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S-

Montag

25. November

Eingegangen sind Interpellationen der Abgg. Albrecht und Genossen über die hohen LebenSmittelpreis?, wwie Hahn, Arendt und Genossen über den hohen Stand der Kohlenpreise. " ,

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste und eventl. zweite Beratung der am 27. August 1907 in Berlin unter- zeichneten

Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden

über Unfallversicherung.

Abg. Dr. Iunck (nat.-lib.) begrüßt den Vertrag, regt aber an, daß bei derartigen internationalen Verträgen die deutsche Sprache etwas mehr zu ihrem Rechte komme, auch wenn es sich um Nebersetzungen fremdländischen Textes handelt. Etwas erhöhte Sorgfalt in der Handhabung der deutschen Muttersprache sei wünschenswert, wie auch aus dem Schiffahrtsvertrage mit Montenegro heroorgehe.

Abg. Stadthagen (Soz.) bemängelt an dem Ver­trage, daß die deutschen Arbeiter den holländischen Arbeitern gegenüber außerordentlich benachteiligt seien. Redner trägt âlS Beweis hierfür eine Reihe von Beispielen vor. Redner beantragt Verweisung der Materie an eine besondere Kom­mission.

Geheimrat Caspar, Direktor im Reichsamt deS Innern weist darauf hin, daß, wenn eine Kommissionsberatung ein­treten sollte, es nicht mehr möglich sein würde, den Vertrag zum 1. Januar 1908 in Kraft zu setzen, wodurch für die SchiffahrtS- und Industriearbeiter sehr unangenehme Konse­quenzen eintreten würden. Diese Kreise litten unter den jetzigen Verhältnissen sehr, wie auS den lebhaften Klagen hervorgehe, die an die Reichsregierung gekommen seien. Ver­schiedenheiten in der Gesetzgebung beider Länder würden natürlich durch einen solchen StaatSvertrag nicht beseitigt, ein Ausgleich werde aber doch in gewisser Hinsicht erreicht. Die Unfallversicherung der Niederlande gehe in mancher Be­ziehung über die deutsche hinaus, ebenso umgekehrt.

Abg. Dove (stets. Bgg.) glaubt, daß eine Kommissions­beratung, die wegen der Tragweite des Vertrags durchaus wünschenswert sei, sehr wohl bis Ende des MonatS zu Ende geführt werden könne. Die Unklarheit in der deutschen Fassung werde daraus zurückgeführt, daß sie eine Ueber- Atzung des niederländischen Urtextes sei, während im niederländischen Parlament die Unklarheit der niederlän­dischen und die Klarheit der deutschen Fassung betont werde. (Heiterkeit.)

Geheimrat CaSpar bleibt bei seinen Bedenken einer Kornmissionsberatung gegenüber.

Abg. Schiffer lZtr.): Wenn Herr Stadthagen als Regierungskommissar den Vertrag ausgearbeitet hätte, dann würde er allerdings ein Muster von Klarheit geworden sein, i Heiterkeit.) Holland würde mit Freuden die deutsche Un- sallversicherung akzeptieren, deshalb würde eS empfehlenswert sein, ähnliche Verträge auch mit Belgien, Frankreich, der Schweiz und Oesterreich abzuschließen.

Abg. Dr. Junck (nat.-lib.) erklärt sich ebenfalls zu einer Kommissionsberatung bereit, zumal diese in einer einzigen Sitznng erledigt werden könnte. Begrüßt könne werden, daß auch in Bezug auf die sprachliche Unklarheit volle Gegenseitig­keit gewährt sei. (Heiterkeit.)

Abg. Molkenbuhr (Soz.) beleuchtet nochmals den Standpunkt der Sozialdemokratie diesem Vertrage gegen­über, der die Interessen der deutschen Arbeiter ungenügend berücksichtige.

Abg. Schiffer (Ztr.): Die Sozialdemokratie ist un­schuldig daran, daß der deutschen Arbeiterschaft, auch der sozialdemokratischen, die Wohltaten der Unfallversicherung

sind als das Sonnenlicht. Zu erwähnen sind ferner die interessanten Versuche von Tapp einer und von Dreyer, die Wirkung des Lichtes auf das lebende Gewebe der Haut durch das Aufträgen von fluoreszierenden odersensibili­sierenden" Lösungen zu verstärken. Einen weiteren bedeut­samen Fortschritt hat daS Lichtheilverfahren durch die Ent­deckung der Röntgen-Strahlen gemacht, deren schädigender Einfluß auf daS Gewebe des Körpers bei plan­mäßiger Anwendung zur Vernichtung krankhaft gewucherter Zellen, also z. B. zur erfolgreichen Heilung von Hautkrebsen, verwandt werden kann.

