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1936908 1971820 je 1000 Onar 1908.

1230741 1250724 1254161 1424788 1475925 1487695 1579950 1599545 1654248 1859203 1913909 1919055 Zr. Auszahlung ab 16. Ja- (Ohne Gew.)

Prozetz Harden.

Berlin, 27. Dezbr. Bei Beginn der heutigen Sitzung teilt der Vorsitzende mit, hast nach einem eingegangenen Tele­gramm Frau D. Elbe in Nestzow bei Anklam krank darniede- liege. Nach dem ärztlichen Attest leide Frau u. Elbe an einem Rückfall von Blinddarmentzündung und habe Fieber, so daß ihr Erscheinen an Gerichtsstelle in den nächsten Wochen unmöglich sei. Von Geheimrat Schweninger lief eine Depesche ein. daß seiner und seiner Frau kommissarischer Vernehmung nichts im Wege stehe. Oberstaatsanwalt Jsen- biel weist darauf die ZeitungSgerüchte zurück, daß er ein Schweiggebot an die während des Ausschlusses der Oeffent- lichkeit in dem Saale anwesenden Personen erlassen habe, das sei gesetzlich unzulässig. Er habe nur in freundlicher Weise die anwesenden Personen um Diskretion über die vor ihnen enthüllten Ehegeheimnisse gebeten, was eine durchaus zu- lässige Bitte gewesen sei. Der Vorsitzende bestätigt das. Hierauf werden die Geheimrat Schweninger vorzulegenden Fragen festgesetzt. Sodann wird zur Vernehmung der Dr. Frey- Wien über den Gesundheitszustand der Frau v. Elbe ge­schritten. Der Vorsitzende erklärt zunächst noch wiederholt, daß er aus den Gesundheitszustand HardenS die größte Rück­sicht nehmen wolle und legt ihm nahe, den Wunsch auSzu- sprechen, falls die Verhandlung abgebrochen werden soll. Sodann legt Justizrat Bernstein eine Reihe schriftlich formu­lierter Beweisanträge vor, dahingehend, Professor Schweninger als Zeugen u. a. über die Wahrheit folgender Behauptungen ftt vernehmen: 1. Wer habe vor etwa sechs Jahren, für die damalige Frau v. Moltke, jetzige Frau v. Elbe, das Interesse Hardens zu erwecken versucht, der diese Dame biS dahin nie gesehen und nie von ihr gehört hatte? 2. Wer hat Harden erzählt, diese Dame werde verfolgt und boykottiert, weil sie von den abnormen Empfindungen MoltkeS und Eulenburgs mehr zu wissen behauptete, alS an daS Licht kommen sollte? H. Wer hat Harden, bevor dieser die Gräfin fannte. die markantesten Aeußerungen und Vorgänge mitgeteilt, die Frau v. Elbe später eidlich bekundete? 4. Wer hat Hardens Un- 1 ust, sich um die Ehegeschichte zu kümmern, damit be­schwichtigt, daß die arme Frau Mitleid verdiene? 5. Der Hai Harden mit der damaligen Gräfin Moltke be» annt gemacht? 6. Wer hat Harden gegenüber die Gräfin als durchaus normal und nicht zu phantastischen Ueber- reibungen neigend, bezeichnet? 7. In diesen Gesprächen ist vielfach erwähnt worden, Eulenburgs Antipathie gegen die Frau stamme daher, daß diese ihren Gatten nach Wien ge­drängt habe, während Eulenburg ihn in der Nähe deS KalserS haben wollte. 8. Den politischen Hintergrund solcher Gespräche hat Schweninger oft durch die Urteile BiSmarckS und Eulenburgs erläutert. S Wer hat daran erinnert, daß Bismarck gesagt habe, ein kaiserlicher Adjutant, der sich osfi- ziell gar nicht mit Politik befasse, könne auf politische Ent­schlüsse mehr Einfluß haben alS ein Reichskanzler? 10. AlS Harden mit der Gräfin Moltke bekannt gemacht wurde, . verkehrte sie mit Herrn und Frau Schwenninger in voller Vertraulichkeit. 11. Im Hause Schwenninger hat die Gräfin behauptet, daß Graf Moltke beinahe täglich dem Grafen Eulenburg über die politischen Vorgänge und Stimmungen berichtet habe. 12. Dort hat sie auch mitgeteilt, sie sei von ihrem Ehemann grausam mißhandelt, in ihrem Zimmer ein« geschlossen und zuletzt entlassen worden. 18. Schwenninger hatte die Gräfin viel öfter gesehen und kannte sie genauer alS Harden. 14. Wer sagte, sie habe wohl zu viel gedoktert?

