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für Schutzgebietes VtthandÜmg. Der Vâter^ber ^ klage, Legmionsrat Dr. Golinelli vom Relchskoloniakamt, be­antragte, die Revision zu verwerfen und daS erste Urteil zu bestätigen. Der Verteidiger, Justizrat Dr. von Gordon, beantragte Freisprechung, andernfalls eme mildere Strafe. 5 m Montag fand nun die UrteilSverkündrgung statt. Der Ä geschuldigte und sein Verteidiger waren erschienen. Der Vor­sitzende, Kammergerichtspräsident Dr. Liseo, verkünde^ o - aendes Urteil: Der Kaiserliche Dispplinarhof für Schutz­gebiete hat im Namen des Kaisers dahin erkannt, daß daS Urteil der Kaiserlichen Disziplinarkammer für Schutzgebiet vom 4. Mai d. J. abzuändern und der Angeschuldigte, Gou­verneur z. D. Woldemar Horn, zur Versetzung in em anderes Amt, 800 Mark Geldstrafe und Tragung der Kosten zu ver­urteilen ist. Begründung: Die Kaiserliche Disztplknarlammer bat ihrem Urteil nicht das Urteil deS Oberstrafgerrchts in Dualla zugmnde gelegt. Letzteres hat nicht für nachgewiesen erachtet, daß der Angeschuldigte den Neger Aedu an den Flaggenmast hat fesseln lassen, um ein Geständnis zu er­pressen, und ferner, baß der Tod ZeduS mit den Anordnungen des Angeschuldigten in ursächlichem Zusammenhang« steht. Der Diszipttnarhof steht aber ein Disziplinarvergehen des Angeschuldigten in dem Umstande, daß der Angeschuldigte den Neger Zebu in einer Weise an den Flaggenmast hat fesseln lassen, daß Zebu heftig« Schmerzen erlitten hat. Daß der Angeschuldigte dies getan hat, um die gestohlenen Gelder wieder herbeizuschaffen, hat der Disziplinarhof nicht als er­schwerend angesehen. Der Disziplinarhof sieht außerdem ein Disziplinarvergehen in dem Umstande, daß der Angeschuldigt«, der den Befehl zur Fesselung an den Flaggenmast gegeben, nicht dafür gesorgt hat, daß Zedu Speise und Trank bekam. Zedu hatte dasselbe Recht wie jeder andere Strafgefangene, Speise und Trank zu erhalten, er hat aber »4 Stunden lang weder etwa« zu essen noch zu trinken erhalten. Daß der An­geschuldigte geglaubt Hai, Zedu habe Speise und Trank er­halten, kann ihn nicht entlasten, »S wäre seine Pflicht ge­wesen, sich zu vergewissern, ob Zedu Speise und Trank er­halten, da er den Befehl zur Fesselung an den Flaggenmast erteilt hat. Das schwerste Vergehen steht der Disziplinarhof darin, daß der Angeschuldigte, als er am Morgen deS 21. März den Zedu in fast bewußtlosem, gänzlich erschöpftem Zustande am Flaggenmast hat kauern sehen, nicht sofort den Befehl zur Abbindung gegeben hat. Der Angeschuldigte hat dadurch gegen die Vorschriften de« Reichskanzlers von 1895 und 1902, in denen den kaiserlichen Beamten Geduld und Milde geaen die Eingeborenen empfohlen wird, gehandelt. Der Angeschuldigte hat sich mithin gegen daS Reichsbeamten­gesetz vergangen. Eine Wiedereinsetzung in fein früheres Amt erachtet der Gerichtshof nicht für ratsam.

