Bezu-SvretSr
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Wâoâuck und Vrrlag der DuchdruLsei d» «â e^ köaismhaaseS in Hasan»
General-Anzeiger
Organ für Stadt- and Landkreis Kasan.
EtnriUkungSgeSLyra
Die rü«i gespaltene PetitzeUe oder der« Sassn 2- M. tm Reklaarenteil die Zeile V P^
Erscheint täglich mit Ausnahme der Samt- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
v«aat»E Stoattew: «. Schefer in Hem«.
Mk. 276 Fernsprechanschltttz Nr. 605»
Amtliches.
Stadt- und Eandkreis Ranau.
Am Donnerstag den 28. d. Mts., von 12 bis 1 Uhr mittags, wird der Königliche Gewerbe-Inspektor auS Fulda in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Mtstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
Hanau den 26. November 1907.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 10950 I. D.: Siemon, Reg.-Assessor.
Eandkreis Ran au.
AekMimchuWn des KSiizlilheii Laitmtsmts.
An die Herren Borsitzenden der Boreinschätznngskommissionen.
Die Herren Vorsikenden mache ich hierdurch auf meine Rundverfügung vom 1. November 1906, St 5261, aufmerksam, wonach in den Sitzungen der VoreinschLtznngs- fommissionen die in den Kartenbl ältern enthaltenen Ein- kommensverhältniffe der einzelnen Steuerpflichtigen vollständig vorgetragen und die nach Festlegung des Einkommens in Vorschlag gebrachten Steuersätze (Spalte 22 beS Karten- blatteS) eingetragen werden müssen. Etwaige Berichtigungen «. der Kartenblätter sind in der Sitzung mit roter Tinte vorzunehmen.
Bezüglich der nach der Sitzung aufzustellenden Forderungsnachweise über Versäumnisgebühren verweise ich auf meine Verfügung vom 8. Novbr. 1906, St 5326, welche an die Herren Vorsitzenden der v e r e i n i g t e n Voreinschätzungs- bezirke ergangen ist.
Die Herren Vorsitzenden ersuche ich, mir über den Beginn der Sitzung rechtzeitig Mitteilung zu machen.
Hanau den 25. November 1907.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer - Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.
6t6056 J. V.: Siemon, Reg.-Assessor.
LsckckWWer Kreisyereis Hm«.
Nächste Versammlung Samstag den 80. d. M., nachmittags S1/3 Uhr, im Gasthaus „zum goldnen Löwe n" hier.
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mitteilungen, eggggggg^«« ....... .................
Feuilleton.
Südlvcstdtntsche Heimatkunst.
Die Jahresausstellung Frankfurter Künstler.
(Don unserem Korrespondenten). '
Frankfurt a. M., 21. November.
Jeder stark allein, stärker im Verein, ist des Ganzen Bild. Diese Worte A. W. Schlegels erscheinen fast wie gemünzt auf die alljährlich im November in den Räumen des Kunstvereins statifindende Jahresschau heimischer Kunst. Jedoch, haben wir wirklich eine lokale Frankfurter Kunst, oder glauben wir nur, sie zu besitzen? Ja, eine lokale Kunst, oder Heimatkunst, oder wie man sonst den spezifisch Frankfurter Strich in dem bildenden Künstler nennen will, ist ohne Zweifel vorhanden, aber es wäre verfehlt, wenn man ihn gerade auf der Jahresausstellung der Frankfurter Künstler suchen wollte; dort ist einige« von ihr, aber rein erhalten hat sie sich allenfalls nur bei einzelnen privaten Sammlern mit gutem Geschmack und alt eingewurzelter Lokal- kenntnis und dann noch in unsrer Städelsammlung. Im .Kunstverein hat man einige Mühe, die wirklichen Frankfurter ausfindig zu machen, und unter diesen sind es nur einzelne, bei denen uns das unverfälschte Frankfurter Idiom ans Ohr klingt. Das kann ja schließlich auch nicht anders sein in einer Stadt, in der Alte und Junge, an Richtungen nicht gebunden, ihre Wege wandeln. Ueberall macht sich wohl eben eine Neigung zur Dezentralisierung bemerkbar, die aber mit dem Streben nach Heimatkunst doch parallel geht, über fremdartige Moden hinweg, auch wieder zu einer Wiedervereinigung mit der abgebrochnen heimischen Tradition zu gelangen. In diesem Sinne wäre hier der Zusammenschluß der verschiedenartigen Elemente, für deren Aufnahme mehr der Geburtschein, als die Ortansäisiakeit entscheidend war.
Dienstag den 26. November
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2. Berichterstattung über die Hengstauswahl für die Deckstation Wilhelmsbad.