15. Auch von anderer Seite waren Schwenninger Mitteilungen über die verstiegene, hypersentimentale Freundeszärtlichkeit deS Grafen Moltke zugegangen. 16. Schweninger äußerte, daß Harden sich weder von persönlichem Haß noch gar von unlauteren Motiven leiten ließ. 17. Schweninger kannte die Ueberbürdung und den schlechten Gesundheitszustand HardenS. Frau Schweninger sollen folgende Fragen vor« gelegt werden: 1. Frau Schweninger ist Nichte des Grafen Kuno Moltke. 2. Sie hat zuerst Herrn Harden ersucht, sich für das Schicksal ihrer Tante zu interessieren. 3. Im Zimmer der Frau Schweninger hat ein Gespräch statt» gefunden, in dem die Gräfin Herrn Harden die Geschichte ihres ehelichen Unglücks darstell le. 4. Nach diesen Mit»

Samstag

Teilungen erklärte Harden sich bereit, an der Herbeiführung eines Ausaleichs zwischen den beiden streitenden Ebe- Varteien mstrumirken. 5. Unae^ähr von Anfang 1903 bis Frühling 1907 gab es zwischen Frau v. Elbe und Harden keinerlei Verkehr.

Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel führt auS: Ich bitte den Herrn Richterrommissar, die Fragen des Herrn Justiz- rats Bernstein zuzulassen, soweit es irgend möglich ist. Wir haben ja nicht das geringste Interesse daran, die Wahrheit zu verschleiern, sondern wir haben das größte Interesse daran, die Sache nach allen Richtungen hin amzuklären. Der Gerichtshof hat im weiten Entgegenkommen beschlossen, die Schweningerschen Eheleute zu vernehmen. Ich habe natürlich auch eine große Reihe von Fragen an die Zeugen formuliert und werde sie jetzt vortragen: Wie lange kennen die Zeugen die geschiedene Gräfin Moltke? Ist diese Bekanntschaft eine ganz genaue, intime und vertrauliche? Haben früher häufig Zusammenkünfte mit ihr stattgefunden ? Waren diese Zusammenkünfte nur gesellschaftlicher oder ver­traulicher Natur? Haben die Unterredungen nur den ehe­lichen Streit der Moltkeschen Ehegatten oder doch vor­wiegend diesen betroffen? Hat Geheimrat Schweninger die Gräfin jemals ärztlich behandelt und körperlich unter­sucht ? Hat er sie als Arzt, nicht als Freund oder Gesell» schaffet auf ihren Körper- und Geisteszustand fachmännisch beobachtet und geprüft, und mit welchem Ergebnis? Hat Geheimrat Schwenninger ärztliche Kenntnis von der schweren Erkrankung der Gräfin in den Jahren 1898 bis 1899. Welche Folgen können von einer schweren Trionalvergiftung zurückbleiben ? Hat die Gräfin dem Zeugen gegenüber je­mals über einseitigen, auf eine bestimmte Stelle des Kopfes beschränkten, stechenden Kopfschmerz geklagt? Wie bezeichnet man medizinisch-technisch einen solchen Zustand, wie ihn die Gräfin mitunter gehabt zu haben erklärt? Hält der Zeuge die Gräfin, auch wenn er sie nicht ärztlich untersuchte, nach seinen sonstigen Beobachtungen für eine körperlich und geistig gesunde Frau ? Welche einzelnen Mitteilungen hat die Gräfin dem Zeitgen über ihr Eheleben gemacht? Hat sie die Ver­öffentlichung oder geeignete Verbreitung ihrer Mitteilungen ausdrücklich gewünscht oder erbeten, oder im Gegenteil unter­sagt und verboten? Hat die Gräfin über schwere körperliche