Die württembergischo Justizverwaltung hat, wie derStaatsanzeigrr meldet, zur Erleichterung der Strafsachen gegen jugendlich« Personen dt« Einrichtung g«- trofferr, daß bei dem Amtsgericht Stuttgart di« schüffen- gerichtlichen Strafsachen gegen jugendliche Personen unter 18 Jahren in die Hände desjenigen Richters gelegt find, dem die Behandlung der FürsorgeerziehungSsachen und die sonstigen in die elterliche Erziehung eingreifenden Verrich­tungen deS VormundschastSgerichtS ständig übertragen sind. Hiermit ist für das Strafverfahren gegen Jugendliche zu­gleich eint äußere Absonderung der Hauptverhandlung von Verhandlungen gegen Erwachsene eingeführt. Wegen der Ausdehnung dieser Einrichtung auf btt übrigen Amtsgerichte deS Landes find Erhebungen im Gange.

König Gustav von Schwads« erließ eine Kund- geoung, in der er seinem Volk für die mannigfaltigen Zeichen der Liebe und Teilnahme beim Tode seines Dater« dankt und erklärt, er sehe darin vor allem einen Beweis für das Ge­fühl des Zusammenhaltens zwischen König und Volk, daS ein Kennzeichen des schwedischen Volkes und die Grundlage für Glück und Gedeihen sei. Er hoffe, daß es auch ihm gleich seinem hochgeliebtm Vater vergönnt sein möge, mit dem schwedischen Volke dir Entwicklung und Wohlfahrt des Landes zu fördern.

Der Pakt des Schahs mit dam Parlament. Wie ein Telegramm aus Teheran meldet, ist dem Parlament durch seinen Präsidenten bekannt gegeben worden, daß mit dem Schah folgende« vereinbart ist: Der Schah willigt in die Verbannung Saad ed Daulehs und der Ränke spinnenden Priester und in die Bestrafung der Personen, welche die Un­ruhen hervorriefen; er erteilt Ala ed Dauleh und seinem Bruder dir Erlaubnis zur Rückkehr, et stellt für die ParlamentSgebäude eine Leibwache von 200 Infanteristen, unterstellt alle Truppen einschließlich der Kosakenbrigade, die bisher ein unabhängiges Kommando bildete, dem Kriegs- minifterium. und beläßt den russischen Offizieren nur die In­struktion, nicht wie bisher das Kommando dieser Brigade. Me Läden in der Stadt werden wieder geöffnet.

Dt- Vorgänge in Rußland.

Petersburg, 28. Dezbr. Die heutigen Verhandlungen

P du, General Stössel waren größtenteils è i S* Vernehmung des Generals Smirnow auSaefüllt. Seine Aussagen lauten belastend für General Stöffel, der w unzulässiger Weise in die Befugnisse des Festun^kommandanten einbegriffen habe. Durch diese stän- dlgtn Einmischungen Stössels sei die Verteidigung der Fesiuna außerordentlich erschwert worden. 9 ^Mlig

Weihnachten.

W^S ^ ^8 schönste Fest des deutschen Volke« ist Ä X aS" ^X Aâchi schart sich die Familie ^tniehi^ der seinen Lichterglanz ^rniederstrshlt auf die Gaben der Liebe. Was lanae der ^ Herzen sehnend und hoffend bewegte, ist endlich erfüllt.

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Wie sind so voll von Hoffen Die Kinderherzen all!

Sie feint den Himmel offen, Sie hören Enqelschall. Des Tages kleine Schmerzen Sind all zur Ruh gebracht, Lebendig ist im Herzen Der Traum der heil'gen Nacht.

Jubel imb Freude herrscht darum überall, wo die Segens- Hand der Eltern sich geöffnet hat. Und wenn dann der an­heimelnde Tannenduft die Luft erfüllt und die trauten Klänge der alten, ewig schönen Weihnachtslieder sich in den Kinder­jubel mischen, dann werden auch die Herzen der Großen wieder jung und glauben sich zurückversetzt in jene längst­entschwundene Zeit, da auch sie mit kindlichem Entzücken unter dem Weihnachtsbaum standen.

Gor liebe Bilder zeigen Sich uns im Chnstbaumlicht.

ES lächelt aus den Zweige« Der Mutter treu Gesicht.

