Einzelbild herunterladen
 

Leits 10

§ 15.

stiertaq im Sinne Liefer Verordnung sind der eVe uns u»eik Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag, der »« laa Gründonnerslag-Vormitlag, Cbarsreitag, Hrmn.elfabl?. raa' und der Bußtag. Welckr Tage in den voriv,egend katholischen Ortschaften außerdem als allgemeine Feiertage zu halten sind, wird von dem Larrdrai im Anschluß an öte|e ^erorbnung bekannt gemacht.

§ 16.

Der Ortspolizeibehörde liegt es ob, die Gotèesdiensie, aud) diejenigen, welche an anderen christlichen Feiertagen, als den im § 15 bezeichneten, und welche sonst ans be­sonderen Anlässen (Kirchweih-, Missions- usw. Festen) statt- sinden, gegen örtliche Störungen zu schützen. Werden die Störungen durch einen der Aufsicht der Bergbehörden unter­stellten Betrieb verursacht, so hat die Ortspolizeibehörde ihre Anordnungen im Einvernehmen mit der zuständigen Berg­behörde zu treffen.

Unter der Zeit deß Hauptgottesdienstes im Sinne Vieler Verordnung wird diejenige Zeit verstanden, welche auf Arund des ^ 105 b Absatz 2 der Gewerbeordnung von der Polizeibehörde als die durch den Gottesdienst bedingte Arbeitspause festgesetzt ist.

8 18.

«uwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung unier- Ueaen, sofern nicht nach den bestehenden Strafvorschriflen eine härtere Strafe verwirkt ist, einer Geldstrafe bis zu 60 Mark, im Unvermögensfalle einer entsprechenden Haftstraft. (§ 366 Ziffer 1 des Rcichsstra^gesetzbuches.)

Hinsichtlich der Beschränkungen, denen die Ausübung Ler Fischerei im Interesse der äußeren Heilighaltung der Sonn- und Feiertage unterliegt, verbleibt eS bei den Bestimmungen der provinziellen Ausführungsverordnungen zum Fischerei- gesetz und der auf Grund derselben von mir getroffenen An­ordnungen.

8 20.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

Gleichzeitig verlieren alle bisherigen Vorschriften über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage chrr Gültig­keit. (AIL 9278.)

Caffel den 7. Dezember 1907.

Der Regierungspräsident.

Graf v. Bernstorff-

Aus vorstehende Polizei-Verordnung des Herrn Negie- rungßpräsidenten zu Cassel, welche an Stelle der bisher gültigen vom 31. Dezember 1896 (Amtsblatt 1897 S. 3) tritt, mache ich hiermit aufmerk'am. Neu ist 8 5. Aende­rungen haben erfahren die M 4 Affer 4, 7, 9, 13 Abs. 3 und 14. Ich ersuche die Herren Bürgermeister, Anträge auf Herbeiführung der Gestattung von Ausnahmen gemäß 8 19 Absatz 3 für alle diejenigen Ortschaften, in denen dem Herkommen entsprechend an den genannt-n Tagen oder während her angegebenen Zeiten öffentliche Schaustellungen. Tanz­musiken und ähnliche Lustbarkeiten stattfanden, mir bis zum L Jannar 1908 einzureichen.

Hanau den 12. November 1907.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

P 11565 v. Beckerath.

Landkreis Ranau.

WmtmchmW deß £hi|lifa LankMintS.

Im Anschluß an 8 15 der Polizeiverordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 7. d. M. sind außer den darin aufgeführten Feiertagen in den vorwiegend katholischen Ort­schaften Großauheim, Großkrotzenburg, Oberrodenbach unb Dutterstadt noch folgende katholische Feiertage alS akge- meine ftzetertage zu halten:

1. der FrohnleichnamStag (Donnerstag nach Dreifaltigkeits- Sonntag'»,

2- Mariä Himmelfahrt (15. August) und

3. der Allerheiligentag (1. November).

Hanau den 12. Dezember 1907.

Der Königliche Landrat.

