichtung rechte Hälfte der Straße, ist für die Automobile freizuhalten.
/ Den Anordnungen der an den Straßenkreuzungen, besonders mn der Mainkur und in Dörnigheim aufgestellten Polizei- Aeamten ist unbedingt Folge zu geben.
/ Am Donnerstag den 7. Juni findet eine Zu- sverlässigkeitssahrt für Motorräder auf derselben / Strecke statt. Es werden etwa 30 Fahrzeuge teilnehmen, I welche in Abständen von 1 bis 2 Minuten von 4 Uhr morgens an abgelaffen werden. Von einer Straßensperre für diese Fahrt wirb abgesehen. Die Polizeibehörden werden beauftragt, innerhalb ihrer Bezirke die erforderliche Auf- ■ sicht auszuüben.
Die heutige A,
Ich ersuche die Herren Bürgermeister der beteiligten Orte, für Verbreitung dieser Bekanntmachung zu sorgen und die größeren Fuhrwerksbesitzer darauf besonders hinzuweisen.
Hanau den 31. Mai 1906.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
V 4020 v. Beck erath.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1001 der Reichsgewerbe-Ordnung wird die Anordnung vom 27. Januar 1903 (Amtsblatt Seite 32) zur Errichtung einer Zwangsinnung für das Schneider- und Mützenmacher-Handwerk des Stadt- und Landkreises Hanau hierdurch zurückgezogen.
Die Auflösung der Zwangsinnung hat zum 1. Juni d. Js. zu erfolgen. A. H. G. Nr. 537 a.
Cassel den 18. Mai 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Mejer.
Wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Hanau den 29. Mai 1906.
Der Magistrat.
I. A.: vr. Koppen. 11673
Pokizeiveroednung.
Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September jiber in den, juu erworbenen Landesteilen und des 8 143 des Landesverwallungsgesetzes vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung der Gemeindevertretung für den Bezirk der Gemeinde M a r k ö b el folgendes verordnet:
8 1.
Einfriedigungen mit Mauern, Staketen, Bretterzäunen, Erdwällen und Pfosten mit Drahtspannung u. f. w. dürfen an Ackerplänen, sofern sie Wohngebäude und Hofreiten nicht mit umschließen oder die berr. Flurabteilung nicht vorzugsweise zu Garlenländereien benutzt wird, und an Wegen nur einen halben Meter von der Grenze entfernt errichtet werden. Lebende Hecken müssen allenthalben in einem Abstande eines halben Meters von der nachbarlichen Grenze entfernt angelegt werden.
8 2.
Obst- und wilde Bäume dürfen nur so gepflanzt werden, daß sie von einander überall zehn Meter und im übrigen von allen Plangrenzen überall fünf Meter weit entfernt bleiben.
Ausgenommen sind nur Zivetschenbäume, welche nur drei Meter weit entfernt bleiben müssen.
In Widerspruch hiermit gesetzte Bäume sind von dem Ortsvorstand sofort auf Kosten der Zuwiderhandelnden zu entfernen.
8 3.
Grabenböschungen dürfen von Arbeits- und Weidevieh nicht betreten werden.
.8 4.
Sand-, Lehm- und sonstige Gruben dürfen auf den Planstücken nur so angelegt werden, daß ber obere Rand der Ausschachtung ein Meier von der Plangrenze entfernt bleibt, außerdem muß die Abstichfläche in eine P/afadje Böschung gelegt werden.
8 5.
Die Behütung und Bepferchung der Wiesenpläne, welche nur durch beiderseits von Wiesen eingeschlossene Wege zugänglich sind, ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März gestattet.
8 6.
Rindvieh darf zur Behütung der Pläne nur gekoppelt geführt werden.
Das Treiben von Schafherden auf Wirischaftswegen von unter 7 Meter Breite ist, insoweit auch nur einzelne anstoßende Grundstücke mit Früchten bestanden sind, nur dann gestattet, wenn sich bei je 30 Stück Schafen ein Hirte befindet.
Auch im übrigen ist das Treiben von Schafen auf Wegen auf das notwendigste Maß zu beschränken.
8 7.
Die Einführung von Drainröhren in öffentliche Gräben ist unter Beachtung derjenigen Maßregeln gestattet, welche der Ortsvorstand im Interesse ihrer ordentlichen Unterhaltung für erforderlich erachtet.
mmer umfaßt außer dem Unterhaltungsbl
8 8.
