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Hanauer K Anzeiger
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GenerÄ-Anzeiger
DlvtatitiUÜumck Md Verlag der Buchdrucker« bei Mein» au Laijachau,'«» « Hâil.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der S«««- Md Feierrage, mit bâtriftisch« Beilage.
Nr. 48
Fernsprechanschlns; Nr. 605.
Montag den 26. Februar
Fernsprechanschlutz Nr. 605.
1906
Amtliches.
Landkreis Hanau. BekllmtmßmW ks Miglißes LaubrMslts.
Den Nachgeordneten Behörden teile ich zur Nachachtung mit, daß anläßlich der Feier Allerhöchst Ihrer Majestäten des Kaisers und Ler Kaiserin Silbernen Hochzeit die öffent- lichtir Gebäude am 26. mrd 27. Februar zu beflaggen srno.
Am 27. Februar ist der Dienst in den Bureaus wie an den Sonntagen zu regeln.
Hanau den 24. Februar 1906.
Der Königliche Landrat.
D. Beckerath.
An die Ortspottz-ib-hörden des Landkreises.
Die monatliche Ausgabe der „Jahresberichte der Königlich Preußischen Regierungs- und Geroerberäte und Bergbehörden für 1905“ wird demnächst in der Reichsdruckerei erscheinen.
Die Behörde», Ortskrankenkassen, Gewerbegerichte rc. können das Werk zu einem besonders niedrigen Vorzugspreis beziehen, wenn es spätestens bis zum 1. März d. Js. bei der Direktion der Reichsdruckerei in Berlin SW. 68, Oranienstraße 91, bestellt wird.
Hanau den 26. Februar 1906.
Königliche Polizei-Direktion.
V 1272 I. A.: Conrad, Kreissekretär-
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Anläßlich der Feier Allerhöchst Seiner und Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Silbernen Hochzeit stnd die städtischen Amtsstellen KM 27. d. Mts. geschlossen.
Das städtische Steueramt und die Heuwage sind bis 10 Uhr, das Standesamt von 10 bis 11 Uhr geöffnet.
Hanau den 26. Februar 1906.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 4254
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Brille, 1 schwarze Schürze, 1 schwarzer Damen-Glacähandschuh (rechter), 1 Kontobuch mit dem Namen Knauß, 1 weißer Vorhang, 2 Steinhauer-Meißel.
Verloren: 1 schwarzseidener Schal, 1 kleines dunkelgrünes Portemonnaie mit Photographie und einigen Pfennigen Inhalt.
Zugelaufen: 1 weißer Foxterrier mit gelben Abzeichen w. Geschl., 1 junger schwarzer Kriegshund.
Hanau den 26. Februar 1906.
„Up ewig uugedeelt!"
Wenn Vater und Nkutier in Treue 25 Jahre verbunden sind, wenn die grüne Myrihe im Silberglanz erglüht, dann herrschen Sonnenschein und Frohsinn im Hause und der Kinder sinnige und dankbare Liebe ist seit lange bemüht, den geliebten Eltern die 25. Wiederkehr des Hochzeitstages zu einem herrlichen Ehrentage zu gestalten. Nun ists Silberhochzeit geworden im Hohenzollernhause. Kaiser und Kaiserin haben fünfundzwanzig Jahre lang in vorbildlicher ehelicher Gemeinschaft unter Gottes sichtbarem Segen des Lebens Lust und Leid getragen. Und wenn die reiche Kinderschar, das Siebengestirn, das nun um zwei liebliche Töchter vermehrt ist, als die Erstberechtigten glückwünschend den lieben Eltern nahen, so wollen auch alle treuen Landeskinder, die in ehrfurchtsvoller Dankbarkeit wissen, was sie an ihrem herrlichen Kaiserpaar besitzen, am seltenen Festtage nicht fernbleiben. Seit Jahr und Tag sind Städte und Gemeinden, Vereinigungen und Einzelpersönlichkeiten bemüht, dem kaiserlichen Wunsche entsprechend, durch soziale Wohltätigkeitsstiftungnr mannigfachster Art den 27. Februar zu verschönen und in oft rührender Opferwilligkeit ihre ehrerbietige Dankbarkeit dem hohen Paare zu eriveisen.
