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General-Anzeiger

Amtliches Organ fit AM- mA Fanweis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Brrantwor«. Sredakirm: ®. Schrecker tu Ham»

Nr. 90

Fernsprrchanschlntz Nr. 605.

Mittwoch den 18. April

Fernsprechanschlntz Nr. 605

1906

Amtliches.

Bekanntmachn« g.

Die Zinsscheme Reihe TIT Nr. 1 bis 20 zu den Schuld­verschreibungen der preußischen konsolidierten 3l -- prozentigerr Staatsanleihe von 1886 über die Zinsen für die Zeil vom 1. April 1906 bis 31. März 1916 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. März 1906 ab von der Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, werktäglich von 9 Uhr vormittags, bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Zinsscheine bei der Kontrolle der Staatspapiere zu empfangen wünscht, hat persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zins­scheinanweisungen) der genannten Kontrolle mit einem Ver­zeichnis 51t übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei bem Kaiserlichen Postamt Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind.

Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beheben will, hat dieser Kasse die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichnis ein­zureichen. Das eine Verzeichnis wird, rüst einer Empfangs­bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus­händigung der Zinsschciue wieber abzuliefern. Formulare zu diesem Verzeichnis sind bei den Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Aintsblättern zu . bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

W^Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur ' Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er- "iicücrtlugsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin den 20. Februar 1906.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I 343 v. Bitter.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit betn Bemerken veröffentlicht, daß die erforderlichen Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den Kreiskassen des Bezirks verabreicht werden.

Cassel den 28. Februar 1906.

Königliche Regierung.

K 306 M ejer.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Nach einem Ministerialerlasse dürfen die von Aerzten auf Anordnung der Staatsbehörden aus Gründen der Ge­sundheitspflege und Medizinalstaiistik abzusendenden Melde­karten mit dem Portoablösungsvermerk versehen werden. Diese Vergünstigung bezieht sich jedoch nur auf die an Behörden oder Staatsbeamte zu erstattenden Meldungen, nicht aber auf die den Aerzten vorgeschriebenen Benachrichtigungen von Privatpersonen. Hernach fallen die Mitteilungen, welche die Aerzte gemäß § 8 Ziffer 3 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, vom 28. August 1905 (Gesetz-Sammlung Seite 373) an die Hebammen ab- zusenden haben, nicht unter das Portoablösungsverfahren.

Die Meldekarten, welche die Jmpfärzte über den Jmpf- erfolg an die Königlichen Anstalten zur Gewinnung tierischen Impfstoffes einzusenden haben, fallen unter das Ablösungs- Verfahren nur dann, wenn diese Karten den Aerzten von den staatlichen Jmpfanstalten geliefert und vorher mit der Adresse und dem Abdruck des amtlichen Siegels der Anstalt sowie mit dem Portoablösungsvermerk versehen worden sind.

Ich gebe den Herren Aerzten im SLadt- und Landkreise zur Beachtung hiervon Kenntnis.

Hanau den 3. April 1906.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

V 1980 v. Beckerath.

Landkreis Hanau. BekmtmchniW des Kömglichen Landrüsamts.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises fordere ich auf, auf Beseitigung der Raupennester in ihren Bezirken hinzuwirken.

Es sind nicht allein die Gcmeindcobstbaumanlagen zu säubern, sondern es müssen auch die Besitzer der in Gärten

unb im Felde stehenden Obstbäume angewiesen werden, daß sie die Säuberung der Obstbäume und Hecken von den Raupen­nestern vornehmen. Dabei ist den Baumbesitzern bekannt zu geben, daß § 368,2 des Strafgesetzbuches jeden, der das gebotene Raupen unterläßt, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit entsprechender Haft bedroht.

Nicht nur die leicht erkennbaren weißen Gespinste der Nesiraupe sind mit den Spitzen der Aeste, woran sie kleben, zu entfernen, sondern es sind auch, soviel als möglich, die steinharten Ringelraupen-Eier und die Wulste der Schwanen- raupe aufzusuchen. Letztere finden sich am unteren Teil der Stänime, die Ringe der Ringelraupe aber an jungen Schossen, wo nur ein geübtes Auge sie erkennt.

Etwaige Unterlassungsfälle sind polizeilich zu bestrafen. Hanau den 5. April 1906.

Der Königliche Landrat.

V2267 I. A: Conrad, Kreissekretär.

Verkauf von Baumen.

