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Zweites Glâ

SezagSprelSr

viertel!äh rNch 1,80 Mk^ monatlich 60 Pfg. für au«.

»artige toonnrnten mit dem bettessenden Psii-ufichta-. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

MaiitRlbrui und Verlag der Duchdru^'erei de» verein, » Waisenhauses « Hanau,

Gencral-Aiizciger

Aiiltlljhts Organ für Ltadt- m) FM^reis Hanan.

EiurâcknvgSgedâyr i

Vie iüufzefpLürm Pratzeile oder deren »am» 2» M. na Reklamenteii die Zeile 35 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer BeUagL

veraatmorü. Matt««» T. Schrecker i* Han«.

Nr. 303 Ner»spr«cha»schI«b Nr. 605.

Montag beii 30. Dezember

Kernsprechanschluz Nr. 605. 1907

Amtlichcs.

Stadtkreis Ran au.

Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung

am Freitag den 3. Januar 1908, nachmittags 5 Uhr.

Tagesordnung:

Beschlußfassung über die Gültigkeit der letzten Stadt- verordneien-Ergänzungs- und Ersatz-Wahlen.

Anschließend findet um 51/» Uhr Sitzung des Wahlvor- schlagSansschusseS statt.

Hanau den 28. Dezember 1907.

Der Stadtverordneten-Vorsteher.

Canthal. 27479

Bekanntmachung.

Die Arbeiten und Lieferungen zu einer Brausebad' Und Abortanlage in der Turnhalle der DezirkSichule III ni der Bebraerbahnhofsstraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für Bewerbung um städtische Lieferungen und Arbeiten öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rathaus Zimmer Nr. 18, während der GeschästSstunden von vormittags 10 bis 121/» Uhr zur Einsicht auS und können von da bezogen werden.

Die Angebote find versiegelt und mit der Aufschrift Angebot auf Brausebad- und Abortanlage für die Turnhalle" bis Gamstag den 18» Januar 1908, vormittags 11 Uhr, bei genannter Dienststelle einzureichen, zu welcher Zeit im Beisein etwa erschienener Bieter die Eröffnung der Angebote erfolgt.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 21. Dezember 1907.

Der Magistrat.

Dr. GebeschuS. 27403

Ablösung der Ntnsahrs-Gratnlaliontn

Zur Ablösung der hier üblichen und gewiß wie an anderen Orten lästig empfundenen gegenseitigen Neujahrsgratulationen sind Listen auSgelegt in der O. M. Alberti'schrn und F. R. Königs Hofbuchhandlung und auf dem städtischen Armenamt, Langstraße Nr. 43. In diese Listen kann jedermann seinen Namen und den von ihm ge­zahlten Betrag selbst eintragen.

Der Erlös soll für die von der Stadt unterhaltenen armen Pflege- und Waisenkinder verwendet werden. Ins­besondere soll dadurch ein Grundstock für außerhalb der engeren Armenpflege liegende Aufwendungen, z. B. zu Weih- nachtSbescherungen u. dergl. geschaffen werden.

Die Namen der Zeichner werden rechtzeitig vor und nötigenfalls unmittelbar nach Neujahr in den hiesigen Zeitungen, jedoch ohne Angabe deS gezahlten Betrages veröffentlicht werden, sodaß ein vollständiger Crsah für die gegen, fettigen Nenjahrsgratulationen vorhanden ist

Da diese Einrichtung sich an anderen Orten sehr bewährt hat, bitten wir auch hier recht regen Gebrauch davon zu machen.

Allen Gebern im voraus besten Dank.

Hanau den 24. Dezember 1907.

Der Magistrat.

Armen- und Waisenamt.

Hild. 27429

' Städtische Sparkasse.

Wir haben in Hanau-Keffelstndt eine Tammrlstelle für Spareinlagen zur städtischen Sparkasse vom 18. Juli d. Js. ab eingerichtet. Mit der Geschäftsführung ist Herr Gemeindeeinnehmer Benz betraut worden. Die­jenigen Sparer in Hanau-Kesselstadt,welche von dieser Einrichtung Gebrauch machen wollen, können ihre Einzahlungen gegen Vorlage der Einlagebücher im Amtszimmer deS Herrn Benz während seiner Dkenststnnden macken. Zu beachten ist, daß in die Einlagebücher Marken im Nennwerte der Einlage eingeklebt werden und die Rückgabe der Bücher aisbald erfolgt.

Neu hinzutretenden Sparern werden von der Sammel­stelle Einlagebücher kostenfrei ausgefertigt.

Hanau den 15. Juli 1907.

Der Vorstand. 14753

Städtische Sparkasse.

Vom 1. Januar 1908 ab wird die tägliche Ver» zinsung für Spareinlagen eingeführt, und zwar in der Weise, daß jede Einlage vom Tage nach der Einzahlung und jede Rückzahlung bis einschließlich dem Tage vor Erhebung verzinst wird.

