Hanauer K Anzeiger
DezngSprelSe
viatchührNch 1,80 Mk., monatlich 60 M.) Dr s«S-
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Rotationtdruck und Verlag der Buchdruckerei de» »erei», r». DaisenhauleS in Hanmr.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SiurücknngSgrbSh«, t* flinfgespaürne Petitzeile oder der« Raum 15 M im Reklamenteff di« Zeile 35 Pfg,
Verantwort!. Redakteur: 6. «chrrcker t» $m«i
Uk. 110 Werttsprechanschlich Nr. 605»
Freitag den 11» Mai
Fernsprechattschlich Nr. 605»
190«
Gcsilndenc und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Vergrößerungsglas, 1 schwarzer Damengürtel mit gelber Schnalle, 1 desgl. (Wachstuch), 1 in Silber gefaßter Uhrketten-Anhänger (Form eines Rehgeweihs), 1 braunledernes Zigarren-Etuis mit drei Zigarren, 1 blau- und weißgestrcifter Arbeitskittel.
Verloren: 1 Taschenuhr (mit dem Namen Emil Zeitz). Zugelaufen: 1 schwarzer langhaariger Bernhardinerhund.
Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.
Entflog en: 3 Kanarienvögel.
Hanau den 11. Mai 1906.
Hus fianLu Stadt und Cand»
Hanau, 11. Mai.
Beamtstt-Personalnachrichtett.
Ernannt: der Regierungsassessor Dr. Trapp zum Regierungsrat, die Hilfspfarrer S t e h f e n zu Niederzwehren auf Präsentation zum Pfarrer in Oberelsungen, Klasse Zieren- berg, und Nolte zu Roßlar a. Harz zum Pfarrer in Schwabrndorf, ref. Klasse Frankenberg, der Pfarrer extr. Kurz zum Hilfsfarrer in Salmünster, der Pfarrer extr. Finis an Stelle des zum Pfarrer in Heisebeck ernannten Pfarrers extr. Humburg zum selbständigen Gehilfen für das Kirchspiel Oberaula, die Rechtskandidaten Kremser und Strahl zu Referendaren, der diätarische Gerichtsschreibergehilfe Schöttler zum etatsmäßigen Gerichtsschreibergehilfen bei dem Amtsgerichte in Hanau, der Königliche Oberförster Strauß in Wanfried zum Forstamts- üuwali, der bei der MMâmMâ^ 1 ttkâüL-âjMâ tigte Bausupernumerar L a u zum Königlichen Dausekretär, der Hilfsaufseher Fenn el zu Wabern zum Aufseher bei der Königlichen Erziehungsanstalt daselbst.
Zn den Ruhestand versetzt: der Hegemeister Luban in Hersfeld und der Förster, Hegemeister Rasch in Iba, Oberförsterei Wildeck, vom 1. Juli d. J. ab.
Entlassen: der Schutzmann Hartmann bei der Königlichen Polizeiverwaltung zu Hanau, der Schutzmann Samson bei der Königlichen Polizeiverwaltung in Cassel auf Antrag.
WutW WU Kr MmMa^rjMlw
Dom 10. M a i 1906.
Anwesend waren die Herren: stellv. Vorsteher Schroeter, Aukam, Bader, Bernges, Beyer, Bonn, Craß, Daßbach, Förster, Dr. Heraeus, Hoch, Honsen, Hock, Jost, Kreuter, Loßberger, Ohl, Peteler, Rousselle, Schwabe, Stübing, Spatz, Salomon, Uth, Voltz, Dr. Wagner, Wolff.
Thèatervertrag.
