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Amtliches Organ für Stabt« md Fandkreis Sanas.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 125
Fernsprechanschlutz Nr. 605
Mittwoch den 30. Mai
Fer«fprechanfchlutz Nr. 605.
1906
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Fjanau* Bekanntmachung.
Bei dem diesjährigen Lamboyfèste werden nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelaffen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Caffël gültigen Wandergewerbescheines befinden, oder ein stehendes Gewerbe in der Stadt Hanau betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.
Der Nachweis ist bei Einholung der Erlaubnis im Polizei- Direktions-Gebäude vorzulegen. Für Vereine, welche auf Grund vorhandener Statuten als geschlossene gelten, bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubnis ist jedoch in allen Fällen notwendig.
Alle Gesuche um Erlaubnis zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirtschaftsbetriebe rc. sind an die Königliche Polizei-Direktion zu richten, die auch die Verteilung der Plätze regelt.
Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirtschaften rc. als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirtschaft errichten wollen, am Montag den 11. «nd am Dienstag den 12. Jimi ds. Js. jedesmal vormittags 8 Uhr im Lamboywalde in der Nähe des Polizeizeltes einznfinden und sich an den dortselbst anwesenden Polizei- Kommiffar zu wenden.
Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, wie auch das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten ist.
Bis spätestens am 15. Juni abends muß der Festplatz wieder vollständig geräumt sein.
Jede Beschädigung der Bäume ist strengstens verboten. Zur Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzes rc. sind die Äreine, Wirte und sonstigen Gewerbetreibenden nicht mehr verpflichtet, hingegen wird von diesen hierfür, sowie für sonstige unvorhergesehene Ausgaben eine Gebühr erhoben, welche nicht mehr als 3 Mark und nicht weniger als 50 Pfennig für das einzelne Gewerbe beträgt. Außerdem kommt noch eine Forstabnutzungsgebühr zur Erhebung. Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht berührt. Wirte und Vereine zahlen je 2 Mark Reinigungsgebühren. Diese Gebühren, sowie die Forstabnutzungsgebühren sind bei Empfangnahme des Erlaubnisscheines auf dem Polizei- Kommiffariat zu entrichten.
Die Betriebsste«er ist sowohl für Vereine als Wirte auf je 10 Mark festgesetzt «nd ist vor Einholnng der Erlaubnis bei der Kreiskom- mnnalkafse im Polizei-Direktions-Gebände zu entrichten.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zur Anwendung kommen kann.
Hanau den 25. Mai 1906.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
? 4279 v. Beckerath.
Bekanntmachung.
Während des diesjährigen Lamboyfestes am Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. Juni wird die Lamboystraße an jedem dieser Tage von 8 Uhr abends ab für den Kuhrverkehr gesperrt.
A. Ausgenommen hiervon sind nur die zur ausschlietz- lichen Personenbeförderung dienenden Knhrwerke unter nachstehenden Bedingungen:
1. Alle Personen- und Droschkenfuhrwerke haben in kurzem Trabe zu fahren und stets die äußerste Fahrbahn einzuhalten;
2. Das Ueberholen eines Fuhrwerks ist strengstens untersagt.
3. Don der Brüning'schen Villa in der Wilhelmstraße über die Wilhelmsbrücke bis zur Nordstraße und umgekehrt, darf nur im Schritt gefahren werden. B. Mit Fahrrädern darf die Lamboystraße an beiden Tagen von 8 Uhr abends ab nicht mehr befahren werden. Alle Fahrräder sind von diesem Zeitpunkte ab zu schieben und zwar auf der Mitte des Fahrdamms.
0. Kinderwage«, welche als solche benutzt werden, dürfen am 12. und 13. Juni von 8 Uhr abends ab
a«snahmsweife den Bürgersteig (Fußgängersteig) längs des Exerzierplatzes nach der Stadt befahren, unter entsprechender Rücksichtnahme auf die Fußgänger.
D. Für A«tomobile und Kraftfahrzeuge jeder Art ist die Hainftratze von der Vorstadt aus, die Wilhelmstratze und die Nord- stratze von dem Steigerturm aus nach der Wilhelmsbrücke, sowie die Lamboystratze überhaupt für Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. Juni 1906 von mittags 12 Uhr ab gänzlich gesperrt.