Von Plänen aus, welche nicht unmittelbar auf einen genügenden Graben stoßen, dürfen Sammeldrains durch die fremden Grundstücke, welche zwischen dem zu entwässernden Plane und dem nächsten Vorflutgraben liegen, geführt werden.
Solche Anlagen sind auszuführen, wenn das fremde Grundstück leer von Früchten ist.
Der etwa verursachte Schaden ist zu vergüten, auch find etwa entstandene Beschädigungen der Röhrenleitung sofort unter Ersatz des etwa verursachten Schadens wieder herzustellen.
8 9.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden — falls nicht nach anderen Gesetzesvorschriften böhere Strafen verwirkt sind — mit Geldstrafe bis zu neun Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Marköb el den 18. Mai 1906.
Die Ortspolizeibehörde.
Stroh. 11633
Gefundene und verlorene Gegenstände 2t.
Gefunden: 1 Eieruhr.
Verloren: 1 Sesselkiffen, I Brille im Etui.
Hanau den 31. Mai 1906.
Hus Hanau Stadt und £and.
Hanau, 31 Mai.
* Fernsprechverkehr. Der hiesige Sprechverkehr ist auf Breidenbach (Bz. Wiesbaden) ausgedehnt worden.
* Offene Verkanssläven. Wir erinnern an die im vorigen Jahre erlassene Bekannimachung der Kgl. Polizeidirektion, wonach die bis dahin gestattet gewesene Offenhaltung der Verkanfsläden bis 10 Uhr an den 11 Samstagen vor dem 1. August vom Jahre 1906 ab aufgehoben ist. Die Geschäfte dürfen danach jetzt noch bis 10 Uhr abends offen gehalten werden vom 17.—24. Dezember, am Tage vor Neujahr, am Mittwoch, Donnerstag und Samstag vor Ostern und am Donnerstag, Freitag und Samstag vor Pfin g ste n.
* Der Kretsausschuß des Landkreises Hanau hat in seiner vorgestrigen Sitzung die von der Gemeindevertretung Kesselstadts wiederholt für ungültig erklärten Wahlen der Herren Kabinettmeister S ch I e ck s e r unb Wissel zu Gemeindeverordneten (2. Wahlabteilung) für gültig erklärt.
* Konkurrenzfahrt von Automobilen. Im amtlichen Teile der heutigen Ausgabe unseres Blattes werden die bei der Konkurrenzfahrt von Automobilen um der Her- k o m e r p r e i s zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und des Verkehrs getroffenen Bestimmungen bekannt gegeben.
* Mainkanalifation. Das Abgeordnetenhaus genehmigte in seiner gestrigen Sitzung einstimmig den' Vertrag über die Mainkanalisation. Den ausführlichen Derichi hierüber finden unsere Leser im dritten Blatte.
* Stadttheater--Direktion. Infolge der vom Magistrat vorgenommenen Ausschreibung der Nenverpachtung des Stadttheaters waren 54 Bewerbungen eingelaufen. Fünf ber Bewerber gelangten in die engere Wahl mit dem gestern gemeldeten Resultate.
* Oberregiffeur Stetster, der neue Direktor unseres Stadttheaters, gastierte soeben in Wiesbaden am Königlichen Theater auf Engagement.
W. Dreißig Pferde unseres Ulanen-Regiments verbrannt. Wie uns telegraphisch gemeldet wird, brach heute nacht in einem Stalle auf dein Griesheimer Uebungs- platz Feuer aus, bei welchem 30 Pferde des zur Zeil dort weilenden Hanauer Ulanen-Regiments verbrannten. Menschen würden nicht verletzt. Die Entstehungsursache ist nicht bekannt, Untersuchung wurde sofort eingeleitet.
* Kunstverein. Seit Beginn dieses Jahres blickl bet Kunstverein auf sein 25 j ä h r i g e s Bestehen zurück. Aus diesem Anlaß hat Herr Stadtbaurat Thpriot im Auftrage des Vorstandes über dessen Tätigkeit von 1880—1906 einen Bericht verfaßt, der im.Druck 'erschienen ist und soeben an alle Mitglieder und Gönner dâ Vereins versendet wird. Da dieser Bericht aber auch allgemeines Interesse hat, so bringen wir denselben an anderer Stelle unseres Blattes zum Abdruck.
* Im Irrwahn. Gestern abend zwischen 10 und 11 Uhr kletterte in der Herberge „zur Heimat" ein Handwerksgeselle aus dem Fenster unb stieg auf das Dach. Der Bedauernswerte war plötzlich irrsinnig geworden.
Ut 14 Leite».