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Nr. 71

Fernsprechanschlutz Nr. 605»

Samstag den 24 März

ssernsprechanschlust Nr. 605

1906

Amtliches.

Stadtkreis Ran au.

Unter Aufhebung der Polizeiverordnung vom 2. November 1897, betreffend die Reinigung der Bürgersteige von Schnee und Bestreuung derselben nach einge retenem Glatteise mit Sand, Asche rc., wird für den Umfang des Stadtbezirks Hanau die nachstehende Polizeiverordnung erlassen.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neuer­worbenen Landesteilen, sowie des 8 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverivaltung vom 30. Juli 1883 wird vil Zustimmung des Stadtrats für den Umfang des Stadt­bezirks Hanau folgendes verordnet:

'S 1.

Jeder Besitzer oder Verwalter eines privaten oder öffent­lichen Gebäudes hat, soweit die Hofreite mit Einschluß der Höfe und Gärten an Straßen oder öffentlichen Plätzen liegt, den Bürgersteig nach jedem Schneefall sorgfältig vom Schnee reinigen und bei eingetreienem Glatteise in seiner ganzen Breite mit Sand, Äsche oder einem anderen geeigneten Material bestreuen zu lassen.

Die gleichen Verpflichtungen hat jeder Besitzer eines Grundstücks bezüglich des längs desselben sich hinziehenden Trottoirs.

Bei aus Zemeniplatten hergesiellten Bürgersteigen hat sich die Reinigung auf ein leichtes Abkehren des frisch gefallenen Schnees zu beschränken.

An Kreuzstraßen müssen die Uebergänge über die Fahr- bahn in der Breite von 1,25 J^ von den an- stoßenden Hausbesitzern resp. Hausverwaltern ebenfalls bestreut werven.

Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 8 Uhr abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, in der ersten Stunde nach Tagesanbruch gestreut sein.

§ 2.

Hinsichtlich der öffentlichen Plätze und der darüber gehen­den Wege liegt die Verbindlichkeit des Bestreuens bei Glatteis derjenigen Behörde ob, welche für Reinigung dieser Plätze zu sorgen hat.

Jngleichen haben diejenigen Behörden, denen die Unter­haltung der öffentlichen Brunnen obliegt, so oft als nölig, vor denselben aufeisen und streuen zu lassen.

8 3.

Bei eintretendem Tauwetter haben die Hausbesitzer bezw. die Hausverwalter das Eis in den Floßrinnen und vor den

Feuilleton

Die Traumtänzerin Madeleine.

^Naiddruck verboten.) .

Ein ganz außergewöhnlich großes Interesse hat die Er­scheinung der Traumtänzerin Madeleine überall hervorgerufen und dieses läßt es gerechtfertigt erscheinen, im Hinblick auf das am Sonntag im Siadttheater vor sich gehende Gastspiel, einige einleitende Worte zu bringen.

Zur näheren Orientierung sei vorausgeschickt, daß das junge Mädchen aus den dürftigsten Verhältnissen stammt und völlig unmusikalisch und ungebildet, niemals in ihrem Leben eine Anlage zum Tanze oder schauspielerischer Darstellung zeigte. Der Münchener Schriftsteller Herr Schmidt-Esto lernte dasselbe bei Ausübung seiner Experimente als Hypno- liseur kennen und erhielt so einen Einblick in das im Traum­leben ungemein gesteigerte Empfindungsvermögen und die unbewußten künstlerischen Fähigkeiten seines Mediums.

Um nun dem Leser ein Bild von dem Auftreten der eigenartigen jungen Dame zu geben, lasse ich aus den mir vorliegenden Berichten über ihre Leistungen einen Auszug folgen:

In Madeleine tritt uns ein faum 18jähriges Mädchen entgegen, nicht schön, aber anmutig. Rotblondes Haar um­rahmt ein zartes feingeschnittenes Gesicht, die Gestalt ist von präraffaelitischer Schlankheit. Schöne blaue Augen blicken fast scheu ins Publikuni, wenn sie von Herrn Schmidt-Esto geführt, sich mit einer etwas linkischen Verbeugung vorstellt. In kurzer Zeit wird sie von Herrn Schmidt-Esto hypnotisiert und in den Zustand des Somnambulismus versetzt. An­wesende Aerzte prüfen auf die Aufforderung des Experimen­tators den eingetretenen Schlafzustand, dessen charakteristische Merkmale in der Pupillenstarre, Muskelstar'e, Unempfind­lichkeit gegen Nadelstiche rc. liegen. Auf die Einwirkung des

Häusern aufhauen und baldtunlichst absahren zu lassen. Zement- platientrottoirs sind erst dann abzuräumen, wenn der ent­standene Belag sich gelockert hat, auch darf die Abräumung nur durch stumpfe, zum Abkratzen geeignete Gerätschaften und nicht unter Anwendung von Spitzhaken, Stoßeisen, Aexten, Beilen oder ähnlichen Werkzeugen erfolgen. Das Eis darf nicht auf die Fahrbahn der Straße geworfen oder dort abge­lagert, sowie nicht in die Straßeneinläufe der Neukanalisation geworfen bezw. eingekehrt oder auf den gußeisernen Abdeckungen derselben abgelegt werden.