„Weit in alle Lande ragt Ihr hochgebautes Haus. Um so weitreichender ist der vorbildliche Einfluß desselben. Ein deutsches Haus soll es werden, ernst und wahr, eine Stätte guter deutscher Zucht und Sitte und dabei ein sürstliches Haus, dem aus Morgen- und Abendsegen sich die Tage Gottes weben", so hat einst vor 25 Jahren der verewigte
Oberhofprediger D. Kögel seine Rede bei der Trauung des damals prinzlichen Paares geschlossen, der auf ausdrücklichen Wunsch der Braut das Wort zu Grunde lag: „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.* Und dieses Wort an feierlicher Stätte fand wenige Tage darauf am 1. März den rechten Widerhall in der Antwort, die Prinz Wilhelm den Ueber- bringern der zahllosen Hochzeitsgeschenke in heiligem Gelöbnis gab: „Wir sind uns wohl bewußt, daß alle diese Huldigungen nicht Uns, sondern Unserem Hause gelten, daß Wir so viele Zeichen treuer Liebe erst durch ernste Pflichterfüllung zu verdienen haben. Die leuchtenden Tugenden unserer Vorfahren, das edle Vorbild, welches Uns die Majestäten und das kronprinzliche Paar, Unsere innigstgeliebten Großeltern und Eltern, gaben, sollen unsere Leitsterne fürs Leben sein. Dieses Gelöbnis bitten wir Sie, die berufenen Vertreter Unseres weiteren und engeren Vaterlandes von uns als schwachen Dank für so viele Zeichen treuer Liebe und Anhänglichkeit entgegenzunehmen und dem gesamten Vaterland« Kunde zu geben, daß Unser ganzes Leben der Erfüllung Unserer Pflichten gewidmet sein soll."
Fünfundzwanzig Jahre sind morgen vergangen, seitdem Prinz Wilhelm diese Worte gesprochen hat, und sie haben dm Beweis geliefert, daß das kaiserliche Paar solche Worte fort und fort zur steigenden Wohlfahrt des gesamten Vaterlandes in vorbildliche Taten umzusetzen gewußt hat. Darum sind wir dem hohen Silberpaare zu heißer Dankbarkeit verpflichtet, die niemals erlöschen soll. Gott segne Kaiser und Kaiserin im Kranze ihrer Kinder auch in den kommenden 25 Jahren und lasse in ihrer Ehe auch fernerhin das schöne Dichterwort verwirklicht sein:
„Das ist die rechte Ehe, M zweie sind gemeint, Durch Erden Luft und Wehe zu pilgern treu vereint.
Der eine Stab des andern und liebe Last zugleich, Gemeinsam Rast Md Wandern und Ziel das Himmelreich!"
Hus Hanau Stadt und £and*
' Kanarr, 26. Februar.
* Königs. Amtsgericht. Morgen, am 27. d. Mts., sind die Amtsräume des Königl. Aintsgerichts geschlossen, Anträge re. werden nicht angenommen.
* Zur Mainkanalisterung. In der Freitagssitzung der bayerischen Reichsratskammer teilte der Verkehrsminister auf eine Anfrage mit, daß zunächst zwischen Preußen und Bayern — beteiligt sind außerdem noch Baden und Hessen — das Einvernehmen wegen der Mainkanalisation bis Aschaffenburg soweit gediehen sei, daß demnächst die vorbereitenden Verhandlungen über den Staatsvertrag eingeleitet werden könnten.
* Reichsbanknebsnflä. Am 26. März d. I. wird in Saalfeld (Saale) eine von der Reichsbankstellt in Gera (Reuß) abhängige Reichsbanknebenstelle mit Kaffeneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden.