Frankfurter Theater.

haus. Montan Die lustige Wit

Operuhaus. Montag, 25. November, abends 7l/i Uhr: Die lustige Witwe." Außer Abonn. Gewöhnliche Preise. Dienstag, 26. Novbr., abends 7 Uhr:DaS Glück." Hierauf:Der Barbier von Sevilla." Im

Abonn. Gew. Preise. Mittwoch, 27. Novbr., abends 7*/j Uhr:Salome." Außer Abonn. Große Preise. Donnerstag, 28. Novbr., abends 7 Uhr :Die Regi­mentstochter." HieraufCavalleria rusticana." Im Abonn. Gewöhnl. Preise. Freitag, 29. Novbr. Geschlossen. SamStag, 80. Novbr., abends 7 Uhr: Hoffmanns Erzählungen." Im Abonn. Gew. Preise. Sonntag, 1. Dezember, nachm. 8V» Uhr: Vorstellung bei kleinen Preisen:Hänsel und Gretel." Außer Abonn. Abends 7 Uhr:Die Afrikanerin." Im Abonn. Große Preise. Montag. 2. Dezbr., abends 77» Uhr:Die lustige Witwe." Außer Abonnement. Gewöhnl. Preise.

Bchanspielhaus. Montag, 25. Novbr., abends 7 Uhr: »Der letzte Funke." Im Abonn. Gewöhnl. Preise. Dienstag, 26. Novbr. 7 Uhr:Esther." Hierauf: »Der Misanthrop." Im Abon. Gewöhnl. Preise. Mittwoch, 27. Novbr., abends 7 Uhr:Rosen". Wargot",Die ferne Prinzessin",Der letzte Besuch.") Im Abonn. Gew. Preise. Donnerstag, 28. Novbr., abends 71/» Uhr: Vorstellung bei ermäß. Preisen. Vater und Sohn." Außer Abonnement. Freitag, Novbr., abends 7 Uhr:Rosen." (Margot", Die ferne Prinzessin",Der letzte Besuch".) Im Abonn. Gewöhnl. Preise. Samstag, 30. Novbr. Abends 7 Uhr: Zum ersten Male:Der Dummkopf." Im Abonn. Gewöhnl. Preise. Sonntag, 1. Dezbr., 1 "a^m- Uhr: Vorstellung bei ermäß. Preisen:Der Dieb " Außer Abonu. Abends 7 Uhr:Der Dumm- Ä t Jm Abonn. Gewöhnl. Preise. Montaa, »M Ab ^' Verstellung bei kleinen Preisen.

zugute kommen. (Unruhe b. b. Soz., Bravo im Zentrum. Die Sozialdemokraten haben daS Gesetz damals abgelebnt, und fetzt werben jährlich 1,25 Millionen ausgezahlt. Die Zentrumsfraktion hat dagegen gerettet, was zu retten war. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Molkenbuhr, Stadthagen, Hue und Sachse, die dem Äbg. Schiffer ent- gegentreten und die Ablehnung jedes Gesetzes verlangen, das Unklarheit enthalte, wird der Vertrag, nachdem Abg. Schiffer den gegen ihn erhobenen Angriffen entgegengetreten, ein­stimmig einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

MaieftätSbeleidiftUng.

ES folgt die erste Beratung deS Gesetzentwurfs über die Be­strafung der Majestätsbeleidigung. Der Entwurf macht die Majestätsbeleidigung als Spezialdelikt nur dann strafbar, wenn sieböswillig und mit Vorbedacht" begangen wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann sollen künftig die allgemein gültigen Beleidigungsparagraphen platzgreifen. Die Verfolgung der nicht öffentlichen Majestätsbeleidigung j soll nur mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung statt- finden. Die Verfolgung verjährt in sechs Monaten.