Ein ahnend süß Erinnern Nicht von uns weichen will, Und drinnen tief im Innern Wird's still, wird's weihnacht-still.

Weihnachten ist ein rechtes Familienfest. Aber aus dem stillen Kreise der Familie heraus ist die Weihnachtsfeier mehr und mehr auch in öffentliche Kreise gedrungen, und in dem Maße, wie die öffentliche und private Fürsorge für die Armen und Notleidenden einen größeren Umfang angenom­men hat, ist diese Fürsorge dahin ausgedehnt worden, daß den Armen am Wethnachtsfeste auch eine Weihnachtsfreude bereitet wird. ES ist ein rühmlicher Vorzug unserer Zeit, baß ste wie keine ander« vorher bemüht ist, ihre Pflicht gegen die vom Glücke Vergessenen zu erfüllen. Trotz aller Klassen­gegensätze, trotz der durch die sozialdemokratische Verhetzung hervorgerufenen Verbitterung in den Kreisen der arbeitenden Bevölkerung trägt die helfende Menschenliebe in Stadt und Land die Weihnachtsfreude auch in die Hütten der Armen Md Verlassenen, trocknet manche Träne und verwandelt dadurch Bitterkeit und Neid in Freude und stille Dankbar­keit. DaS ist die hohe soziale Bedeutung des Weihnachtsfestes.

Aber auch in wirtschaftlicher Beziehung hat daS Weih- nachtSfest im Laufe der Zeit mehr und mehr feine Einwir­kung auf das öffentliche Leben geltend gemacht. Wie sich schon lange vor dem Feste in den Familien fleißige Hände regen, um das gabenfroh« Fest zu schmücken und zu ver­schönen, so sind auch in Handel und Industrie unzählige Hände beschäftigt, um den Schmuck der Weihnachtsbäume und die tausenderlei Gaben herzustellen. Auch die vielen Tausende von Arbeitern, von kleinen Handwerkern Md Händlern, denen aus den Vorbereitungen zum Feste ein loh­nender Erwerb züfließt, erhalten auf diese Weise ihren An­teil an der allgemeinen Festfreude.

So begegnen sich in dieser schönen Festzeit alle Stände, alle Bevölkerungsklassen in dem gemeinsamen Streben, Glück und Freude zu schaffen, und treten fich trotz aller Gegensätze doch immer wieder menschlich näher, sodaß da« Weihnacht-- fest auch heute noch den herrlichen Festgruß zur Wahrheit macht: Friede auf Erden!

Drum sei gegrüßt uns wieder»,

Du felge Weihnachtszeit l

Du bringst den Frieden wieder

In dieser Tage Streit.

Ihr Herzen all voll Bange«, Ihr Müden nah und fers.

O hört eS aufgeaangen

Zst euch der Wethnachtrsteml

Kurzer Getreide-Wochenbericht der PrsiSberichisstelle des Deutschen Landwirt- schaftsrats vom 17. bis 23. Dezbr. 1907.

