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Hamlner K Anzeiger
General-Anzeiger
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Rk. 38 Fernsprochanschluf; Nr. 605.
Mittlooch den 14. Februar
Fernfprechanschlus; Nr. 605.
1906
Amtliches.
Candkreis Fjanau.
Betatiiirtnup b Bnißlidjen LRhrlttsamts.
Der Gastwirt und Metzger Otto Lotz in Großauheim beabsichtigt auf seinem Grundstück Karte Q Nr. 570/297, Brandversicherungsnummer 19, (Krotzenburgerstraße) ein Schlachthavs zu errichten.
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Einwevdrmsien gegen die Anlage, über welche Zeichnungen und Beschreibungen im Bureau des Kreisausschusies hier offen liegen, bintte 14 Tasten, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntniachung an gerechnet, schriftlich in zweifacher Ausfertigung hier anzubringen sind.
Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Beschwerden wird auf
Freitag den 2. MSrz 1906, vormittags 10 Uhr, in das Bureau des Kreisausschusses anberaumt. Die Interessenten werden zu diesem Termin mit dem Bemerken geladen, daß im Falle des Ausbleibens gleichwohl mit der Erörterung der etwa erhobenen Einsprüche. vorgegangen werden wird.
Hanau den 10. Februar 1906.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J.-Nr. A 687 v. Beckerath. 3345
Handelsregister.
Firma Waller & Röhenberg in Großkrotzenburg: Der Gesellschafter Kaufmann Jakob Waller in Großkrotzenburg ist am 17. Februar 1905 gestorben. Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Das Geschäft wird unter unveränderter Firma von dem seitherigen weiteren Gesellschafter Kaufmann Hermann L ö b e n b e r g in Großkrotzenburg als Einzel kaufmann fortgeführt. Der Ehefrau des Kaufmanns Hermann Löbenberg, Auguste geborene Waller in Großkrotzenburg ist Prokura erteilt.
H«uau den 10. Februar 1906.
Königliches Amtsgericht 5. 3286
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Niederdorfelden belegenen, im Grundbuche von da Artikel 501 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Ehefrau des Tagelöhners Ednard Reiling, Marie geb. Bauscher in Niederdorfelden eingetragenen Grundstücke:
1. Kbl. 3 Parz. 182 Kirchgasse, Haus Nr. 118, G.-St.-R. Nr. 116,
a) Wohnhaus mit Hofraum,
b) Kuh- und Schweinestall,
2 ar 16 qm, 45 Mark Nutzungswert,
2. Kbl. 3 Parz. 181 Hausgarten 26 qm,
3. Kbl. 3 Parz. 186 Hausgarten 2 ar 15 qm,
am 24. April 1906, vormittags 9l/s 11hr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 5. Juni 1905 in das Grundbuch eingetragen.
Windecken den 31. Januar 1906.
3309 Königliches Amtsgericht.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Windecken belegenen, im Grundbuche von Windecken Artikel 751 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- Vermerkes auf den Namen des Fuhrmanns Iohannes Kurz und dessen Ehefrau Margarethe geb. Traudt zu Windecken eingetragenen Grundstücke:
Kbl. E Nr. 232 a) Wohnhaus mit Hofraum, Judengasse, Haus Nr. 85, 1 ar 50 qm
^bl. E Nr. 233 und Hausgarten,
b) Stall mit Wohnung darüber (links), am 24. April 1906, vormittags lO^s Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtssielle — versteigert werben.
Der Versteigerungsvermerk ist am 8. Januar 1906 in das Grundbuch eingetragen.
Windecken den 1. Februar 1906.
Königliches Amtsgerichts. 8310
Hus Hanau Stadt und £and.
Hanau, 14. Februar.
* Fernsprechverkehr. Der hiesige Sprechverkehr ist auf Köln-Longerich, Fühlingen und Merkenich (Kr. Köln) ausgedehnt worden.
* Pfarrstelle. Die durch Versetzung des Pfarrers W i s s e m a n n nach Bieber erledigte Psarrsielle zu Spielberg ist dem Hilsspfarrer Meyer in Langenselbold vom 11. April d. Js. an übertragen worden.
* Der Frankfurter Ostbahnhof. In der Bud- getkommission des preußischen Abgeordnetenhauses wurde vorgestern die erste Nate für den Frankfurter Ostbahnhof bewilligt. Auf eine Anfrage, wie die Regierung über das freiwerdende Gelände beim Ostbahnhof zu disponieren gedenke, wurde die Erklärung abgegeben, das Terrain werde voraussichtlich gegen städtisches Gelände ausgetauscht, das später für anderweitige Bahnanlagen benutzt werden solle.