* Stâdttheater. (Wo cheuspielplan.) Dienstag nachmittags ^4 Uhr: Kinder-Vorstellung: „Aschenbrödel". — Mittwoch nachmittags ^4 Uhr: „Asch enbrö- del"; abends 7 Uhr: V. Serie Nr. 3 (statt 4): „W o hl- täter der Menschhei t". — Freitag: Benefiz für Herrn Felix Hauser; Gastspiel der Opernsängerin Frau Hauser- G u ast a l a und des Fräâl. Alice R a a t h e u. 9teu einstudiert: „Durch die Intendanz", Preislustspiel in 5 Akten von E. Henle, sowie Szenen aus den Opern „Der Freischütz" und „Die Afrikanerin". — Sonntag: Neu einstudiert: „Alt-Heidelberg". Prinz Karl Heinrich: Herr- Heidemann von Köln als Gast. — Auf die heute Nach- mittag von 4—6 Uhr an der Theaterkasse stattsindende Ausgabe der vorbestellten Billets und Vorverkauf für die Kindervorstellungen am Dienstag und Mittwoch sei hiermit nochmals aufmerksam gemacht.
* Silberne Hochzeit feiern morgen Ludwig Grün und Frau, Lamboystraße 47.
* 88. Geburtstag. Gestern feierte der frühere Holzmacher Jean Baus ch er, Hahnenstraße 3 wohnhaft, in voller Gesundheit seinen 88. Geburtstag.
* Kriegsgericht. Ein Musketier von der 7. Kompanie des Juf.-Regts. Nr. 166 in Hanau fing bei einer Feier mit Kameraden Händel an und stach einen von ihnen mit dem Taschenmesser in die Wade. Mit 3 Monaten Gefängnis büßt er den Messerstich.
* Marktpreise. Im Monat Januar 1906 betrug in Hanau der Durchschnittspreis für 100 kg Weizen Mk. 17.27, Roggen Mk. 16.15, Gerste Mk. 17.02, Hafer Mk. 16.53, Erbsen (gelbe) zum Kochen Mk. 19.—, Speise- Bohnen (weiße) Mk. 32.56, Linien Mk. 54.56, Eßkartoffeln
Mk. 5.23, Richtstroh Mk. 5.44, Krummstroh Mk. 4.47, Hm Mk. 7.63, Rindfleisch im Großhandel Mk. 130.50; im Kleinhandel für 1 kg von der Keule Mk. 1.55, vom Bauche Mk. 1.45, Schweinefleisch Mk. 2.—, Kalbfleisch Mk. 1.45, Hammelfleisch Mk. 1.35, Speck (geräuchert) Mk. 2.30, Eßbutter Mk. 2.46, Eier ein Schock — 60 Stück Mk. 4.67.
* Ladenpreise. Im Monat Januar 1906 betrug in Hanau der Durchschnittspreis für 1 kg Mehl zur Speisebereitung aus Weizen 35 Pf., Roggen 27 Pf., Gersten- Graupe 45 Pf., -Grütze 39 Pf., Hafergrütze 43 Pf., Hirse 38 Pf^ Reis, Java (mittlerer) 49 Pf., Kaffee, Java-, mittlerer (roh) 2 Mk. 40 Pf., gelber (in gebrannten Bohnen) 3 Mk. — Ps., Speisesah 20 'Pf., Schweineschmalz 1 Mk. 75 Pf.
• Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fourage beträgt mit einem Ausschlage von 5 vom Hundert für den Monat Februar 1906 in dem Stadt- und Landkreise Hanau für Hafer 9 Mark 27 Pfg., für Heu 4 Mk. 18 Pfg., für Stroh 2 Mk. 99 Pfg. pro Zenmer.