P 11565 v. Beckerath.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Die Lieferung des Ochseusteisches für die Klein­kinderschule und Kinderkrippe für bie Zeit vom 1. Januar 1908 bis dahin 1909 soll im Wege des öffentlichen Ange­bots vergeben werden. Der Bedarf beträgt etwa 750 Pfd. jährlich. Angebote mit entsprechender Aufschrift sind bis zum 20« Dezember 1907 in Zimmer 14 des Rathauses ab» zugeben.

Hanau den 11. Dezember 1907.

Der Magistrat.

Hild. 26967

Handel von Äomcrnn.

Der Aufschwung in den Zahlen der Kameruner HandesS- dauert an. Der gesamte Handel, der in den Jahren und 1904 einen Wert von wenig über 17 Mill. Mk. batte, war im Jahre 1905 auf 22'/- Mill. Mk. gestiegen und detrug im letzten Jahre 23'/. Mill. Mk. Diese Zunahme uon mehr als '/, Mill. Mk. kommt der Ausfuhr zugute, der ~ ert der Einfuhr ist sogar herabgeaangen. Ganz besonders «Lk .^^sen Duala und Sampo; bei allen anderen

^)H"nge eingetreten. Der Rückgang des Han- lon^ !?n 6b®$ntr W ' erster Linie auf das im April ?>ant>->iL^??^d Verbot der Einfuhr von Vorderladern und ma^ zurnckzustihren. In den Zahlen für Victoria Duala iäüt da^ -^ Ertrag der Kakaoernte geltend. Bei daS erneute Zunehmen der AuSiudr von $olm»

Dieusrag _____ .

"fernen nud Pâüll^üis Gewicht. Die Preise b!e^ Artikels sind hoch. W< s die ein'rtnen Produkte bet- isst, so ist die Anfuhr von Gummi mit Vordringen des Haudels bis an die äußersten Grenzen des Schutzgebietes weiter erheblich ge­stiegen, während die Eisenbeinausluhr bedeutend zurück-' gegangen ist. Bei letzterer ist indessen zu beachten, daß sie im Jahre 1905 ausuahurSweise groß mar; die Ziffern der Vorjahre erreichten die des Jahres 1905 bei weitern nicht. Zu einer gewissen wenn auch noch geringen Bedeutung gelangt ist die Ausfuhr von Rindvieh. Kleinvieü, Pferden und Eseln; es sei jedoch daraus annnerPam gernacht, daß es sich bei den für sie angegebenen Ziffern vielleicht weniger um eine entsprechende tatsächliche Zunahme des Export als viel­mehr darum handelt, daß die ^luSfuhr neuerdings jtatHhid) ersaßt wird. Wegen der Veränderungen im Export von Oelprodttktion und Kakao ist oben bereits auf bie "/jaciien hingewiesen worden. In den Prodnktiansgevieten u>r dre einzelnen Ausiithrartikel ist keine Verschiebung eingetreten. Der Kakao kommt fast ausschließlich vom Kamerunberg, die Oelfrüchte kommen überwiegend aus dem Zentrum, Gummi und Elfenbein überwiegend aus dem Süden des Schutz­gebietes; Rindmieh, Kleinvieh und Pferde werden aus Ada- maua und den Tschadsee-Ländern nach den französischen Nach- bargebieten verkauft. Der Rückgang in der Einfuhr aus Deutschland rührt im wesentlichen von der Abnahme des Imports an Jndustriemaschinen, Waffen und Munition her; indessen zeigen auch andere Warengrnppen kleinere Abnahmen, Der Import aus England hat fast bei allen Warengrnppen zugenommen; erheblich zurückgegangen ist er nur bei Waffen und Munition. Bei der Auslnhr sind Deutschland und England an den Zu- und Abnahmen bei den einzelnen Ar­tikeln gleichmäßig beteiligt. WaS die prozentuale Beteiligung anbesangt, so hat der Hande! mit Deutschland zu gunsten des HandelS mit England und den nicht besonders genannten Ländern eine Kleinigkeit verloren, indessen betrug er auch im Jahre 1906 volle Dreiviertel deß Kameruner Außen­handels.

