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Erstes Blâ

Hanauer K Anzeiger

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VitvÄjâhrlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für 91* «Bärtige Lbonneoten mit bem betreiieadon PoftaufjchlaA.

Die rèjthtt Kummer k-ßet 10 MA»

Moi-tionSdruck und Verlag bet Buchdruck«« bei »atta, a. Waijmhlmsel ie Hemau,

General-Anzeiger

Amtliches Organ für S1aM= und Fan-kreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der £ w und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Ri. 88 Fernsprcchanschlus; Nr. 605»

Samstag den 14 AprN

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

1906

Amtliches.

. Eandkreis Ranau.

BekmtWlhNM lei Königlichen Lnnkntönmts.

Wegen des Jahresabschlusses der Kreiskommunalkasse er­suche ich alle diejenigen, welche noch Forderungen an den Landkreis Ëanan geltend zu machen haben, ihre Rechnungen baldmöglichst hierher einzusenden. Insbesondere ersuche ich, die noch nicht in Empfang genommeneil Ent­schädigungen für Häute der an die Sammelwasenmeistcrei abgelieferien Tierkadaver durch Vorlage der Bons hier ab­zuheben.

Hanau den 12. April 1906.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

A 1901 v. Beckerath.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit »<mi 7. bis 13. April 1906:

1 Erdarbeiter,

1 Fabrikarbeiter,

3 Kausburst :n,

6 Tagelöhner.

Hanau den 14. April 1906.

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle. 8176

Zwangsversteigerung.

^ Im- Wege der ,Kroaiiflw»iUiux<£u^ ul ânau belegene, im Grundbuche von da Band 43 Artikel 2693 Abt. I Nr. 25 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- Vermerkes auf den Namen des Architekten und Bauunter­nehmers Heinrich nsener, Heinrichs Sohn hier, einge­tragene Grundstück:

Bl. YY Nr. 148/39 5 ar 15 qm, Bruchköbeler Land­straße Nr. 3 a,

a) Wohnhaus mit Hofraum,

am 1. Juni 1906, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14, versteigert werden.

Hanau den 6. April 1906.

Königliches Amtsgericht 2. 8244

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 schwarzes Portemonnaie mit etwas über 3 Mk., 1 goldner Ohrring mit weißer Perle und mit einem kleinen Brillant, 1 Taschenmesser mit Futteral, 1 Servier­deckchen mit Hohlsaum (gez. P. EL), 1 kleines weißes Taschen­tuch mit breitem Saum (gez. E.).

Verloren: 1 goldenes Armband mit Anhänger, 1 braunes Portemonnaie mit 1 Mk. und einer Radfahrerkarte für Hermann Eickenberg, 30 Briefmarken (â Stück 10 Pfg.), 1 Monatsfahrkarte für die Strecke Hanau-WestFrank­furt cu M.-Ost für Eduard Sührer.

Hanau den 14. April 1906.

Hus Ran au Stadt und Eand.

Hanau, U. April.

Die Mainhasen-Angelegenheit.

Im hiesigen Rathause fanden, wie s. Z. gemeldet, am 13. v. Mts. auf Veranlassung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten Besprechungen in der Angelegenheit des Mainhafens statt. Hierbei waren anwesend als Ministerial- kommiffare aus dem Ministeriuni der öffentlichen Arbeiten Geh. Ober-Reg.-Rat Peters, und Geh. Ober-Daurat Röder aus Berlin, Reg.-Präsident Graf Bernstorff, Reg.-Rat Hoche, Regierungs und Baurat Dittrich aus Cassel, von der Re­gierung in Wiesbaden zwei Herren, der Vorstand der Wasser­bauinspektion in Frankfurt a. M. Baurat Hahn, ferner Land­rat v. Beckerath und Reg.-Assessor v. Schlieben, Oberbürger­meister Dr. Gebeschus, die Beigeordneten Bode und Dr. Eisenach und Handelskamnierpräsident Kommerzienrat Canthal, ierner die Stadtbaumeister.

Die Besprechungen waren zum Teil vertraulicher Natur, doch sind auch Punkte, die nicht hierunter gerechnet werden können, von allgemeinein Interesse, so daß wir näher darauf eingehen. Nach einer Erörterung des Hafenprojekts wurde Don einem Ministerialkommissar die Anfrage gestellt, warum der Hasen an der bekannten Stelle projektiert werde, trotzdem

