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General-Anzeiger
ZAtliches Organ für SUM= »Ä FanLKreis Zamn.
Erscheint täglich mit LuLmchare der Sonn- und Feiertag«, mit öârlsUjcher BeUa-r,
EiurückungsgerSyr«
Die füufgespLlteur lietitieile oder der« Raum SS M. an gteflcmenicü dir Mr Sv Psz.
Verautmortl. Nedakteur: «.Schrecker dr Hatta,
Ns. 302 fftt»spr«chanschl»b Nr. 605.
Samstag den 28. Dezember
Kernsprechanschlus, Nr. 605. 1907
Die iMkMmtt mW Mtt d.NntnhMzSil«tt 14 Seiten
Amtliches.
Bekanntmachung
Die Ain»schein« Reihe HI Nr. 1 bis 20 zu den Schuld- verschreibungm der B^i^/oigen deutschen Reichsanleihe von 1888 und die AinSschein« Reihe 11 Nr. 1 bt» 20 zu den Schuldverschreibungen der 8‘/»•/eigen deutschen Reichsanleihe von 1898 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Januar 1908 bi- 81. Dezember 1917 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werben vom 2. Dezember d. I. ab «wSgerricht, und zwar:
durch die Königlich Preußisch« Kontrolle der StaatSpapier« in Berlin 8W 68, Oranienstr. 92/94,
durch di« Königliche Geehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W 66, Markgrafenftr. 46 a.
durch die Preußische ZentralgmossenschaftSkasse « Berlin C 2, am Zeughause 2,
durch sämtliche ReichSbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbanknebenstellen,
durch sämtliche preußische RegierungShauptkassen, KreiS- kaffen und hauptamtlich verwaltete Forstkaffm,
durch die Hauptzoll- und Steuerkaffen,
hvrt$ sämtliche preußische Hauptzoll- tmb Hauptsteuerämter, durch alle den preußischen Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern untergeordneten Amtsstellen der Verwaltung der indirekten Steuern, sowie
durch diejenigen Oberpostkaffen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen ZinSscheinreihe berechtigenden Erneue- rungSscheine (Anweisungen, Talon») einzuliesern sind, werden von den vorbezeichneten AuSreichungSstellen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf eS zur Erlangung der neuen ZinSscheine nur dann, wenn di« Er- MuerungSscheine abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an eine der AuSreichungSstellen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 15. November 1907.
Reichsschuldenverwaltung.
II 916 II Ang. (gez.) v. Bitter.
Eandhreis Ranau.
BekmtmchmW des Königlichen Lnndrntsmts. Oeffentliche Bekanntmachung.
Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1908.
Auf Grund deS § 25 des Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 8000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hanau Land aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis 20. Januar 1908 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben vach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr deS Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefe». Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal, Kreishaus, Hainstraße 10, während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr zu Protokoll entgegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, hat gemäß § 31 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes neben der im Veranlagungs- und Rechtsmittelverfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 Prozent zu derselben zu entrichten.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 72 des Einkommensteuergesetzes mit- Strafe bedroht.
Gemäß § 71 des Einkommensteuergesetzes wird von Mitgliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit $ beschränkter Haftung derjenige Teil der auf sie veranlagten j Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile
der Gesellschaft mit beschrankter Haltung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur auf solche Steuerpflichtige Anwendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen Geschäftsgewinn besonder» bezeichnet haben. Daher müssen alle Steuerpflichtigen, welche eine Bcrück- fichtiqung gemäß § 71 a. a. O. erwarten, mögen sie bereit» im Vorjahr nach einem Einkommen von mehr als 8000 Mk. veranlagt gewesen sein ober nicht, binnen der oben bezeichneten Frist eine, die nähere Bezeichnung de» empfangenen GeschäftSgewinns auS der Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthaltende Steuererklärung einreichen.
Steuerpflichtige, welche gemäß $ 26 deS ErgänzungS- steuergesetzeS von dem Rechte der VermögenSanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfall» inne*” halb der oben angegebenen Jurist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich ober zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögens- anzeigen bei der Veranlagung zur ErgänzungSsteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständig« tatsächliche Angaben über daS Vermögen in der VermögenSanzeige find im § 44 deS ErgänzungSsteuergesetzeS mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen und zu Vermögen-anzeigen werben von heute ab im Amts- lokal de» Unterzeichneten auf Verlangen kostenlos verabfolgt.
Hanau ben 10. Dezember 1907.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer - Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.
816064 I. D.: Siemon, Reg.-Asseffor.
ES ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die fputz- gânger-Vankette an den Landwegen durch Fuhrwerke stark befahren werden und hierdurch der Fußgängerverkehr sehrt erschwert wird.
Die OrtSpolizeibehörden und die Herren Gendarmerie- Wachtmeister weise ich hiermit an, derartige Uebertretungen auf Grund deS 8 868,9 Strafgesetzbuches unnachfichtlich zur Bestrafung zu bringen.
Hanau den 14. Dezember 1907.
Der Königliche Lanbrat.
A 4055 v. Beckerath.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Die Arbeiten und Lieferungen zu einer Brausebad» und Abortanlage in der Turnhalle der Bezirksschule III in der Bebraerbahnhofsstraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für Bewerbung um städtische Lieferungen und Arbeiten öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rathaus Zimmer Nr. 18, während der GcschâftSstunden von vormittags 10 bis 12»/, Uhr zur Einsicht aus und können von da bezogen werden.
Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot auf Brausebad- und Abortanlage für die Turnballe" bis Samstag den 18. Januar 1908, vormittags 11 Uhr, bei genannter Dienststelle einzureichen, zu welcher Zeit im Beisein etwa erschienener Bieter die Eröffnung der Angebote erfolgt.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanau den 21. Dezember 1907.
Der Magistrat.
Dr. GebeschuS. 27403
Ahlssttug der Neiljahrs-Grlltulatiout».
Zur Ablösung der hier üblichen und gewiß wie an anderen Orten lästig empfundenen gegenseitigen Neujahrsgratulationen sind Listen ausgeiegt in der G. M. Alberti'schen und
R. Königs Hofbuchhandluttg und auf dem städtischen Armenamt, Langstraße Nr. 43. In diese Listen kann jedermann seinen Namen und den von ihm gezahlten Betrag selbst eintragen.
Der Erlös soll für die von der Stadt unterhaltenen armen Pflege- und Waisenkinder verwendet werden. Insbesondere soll dadurch ein Grundstock für außerhalb der engeren Armenpflege liegende Aufwendungen, z. B. zu Weihnachtsbescherungen u. bergt geschaffen werden.
Die Namen der Zeichner werden rechtzeitig ' vor und nötigenfalls unmittelbar nach Neujahr in den hiesigen Zeitungen, jedoch ohne Angabe *
deS gezahlten Betrages veröffentlicht werden, sodast ein vollständiger Ersatz für die gegenseitigen Nenjahrsgratulationen vorhanden ist.
Da diese Einrichtung sich an anderen Orten sehr bewährt hat, bitten wir auch hier recht regen Gebrauch davon zu machen.
Allen Gebern im voraus besten Dank. Hanau den 24. Dezember 1907.
Der Magistrat.
Armen- und Waisenamt.
Hild. 27429
HtlmtmschW der Hmm LrtskmkenW toül KMiMrUtlW.
Diejenigen Mitglieder, welche Familienversicherung beantragen, haben von 1908 an vierteljährig 2 Mik. im VorauS bei der Kasse einzuzahlen. Für diesen Betrag e£ halten die nicht selbst Versicherungspflichtigen Familiemmgs- hörigen freie ärztliche Behandlung durch den bUr. Arzt bei Manne», sowie durch die Herren Dr. Lueanu» und Di. Ludwig, wenn die Notwendigkeit einer SpeziLlbehaudlruq bescheinigt wird.
Von 1908 an übernehmen sämtliche Herr« Aerzte Familienversicherung auch für Hanau-Krsselstadt.
Die Einzahlung für daS 1. Vierteljahr 1908 hat am Donnerstag den 9. Januar, von 6-i Uht vorm^ oder 3—5 Uhr nachm^ zu erfolg« l.
Hanau den 27. Dezember 1907.
Der Vorstand der Hanauer OrtSkrankenkasss.
Schabt,
1. Vorsitzender. 2789^
Polizei-Verordnung.
Auf Grund der $§ 5 «nb 6 der Verordnung vom 20, September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu er» worbmen Landesteilen sowie des § 143 deS Gesetzes über di« allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 1888 wtrh für den Bezirk der Landgemeinde BrNchiköbsl falgach« Polizei-Verordnung erlassen:
5 L
Verstöße gegen da» erlassene OrtSstatut betr. Rrgellmg deS Feuerlöschwesens in der Landgemeinde Bruchköbel vo^ 19. Dezember 1907 werden mit Geldstrafe bis zu S Mark bezw. mit entsprechender Hast bestraft.
8 ».
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage ihrer Verüstmt- lichung in Kraft.
Bruchköbel den 19. Dezember 1907.
Die OrtSpolizeibehörd«.
Baumann. 77 481
Königliche Fachschule fSr die Meise«- nah Stahlmm- Industrie zu kchmaikalde».
Die Anstalt beginnt zu Oster« 1908 einen neuen UnterrichtSkursus und nimmt hierzu neue Schüler auf.
Sie bietet befähigten jungen Leuten Gelegenheit, in mit neuzeitlichen technischen Hilfsmitteln reich auSgestatirten Muster- werkstätten eine sorgfältige und vielseitige, auf der Grundlage neuzeitlicher Technik fußende praktische Ausbildung in der Eism- und Stahlverarbeitung, besonders in der Werkzeugtechnik, zu erlangen und jene zeichnerischen, fachtheoretischen und wirtschaftlichen Kenntnisse zu erwerben, welche unter den heutigen Anforderungen bei Gewerbebetriebe- für zukünftig« Vorarbeiter und Werkmeister oder für selbständige Gewerbetreibende in der Kleineisen-, Werkzeug- und Metallwaren- Industrie unbedingt erforderlich sind.
Aufnahmefähig sind junge Leute mit guter Elementar- fdhilbilbug nach erfüllter Schulpflicht. Vorherige praktische Tätigkeit ist erwünscht aber nicht Bedingung.
Die Kursusdauer beträgt je nach Fähigkeiten 2 bi» 8 Jahre.
Absolventen, welche die Reifeprüfung abgelegt haben, find von her Gesellenprüfung befreit.
Minder bemittelten und würdigen Schülern preußischer Staatsangehörigkeit können Stipendien gewährt werden.
Nähere Auskunft auf Anfrage durch den Unterzeichneter!. Anmeldungen werden baldigst erbeten.
Der Direktor der Königl. Fachschule
Beil. V 1100p