3. Vortrag des Herrn Dr. Helmkampf aus Weilburg über die zur Erhöhung der Vieh- und Fleischerzeugung und zur Verbilligung der Fleischpreise vorgeschlagenen Maßnahmen.
4. Sonstiges.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.
Hanau, den 25. November 1907.
Der Königliche Landrat.
v. Beckerath.
Gefundene nnd verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 altes Portemonnaie ohne Inhalt, 1 schwarzbrauner Schweif von einem Pelzkragen, 1 Portemonnaie mit Inhalt (im Laden Rosenstraße 16 bei Walk liegen geblieben; Empfangnahme daselbst), 1 braunes Huhn in einem Sack, 1 schwarze- Handtäschchen mit einem weißen Taschentuch, 1 schwarzer Sammet-Damengürtel mit gelber Schnalle.
Verloren: 1 Nickelkneifer mit Kettchen. 3 Körbe (Mahnen), 1 gelbe wollene Pferdedecke (gez. I. L. K. S.), 1 Stenographirbuch (Stolze-Schrey), 1 Pferdedecke gez. H. P. K.
Hanau den 26. November 1907.
Politische Rundschau.
Der Bereinsgefetzentwurf.
Berlin, 25. Novbr. Dem Reichstag ist der E n t- wurf des Vereinsgesetzes zugegangen, welcher folgende Bestimmungen enthält:
§ 1. Alle Reichsangehörigen haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine zu bilden und sich zu versammeln.
§ 2. Jeder Verein, der eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezweckt, muß einen Vorstand und eine Satzung haben. Der Vorstand ist verpflichtet, binnen einer Woche nach Gründung des Vereins die Satzung sowie das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes der für den Sitz des Verein« zuständigen Polizeibehörde einzureichen. Ebenso ist jede Aenderung der Satzung, sowie jede Aenderung in der Zusammensetzung des Vorstandes binnen einer Woche nach dem Eintritte der Aenderung anzuzeigen. Die Satzung sowie die Aenderungen sind in deutscher Fassung einzureichen.
freudig zu begrüßen. Leider hat sich vor etwa zwei Jahren eine Gruppe unsrer schaffensfreudigsten jungen Künstler, die gewissermaßen dazu berufen waren, den linken sezessionistischen Flügel bei uns zu bilden, von dem Künstlerbunde losgesagt und stellt nun als Frankfurt-Cronberger Künstlerbund gesondert von jenem aus.
Der Katalog, dem Professor v. Wilhelm Steinhausen ein tiefempfundnes Vorwort vorangestellt hat, verzeichnet 125 Oelgemälde, Pastelle und Aquarelle, 15 Zeichnungen, Radierungen und Originallithographien, sowie 20 Werke der Plastik. Nicht in Gala, sondern feldmarschmäßig ist unsre Künstlerschaft angerückt. Das Prunken mit Sensationen gehört ja gottlob der Vergangenheit an.
Allen voran steht Professor W. Steinhausen, der Meister der religiösen Malerei, diesmal mit einer Landschaft „Umblümter Weiher", — eine Art feierlicher Hymnus an die Offenbarung GotteS in der Natur, eine Symphonie saftiger Sommerfarben, ein Stückchen Welt voll tiefempfundner Lyrik, das den Charakter dieser deutschen Erde dazu weit besser zu treffen scheint, als ähnliche Werke Thomas.
Zu beiden Seiten dieses Musterwerks der Stimmungskunst hängen zwei Figurenbilder „Flucht nach Aegypten" (Tempera) und „Heiliger mit Bär", Werke des Hasselhorstschülers Wilhelm Oltheim, in denen das Zeichnerische das Koloristische überwiegt. Der junge Künstler hat sich in beiden wieder mehr der Natur zugewandt, indem er die rauhe Gegend des Taunusvorlandes als Hintergrund für den in sorgsamer aber nicht pedantischer Delailmalerei gegebenen figürlichen Teil verwendet.
Sein Geistesverwandter, Fritz B o e h l e, hat in seinem bekannten stilisierten Naturalismus das Motiv eines antiken Wandfries, eine „Hirschjagd" in malerische Formen übersetzt. Die grobe Einfachheit des Typischen ist bei ihm stets nur eine Formel für da« Innere seiner Figuren, sei es Mensch oder Tier, ob aber grobe Verzierungen immer zum rechten Ziele führen, möchte ich doch bezweifeln.