Hanau den 3. Dezember 1907.

Der Vorstand. 26177

MMMWderHllngmLMmltMe

Stilist FmlmmUttW.

Diejenigen Mitglieder, welche Familieuversicherung beantragen, haben von 1908 an vierteljährig 2 Mk. im Voraus bei der Kasse einzuzahlen. Für diesen Betrag er­halten die nicht selbst versickerungspflichtigen Familienange­hörigen freie ärztliche Behandlung durch den betr. Arzt deS Mannes, sowie durch die Herren Dr. LucanuS und Dr. Ludwig, wenn die Notwendigkeit einer Spezialbehandlung bescheinigt wird.

Von 1908 an übernehmen sämtliche Herren Aerzte Familienversicherung auch für Hanau-Krsselstadt.

Die Einzahlung für daS 1. Vierteljahr 1908 hat am Donnerstag den 9. Januar, von 81 Uhr vorm., oder 35 Uhr nachm., zu erfolgen.

Hanau den 27. Dezember 1907.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.

S ch a b l,

1. Vorsitzender. 27395

Politische Rundschau.

M«Ncrlnftit«te »ea foiinliftif»#« Zukunft«, staates". In zweiter Auflage ist eine vom Chemnitzer sozialdemokratischen Agitationskomitee in Verruf getane und mit gerichtlich schwer geahndeten unlauteren Mitteln bekämpfte Schrift von AmanduS Schubert in Chemnitz erschienen: Musterinstitute des sozialistischen Zukrinftsltaates oder Wie es in den sozialdemokratisch geleiteten Krankenkassen zugeht". Der Verfasser, Expedient der Gemeinsamen Ortskrankenkasse zu Chemnitz von 1901 bis Ende 1906 und natürlich wasch­echterGenosse" ist durch seinen Blick hinter die Kulissen aus einem Saulus zu einem Paulus geworden. Schonungs­los deckt er die schreienden Mißstände bei dieser von der Sozialdemokratie völlig beherrschten Ortskrankenkasse auf. In der Vorrede zur zweiten Auflage schreibt der Verfasser, nachdem er sich dagegen verwahrt, aus Eigennutz um deS Geldes wegen die Broschüre geschrieben zu haben:Nein, meine verehrten Herren Obergenossen, mein Zweck ist nicht, Fünfziger zu verdienen, auch nicht das SelbstverwaltungSrecht zu zertrümmern, sondern nur Eure Mißwirtschaft und Schandwirtschaft an den Pranger der Oeffentlichkeit zu stellen, damit durch Eingreifen deS Gesetzgebers die Krankenkassen wieder das werden, was sie eigentlich sein sollten, soziale Wohlfahrtseinrichtungen für den deutschen Arbeiter, nachdem ihr sie in jahrzehnte langer Tyrannei zu Tummelplätzen politischer Agitation und zu Asylen für Parteischmarotzer gemacht hattet, nachdem in Euren Händen aus dem so schön gedachten Selbstverwal- tungsrecht ein Mittel zur (Entrechtung der Nichtgenossen, ein Nebel zur Mundtotmachung der Arbeitgeber und eine Knute zur Züchtigung der Aerzte geworden ist. Ich halte das Selbstverwaltungsrecht auf allen Gebieten deS bürgerlichen Lebens für unbedingt notwendig und erstrebenswert, ja ich glaube, daß der politische Fortschritt Deutschlands davon ab­hängt, daß alle die herrlichen, in unserem Volke schlummern­den Kräfte, befreit von der bevormundenden Bureaukratie, in der Selbstverwaltung zur Entwicklung gelangen. Aber eine Selbstverwaltung nach Eurem Beispiel? Da wendet sich der Gast mit Grausen! Da sage ich: Lieber dir eng­herzigste und beschränkteste Bureaukratie, als Selbstverwaltung unter sozialdemokratischer Flagge!"

Zahlung der Veamtenbesoldttng. Dem Herren­haus ging ein Gesetzentwurf betreffend die Zahlung der Be- amtenbekoldung und des Gnadenviertels zu. Er bestimmt

daß die unmittelbaren Staatsbeamten ihre Besoldung viertel, jährlich voraus erhalten. Hinterläßt ein unmittelbarer etats­mäßiger Staatsbeamter Witwe oder Kinder, so wird die volle Besoldung des Verstorbenen noch für die auf den Sterbe­monat folgenden drei Monate unter Anrechnung der vor dem Tode fällig gewordenen Besoldungsteile gewährt. Den Hinter­bliebenen nicht etatsmäßiger, nicht nur aushilfsweise be­schäftigter Beamten, kann ebenfalls ein Gnadenvierteljahr ge­währt werden. Ein Gnadenvierteljahr kann auch gewährt werden, wenn ein Verstorbener Verwandte in aufsteigender Linie, deren Ernährer er ganz oder überwiegend war, in Bedürfnis hinterläßt, oder wenn der Nachlaß nicht für die Kosten der letzten Krankheit oder die Beerdigung ausreicht. Im Genusse der Dienstwohnung bleibt die Familie nach Ab­lauf deS Sterbemonats noch fernere drei Monate; Arbeits­zimmer und Sitzungszimmer sind sofort zu räumen. Die Vorschriften schließen auch zu Disposition stehende Beamte, Wartegeldempfänger und deren Hinterbliebenen ein.