Der Magistrat hat einen bei der Neuvergebung des Stadttheaters als Grundlinie dienenden Theatervertrag der Stadtverordneten-Versammlung zur Genehmigung vorgelegt. Bei Abschluß des wirklichen Vertrages können Abänderungen vorgenommen werden, die dann der erneuten Beschlußfassung unterliegen. Durch den Vertrag, der in vielen Punkten gegenüber den bisherigen eine Erweiterung erfahren hat, sollen nur Bestimmungen getroffen werden, um dem Magistrat Handhaben bei dem Abschlusse zu bieten. Aus dem Vertragsentwürfe ist folgendes hervorzuheben:
Die Stadt Hanau überläßt bem Theater-Direktor das hiesige städtische Schauspielhaus zur Aufführung theatralischer Vorstellungen für die Zeit vom
1. September 1907 bis 30. April 1908, vom
1. September 1908 bis 30. April 1909, vom
1. September 1909 bis 30. April 1910, und zwar ohne Zahlung eines Mietspreises.
Für die Zeiten vom 1. Mai bis 31. August der Jahre 1907, 1908, 1909 steht das Schauspielhaus der Stadt Hanau zur Verfügung.
Der Theater-Direktor ist verpflichtet, auch während der obengenannten Spielzeiten (oom 1. September bis 30. April) an theaterfreien Abenden das Stadttheater zu Zwecken von Dolksvorstellungen, Volksvorlesuugen, Sinfoniekonzerten und anderen von: Magistrat als geeignet bezeichneten Veranstaltungen den Veranstaltern unentgeltlich zu überlassen.
Die Stadt Hanau liefert das zur Beleuchtung deS Theaters erforderliche Gas, sowie die erforderliche elektrische Energie unentgeltlich; erstere aber nur bis zu einem Maxi- mum von 7500 cbm für je eine Spielzeit (1. September bis 30. April).
Der monatlich nach Gasmessern festgestellte Gasverbrauch wird am Monatsschluß dem Theater-Direktor mitgeteilt. Der 7500 Cbm üb-rsteigende Gasverbrauch ist von depiselben zum
jeweiligen statutarischen Preise des Leuchtgases für Private an die Gaswerkskasse zu zahlen.
Die Spielzeit muß in jedem Jahre spätestens am 1. Oktober- beginnen und darf frühestens am 31. März des darauffolgenden Jahre? enden.
Als Spieltage sind in der Regel Sonntag, Mittwoch, Freitag und alle hohen Feiertage festgesetzt.
Hält der Direktor mehr als 100 Vorstellungen ab, so hat er der Stadtkasse die Selbstkosten für Heizung und Beleuchtung mit 30 Mk. pro Vorstellung zu erstatten.
Der Spielplan soll Trauer-, Schau- und Lustspiele, Possen, Schwänke und Singspiele mit entsprechender Abwechslung und unter Vorführung der neueren und neuesten Stücke umfassen. Der Theater-Direktor verpflichtet sich, sein Spielpersonal in solcher Zahl zu engagieren, daß sein Ensemble höheren künstlerischen Anforderungen genügt, im besonderen aber folgende erste Fächer zu besetzen:
Herren :
1. ein erster ernster Vater,
2.
ein erster huiâoristischer Vater, zugleich behaglicher Komiker,
3. ein erster Charakterspieler,
Damen:
1. eine erste ernste Mutter, 2. einecrste komische Mutter.
3. eine jugendliche Heldin und Salondame,
4. eine sentimentale Lieb-
4. ein ersterCharakterkomiker
5. ein erster Held und Bonvivant,
6. ein erster jugendlicher Liebhaber,
7. ein Naturbursche und zweiter Liebhaber,
8. ein Darsteller für erste Chargen,
9. ein jugendlicher Gesangskomiker.
haberiu,
5. eine muntere naive Liebhaberin,
6. eine zweite Liebhaberin und Salondame,
7. eine Soubrette für Possen und Singspiele.
Stadtv. Schwabe ersucht, den Vertrag derart zu Lgdern,.. daß voii „dein Thea die gesamten Heizungs- kosten zu ersetzen sind. Was den Passus über die Ausführung von Stücken betrifft, -die dem Anstand und den guten Sitten entsprechen, so möchte er wissen, wer darüber zu entscheiden hat. Wenn diese Entscheidung allein bem Magistrat zusteht, so glaube er, daß dieser sich leicht in ein falsches Licht setzen' könne, wenn er etwas für unausführbar halte, was anderen ganz gut zusagt.