^Aus dem Innern der Befreiten darf kein Schnee oder Eis auf die Straße getragen werden, es sei denn, daß gleich­zeitig das Abfahren desselben erfolgt.

Zuwiderhandlungen argen diese Verordnung werden mit einer Geldbuße bis zu 9 Mark oder verhältnismäßiger Haft- strafe geahndet.

Die Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Hanau den 8. Februar 1898.

Königliche Polizei-Direktion.

v. Schenck.

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Landkreis Hanau,

VelllMiinchmgen des Königlichen Mrntën*

Erloschen : Der Schweinerotlauf in Michelbach, Bezirks­amt Alzenau.

Hanau den 24. März 1906.

Stadtkreis Ran au,

Arbeitsuchende in der Zeit vom 17. bis 23. März 1906:

1 Arbeiter,

1 Ausläufer,

1 Bauschlosser,

1 Vureairdieuer,

1 Kabrbursche,

' 1 Spennler,

7 T^aaelöbner,

1 Z»«nn ermann.

Hanau den 24. März 1906.

Städtische Arbettsvermitteluugsstelle. 6441

Nutzholz-Verkauf.

König!. Oberförsterei Wolfstang b. .Hanau a. M.

Aus den Schutzbezirken Oberrodenbach, Niederrodenbach, Neuwirtshaus und Lamboybrück soll das nachstehende Nutz­

Hypnotiseurs löst sich schließlich die künstlich hervorgerufene Katalepsie und offenbart nun Madeleine einen bewunderns­werten Reichtum ihres Gefühlslebens, dessen Empfindung nicht nur von der zartesten Regung bis zum dramatischsten Wur- und Zornausbruch reicht, sondern das auch stets einen großartig schönen Ausdruck findet. Herr Schmidt-Esto ruft ihr kurze ' Befehle zu und sofort empfindet Madeleine das ihr suggerierte Gefühl des Glücks, Mitleids, des großen Schmerzes, froher Erwartung, der Andacht, des Haffes, Entsetzens, Verlangens, Verzweiflung usw. und bringt seelischen Regungen durch die ausdrucksvollsten Gebärden, und durch die sprechendste Mimik zur Ausführung. Es ist ein hoher künstlerischer Genuß, die Zartheit der Bewegungen, diese rührende Keuschheit der Em­pfindungen und die wundervolle Linienführung der Arme, wie des ganzen Körpers anzusehen. Die bewußte Kunst einer Duncan ist nichts gegen diese entzückenden Beivegungen. Am schönsten ist die Gabe, Gesühle der Seele durch Be­wegungen zu veranschaulichen, die sich bei dem Vorträgen eines stimmungsvollen Gedichtes auslösen. Eine bewunderns­werte Höhe erreicht sie im Tanze, wo ihre Seele gleichsam von den Tonwellen, die aus dem Orchester fluten, geschaukelt wird. Jetzt treibt sie still dahin, wie eine Nixe von Böcklin, die fick im Spiele brr Wellen sonnt dann sehen wir sie den Tönen der Musik angepaßt in toller Leiden- schastlichkeit dahinrasen und das alles in wundersamer Schönheit.-- Aus dem Traume erweckt, schaut sie sich verwundert um sie sieht die fremden Herren, die sich ihr in einer ihr unbegreiflichen Vertrautheit nähern sie bebt davor zurück und möchte wohl am liebsten fliehen -

Erst nach Monaten dämmert ihr eine Ahnung von dem im Traum Erlebten auß

Ich habe nun versucht, das zu schildern, was auf der Bühne vorgeht, mancher wird jetzt aber die Frage stellen: Schläst sie denn auch wirklich? Ja, denn das be­stätigen unS die Aerzte I Und dann fragen wir: Wie ist es

Die heutige Mumme« umfaßt auuet dem UwteiüaUuuaéOlaU 14 Leiten.

holz im Wege des schriftlichen Angebots ve^ tauft werden:

Eichen: 51 Stämme Klaffe A 1.4. Kl. 64.46 fm, 69 Stämme Klaffe B 1.4. Kl. = 65.30 fm, von 312 m Länge und bis 83 cm Durch­messer von zum Teil vorzüglicher Beschaffenheit in 19 Losen.