Die heutige Wi

diese doch eine ungünstige sei. Das Hafengebiet würde ein­geengt durch den Mainkanal einerseits, den Bahndamm Hanau Ost-West auf der zweiten und den Bahndamm Main- brücke-Ostbahnhof auf der dritten Seite. Eine Vergrößerung des Hafens, sobald das Projekt des Regierungsbaumeisters Landsberger voll zur Ausführung gelaugt sei, sei somit unmöglich. Als Sicherheitshafen würde schließlich jede Stelle genügen, die hinreichende Tiefe hätte, als Handels­hafen müsse aber die Stadt doch einen Hafen bauen, der unbegrenzte Erweiterungsfähigkeit habe. Der Referent der Stadt Hanau wies darauf hin, daß unmittelbar oberhalb der Brücke der Hasen nicht angelegt werden könne, weil die die Brücke passierenden Sckleppzüge so weit an den Brückenpfeiler vorbeigekommen fein müßten, daß das letzte Anhängeschiff nicht in Gefahr geriete, durch die Strömung gegen den Brückenpfeiler geworfen zu werden, während es bestrebt sei, in den Hafen zu gelangen. Da nun oberhalb der Brücke die Gemarkungsgrenze etwa 300 bis 350 Mtr. von der Brücke entfernt liege, die Hafen­mündung aber wohl soweit von der Brücke entfernt ange­ordnet werden müsse, so müsse der ganze Hafen auf Auheimer Gebiet verlegt werden, so daß die in der Nähe des Hafens sich ansiedelnden Fabriken ihre ganze Steuer nach Auheim bezahlen würden, Auheim also allein den Vorteil und Hanau nur die Kosten hätte und der Hanauer Vorteil nur darin bestände, daß die Bewohner der Stadt und die Industriellen die Rohprodukte auf dem Wasscrverkehr billiger beziehen könnten. Es spreche aber auch die Schwierigkeit der Schienenverbindung des Güterbahnhofs Hanau-Ost mit dem Hafen gegen die Anlegung des Hafens in Auheimer Ge­markung, da von dem Hafen nach dem Güterbähnhof Hanau- Ost entweder eine Ueberführung oder Unterführung der Fahr- getelje ausgesuM werden muffe, die in dem einen wie in dem anderen Falle bedeutende Schwierigkeiten und Kosten mache.

Die Kommissare bemerkten nun ihrerseits, sie wären der Meinung, daß ein Hafen überhaupt kaum notwendig sein würde, da der Staat voraussichtlich auf das Verlangen der Anlegung eines Sicherheitshafetts in Hanau und durch Hanau verzichten würde. Es wäre daher zu erwägen, ob nicht eine Kaianlage für Hanau genügen würde.

Von dem Hanauer Referenten wurde dann unter Bezugnahme auf den Kostenanschlag des Regierungs- baumeisters Landsberger über die Anlage einer Kaimauer ausgeführt, daß, abgesehen vom Grunderwerb und den Zufuhrstraßen, die Kaimauer nur um 80000 Mk. billiger kommen würde als der Hafen, weil das Gelände sehr tief läge, die Mauer außerordentlich stark hinterfüllt und die Lagerplätze und Bahnanlagen hochwasserfrei gelegt werden müßten. Dadurch sei eine so gewaltige Menge von Grund erforderlich, daß die hohen Kosten sich erklärten. Im Falle der gleichzeitigen Anlegung eines Hafens würde man den Grund direkt aus dem Hafenbecken entnehmen können. Die Ministerialkommissare bemerkten hierzu, daß ihres Erachtens es vollständig verfehlt sei, ein hochwasserfreies Kai zu bauen, es sei nur nötig, s^ ein kleiner Teil, speziell derjenige hoch­wasserfrei liege, auf dem der Lagerschuppen sich befände, in welchem Güter, die die Nässe nicht vertrügen, gelagert würden. Die übrigen Güter, auch die Kohlen, könnten ruhig vorüber­gehend im Wasser sitzen, wie denn auch kein einziger Rhein­hafen mit Ausnahme von Krefeld hochwasserfreie Kais hätte. Die großen Kaianlagen in Uerdingen, aber auch die Kai­anlagen aller großen Rheinhäfen lägen unter Hochwasser. Ein anderer Herr teilte mit, daß die Schiffahrt im Main an 18 Tagen durch Hochwasser und an 36 Tagen durch Eisgang im Durchschnitt gesperrt sei. Weiter wurde fest- gestelltz daß das Kai 34 Mtr. niedriger projektiert werden könnte, als es von Landsberger geschehen sei. Sodann be­merkten die Regierungskommissare noch weiter, daß das Kai ja nicht mit einer Mauer, also mit Quadern befestigt werden müßte, sondern, wenn man nicht 'eine schräge abgepflaflerte Böschung, wie an der vorhandenen Werft ersichtlich, wählen wolle, eine Befestigung des Kais durch Eisenbeton vorge­nommen werden könne.

Die Angelegenheit des Hafenbaues tritt somit in eine vollständig neue Phase. Es müßte an der Hand der Wasserstände und evtl. nach Besichtigung ähnlicher Anlagen geprüft werden, ob wir in Hanau mit einer Kaianlage auskommen würden.