Der Fall Liiidtna».

(Unber. Nachdr. verboten.)

8. a. H, Kar' ruhe, 16. Dezember.

Vor der hiesigen Strafkammer wird am nächsten Don- nerstag ein Prozeß zur Verhandlung kommen, bei dem auch der zum Tode verurteilte unb späterhin zu lebenslänglichem Znckthanse begnadigte Rechtsanwalt Karl H a u alS Zeuge auftreten wird. Auch Fräulein Olgar Molitor, die Hauptzeugin in dem sensationellen Merdprazeß gegen Karl Hau wird ihr Zeugnis abgeben müssen. Das Verfahren richtet sich gegen den früheren österreichischen Oberleutnant Freiherrn von Lindenau, Mannheim, der unter der An­klage der Erpressung und ber Begünstigung, sowie der Be­leidigung des Kraulern Olga Molitor steht. Der Fall des Freiherrn von Lindenau stetzt mit dem Fall« Hau in enger Beziehung. Bekanntlich stand in dem Prozey Hau die Verteidigung auf dem Standprrnkt, daß Hau sich bereits auf dem Wege zum Bahnhof befand, um wieder nach Eng­land zu reisen, als der rötliche Schuß gegen feine Schwieger­mutter, die verwitwete Frau Medizinalrat Molitor abge­feuert wurde. Tatsächlich wollte auch eine Hauptzeugin im Pro reffe, die Freifrau von Reitzenstein einen granbâr- tigen Herrn gesehen haben, der nicht mit Han identisch war, unb der um die verhängnisvolle Zeit hinter der Frau Mo- Hlor und ihrer Tochter herschrstt. Dieser granbärnge Herr, auf den der Verdacht fiel, Mitwisser an dem Morde zu sein, konnte aber nicht aufgefunden werden. Durch die Bekun­dungen bccj^rl |@ i f e I e kurz nach Beendigung des Prozeffes wurde die Sache noch verwickelter, da sie behauptete, einen .Herrn in einer Droschke gesehen zu batrn und zwar vor dem Abfeuern des SckuffeS, der Hau ähnlich war. Der ganze Fall schien eine sensationelle Wendung nehmen zu sollen, als Herr von Lindenau mit der Behauptung an die Oeffentlichkeit trat, er wisse g^nz genau Bescheid über den Mord an Frau Molitor. Er gab an, daß er am 6. Novbr., dem Mordlage, von Mannheim nach Baden-Baden gereift sei, angeblich um der Einladung einer Dame zu folnen, die sich mit ihm nachmittags um halb 6 Uhr ein Stelldichein am Eingang der Sinbenstaffeln in die Kaiser-Wil Helmstraße geben wollte. Die Briefschreiberin habe er nicht aefannt, wohl habe er aber aus ihrem geistreichen Styl entnehmen können, daß sie eine geb ldete, vornehme Dame fein müßte. Um 5 Uhr sei er in Baden-Baden eingetroffen, unb habe sich in der Nähe der Lindenstaffeln anfgehalten. Gegen 6 Uhr, als eS schon dunkel war, seien bann Frau Geheimrat Molitor und deren Tochter Olga, in der er bie Briefschrei­berin vermutete, d e Straße hinabgekommen. Er sei im Dunkeln den beiden Damen nachgegangen und habe plötzlich einen Sckuß aufbU^en sehen, den nach seiner Ueberzeugung nur Fräulein Olgar Molitor abgefeuert haben konnte, ba sonst niemand auf der Straße zu sehen war. Um nickt in die ganze Angelegenheit verwickelt zu werden, habe er sich eilends davon gemacht.