Sollten durch den hiernach noch gestatteten Fährverkehr in der Lamboystraße dennoch Unzuträglichkeiten für das Publikum entstehen, so behält sich die Polizei-Direktion vor, denselben sofort ganz einstellen zu lassen.
Den Anweisungen der Polizeibeamten und Gendarmen ist jedermann unverzüglich nachzukommen verpflichtet.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht höhere Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.
Hanau den 25. Mai 1906.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
P4279 v. Beckerath.
Bekanntmachung.
Der Verkauf von sogenannten Papierklatschen, Papierschlangen und Konfetti auf dem diesjährigen Lamboyfeste am 12. und 13. Juni wird hiermit strengstens untersagt.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft sowie AusschließuM von atm Feste bestraft.
Hanau den 25. Mai 1906.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 427 9 v. Beckerath.
Es wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß alle diejenigen Unternehmer, welche beabsichtigen, Fahrzettge zur Beförderung von Personen zu jedermanns Gebrauch während des Lamboyfestes zur Verfügung zu stellen, gemäß A § 1 her Polizei-Verordnung vom 6. Dez. 1895 eines Fahrscheines bedürfen, da sonst die Ausübung des Betriebes strafbar ist.
Diese Interims-Fahrscheine sind bei der Polizei-Direktion hierselbst zu beantragen.
Hanau den 25. Mai 1906.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 4279 v. Beckerath.
Der Reichstag, dem gleich bei Beginn seines diesmaligen Tagnngsabschnitles eine Fülle von gesetzgeberischem Material zugestellt worden war, hat eine große Zahl von Vorlagen zur Erledigung gebracht. Dazu zählen in erster Reihe die Finanzentwürfe. Der Reichshaushaltetat für 1906 ist, nachdem ein Etatsnotgesetz ’ die Möglichkeit der Verabschiedung bis Ende Mai erwirkt hatte, unter Dach unb Fach gebracht, dazu nicht weniger als fünf Nachträge zum Etat für 1905 sowie ein Ergän- zungsetat für 1906. Mit der» Etat in engster Verbindung stand die Reichsfinanzreform, für die die verschiedensten Steuerentwürfe genehmigt wurden. Außerdem waren in den Etat Hineingearbeitet das Flottengesetz, die Novelle zum Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Mach: im Frieden, das Gesetz beireffend die Entlastung des Reichsin- validenfonds, sowie die Novellen zum Wohnungsgeldzuschuß- gesetz und zum Servistarifgesetz. Auch alle diese Entwürfe sind Gesetze geworden. Eine recht beträchtliche finanzielle Wirkung üben die endlich angenommenen Novellen zu dem Militärpensionsgesetz aus. Schließlich ist in diesem Zusam- menhange auch die Novelle zum. Börsensteuergesetz zu erwähnen. Obschon in der Tagung von 1904/05 die hauptsächlichsten Handelsverträge erledigt waren, blieb für den diesmaligen Tagungsabschniit doch auf handelspolitischem Gebiete noch manches zu tun übrig. Ins Einzelne gehende Handelsverträge sind zustande gebracht mit Bulgarien, Äethi- opien und Schweden. Der erste ist in Kraft getreten, der zweite tritt am 16. Juni in Geltung, die Ratifikation des schwedischen Vertrages steht nahe bevor. Von sehr großer Bedeutung war ferner die Regelung der Handelsbeziehungen zu Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Betreffs beider sind Provisorien vereinbart. Zu ermähnen sind schließlich noch in dieser Beziehung der Nieder
lassungsoertrag mit den Niederlanden und der Vertrag mit der Schweiz über die Errichtung deutscher Zollabfertigungsstellen auf den linksrheinischen Bahnhöfen in Basel. Zur Zollpolitik zählen das fertiggestellte Gesetz über die Wertbestimmung der Einfuhrscheine im Zollverkehr, sowie die Novelle zum Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs. Als kolonialpolitische Erfolge sind zu verzeichnen das Gesetz betreffs Uebernahme einer Garantie des Reichs in Bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen sowie das Gesetz über die militärische Strafrechtspflege im Kiaui- schougebiete. Im Geldwesen wurden zwei Vorlagen, die über die Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mk. und die über die Reichskassenscheine zu 10 Mk. fertiggestellt. Werden noch das Diätengesetz, sowie die kleineren Vorlagen über die Aenderung mehrerer Reichstagswahlkreise, die Novelle zum Gesetze über die Angelegenheften der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Gesetz betreffs Ueberleitung von Hypotheken des früheren Rechts erwähnt, so ist der Kreis derjenigen Entwürfe ge» schlossen, die vom Reichstage verabschiedet sind. Man wird mit der Anerkennung nicht zurückhalten können, daß die mit positiven Ergebnissen gekrönte Reichstagsarbeit diesmal besonders umfangreich gewesen ist.