Endlich wurde noch über das Recht der Stadt, die W e r f t a n l a g e zu übernehmen, verhandelt. Es wurde darauf hingewieseu, daß die Stadt nach den bisherigen Verhandlungen einen Anspruch auf Uebertragung des Eigentums an der Werft nicht habe, dieses bleibe viel- wmer umfaBt äuget dem Unterhaltunasbl

mehr dem Staat. Auf eine Bemerkung, daß für die Stadt keinerlei Anlaß vorliege, das nackte Eigentum an der Werftanlage zu erwerben und vor allen Dingen dafür irgend etwas an den Fiskus zu bezahlen, entgegnete ein Kommissar, daß das nackte Eigentum des Fiskus dann aktuell werden würbe, wenn wir etwas an der Werft machen wollten. Von anderer Seite wurde bemerkt, es sei doch wohl nicht die Absicht des Fiskus, zu irgend einer Zeit eine Umge­staltung der Werft vorzunehmen. Diese Frage verneinte der Ministerialkommissar soweit er die Sache übersehen könne. Der Referent der Stadt Hanau wies darauf hin, daß die Werft gebaut sei auf gemeinsame Kosten des Staates, her 12000 Mk., des Kommunalständischen Verbandes, der 10 000 Mk., und der Stadt, die 14 000 Mk. zu den Kosten beigesteuert hätte. Deswegen sei der Staat, da der Kommunalverband und die Stadt ihre Beiträge ausschließlich für die Anlage einer Werft an der angegebenen Stelle ge­geben hätten, niemals berechtigt, die Werft zu verlegen, zu verändern oder eingehen zu lassen. Wir hätten auch das Recht, nach Uebernahme der Nutzung und Unterhaltung der Lösch- und Ladeplätze die'e als solche zu benutzen und im­stande zu halten und könnten in dieser Beziehung an der Werft arbeiten, ohne daß der Staat auf Grund seines Eigen­tumsrechts uns dies verbieten könne. Andere Arbeiten aber an der Werft vorzunehmen, hätten wir keinen Anlaß. Schließlich wurde die Frage, ob wir Nutzung und Unter- haltungspflicht der Lösch- und Ladeplätze alsbald über­tragen zu sehen- wünschten, besprochen. Es fand sodann noch eine Besprechung über diejenigen Bedingungen, die die Körperschaften an ihre Bereitwilligkeit, einen Hafen zu bauen geknüpft hatten, statt. Ein Minsterialkommifsar wies darauf hin, daß derartige Verpflichtungen, wie wir sie ivünfchten^MeM^^rM,^MN8.>MMLDstânden und keiner Stadt gegenüber von dem Staate eingegangen würden. .@f könnte nur erklären, daß Hanau in wohlwollendster Weise von dem Staat behandelt werden würde.

$WI$t Atzung her Antztmörtznckn-VersmNtW

vom 12. April 1906.

Anwesend waren die Herren: Vorsteher Kommerzienrat Canthal, Baader, Bernges, Bonn, Brüning, Daßbach, Holm, Hock, Hoch, Jost jr., Loßberger, Müller, Ohl, Peteler, Schroeter, Salomon, Schwabe, Spatz, Steinheuer, Stübing, Uth, Voltz, Dr. Wagner und Dr. Wenke; vom Magistrat: Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilte der Vorsteher Herr Kommerzien-Rat Canthal mit, daß die Witwe Bracker für die ihr beinj Ableben ihres Mannes erwiesene Teilnahme der Körperschaft ihren Dank ausspreche und gibt weiter Kenntnis davon, daß der Magistrat dem Beschluß der Versammlung, den Arbeirsuchenden durch das Arbeits­amt von ausgebrochenen Streiks oder Aussperrungen Mit­teilung zu machen, beigetreten ist. Weiterhin verliest der Vorsitzende ein Schreiben des Herrn Dechanten Schlitt, worin dieser sich gegen die frühere Behauptung des Stadtv. Hoch wendet, der kath. Arbeiterverein mache dem Arbeits­amt Konkurrenz. Dieser habe noch nie eine eigene Arbeits­vermittelung gehabt.

, Stadtv. Hoch weift deingegenüber darauf hin, daß im Hanauer Anzeiger" eine Bekanntmachung erschienen sei, wonach eine solche errichtet werden sollte.

Erlaß einer Umsatzsteuerordnung.

Stadtv. Schwabe teilt als Referent mit, daß auf ®runb des Frankfurter Statuts eine Umsatzsteuerordnung ausgearbeitet worden sei. Inzwischen ist aber dieses Frank­furter Statut bereits wieder umgeändert worden und auch eine Anzahl anderer Städte, die eine Wertzuwachssteuer ein­führen wollten, haben Aenderungen beschlossen. Aus diesem Grunde habe er in der Finanz-Kommission den Antrag ge­stellt, die Sache nochmal an die gemischte Kommission zurück­zuverweisen, um die Ordnungen, die in anderen Städten er­lassen werden sollen, daraufhin zu prüfen, ob sich deren Grundzüge für uns nicht mehr empfehlen als der vom Magistrat ausgcarbeitete Entwurf, der wie gesagt auch in Frankfurt bereits eine Aenderung erfahren hat. Die Finanz- Kommission habe sich seiner Meinung angeschloffen und des­halb beantrage er in deren Namen, die Sache nochmals an bie gemischte Kommission zurückzuverweisen. Doch solle die Versammlung noch den Wunsch hinzufügen, daß die Sache in der Kommission beschleunigt wird.

Stadtv. Hoch bittet, den Antrag Schwabe abzulehnen. Es sei ein Irrtum von diesem, wenn er meine, daß die vo« anderen Städten beschlossenen Aenderungen prinzipiell etwas tt 16 Seite«.