Die Angaben beS Freiherrn von Lindenau machten f. Zt. einige Tage lang das alle-größte Aufsehen. Die Erregung legte sich aber bald, als besannt wurde, daß her Freiherr einen recht merkwürdigen Brief an Fräulein Olga Molitor geschrieben hatte, in dem er um ihre Hand anhielt unb ihr unbedingtes Stillschweigen versprach, wenn sie seinen Heirais- antrag annehmen würde. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft nahm sich sofort der Sacke energisch an, da du'ch vielerlei Umstände es klar erwiesen wurde, daß v. Lindenau seine Angaben zu eigennützigen Zn'kcken erfunden hatte, wenigstens soweit graule n Olga Molitor in Betracht kam. Die An­klage wegen Begünstigung wurde erhoben, weil Lindenau in dem Brie e an Mulcin Olga Molnor b hanptet hatte, Hau könne nickt der Täter sein. Die Erpressung wird darin er­blickt, daß er Fräulein Molitor durch Drohnngen zu einem Ehevertrage zu zwingen suchte, um ihr Vermögen in die .^anb zu bekommen Die Beleidigung liegt in den gegen Fräule n Molitor erhobenen Vorwüifen. Der Ruf des Angeklagten ist nicht allzu günstig. Er biente von 1864 bis 1867 ali Kadett und Leutnant in Praa. Wegen böjer Geld-

n» Dezember

geschickten ging er aber seiner Charme verlustig. Später he? raiete er und eröffnete in Mannbe m ein Heiralsvermitt- lange iiteaii. Als es ihm in den lebten Monaten wieder sehr schlecht qmq, trug er sich mit dem Gedanken, eine reichePar- tie zu suchen. Er wollte bann seine Frau abfinden und sich mit hem übrigen Gelde eine neue Existenz gründen.

Da bei den Verhandlungen auch der Fall 5?au in man­chen Einzelhe ten noch einmal aufgerollt werden wird, ist das Interesse an dem Prozeß ein großes, das sich bereits in zahllo'en Gäuchen um Emnittskarten hinnqibt.

Wir werden über die Verhandlungen berichten.

Ein sfnifithnjlihNMr Mörder.

(Unber, Nachdr. Verb.)

8. & H. Baânsteln, 14. Dezbr.

Wie verderblich die Lektüre von Schauerromanen auf die Jugend einwirkt, zeigte eine V rband!ung vor dem hiesigen Schwurgericht gegen den 15 jährigen Schmiedelehrling InliuS Zint, der unter der furchtbaren Anklage des Mordes stand. Der Knabe, der erst am 23. d. Mts. das strafmündige Alter erreicht, war angekiagt, in der Nacht zum 11. Oktober den Platzmeister Groß in ßaunau ermordet und beraubt zu haben. Zint gestand seine Schuld mit fester Stimme zu. Auch der Anblick des blutbefleckten Beiles, das er feinem Opfer in den Schädel geschlagen hatte und das vor dem Richtertikche lag, rührte ihn nicht. Der Bursche, der erst seit zwei Jahren die Schiile verlassen hat, gab als Beweggrund seiner furchtbaren Tat an, daß er sich habe Geld verschaffen müssen, um seine Wirtshansschulden in Höhe von 10 Mark zu bezahlen. Durch die Lektüre von Schauerromanen fei er auf den Gedanken gekommen, einen wohlhabenden Mann zu ermorden und zu berauben. In einem solchen Schauerroman habe ein Held sogar drei Männer ermordet. Er habe sich mit dem einen begnügt. Mit dem Entschluß, den Platzmeister Groß zu ermorden und zu berauben, habe er sich mehrere Wochen getragen. Mehrmals habe er ihm aufgelauert, um ihn niederzustechen, immer aber sei er gehindert worden- Schließlich habe er sich ein Beil besorgt. Um den VerdachS der Tat auf den Bruder des Groß zu lenkm, habe er einen Zettel mit folgenden Worten geschrieben:Ich habe meinen Bruder ermordet, ich bin ein Brudermörder nach Jahr unb Tag werde ich mich selbst der Polizei stellen habt keinen Verdacht auf Andere, ich bin selbst der Mörderâ.