Die auf den domänenfiskalischen Grundsiücksparzellen Blatt R Nr. 489 und 623 der Gemarkung Wachenbuchen stehenden wilden Bäume sollen am Freitag den 20. d. Mts., vormittags S1^ Uhr, an Ort und Stelle öffentlich meistbietend gegen Barzahlung verkauft werden.

Sammelpunkt für die Kaufliebhaber um 8 Uhr vormittags, bei dem Wachenbucher Steinbruch auf dem Fußweg von Wilhelmsbad nach Wachenbuchen.

Hanau den 17. April 1906.

Reinhardt,

Domänenrentmeister. 8440

MSmsiMlM Srti^trtin Sm«.

Nächste Versammlung Samstag och 2L April 1906, nachmittags 3*4 Uhr, im Gasthauszum goldenen Löwen" hier.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Festsetzung der Sommerversammlungeu.

3. Vortrag des Herrn Dr. Helmkampf über Rentabilität der Milchviehhaltung und Grundsätze für die Züchtung.

4. Mitteilungen über Saathafer- und Saatkartoffelnbezug.

-5. Mitgliederaufnahme.

6. Sonstige Mitteilungen.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Ge- meinben in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau den 16. April 1906.

Der Königliche Landrat. v. Beckerath.

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 kleines schwarzes Portemonnaie mit einigen Pfennigen, 10 Briefmarken 0 Stück 10 Pfg.), 1 rotes Kinderkäppchen, 1 doppelte Korallenkette mit goldenem Schloß, 1 alter schwarzer Ueberzieher mit Sammetkragen nebst 1 Paar schwarzen wollenen Handschuhen, 1 Porte­monnaie mit etwas über 1 Mk., 1 Brief (adressiert an Konrad Höhl zu Hocbstadt, 1 Quittungsbuch der Hanauer Ortskrankenkasse für Karoline Häfner, 1 rote Schüler-Mütze mit weißer Einfassung, 1 Schlüsselbund (8 Stück).

Verloren: 1 Notizbuch mit verschiedenen Zeugnissen, 1 kleines schwarzes Damenportemonnaie mit 6 Mk.

Hanau den 18. April 1906.

Hus Hanari Stadt und Eand*

Hanau, 18. April.

* Kontrollversammlung. Am 19. April, vormit­tags 9 Uhr in Hanau (Paradeplatz): Ersatzreservisten der Jahresklassen 1902, 1903, 1904 und 1905, sowie die ge­dienten Mannschaften der Jahresklasse 1893 ausschl. der­jenigen Wehrleute, welche in der Zeit vom 1. April 1893 bis 30. September 1893 eingetreten find; vormittags 11 Uhr: Gediente Mannschaften der Jahresklasien 1894 und 1895.

* Die Fortführung der Mainkaualisation. Der Staalsvertrag zwischen den Mainuferstaaten Preußen, Bayern, Hessen und Baden wird, wie cs heißt, nächsten Freitag in Berlin unterzeichnet werden, damit die Main­kanalisierung vorläufig von Offenbach bis Aschaffenburg in Angriff Genommen werden kann. Unter den Vertrag­

schließenden soll grundsätzliche Uebereinstimmung darüber herrschen, daß Schiffahrtsabgaben zur Verzinsung und Tilgung der Baukosten und zur Unterhaltung des Kanals erhoben werden sollen.

* Eisenbahnpersonalien im Direktionsbezirk Frankfurt. Die Prüfung zum Eisenbahn-Assistenten haben bestanden : die Stations-Aipiranten Bender zu Hahnstätten, Wehen zu Gelnhausen, S ch i n 0 l er zu Alsfeld, P i e l- m a n n zu Frankfurt, Röder zu Wächtersbach, Streb» I 0 w zu Langenselbold.

* Fünfzig Jahre im geistlichen Amt hat Herr Metropolitan Strob el- Bockenheim am 20. b. M. zurück- gelegt.