Die nunmehr vorliegenden preußischen Erntezahlen zeigen bei Sommergetreide überaus günstige Ergebnisse. Bei Weizen fällt dies insofern ins Gewicht, als dadurch wenigstens ein teilweiser Ansgleich gegenüber dem starken Ausfall an Winter- weizen geschaffen wurde. Geerntet wurden (in Tonnen) an Weizen 2 065 000, also immerhin noch ungefähr 425 000 weniger als im Borjahre, an Roggen rund 7 280 000 gegen 7 291 000. Dagegen brachte Hafer 6 190 000 gegen 5 695 000, Gerste 2 005 000 gegen 1 798 000. Die russischen Ernteergebnisse, über die jetzt auch genauere An­gaben gemacht werden, sind beinahe eben so ungünstig wie im Vorjahre, daS bekanntlich zu den schlechtesten gehört. Auf Rußland ist also um so weniger zu rechnen, als dort bereits die schlechten Aussichten für die nächste Ernte mitzu- sprechen beginnen. Andererseits scheint auch die amerikanische Erntestatistik auf ein Nachlassen der bisher durch die finanzielle Lage bedingten starken Ausfuhr hinzudeuten. Da­raus erklärt sich das rege Interesse, mit dem der inter­nationale Getreibehandel die argentinischen Nachrichten ver­folgt und da in diesem Lande Regen die Ernte verzögert, wahrscheinlich auch geschädigt hat, so konnte die in der Vor­woche beobachtete Befestigung weitere Fortschritte machen. Auf den inländischen Märkten haben die Zufuhren nachge­lassen, was ebenfalls zu der festeren Stimmung beitrug, wenngleich fich vorerst kaum mehr Nachfrage geltend machte. Die Hauptursache für die Zurückhaltung bilden nach wie vor die leidigen (Selb Verhältnisse, aber auch die Abneigung vor Jahresschluß neue Unternehmungen einzuleiten, wirkt einschränkend auf das Geschäft. Auf dem Lieferungsmarkt« war Weizen zeitweise 4 Mk. höher, wovon heute infolge billigeren Plata-AngebotS l1/« Mk. wieder verloren gingen, während Dezember sogar noch etwas anzog. Im Roggengeschäft war Dezember zeitweise durch Andienungen gedrückt; nachdem dieselben Aufnahme gefunden hatten, zeigte sich neuerdings DeckungSsrage und Kauflust für Mai, zum Teil in Deckung gegen verkaufte Ladungen und auch für auswärtige Rech­nung, so daß beide Sichten 1 Mk. über letzter Woche schließen. Der Hasermarkt leidet besonders unter dem Druck starken Angebots geringer Qualitäten; kleine Mehrforde- rungen wurden nur für helle, geruchfreie Ware durchgesetzt.

24. Dezember

Die Auswahl in feinen Gersten ist gering. Mittelsortrn sind stark angeboten und schwer verkäuflich.

Es stellten sich die Getreidepreise am letzten Markttag I in Mark pro 1000 kg je nach Qualität, wobei das Mehr (-s-

beziv. Weniger () gegenüber der Vorwoche in Klammern 0

beigefügt ist, wie folgt:

Roggen

Hafer

Weizen

Königsberg

223 (3 )

1 197 (41

) 160 (42 )

Danzig

230 ( ) 198 (41

) 165 (+2 )

Stettin

213 (41 ) 195 (

) 164 ( )

Posen

228 s )

1 197 (41

)161 (- )

Breslau

223 (42 ) 204 (4 2

) 162 (- )

Berlin

220 (45 )

1 204 (41

) 178 ( )

Magdeburg

210 (43 ) 200 (42

) 167 )

Leipzig

215 (44 )

1 210 (42

) 173 (48 )

Hamburg

207 (41 ;

1 191 (41

) 180 (42 )

Hannover

206 (+1 :

1 198 (-2

)166 (41 )

Düsseldorf

205 (3 ) 200 (

) 178 (+2 )

Köln

208 (4 P/0

1 198 (4*/j

)176 (-4 )

Frankfurt«. M. 220 (+4 '

) 206 (41

) 182'/,s-

Straßburg

2271/>(

) 210 (

)200 ( )

Stuttgart

285 (5 ) 220 (5

) 190 (-L'/r)

München

234 (2 ) 210 (

) 196 (- )

Weltmarktpreise: Weizen: Berlin Dezember 221/4 (H/A Mai 226'/, (4-2»/«), Budapest April 225.20 s-f-1.80), Paris Dezbr. 183.05 (4-1.55), Liverpool März 181.86 (48.10), Chicago Dezbr. 153.35 (+6.30), Mai 168.95 (-7.05), Roggen: Berlin Dezbr. 209'/, (+1), Mai 211'/, (41), Hafer: Berlin Dezbr. 170'/. ('/.), Mai 177 (- ) Mk.

Hus aller

L«

elt.