Diesen Zettel ließ er bann am Tatorte zurück. Am 11. Ok­tober sei er gegen 10 Uhr abends an Las Fenster Ler Woh­nung des Groß getreten. Groß saß auf einem Stuhl und öffnete, als Zint anklopste. Zint übergab ihm einen ge­fälschten Brief und schlug mit dem Beil auf sein Opfer ein, als Groß damit beschäftigt war, den Brief zu öffnen. Oft habe solange auf Groß eingeichlagen, bis dieser kein Lebens­zeichen mehr von sich gab. Der Mörder durchsuchte dann bie ganze Wohnung und erbeutete etwa 600 Mark. Dann ver­schloß er das .Haus und flehte an die Tür einen Zettel, auf dem stand:Ich mußte gestern abend schnell verreisen, Rück­kehr unbekannt. Groß.^ Zint machte sich dadurch späte; verdächtig, daß er verschwenderisch mit Geld umging. Ss verjubelte er in einer Nacht mit einer Kellnerin bei einem Sektgelage 41 Mark. Auch kaufte er ihr eine goldem Damenuhr und mehrere goldene Ringe. DaS Gericht er­kannte nach dem Anträge des Staatsanwalts auf die höchste zulässige Strafe von fünfzehn Jahren Gefängnis.

Verlosungen.

Credit Foneier de Iraner. Ziehung vom 5. De

^ember 1907. .kommunal«Obligationen von 1879. Haupt­preise : Nr. 724366 zu 100 000 FrcS. Nr. 62422 171805 174383 356872 584263 758379 ft 5000 Rr. Nr. 25381 28246 41817 68175 108116 147707 150806 179419 223134 225257 228128 248487 252739 254486 279055

293304 343515 336638 361752 387811 388220 458288

468155 470805 538274 562460 568514 577320 595381

668043 707030 728252 733631 735493 785686 803420

828931 832988 864798 933738 952247 956211 971689

981690 986762 je 1000 Fr. Kommunal - Obligationen von 1880. Hauptpreste: Nr. 986473 zu 100 000 FreS. Nr. 647034 zu 25 000 Fr. Nr. 64191 189700 421191 650527 661759 919811 je 5000 Fr. Nr. 38246 54785 71452 83179 90344 99309 104038 134337 162459 164517 172461 216644 217837 255351 272692 810012 310605 325281 421531 450060 477758 478523 481573 545299 562172 583727 597224 597291 662608 778912 803389 807585 831482 839192 848503 860915 866760. 890177 893219 900511 903005 918523 943562 967092 983691 je 1000 Fres.

Prämien-Anleihe der Stadt Antwerpen vom Jahre 1901L Ziehung vom 10. Dezember 1907. Ge­zogene Serien: 8181 8809 9800 11666 12898 13160 13303 14009 15434 15463 22738 25263 27629 32708 34514 35512 37168 39264. Hauptpreise: Serie 9800 Nr. 1 zu 100 000 Fr. Serie 14009 Nr. 23 zu 2500 Fr Serie 8809 Nr. 17 zu 1000 Fres. Serie 13303 Nr. 18, Serie 34514 Nr. 10 je 500 Fres. Serie 8181 Nr. 23, Serie 8809 Nr. 7, Serie 9800 Nr. 9, Serie 13160 Nr. 2. Serie 13303 Nr. 14, Serie 14009 Nr. 22, Serie 15434 Nr. 3 5 11, Serie 22738 Nr. 1 18, Serie 25263 Nr. 13 14, Serie 27629 Nr. 24, Serie 32708 Nr. 11, Serie 34514 Nr. 8, Serie 35512 Nr. 2 19, Serie 37168 Nr. 14 21 je 200 Frcs. Serie 8181 Nr. 5 25, Serie 11666 Nr. 7 11 24, Sene 12898 Nr. 17, Serie 22738 Nr. 25, Serie 25263 Nr. 3 5 10 23, Serie 27629 Nr. 21 22, Serie 34514 Nr. 17 19, Serie 35512 Nr. 17, Serie 37168 Nr. 6, Serie 39264 Nr. 4 23 24 je 150 Freß. Alle übrigen in obigen Serien enthaltenen Nummern sind mit je 110 F cs. gezogen. (Ohne Gew.)