Hk. Behandlung von ausländischen Brief- sendungen mit zollpflichtigen Gegenständen. Nach einer Mitteilung der Postdirektton in Bukarest werden aus dem Auslande in Rumänien eingehende Briefsendungen mil zollpflichtigen Gegenständen wie Münzen, Gold- und Silbersachen, Edelsteine, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände sowie mit Warenproben, die irgend einen Kaufwert haben, mit dem vierfachen Einfuhrzoll belegt und gegen Entrichtung der rumänischen Paketgebühr dew Empfänger zugestellt.
Hk. Für Industrielle und Exporteure, welche Adressen wünschen, mt bie sie ihre Kataloge und sonstigen Rektamtmittel schicken können, dürften Verzeichnisse solcher Firmen, Professionen und Personen von Wert sein, welche als Verbraucher deutscher Jndustrirartikel ü Chile, Peru und Bolivien in Betracht kommen. Diese Verzeichnisse liegen während der nächsten 4 Wochen im Reichs' amt des Innern, Berlin, Wilhelmstraße 74, in Zimmer 175, für Interessenten zur Einsichtnahme aus.
Hk. Ermächtigung der Regierung zur probst sorischen Regelung der Handelsbeziehungen zum Auslande. Dem Oesterreichischen Abgeordnetenhause liegt ein Gesetzentwurf vor, wonach die Regierung ermächtigt werden soll, die Handelsbeziehungen zum Auslande für die Zeit vom 1. März 1906 bis zum 30. Juni 1906 provisorisch zu regeln. Das Gesetz soll die Regierung in die Lage versetzen, sowohl mit fremden Staaten schon bestehende Vereinbarungen zu verlängern, als auch neue Vereinbarungen zu treffe». Wenn die Wirkung der auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Verfügungen sich über dm 30. Juni hinaus erstrecken sollte, müßten die betreffenden Vereinbarungen vorher der verfassungsmäßigen Behandlung unterzogen werden. Definitive SB er ein» barungen sind mit Deutschland, Italien, Belgien und Rußland getroffen. Dagegen wird ein neuer Vertrag kaum mit der Schweiz noch zum 1. März in Wirksamkeit gesetzt werden können. Die Verhandlungen mit Rumänien werden in de« nächsten Tagen ausgenommen werden. In dm Verhandlungen mit Serbien und Bulgarien ist eine Unterbrechung eingetreten, und der Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Unterhandlungen ist noch unbestimmt. Durch die Ermächtigung soll airch die Möglichkeit geschaffen werdm, unter Umständen einen definitiv abgeschlossenen Vertrag vorläufig in Wirksamkeit zu setzen.
Hk. Geplanter neuer Zolltarif. Einer amtlichen Nachricht vom Anfang Dezember v. I. zufolge hat die Boli, vianische Regierung einen neuen Zolltarif ausarbeiten lassen, der bereits am 1. Januar d. J. in Kraft treten sollte. Der Entwurf war zwar zu der Zett noch nicht in allen Einzelheiten bekannt, hat aber wegen der großen Erhöhung einzelner Sätze starken Widerspruch erregt Da außerdem die Wünsche des Handelsstandes wenig berückstchtigt erschienen, ist in der Kammer vorgeschlagen worden, den Tarif zunächst einer Kom- misston zu unterbreiten und hehufs Erhöhung der Zollem- nahmen vom 1. Januar 1906 ab die Sätze des bisherigen Zolltarifs prozentual zu erhöhen. Die Entscheidung stand noch ans, aber die Aussichten des neuen Tarifs in der Kammer haben sich nachträglich verbessert, sodaß der Handel seit dem 1. Januar d. J. mit einem durchschnittlich um 30 Prozent erhöhten Zolltarif zu rechnen haben wird.
Hk. Verlängerung des provisorischen Handels- abkonrmens zwischen Schweiz und Spanien. Das am 29. August 1905 zwischen diesen Ländern mit Gültigkeitsdauer bis 1. März d. J. abgeschlossene provisorisch« Handelsabkommen ist durch Notenaustausch vom 10. Febru« b. J. bis zum 1. Juli d. J. verMgco morde».