* Oberforstmeister Hinh t- Ein um die hessische Forstwirtschaft verdienter höherer Forstmann, Herr Oberforsi- meister Robert Hintz, ist am Ostersonntag nach längerer Krankheit im Landkrankenhaus zu Cassel einem Bronchialkatarrh erlegen. Der Verstorbene stand im 66. Lebensjahre. Er entstammte einem pommerschen, im Kreise Köslin alteinge­sessenen Gutsbesitzergeschlechte, seine Liebe zur Natur und in der Hauptsache zum Walde ließ ihn aber nicht den Berm seiner Väter ergreifen, sondern veranlaßte ihn, sich der Forst­wirtschaft zu widmen. Nach abgeschlossener Gymnasialbildung bezog Hintz die Universität zu Greifswald, um sich hier für das Forstfach vorzubilden und beendete dann seine Studien an der Eberswalder Forstakadcmie, worauf er in den preusi- schen-Staatsdienst eintrat. Zunächst wurde er einer Ober­försterei im Bezirk Köslin überwiesen, aber bald zum Hilfs­arbeiter an die Kgl. Regierung itach Königsberg in Pr. be­rufen, wo er bis zum Jahre 1872 wirkte. In diesem Jahre wurde der Reichskanzler Fürst Otto v. Bismark auf den be­fähigten Forstbeamten aufmerksam, der ihn auf eine Reihe Jo» Domänen

und Forsten beurlauben ließ und ihn zum Oberförster seines SachsenwaldesFriedrichèruh" ernannte. Längere Jahre hin­durch stand Oberförster Hintz im Dienste des Reichskanzlers, dem er die umfangreichen Forsten aus einen für die damalige Entwickelung der Wald- und Forstwirtschaft hohen Stand brachte und zahlreiche neue Eichenkulturen anlegte, die heute noch dem Sachsenwalde des Altreichskanzlers das Gepräge geben. Mit dem Altreichskanzler wurde der junge Forstmann bekannt und befreundet, sodaß alljährlich bis zum Tode Bis­marcks beide Herren im Monat April in Briefwechsel traten. Als er seine Forstkulturen im Sachsenwalde angelegt und den gesamten Waldbesitz des Fürsten Bismarck nach jahrelanger Arbeit zu einem Musterbetriebe gestaltet hatte, trat er in preußische Dienste zurück und würbe zunächst Oberförster in Salmünster (Kreis Schlüchtern). Nach Jahresfrist etwa würbe er schon Forstmeister und der kgl. Regierung zu Gum­binnen als Regierungs- und Forstrat überwiesen, ^ier unter­standen die mächtigen an der russischen Grenze gelegenen Kiefernforsten Nikolaiken, Wolfskrug, Johannesburg, Kullik und Turoscheln seiner Inspektion. Ende der achtziger Jahre würbe er als Regierungs- und Forstrat der kgl. Regierung zu Wiesbaden überwiesen. Am 1. Januar 1890 wurde Hintz zum Oberforstmeister ernannt und der kgl. Regierung zu Cassel überwiesen. In den 16 Jahren sèiner dortigen Wirksamkeit hat er eine emsige Tätigkeit im Interesse der hessischen Forstwirtschait entfaltet. Ihm sind die bedeutenden Aufforstungen der Rhön zu danken, für die Ausdehnung der Forstkulturen des Meißner hat er Sorge getragen, âberhaupr wer er ständig darauf bedacht, die hessischen Wâungën in ihrem einstigen Umfange zu erhalten. Mit Oberforstmeister Hintz ist ein trefflicher Beobachter von Wald und Wild dahin­gegangen, er galt als eine der ersten wissenschaftlichen Autorin täten auf dem Gebiete der Forstwirtschaft. Seine wissenschaft­lichen Beiträge, die er ab und zu in der Zeitschrift für Forst- und Waldwirtschaft veröffentlichte, erweckten allgemeines In­teresse in forstlichen Kreisen. In Hessen-Nassau hatte Hintz einen Sammelpunkt von Forstmännern dadurch geschaffen, daß er hier den Verein hessisch-nassauischer Forstmänner mitb«. gründen half, dem er dann lange Jahre hindurch als Vor­standsmitglied angehörte. Alljährlich veranstaltete dieser Ver­ein Versammlungen in einem Orte Hessen - Nassaus, deren Beschlüsse und Vorträge selbst im Auslande in forstlichen Kreisen Beachtung fanden. Die kgl. Regierung zu Cassel verliert in dem Verstorbenen einen mit reichen Geistesgaben ausgestatteten Forstmann. Sein bescheidenes, liebenswürdiges Wesen machte ihn bei allen, die ihn kannten, beliebt und ge­schätzt.

* Genickstarre. Ein in Bürgel wohnender Arbeiter, der bei einem dortigen Bauunternehmer beschäftigt war und zuletzt in dessen Diensten an einem Neubau im Großen Bier­grund in Offenbach arbeitete, fuhr am Samstag abend nach seiner Heimat Alzenau, um dort die Ostertage zu verbrulgeu.