Eine große Reihe von Entwürfen wird in den nächsten Tagungsabschnitt hinübergenommen werden. In erster Lesung find erledigt: das Automobil-, das Vogelschutzgesetz, die Novelle zum Schutztruppengesetz, das Hilfskassengesetz, die Novelle zum Unterstützungswohnsitzgesetz, der Befähigungsnachweis im Baugewerbe, die Maß- und Gewichtsordnung, das Gesetz über das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst und Photographie sowie über den Versicherungsvertrag. Der Reichstag wird im Herbst also ein recht umfangreiches Arbeirsmaterial vorfinden und zwar umsomehr, als ihm die vom Bundesrat fertiggestellten Entwürfe über die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine, über die Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker sowie die Börs«rgesctznovelle damr recht bald zugehen dürften.
In dem ablaufenden Tagungsabschnitt hat sich bet Reichstag auch mit Interpellationen und Initiativanträge» beschäftigt. Zu den ersteren zählen die über die Zollabfertigung deutscher Ausfuhrgüter an der russischen Grenze, über die Ausweisung russischer Staatsangehoriger, über den Brand auf der Zeche „Borussia", über die Duelle, über die Beichtsprache katholischer Mannschaft«: und über die Fleischpreise. An Anträgen wurden erörtert der Entwurf über die Freiheit der Religionsübung, über den Schutz der Versammlungsfreiheit, über die Herabminderung der Zuckersteuer, über die Beseitigung der landesrechtlichen Beschränkungen des Vereinsrechts für Frauen, über die Aenderung des § 130 des Strafgesetzbuchs, über die Gehaltszahlung der Ange- ' üelften, die Verhältnisse der technischen Beamten, die Gehaltszahlung in Krankheitsfällen, die Gewähruilg von Beihilfen an Kriegsteilnehmer, über die Volksvertretung in den Bundesstaaten und in Elsaß-Lothringen. Rechnet man dazu die Kommissionsberichte und Wahlprüfungen, über die beraten ist, so wird man sagen müssen, daß der Reichstag in dem ab- laufenden Tagungsabschnitte geradezu eine Fülle von Beratungsstoff bewältigt hat.
Kurzer Getreide-Wochenbericht
Ser Preisberichtsstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 22. bis 28. Mai 1906.
Die amerikanische Aufwartsbewegung findet nur geringes Interesse, um so aufmcrffamere Beachtung die infolge günstiger Ernteaussichten verkaufswilligere Haltung Ruß- lands, sowie die günstigeren Erntenachrichteu aus Indien. Zudem wirkte der vorteilhafte Witterungsverlauf in Westeuropa drückend auf Tendenz und Preise. Die günstige amtliche Beurteilung des deutschen Saatenstandes und die fruchtbare Witterung der letzten Woche bat die ohnehin sehr bescheidene Kauflust noch weiter zurücktreten lassen. Demgegenüber war das meist aus abfallende!: Qualitäten bestehende Angebot fast an allen deutscheil Märkten dringender. Besonders schwach ivar die Stimmung für Roggen infolge wesentlich ermäßigter Preisforderungen Rußlands,' die zwar verschiedentlich zu Abschlüssen führten, während die dagegen seitens der Importeure vorgenommenen Lieferungsabgaben einen empfindlichen Preisdruck zur Folge hatten. Weizen, von der flauen Stimmung für Roggen mitgerissen, konnte seinen Preisstand verhältnismäßig bester verteidigen, weil das Angebot darin weniger stark und Eigner sich nicht zu so groß«: Preisopfern herbeilassen wollen wie bei Roggen, zu- mal schwere Weizensorten nur noch in bescheidenem Maße verfügbar sind. Den Käferpreisen bieten die laufenden Be- darfsansprüche bei mäßigem Angebot ausreichende Stücke.