* Erteilung verbindlicher Auskunft in Zolltarifangelegenheiten. Gemäß einem Beschlusse des Bundesrats vom 25. Jan. d. I. sind die Zolldirektivbehörden ermächtigt, schon vor dem Inkrafttreten des Zolltarifs vom 25. Dezember 1902 verbindliche Auskunft über die Anwendung des Tarifs mit der Maßgabe zu erteilen, daß die der Auskunft zugrunde liegende Entscheidung für die der Direktivbehörde unterstellten Zollbehörden vom 1. März tarifs erteilten amtlichen Auskünfte sollen mit dem 1. März d. Js. außer Wirksamkeit treten. (Zentralblatt für das Deutsche Reich.)
* Auf eine bedenkliche Grfcheiuuug im Geschäfts- leben wird in einer Eingabe hingewiesen, die der Verband der Vereine Kreditreform e. V. in Leipzig, dein auch der h i e s i g e V er ei n Kreditreform (GeschäftsführungHerrPierreLamy, Bureau Lang st raße 45) angehört, neuerdings an den Reichstag gerichtet hat, um eine Aenderung der Konkursordnung in dem Sinne zu erretten, daß auch in Fällen, wo eine zur Durchführung des Konkursverfahrens genügende Masse nicht vorliegt, der Ablehnungsbeschluß auf Staats- k ost en öffentlich bekannt zu geben ist. Danach ist die Zahl der wegen mangelnder Masse abgelehnten Konkurse von 1150 im Jahre 1901 auf 1575 im Jahre 1904, also um zirka 50 Proz., gestiegen. Das muß um so auffälliger erscheinen, als die Zahl der Konkurse, bei denen eine zur Eröffnung des Verfahrens ausreichende Masse vorhanden war, in demselben Zeitraum um zirka 16 Proz. abgenommen hat. Nach Ansicht des Verbandes dürfte die erwähnte Erscheinung wohl wesentlich darauf zurückzuführen sein, daß die Schuldner, über deren Vermögen mangels Masse das Konkursverfahren nicht eröffnet wird, in der Weise einseitig begünstigt werden, daß die Abweisung des Konkursantrages nicht öffentlich bekanntgegeben wird. Dieser Zustand bildet gewissermaßen einen Anreiz für diejenigen Schuldner, deren Masse zwar nur gering, aber doch immerhin noch so groß ist, daß sie zur Eröffnung des Konkursverfahrens auSreichen würde, alles aufzubieten, um ihre Aktiven so zu vermindern, daß der etwaige Antrag auf Konkurseröffnung wegen mangelnder Masse abgewiesen werden muß. Diesem ebenso lukrativen, wie bequemen Mfttel, sich die lästige Veröffcntlicbung der Konkurseröffnung zu ersparen, sollte ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Das läßt sich durch die von dem Veiband der Vereine Kreditreform beantragte Abänderung des § 107 der Konkursordnung erreichen.
* Gâllenprüfimsterr. Die Handwerkerkammern fordern jetzt vor Ostern die Handwerksmeister ihres Bezirks auf, dahin zu wirken. daß die von ihnen ausgebildeten Lehrlinge die Gesellenprüfung ablegen. Wir wollen hier lediglich den Rechtsstandpunkt erörtern. Da ist nun festzustellen, daß ein Lehrling nicht gezwungen werden kann, sich der Prüfung zu unterziehen. Ob er das tut, ist fernem Ermessen, bezw. dem seines gesetzlichen Vertreters vollständig überlassen. Es ist jedem unbenommen, sich Geselle auch ohne Prüfung zu nennen. Dagegen hat die Gesellenprüfung Bedeutung für diejenigen, die später selbst Lehrlinge anleiten wollen und demgemäß auch für diejenigen, die Wert darauf legen, einst den Meistertitel führen zu dürfen. Dagegen bar der Lehrherr hinsichtlich dieser Prüfung einige Verpflichtung. Er soll nämlich seinen Lehrling anhalten, sich ihr nach Ablauf der
Lehrzeit zu unterziehen. Tut er daS nicht, so macht er sich strafbar. Diese Vorschrift dürfte wohl nur selten praktisch werden, nämlich nur dann, wenn der Lehrherr seinem Lehrling ausdrücklich von der Prüfung abrät. Denn einen Zwang, die Prüfung abzulegen, darf er auf ihn nicht ausüben; auch stehen ihm dazu keine Mittel zur Verfügung. Er ist z. B. nicht befugt, jenem das Lehrzeugnis zu verweigern, bis er die Prüfung abgelegt habe. Es genügt, wenn er dem Lehrling die Bedeutung der Prüfung darlegt und daran die Aufforderung zu ihrer Prüfung knüpft. Man muß ihm sogar das Recht zugestehen, ibm wahrheitsgemäß mitwteilen, daß sie gesetzlich nicht erzwungen werden könne. Die Einreichung des Gesuches um Zulassung der Prüfung und die Entrichtung der Gebühren für diese liegen nicht dem Lehrherrn, sondern dem Lehrling ob. Freilich kann sich der Lehrherr durch den Lehrvertrag verpflichtet haben, die Kosten zu tragen. Eine solche Vereinbarung ist natürlich für ihn verbindlich.