Der Referent Nth entgegnet, daß nach dem früheren Vertrag der Direktor für die Heizung deS Hauses zu sorgen hatte, doch stellten sich da fortwährend Differenzen über die nötige Temperatur heraus. Er halte die Uebernahme durch die Stadt für sehr angebracht, da diese Regelung nunmehr ausschließlich dem Magistrat bezw. den von diesem beauftragten Theater-Dezernenten obliegt. Auch der Passus bezüglich der guten Sitten sei nötig, denn irgend jemand müsse doch da sein, der gegen event. Mißstände einschreitet. Setze sich der Magistrat dabei in Widerspruch mit den allgemeinen Ansichten, so könne immer noch dagegen eingeschritten werden.
Der Herr O b erb ür g er in ei st er meint, daß der Dezernent des Magistrats wohl nicht polizeilicher sein werde, als die. Polizei selbst.
Stadtv. Beyer ist auch der Meinung, daß dieser Passus gestrichen werden müsse, zumal die Zensur doch vorbehalten sei. Der Begriff der Unanständigkeit sei sehr verschieden. So haben viele den „Zapfenstreich" mit diesem Prädikat belegt, während das große Publikum das Stück sehr gerne sehe. Aehnlich sei es mit dem Stück „Die Brüder von St. Bernhard". Der Theaterdirektor werbe sein Publikum wohl bald kennen lernen und dementsprechend seine Stücke wählen.
Stadtv. Schwabe bittet nochmals, dem Theaterdirektor die gesamten Heizungskosten bezw. eine höhere als die vorgesehene Summe von 1000 Mk. aufzuerlegen.
Sodann wird der Antrag Beyer, den Passus betr. die Aufführung von Stücken, die bem Anstand und den guten Sitten widersprechen, zu streichen, a n geno m m e n, ebenso der Antrag Schwabe, für Kosten der Heizung anstatt 1000 Mk. 1500 Mk. dem Direktor aufzuerlegen. Unter Voraussetzung der beiden Aenderungen wird daraus der ganze Vertrag genehmigt.
M o d e r n e r K r a n k e n t r a n s p o r t w a g e n.
Stadtv. Salomo n hat eine Jnierpcllaiiou betr. fahrbaren Krankeniransportwagen cingebracht, für die die beantragte Dringlichkeit angenommen wirb. Dieser begründet die Interpellation und rügt den Mangel eines modernen Krauken- transportwagens, dessen Besitz für die Stadt eine unabwendbare Notwendigkeit sei, zumal auch die Kosten durchaus nicht hohe seien. Für zirka 1500 Mk. bekomme man einen durchaus allen Anforderungen entsprechenden Wagen. Redner habe jüngst dem Transport eines Blinddarmkranken zugeschen, der auf einer ganz gewöhnlichen und noch dazu vor Schmutz starrenden Tragbahre bewerkstelligt worden sei. Wer wisse, welche furchtbaren Schmerzen auch die geringste Erschütterung
einem derartig Kranken bereite, könne die Unzweckmäßigkeit eines solch primitiven Transportmittels ermessen. Er bitte den Magistrat, dafür zu sorgen, daß man in Hanau einen modernen Krankentransportwagen baldigst bekomme, zumal ganz kleine Städte schon einen solchen hätten. Redner stellt einen entsprechenden Antrag.
Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus bittet, wenn man eine Interpellation einzubringen gedenke, ihm das doch vorher mitzuteilen, damit er sich über die fragliche Sache unterrichten könne. So weit er sich erinnere, haben wir schon seit Jahren eine fahrbare Krankentransportbahre, die seines Wissens im Landkrankenhause stehe. Er bitte die Sache zu vertagen, damit er sich unterrichten und in der nächsten Sitzung genaue Auskunft geben könne.
Stadtv. Spatz glaubt auch, daß hierbei nicht alles in Ordnung ist. Redner führt einen Fall an, wo eines seiner Familienglieder erkrankt war und wo sich der Beschaffung eines geeigneten Transportmittels im Landkrankenhause Hindernisse entgegenstellten.
Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus entgegnet, daß ihm der von Herrn Spatz zur Sprache gebrachte Fall fremd sei. Mit bem Landkrankenhause sei deshalb ein entsprechendes Abkommen getroffen worden, weil gerade in dieses Institut die meisten Transporte auSgeführt würden. Wenn die betreffende Bahre nicht in Ordnung war, dann sei allerdings die Aussicht eine mangelhafte.
Nachdem sich der Antragsteller damit einverstanden ^erklärt hat, wird die Sache bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
W e r t z u w a ch s st e u e r.
Die Kommission für Erschließung neuer Steuerquellen hat bekanntlich auch die in anderen Städten in den letzten Jahren geplante bezw. eingeführte Wertzuwachssteuer -in ihre Steuerpläne ausgenommen, um den Wertzuwachs von Grundstücken, der ausschließlich durch die Entwicklung des allgemeinen Verkehrs oder durch städtische Aufwendungen, Straßenbauten usw. eingetreten ist, einer entsprechenden Besteuerung zu unterwerfen, doch soll ein Zuwachs, der 15 Prozent des Gesamtwertes nicht übersteigt, steuerfrei bleiben. Der zu diesem Behufe nusgearbeiteten Ordnung wurde anfangs die Frankfurter, später aber noch eine Reihe anderer Ordnungen zu Grunde gelegt. Ueber den uuttmaßlichen Ertrag der Steuer ist bis jetzt noch kein Anhalt gegeben. Es ist diese neue Steuerart nach dem Referenten Stadtv. Schwabe noch ein Sprung ins Dunkle.
Stadtv. I o st meint, man solle Herrn Stadtv. Schwabe den Sprung ins Dunkle allein machen lassen. Er sei dafür, daß man die Sache vertage.
Stadtv. Bonn ist jwar kein Gegner der Wertzuwachssteuer, hält aber die Steuersätze für zu hoch.
Stadtv. H o ch ist der Meinung, daß man sich erst im Prinzip einigen müsse, ob eine solche Steuer eingeführt werden joH. Die Einzelheiten seien dann später zu verhandeln.
Stadtv. 11 t h sagt, daß hier und an anderen Orten viel über diese Steuer geredet und geschrieben wurde. Er habe auch mit einer großen Anzahl Leute darüber gesprochen und gefunden, daß die eine Gruppe der Anhänger sich aus den Leuten zusammensetzt, die keinen Ar und Hâlm, nichts an Grund und Boden ihr eigen nennen. Es sei ihm da der Vergleich gekommen mit der Befürwortung der Bier- und Tabaksteuer seitens der Abstinenzler unb Nichtraucher. Man sage da eben, endlich ist einmal eine Steuer gefunden, die mich ganz und gar unbehelligt läßt. Die andere Gruppe der Anhänger sind die Leute, die da sagen, es handelt sich hier um einen mühelosen Erwerb, der auf die Tätigkeit der Allgemeinheit und der Stadtverwaltung zurückzusühren ist. Somit sei es nur recht und billig, daß der Stadt und der Allgemeinheit auch ein Teil des Erwerbes zuzute komme. Es frage sich nur, ob dieser Gedanke in der vorliegenden Ordnung den richtigen Ausdruck gefunden hat. Es müsse ein Unterschied gemacht werden zwischen Grundstücken in der inneren Stadt und denjenigen in der Gemarkung sonst. In der inneren Stadt habe sich der Wert der Grundstücke im allgemeinen nicht erhöht. Wolle man auf das Jahr 1874 zurückgehen, wie dies die Ordnung vorsieht, so müsse man auch in Betracht ziehen, daß sich feit dieser Zeit der Geldwert an sich ganz bedeutend verringert habe. Eine einfache grundbuchamtliche Feststellung des damaligen Ankaufspreises und eine Vergleichung desselben mit dem heutigen Wert stelle deshalb keine zuverlässige Schätzung des Mehrwertes dar. Außerdem wurde hier, wenn eine Steigerung eingetreten ist, diese oftmals durch tüchtige geschäftliche Arbeit des Besitzers selbst herbeigeführi, und dann sei das aber kein müheloser Gewinn. Redner