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1907
8 8- Wer eine öffentliche Versammlung j™ Erörterung öffentlicher Angelegenheiten veranstalten will, hiervon mindestens 24 Stunden vor dem Beginne der ©er sammlung unter Angabe von Ort und Zeit bei der Polizei^ behörde Anzeige zu erstatten. Für Versammlungen der Wahl- berechtigten zum Betrieb der Wahlen zu politischen Körperschaften beträgt die Anzeigefrist mindestens 12 Stunden. Ueber die Anzeige soll von der Behörde sofort eine kostenfreie Bescheinigung erteilt werden. Der LandeSzentral- behörde bleibt es überlassen, zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eS einer Anzeige nicht bedarf für Versammlungen, die unter Innehaltung der in Absatz 1 bezeichneten Fristen öffentlich bekannt gemacht sind.
§ 4. Ocffentliche Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen der Genehmigung der Polizeibehörde. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Das Gleiche gilt von Auszügen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen. Die Genehmigung ist von dem Veranstalter mindestens 46 Stunden vor dem Beginn der Versammlung oder des Auszuges unter Angabe von Ort und Zeit nachzusuchen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn aus der Abhaltung der Versammlung ober der Veranstaltung des Auszuges Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist. Gewöhnliche Leichenbegängnisse sowie Züge von Hochzeitsversammlungen, wo sie hergebracht sind, bedürfen der Genehmigung nicht.
§ 5. Jede Versammlung, für die eS einer Anzeige, Bekanntmachung oder Genehmigung bedarf, muß einen Leiter haben. Der Leiter, oder, so lange dieser nicht bestellt ist, der Veranstalter, hat für Ruhe und Ordnung in der Versammlung zu sorgen. Er ist befugt, die Versammlungsanf- lösung zu erklären.
§ 6. Niemand darf in einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzuge, der auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden soll, bewaffnet erscheinen, es sei denn, daß er vermöge öffentlicher Befugnis zum Waffentragen berechtigt, oder zum Erscheinen mit Waffen behördlich ermächtigt ist.
§ 7. Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen sind in deutscher Sprache zu führen. Ausnahmen sind m t Genehmigung der Landeszentralbehörde zulässig.
§ 8. Die Polizeibehörde ist befugt, in jede Versammlung, für die es eine Anzeige, Bekanntmachung oder Geneh migung bedarf, zwei Beauftragte zu senden. Die Beauftragten haben sich unter Kundgebung ihrer Eigenschaft dein Leiter oder, so lange dieser nicht bestellt ist, dem Veranstalter der Versammlung zu erkennen zu geben. Den Beauftragten muß nach ihrer Wahl ein angemessener Platz eingerâuml werden.
§ 9. Die Beauftragten der Polizeibehörde sind befugt,
Pietätvoll wird auch der verstorbene Meister Prof. W. A. B e e r
durch eine „Russische Landschaft" in Erinnerung gebracht. Beer
konnte malen, aber dieses in die Augen springende virtuose
Können war bei ihm nur Mittel zu echt künstlerischer Ideen
ausgestaltung.
Auch den verstorbenen letzten Nazarener Leopold
B o d e würdigt man durch sein Werk „Alter Hausknecht". Die Arbeit stammt aus einer Zeit, da unsre Stadt eine wirkliche Kunststadt, das Mekka für viele Kunstjünger war.
Bemerkenswert durch die Wiedergabe der atmosphärischen Stimmung und die Feinheit der Beleuchtung sind die Reiben Seestücke von F. E. M o r g e n st e r n. Leider ist der Abend an der Nordsee etwas trübe im Ton.
Professor Paul A n d o r f f, der intime Geschichte schreiber des alten Frankfurt, stellt zwei Arbeiten „Am Börneplatz" und „Messe am Reuterturm" in der gewohnten Kleinarbeit aus.
Das Bildnis des Konststorialrat« Pfarrer Ehlers von Professor Norbert Schrödl geht zu sehr in Detail - malerei auf, auch werden wir durch seine zweite Arben „Kongreß von Maulbronn" fast unangehm an die Zeiten der Historienmalerei erinnert.
N e l s o n G. K i n s l e y hat die herbstlich gestimmten Taunushöhen in ihren anmutig bewegten Linien auf seinem Bilde „Klarer Herbsttag im Taunus" auf höchst sympathische Weise wiedergegeben, während Fritz Wucherer neben einer von Melancholie durchzitterten „Abendstimmung" eine aparte Winterlandschaft gesandt hat.
Ein hübsches, aber nicht sonderlich anspruchsvolles Bilo ist Professor W. Friedenbergs „Beim Briefschreiben".
An die neueste, stärker in die Farbe gehende Trübnersim Richtung, die diesmal nicht im Original vertreten ist, erinnern Eugenie Bandells „Motiv aus WilhelmSbad" und „Das blaue Kanapee".
Prof. Ferdinand Brüll, Carl von Ber trab, Joseph C o r r*g i o sind die Modernsten in der Kollektion .