Mißhandlungen, Fußtritte usw. seitens bei Grafen Moltke geklagt. Hat sie die alleinige Schuld an den zahlreichen ehe­lichen Streitauftritten dem Grasen zugeschoben, oder hat sie anerkannt, ihrerseits ausschließlich oder teilweise die Schuld zu tragen? Hat sie mitgeteilt, daß sie selbst sich mitunter zu Boden geworfen, herumgewälzt, mit dem Körper an die Möbel oder mit dem Kopf an die Wand gestoßen habe? Wie nennt man ärztlich Zustände einer Frau, wie sie in der vorigen Frage an» gedeutet sind? Worauf mag die Gräfin die Mitteilungen der intimen Vorgänge ihrer Ehe an Herrn Harden gemünzt haben? Hat sie diese Vorgänge Herm Harden persönlich mit­geteilt oder ist ein Teil dèr Vorgänge auf Wunsch der Gräfin durch Harden oder Frau Geheimrat Schwenninger mitgeteilt worden? Haben diese mittelbaren Mitteilungen, falls sie vorgekommen sind, sich insbesondere auf die angeblichen, ganz intimen geschlechtlichen Vorgänge im Eheleben bezogen? Ist außer den Ehescheidungsakten und den darauf bezüglichen Briefen Herrn Harden irgendwelches Material von der Gräfin Moltke gegeben oder mitgeteilt worden? Welchen Zweck hat die Gräfin bei der Weitergabe ihrer Ehe-Erleb­nisse an Harden verfolgt? Hat sie die Veröffentlichung der Mitteilungen ausdrücklich, gewünscht oder erbeten, oder im Gegenteil untersagt und verboten? Worin sollte sonst die Hilfe Hardens bestehen? Brauchte die Gräfin überhaupt irgend eine Hilfe irgend welcher Art, die sie nicht auf ge­radem Wege erlangen konnte? War die Gräfin insonderheit mit dem Beistand der berufenen Rechtsvertreter nicht zu­frieden ? Welche Hilfe sollte ihr Harden innerhalb oder außer­halb des Prozesses leisten? Ist von den Zeugen seit dem Jahre 1902 ein näherer Verkehr der Gräfin mit Harden be­merkt worden? Was kann Harden Ende des Jahres 1903 und im Frühjahr des Jahres 1907 veranlaßt haben, die ihm schon im Jahre 1902 gewordenen Kenntnisse von dem Ehe­leben der Moltkeschen Eheleute schriftstellerisch und politisch zu verwerten? Hat die Gräfin dieser Verwertung ausdrücklich zugestimmt? Sind den Zeugen schriftliche oder mündliche Ausdrücke deS Dankes und des Jubels oder einer sonstigen Freude der Gräfin anläßlich der Veröffentlichung auS ihrem intimsten Eheleben bekannt geworden? Hat Harden den Zeugen Gründe der Veröffentlichung bargelegt? Hegen die Zeugen gegen Moltke irgendwelche Mißstimmung oder find Familienstreitigkeiten vorgefallen? Besteht zurzeit noch eine Verstimmung gegen den Grafen Moltke? Sind die Zeugen

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seht noch mit Harden eng befreundet und in nahem petföv liebern oder brieflichem Verkehr? Hat Harden auS Aula-; des Strafprozesses mit den Zeugen kottespondiert? Ist Hm hon nach dem Urteil der Zeugen ein leicht vertrauender Mann ober neigt er zu Mißtrauen? Welche Gründe hat Harden außer den Mitteilungen der Gräfin zu einer Feind­seligkeit oder Haß gegen den Graten Malkte? Sind die ©riinbe der Mißstimmung den beiden Männern gegen­einander bekannt geworden? Weshalb will Harden lieber ins Zuchthaus gehen, als sich mit dem Grafen Moltke ver­söhnen ?