Mtt verloreng-ganaenev Friedhof. Aus War« schau schreibt man der ^Boss. Ztg. : Hier ist ein Friedhof in Verlust geraten. Man kann ihn nicht finden. ES ist daS der Friedhof der jüdischen Sekte der Karaiten. Die War­schauer Karaiten-Kolonie besteht aus etwa 6070 Personen. Todesfälle unter ihnen find selten, da fich die Leute, wenn sie älter werden oder erkranken, gewöhnlich nach der Krim zurück­begeben, wo die Sekte herstammt, um dort auf den Fried­höfen ihrer Glaubensgenossen beerdigt zu werden. Immerhin hatten sie in Warschau eine eigene Begräbnisstätte. Die letzte Beisetzung fand dort vor etwa 18 Jahren statt. Vor meh­reren Tagen ist nun hier ein Karaite gestorben Md all man ihn beerdigen wollte, stellte es sich heraus, daß der Friedhof verschwundm ist. Wo er hingekommen ist, was aus ihm ge­worden ist, war weder beim Magistrat, noch bei der städti­schen Begräbniskaffe zu ermitteln, so daß man scherzweise er» klärt, er sei von den Banditenexpropriiert" worden. I» übrigen tröstet man fich damit, daß ja täglich Geldbeutel, Uhren, Juwelen u. bergt verloren gehen und daß in Ruß­land schon ganze Eisenbahnzüge spurlos verschwunden find weshalb soll ein Gleiches nicht einmal auch mit einem Fried­hof geschehen? Der tote Karaite wurde vorläufig auf dem jüdischen Friedhof beerdigt. Die Suche nach dem Karaiten- Friedhöfe wird aber fortgesetzt.

Die Tragödie eines Bürgermeisters. Der Bürger- meister Frhr. Raitz von Frenz in Tochem (Land), der, wie wir berichteten, im Oktober d. I., auS einem Jagdgewehr einen Schuß auf feine Gattin ab feuerte und ihr den rechten Arnr zerschmetterte, war zur Feststellung seiner Zurechnungs­fähigkeit der Irrenanstalt in Andernach zu einer sechSwvchtgM Beobachtung überwiesen worden. Nach Ablauf dieser Frist ist er jetzt wieder in daS Untersuchungsgefängnis zu Koblenz zurückgebracht worden. DaS irrenärztliche Gutachten wird demnächst dem Gericht übermittelt werden; von dem Er­gebnis der Beobachtung wird eS abhängen, ob daS Verfahre« gegen den Bürgermeister fortzuführen oder einzustellen ist. DaS Befinden der angeschossenen Frau, der sofort der Arm amputiert werden mußte, ist gegenwärtig befriedigend.

WarenhauSdiebin trotz 60 ÖÖO Franke« Jahres einkommen Es ist eine bekannte Tatsache, daß in VartS die Ladendiebstähle häufiger find al» in irgend einer anderen Weltstadt. Dies bezieht sich jedoch nicht allein auf bh Pariserin der ärmeren Klassen, sondern auch auf die, welch« eS absolut nicht nötig haben, wie nachfolgender Fall beweist: Vor die Schranken deS Gerichte» war in diesen Tagen eine sehr elegante Pariser Dame zitiert, die sich wegen fortgesetzt« Labendiebstähle zu verantworten hatte. Sie war im Bon- Marche eine bekannte Erscheinung und man glaubt sie bei kleineren Diebstählen bereits wiederholt beobachtet zu haben, besaß indessen niemals genügende Beweise, um die elegante Kundin, die stets in eigener Equipage verfuhr, zur Rechen­schaft ziehen zu können. Jetzt hat man sie aber doch über­führt und verklagte sie wegen Diebstahl. Bet der Verneh­mung erklärte die Angeklagte, ein Jahreseinkommen von 60000 Franken zu haben. Sie gab die Tat zu und wurde zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt.

Barometersta«-

12 Uhr am 28./12.

Sehr trocken

Beständig

Schön 76°-g veränderlich 8

Kegen (Wind)^ g

Biel Regen 1

Sturm I

710^= I

24 12.