Ein dentsch-türkischer Zwischenfall. In den nahe an der Hedjasbahn gelegenen Orten Betlahm und Ummelamed, wo deutsche Kolonisten von Haifa Landkomplex« gekauf haben, verweigerten die türkischen Behörden die Auf­lassung der Grundstücke. Dieses Verhalten war für Ummelamed formell gerechtfertigt, weil Veräußerungs­beschränkungen für Grundbesitz längs der Hedjasbahn, bit sowohl für Ottomanen wie für Fremde gelten, erlassen worden find. In Betlahm find die Kolonisten bis jetzt nicht gestört worden. Der hier gekaufte Grund und Boden wurde stets als deutsches Eigentum behandelt. In Ummelamed aber hat auf Befehl der Pforte der Wali von Beirut neuerdingS die ottomanischen Landarbeiter der deutschen Erwerber an der Landbestellung verhindert, und jetzt auch den Deutschen die Bebauung verbieten lassen. Auf die deutschen Vorstellungen hat sich die Pforte bisher ablehnend verhalten. Der deutsche Generalkonsul in Beirut ist gestern angewiesen worden, sich sofort zur Wahrnehmung der deutschen Interessen nach Ummelamed zu begeben, und reist morgen dahin ab.

Der Kaiser von China hat für Deutschland eine neue Studien-Kommission ernannt, die bereits in ben nächsten Wochen in Berlin ein treffen wird. An ihrer Spitze steht bet Vizepräsident des VerkehrSministeriumS, Aue Sche-Me. Die Mission wird fast den Charakter einer ständigen Ein­richtung erhalten, da der Aufenthalt UueS zunächst auf zwei Jahre berechnet ist.

Die Lage in Marokko.

Paris, 29. Dezbr. General Liautey meldet telegraphisch: Seit drei Tagen herrscht heftiger Regen; das Terrain ist in­folgedessen aufgeweicht, sodaß die Operationen eingestellt werven mußten. Die Verbindungen find unterbrochen, doch ist die Lage in keiner Weise gefährdet. Die truppen habe« alle Unbilden gut ertragen; ihr Gesundheitszustand ist aus­gezeichnet.

Lalla Marnia, 29. Dezbr. Die Witterung ist wieder günstig, sodaß man mit dem zweiten Teil der Operationen beginnen konnte.

Die Vorgänge in Rußland.

Petersburg, 28. Dezbr. In der heutigen Verhandlung gegen die Unterzeichner deS Wiborger Aufrufs griff der frühere Abgeordnete Ramischili, der in der gestrigen Ver­handlung ohnmächtig geworden war, die Regierung wiederum in der heftigsten Weise an. Darauf legte der Staattanwollt Sieberg den formellen Rechtsstandpunkt der Regierung darr Die Abfassung des Aufrufs auf finnländischem Gebiet sei nicht strafbar, dagegen müsse die Verbreitung deS Aufrufs in Ruß­land gesetzmäßig gesühnt werden. Die Verteidiger schlossen sich in ihren Ausführungen den von den Angeklagten vor» gebrachten Derteidigungsgründen an. Die Sitzung wurde darauf bis Montag vertagt. Als die Angeklagten den Ge- richtSsaal verließen, wurden sie von der Menge durch be­geisterte Huldigungen begrüßt. Der Kadett Roditschew hielt eine Ansprache, in der er der Ueberzeugung Ausdruck gab, daß die jetzigen Angeklagten zum Wohle deS Volkes wieder der Duma angehören würden.

Petersburg, 28. Dezbr. Nachdem in der Reichsduma in erster Lesung die fün; Gesetzesvorlagen und in dritter Lesung der Gesetzentwurf betr. Bewilligung von 15182000 Rubel zur Unterstützung der Bevölkerung in den Notstands- gebieten angenommen worden war, vertagte sie sich bis zum 21. Januar 1908.

Wladiwostok, 28. Dezbr. Der Festungskommandant bestätigte das Urteil, das in dem Prozeß gegen 73 Teil- nehmer an der bewaffneten Meuterei des Kanonenbootes Mandschu" gefällt nnirbe. Fünf Angeklagte wurden zum Tode, 16 zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt. 26 wurden den Arrestantenabteilungen und sechs den DiS- giplinarbataillonen zugeteilt; die übrigen 20 wurden frei- gesprochen.