Staatssekretär dès Reichsjustizamts Dr. Rieb er düng: Durch bie gegenwärtige Vorlage wünschen die verbündeten Regierungen einem wohlwollenden Ausgleich zu dienen zwischen dem Recht-zustand, wie er jetzt herrscht und zwischen demjenigen, waS auf dem viel umstrittenen Gebiete der Majestätsbeleidigung unter dem Einfluß der Anschauungen neuerer Zeit als recht und billig angesehen wird. Der Ent­wurf, den die verbündeten Regierungen Ihnen vorgelegt haben, hat nur intermistischk Bedeutung. Er will überleiten zu dem Strafgesetzbuch der Zukunft, zu dem Strafgesetzbuch einer nahen Zukunft, will ich sagen. Denn nach den Vor­arbeiten und ihrem Fortgang glaube ich annehmen zu dürfen, daß der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches im Lame de- nächsten Sommers zum Abschluß kommen wird. Wenn dessenungeachtet dieser Gesetzentwurf dem hohen Hause zu-, geht, so liegt darin von den verbündeten Regierungen jeden­falls kein Mißtrauen in dem raschen und glatten Fortgang der Arbeiten für ein Strafgesetzbuch. Die Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs verdanken wir der Initiative, die uni durch die kaiserlichen Erlasse vom Januar dieses Jahres für Preußen und für die Reichslande wegen der Ausübung deS Begnadigungsrechts gegenüber Majestätsbeleidigungen ge­worden ist. Es ist nicht möglich, in der Begnadigungsin­stanz Grundsätze aufzustellen, bte nicht im großen und ganzen auch im geschriebenen Gesetz Anerkennung finden. ES ist der Wunsch der verbündeten Regierungen, daß die Gedanken, die leitend gewesen sind für die kaiserlichen Erlasse, auch baldigst in das geschriebene Gesetz überaelührt werden, na­türlich soweit es möglich ist. Die verbündeten Regierungen hoffen, daß diese Vorlage dazu beitragen wird, die Gefahren zu mindern, wenn nicht zu beseitigen, die damit verbunden sind, daß in vielen Majestätsbeleidigungsprozessen, wenn man von vielen Prozessen dieser Art überhaupt sprechen darf, Urteile ergehen, die mit dem allgemeinen Rechtsempfinden t sich nicht ganz versöhnen lassen, (sehr richtig! links), obwohl sie ja ergehen auf Grund eines Gesetzes, daS die Richter zwingt, so und nicht anders zu erkennen. Jedenfalls werden durch diese Vorlage Mißverständnisse, Mißdeutungen und Mißstimmungen in weiten Kreisen beseitigt. Der Entwurf hat das Bestreben, den Kreis der Majestätsbeleidigungen soweit einzuschränken, wie es im allgemeinen staatlichen In­teresse irgend möglich ist. Als Majestätsbeleidigung soll nur eine solche Beleidigung angesehen werden, die sich mit Vor­bedacht und böswilliger Absicht gegen die höchste Persönlich­keit richtet. Wir haben uns bemüht, ganz loyal und un­zweideutig einen Ausdruck zu finden, der jeder falschen Aus­legung dèr Bestimmungen uorbeugt. ES ist uns aber nicht besser gelungen. Sollte das Haus eins bessere Fassung des Ent­wurfs in diesem Punkte finden, so habe ich keinen Zweifel

I daran, daß die verbündeten Regierungen den Vorschlägen deS Hauses folgen werden. Im übrigen will ich auf die Einzelheiten des Entwurfs im Augenblick nicht eingehen. Ich konstatiere das eine, baß er eine sehr erhebliche Ein­schränkung der MajestätSbeleidigungSprozesse in Zukunft zur Folge haben wird. Aus unserer Kciminalstatistik wird die Spalte der Majestätsbeleidigungen im wesentlichen fortfallen und ich glaube, daß, wenn dieser Entwurf Gesetz wird, er nach zwei Richtungen hin eine sehr wohltuende Wirkung ausüben wird. Er wird einmal, indem er die Gerichte von Prozessen entlastet, deren Bedeutung im Valk vielfach nicht mehr verstanden wird, daS Ansehen der Gerichte und daS Vertrauen zu den Gerichten stärken, und er wird andererseits die Mißstimmungen beseitigen, von denen ich vorhin sprach, und damit zur Festigung des inneren Friedens beitragen. Beides liegt im Interesse des Reichs. Ich bitte daS hohe Haus, den Entwurf wohlwollend zu prüfen undrasch zu er­ledigen. (Beifall.)

Abg. Dr. Giese (k.): Meine politischen Freunde haben diesem Entwurf gegenüber nur daS Gefühl der Dankbarkeit für die Regierung. Besonders ist als Mißstand empfunden worden, daß bisweilen gegen Personen, vorgegangen werden mußte, die gar nicht im vollen Bewußtsein der Beleidigung die Aeußerung getan haben. DaS Denunziantentum in den Fällen, wo die Beleidigung nicht öffentlich erfolgt ist, wird beseitigt werden. Vor einem freien Wort braucht sich die Majestät nicht zu scheuen. Besonders aber freuen wir unS, daß die Verjährung der Strafsache von 5 Jahren auf 6 Monate herabgesetzt werden soll; bisher kam eS oftmals vor, daß erst nach Jahren die Anklage erfolgte, wo die Straf­tat längst vergessen mar. Meine Freunde stehen aber nach wie vor auf dem Standpunkt, daß im Falle der Böswillig­keit die ganze Strenge deS Gesetzes eintrete, ohne mildernde Umstände. Ich bin beauftragt Verweisung des Gesetzent- wurfS an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu bean­tragen. (Beifall rechts.)