Erlen: 58 Stämme Klasse B 4. U. 5. Kl. 13.50 fm in 1 Los. '

Kiefern: 260 Schneidebolzstämme 1.3. Kl. 376.34 fm, 867 Bauholzstämme 1.4. Kl. 294.11 fm, bis 25 m Länge und 61 cm Durchmesser, teils vorzügliche Dau- und Schneidehölzer, teils zu Weinpfahlholz geeignet, in 43 Losen.

Aufmaßlisten und Loseinteilung können bei rechtzeitiger Be­stellung von dem Hilfsförster B r â h l e r dahier bezogen werden.

Die Angebote sind schriftlich für 1 Fe st meter in Zahlen und in Buchstaben ausgedrückt mit der Erklärung, daß Bieter den im hiesigen Bezirk für öffentliche Holzver­käufe maßgebenden Bedingungen sich unterwerfe, für jedes Los in gut verschlossenen, mit der Aufschrift:Angebote für Nutzholz in der Oberförsterei Wolf­gang" versehenen Umschläge bis zum Monkaff den & April d. Is abends, einzusenden. Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart etwa erschienener Bieter am Dienstag den 10. April er., vormittags 10 Uhr, im GasthausZn den 3 Rindern" in Hanau a. M.

Der König!. Forstmeister Fenner zu Forsthaus Wolf­gang, Post Niederrodenbach, sowie auch die betreffenden Förster erteilen auf Ansuchen nähere Auskunft.

Gefundene und verlorene Gessenstiinde rc.

Gefunden: 1 blau emaillierte Hausnummer (Nr. 4), 1 kleines goldenes Medaillon mit Photographie (2 Frauen­köpfe), 1 goldener Kneifer mit Futteral, 1 Serviette ohne Ze chen, 1 Portemonnaie mit etwas über 3 Mk. und 3 kleine Schlüssel.

Verloren: 1 schwarzseibenes Täschchen (Inhalt weißeS Strickzeug, 1 Brillenfutteral mit 2 Brillen, 1 Nadeltuch, 1 Scheere, 1 Fingerhut), 1 goldener Kne fer.

Zugelaufen: 1 junger rehbrauner Hund m. ®ef$L,

1 schwarzbrauner Rehpinscher m. Geschl.

Entlaufen: 1 gelber Dachshund m. Geschl.

Hanau den 24. März 1906.

möglich, daß ein angeblich so ungeschultes Wesen wie Made­leine einen so wunderbaren plastischen Eindruck für alle Empfindungen zu geben vermag ? Der alte Pilger Lukta sagt imNachtasyl" :In das, was der Mensch liebt, legt er seine Seele" - und Madeleines Seele ist es, die in den Sölten alles erlebt, es ist ihr unbewußtes Bewußt­sein! - Und weiter fragt ihr: Gibts denn ein unbe­wußtes Bewußtsein? Ja und der Hypnotismus liefert uns den Beweis, daß dieses Bewußtsein existiert. Und nun will ich ganz prosaisch versuchen, das Experiment, welches ich selbst oftmals vorgenommen habe, zu schildern, welches uns den Beweis für das unbewußte Bewußtsein für die Seele liefert. Wenn der Mensch macht wacht er. Das ist logisch I Wenn der Mensch jedoch schläft, dann arbeitet das unbewußte Bewußtsein. Folgendes hypnotische Experiment beweist uns diese Tatsache: - Wenn sich der Hypnotisierte im Zustande des gesteigerten Somnambulismus also des tiefstes Schlafes befindet, dann befehle ich dem Schlafenden die Augen zu öffnen. Ich reiche ihm ein

Buch oder eine Zeitung und ersuche ihn, einen näher bezeich­neten Artikel wörtlich zu lernen. In bedeutend kürzerer Zeit, als im wachen Zustande wird der Hypnotisierte den noch so großen Absatz wörtlich lernen. Es verwirklicht sich sogar oftmals, daß der Schlafende den ihm angegebenen Stoff in einer ihm vorgeschriebenen kurz bemessenen Frist sagen wir ca. 510 Minuten, wörtlich memoriert. Auf die Se'unde nach der abgelaufenen Frist wird derselbe dann zu sprechen anfangen, um das ihm Angegebene herzusagen. Nach geschehenem Erwecken erinnert er sich zumeist an nichts. Ja, er behauptet sogar, den ihm jetzt im wachen Zu­stande vorliegenden Stoff niemals gelesen zu haben. Bei ereiltem Einschläfern wird er jedoch das Gelernte auf Ver­langen wieder herscuffn können und nach einigen Wochen fällt ihm plötzlich das gante Erlebnis ein, ès ist somit in fern waches Bewußtsein übergecjangen. Ich könnte noch mehrere Beispiele biejer Art nennen, die die gesteigert« Auf-