Der Gerichtshof beschließt sodann, den Assessor Langen zu beauftragen, sich nach München zu begeben und Sch wen ninger und dessen Ehefrau eidlich zu vernehmen. Hieraus wird der attS Wien angekommene Arzt Frey als Zeuge und Sachverständiger vernommen. Aus seinen Darlegungen gehr hervor, daß er zweifellos den Eindruck gewonnen hat, bei bei früheren Gräfin Moltke sei eine außerordentliche hysterische Veranlagung vorhanden. Die Gräfin habe eine hohe In­telligenz, eine tiefe Geistesbildung und ein hohes ethisches Empfinden, gepart mit seltener Vorurteilslosigkeit. Damit stehe ihre Handlung in einem so diametralen Gegensatz, daß schon auS diesem Grunde baS Vorliegen von Hysterie wahr­scheinlich ist. Dazu habe sich eine ganz bestimmte Stigmata Hysterie gesellt, daß nach seiner Ansicht die Gräfin für viele ihrer Handlungen und Aussprüche nicht verantwortlich gemacht werden könne, da ihre Phantasie dabei hervorragend mitspiele. Infolge von Hysterie könne von solchen Leiden­den manches im Bilde vollster Wahrhaftigkeit erzählt werden und sie reden sich manches ein, was sie schließlich selbst glauben und was andere Leute gleichfalls glauben.

Nach der Beendigung der Vernehmung des Zeugen Frey folgt die Mittagspause. Bei dem Wiederbeginn der Ver­handlung erfolgt die Vernehmung des Zeugen Chefredakteur Paul Liman, der über die Aeußerung des Fürsten Bismarck über den Fürsten Eulenburg aussagen soll. Der Zeuge er­klärt, daß es sich nur um eine Unterredung handeln samt, die er mit dem Fürsten Bismarck hatte in der Zeit, als die Prozesse gegen Lützow und von Tausch schwebten (1896/97.) Damals trat in den Zeitungen die Behauptung auf, die Hintermänner des Herrn von Tausch befänden sich in FriedrichSruh. Als er dem Fürsten hiervon Mitteilung machte, geriet er in seh^ heftige Erregung. Bei dieser Gelegenheit war es, wo er daS WortKamarilla der Hintermänner", und späterKamarilla der Kynaden" prägte. Daß bei dem AusdruckKamarilla der Kynaden" sexuelle Momente den Fürsten Bismarck irgendwie beeinflußt haben könnten, kann ich nicht sagen. Ich habe eS damals nicht angenommen und nehme eS auch jetzt nicht an. Diese Auffassung kann nur durch eine Ideen- assoziation erweckt worden sein durch Veröffentlichungen, die heute in der Presse kursieren. Ich halte den Eindruck, all wenn der Fürst sagen wollte: Hintermänner sind ja anders- wo. Fürst Eulenburg bemerkt, er habe zu dem Hause BiS» marck stets in den allerfreundlichsten Beziehungen gestanden bis zur Entlassung Bismarcks. Fürst BiSmarck hatte er­wartet, daß Fürst Eulenburg gleichzeitig mit ihm Abschied nehmen werde. Weil er daS nicht getan habe, verfolgte ihn Bismarck mit Feindseligkeit.

ES folgt die Vernehmung des Zeugen Graf Reventlow. der auSsagen soll über die Absichten, die der Angeklagte bei der Veröffentlichung der Artikel in derZukunft" gehabt hat Der Zeuge sagt auS, Harden habe ihm wiederholt auSge* drückt, dâß eS "ihm sehr unangenehm gewesen sei, daS sexuelltz Moment in die Sache hineinziehen zu müssen. Gr fei des festen Ueberzeugung, daß für Harden bei der Veröffentlichung der Artikel ausschließlich politische Gründe maßgebend roatett ES folgt eine längere Auseinandersetzung über die AuSsag« bei Grafen Reoentlow zwischen diesem selbst, Harden, dem Vorsitzenden und dem Oberstaatsanwalt. Zum Schluß weist Oberstaatsanwalt Jsenbiel nochmals auf HardenS Erklärung hin, daß er lieber inl Zuchthaus gehen wolle, all sich mit dem Grafen vergleichen. Harden erklärt, daß daS mit einem Haß gegen den Grafen Moltke nichts zu tun habe. Tr Habs einen solchen Haß nie empfunden und empfinde ihn auch heute nicht. Die bis jetzt vorgeschlageuen Zeugen sind 511 auf das Schwenningersche Ehepaar erledigt. Fürst «ul«» bürg wird endgültig entlassen. Nächste Sitzung Montag.

Berlin, 27. Dezbr. Justizrat Bernstein wird sich heute abend nach München begeben, um bei dec Vernehmung bei Geheimrat- Schwenninger zugegen zu sein.

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