* Kreistltrnfest. Die in der Versammlung vom 31. Januar gewählten Ausschüsse treten gegenwärtig zusammen zur Wahl ihrer Vorsitzenden. Der Turnausschuß übertrug dieses Amt den Gauturnwarten Herren Andr. L o h f i n k und Otto Gerhardt, der Verguügungsansscbnß wählte die Herren I. Bailly und C. F. Appel. Für heute abend ist der Wirtschaftsausschuß einberufen, diesem folgt morgen der Wohnungsausschuß.
* Stavttheaker. Auf daS heute in Szene gehende Meisterlustspiel Lessing'S „M innavon Barnhelm" möchten wir nochmals ganz besonders Hinweisen. — Alk Kindervorstellung kommt Körner's „Aschenbrödel" am 25. und 27. d. M. zur Aufführung. Vorausbestellungen für diese beiden Tage werden an der Theaterkasse entgegengenommen.
a r. J^ Ferienkurse. In diejemJahre sonnen die Marburger Ferienkurse auf ein lOjâhriges Bestehen zurückblicken. Diesmal finden auch wieder zwei Kurse von je dreiwöchentlicher Dauer statt, nämlich in der Zeit vom 8. bis 28. Juli und vom 5.-25. August.
* Unfall. Montag nachmittag holte der Landwirt Herr Georg Diehl von Kesselstadt in dem Hofbrauhause Nicolay hierselbst Treber ab, wobei er im Hofe der Brauerei durch einen unglücklichen Zufall vom Wagen geschleudert wurde. Der Wagen ging über den Gefallenen hinweg und verursachte ihm erhebliche, wahrscheinlich auch innere Verletzungen. Der Verunglückte wurde nach seiner Wohnung verbracht.
* Rettung vom Tod des Ertrinkens. Da» 8 Jahre alte Söhnchen Karl des Wilhelm Kögel in Fechenheim wollte gestern abend gegen 6 Uhr seinen Vater an der Fabrik abholen. Da eS noch etwas zu früh hierzu war, ging der Knabe an den Main und machte sich am Sand zu schaffen. Plötzlich rutschte er aus und fiel inS Wasser. Zum Glück sahen ihn die bei ihrem Werkplatz arbeitenden Steinmetzen Heinrich Ewald und Phil. Schäfer sogleich im Wasser auftauchen, konnten ihn, rasch hinzueilcnd, dem nassen Element entreißen und wurden so seine Lebensretter. Mitglieder der Sanitätskolonne wendeten sofort ihre Kenntnis in der Behandlung gegen die Gefahr des Ertrinkens an und sahen ihre Bemühungen derart von Erfolg gekrönt, daß sie den erschrockenen Eltern ihr Kind zu deren großer Freude wieder ziemlich munter übergeben konnten.
* Der irdischen Strafe entzogen. In seiner Zelle des biestaen Landgerichtsgefängnisscs erhängte sich in verflossener Nacht gegen 1 Uhr der am Montag von der Strafkammer wegen Goldhehlerei zu 2’/» Jahren Zuchthaus verurteilte Goldarbeiier Georg Diehl. Zur Ausführung der Tat benutzte er ein Stück Kordel. Die noch in der gleichen Zelle inhaftierten weiteren 3 Personen hatten von dem Vorfälle nichts bemerkt, da sie bereits dem Schlafe verfallen waren. Als der Körper Diehls nach dem einge- tretenen Tode zur Erde fiel, wurden sie wach und machten Meldung. Da die Verhandlung des Schwurgerichts bi» 1 Uhr dauerte, war von dem Beamtenpersonal noch alles zur Stelle.
* Verhaftet wurde in Klein-Steinheim der TaglShnrr Spahn, der im Verdachte steht, kürzlich bei dem Spengler- meister P. dahier einen Diebstahl geplant zu haben. Auch hat er noch mehrere andere Straftaten auf dem Gewissen.
* Obdachlos. Eine russische jüdische Familie, bestehend aus Mann, Frau und 4 kleinen Kindern, wanderte gestern abend umher, ohne Unterkunft zu finden, da die Gasthäuser infolge des heutigen Viehmarktes stark besetzt waren. Dann war dem Mann auf seiner Suche nach einem Obdach auch entgangen, wo er vorher die Frau mit den Kindern gelassen hatte, doch gelang eâ später, ihn wieder zur richtigen Stelle zu bringen. In der Herberge zur Heimat wurde dann zu später Stunde die Familie untergebracht.