Abg. T r a e g e r (fr. Vp.): Für eine Kommissionsberatung bin auch ich, eS genügt aber vielleicht schon eine solche von 14 Mitgliedern. Besonders freue ich mich, daß dieser Ent­wurf nur als Notgesetz gelten soll und daß in naher ober gar nächster Zeit die Revision deS Strafgesetzbuches vollendet sein wird. Der bisherige Zustand, in dem derDoluS eventualis" eine große Rolle spielte, war nicht geeignet, das Ansehen der Majestät zu erhöhen. Es gehörte oftmals ein gutes Maß von Spitzfindigkeit dazu, um aus einer Be­merkung eine Majestätsbeleidigung herauszuhören. In dem Entwurf heißt esböswillig und mit Vorbedacht"; diese Doppelbezeichmmg ist überflüssig und führt schließlich zu Miß­deutungen. Serabe bei den Majestätsbeleidigungsprozessen ist es für die Richter sehr naheliegend, die eigene politische Ansicht in die Wagschals zu werfen und mit dem Grundsatz

zu handeln.ft buo faciunt idem non eft idem". Werden die Beleidigungen unbedacht ausgestoßen, so ist bie Ver­folgung ein Nonsens. Man braucht keine Majestät zu sein, nm gegen gewisse Beleidigrmgen ohne weiteres gefeit zu sein. Redner geht alsdann auf eine Reihe von Einzelprozessen ein, die auf unbedachten Beleidigungen fußten und begrüßt die Vorlage als einen Schritt vorwärts. (Beisall.)

Abg. Brun st ermann (Rp.) begrüßt auch namenS feiner Partei die Vorlage. Die vollständige Abschaffung der Verfolgung von Majestätsbeleidigungen ist nicht denk­bar wegen der exponierten Stellung deS LandeSherrn und seiner Familie. Die Herabsetzung der Verjährungsfrist ist ein geeignetes Mittel, um dem häßlichen Denunziantentum vorzubeugen.

Abg. Dr. Osann (natl.): Wenn wir auch dem @nb wurf im Prinzip zustimmen, so haben wir doch gegen die ge­wählte Form einige Bedenken. Dazu gehört zunächst der Aus­druckBöswilligkeit", der verschieden auSgelegt werden kann und mitVorbedacht", der besser durchmit Ueberlegung" übersetzt werde. Die Unterscheidung inöffentlicher" und nichtöffentlicher" Beleidigung ist äußerst schwierig. Ist z. B. ein Gespräch am Wirtshausstammtisch öffentlich oder nicht? Besonders schwierig ist die Verfolgung von Preß­delikten in dieser Richtung, die oftmals die Wahrung be­rechtigter Interessen darstellen dürften.

Abg. Kirsch (Ztr.): Ich kann leider die Hoffnung bei Staatssekretärs nicht teilen auf baldige Vorlegung einer Re­vision bei Strafgesetzbuches. Die vielen Instanzen, die bet Entwurf durchzumachen haben wird, werden vielerlei Ver­änderungen des Entwurfs mit sich bringen. Wenn der Ab­geordnete Träger wünscht, daß nur noch -öffentliche Beleidi­gungen verfolgt werden, und auch diese nach vorheriger Ge­nehmigung der LandeSjustizbchörde, so fürchte ich, daß bte Berücksichtigung dieser und vieler anderer Wünsche daSNot­aesetz" sehr verzögern und eventl. umstoßen würde. Ange­sichts der Wichtigkeit der Materie bin auch ich für Ent­setzung einer Kommission von 21 Mitgliedern. Abgesehen von einigen Bedenken, erblicken wir in dem Entwurf den ersten Schritt auf dem Wege der Revision der Strafgesetzbuches.

Abg. Heine (Soz.): Meine Freunde werden dem An­träge auf eine Kommission von 21 Mitgliedern nicht wider­sprechen. Die juristischen Ausführungen werden besser in bet Kommission gemacht. Wenn der Entwurf nicht bedeutend verbessert und auf eine andere Grundlage gestellt wird, s» lehnen wir ihn glatt ab. Nur die Herabsetzung der Ver­jährungsfrist ist gut in dem Entwurf. Der Entwurf stammt aus Preußen und verleugnet seine Herkunft nicht. Er macht die Rechesprechung der Parteipolitik dienstbar und der Richtei wird Werkzeug der politischen Gunst oder Ungunst. Deß politisch Gutgesinnte wird belohnt und Schlecktgesinnte wer­den bestraft. Auch die Hochstehenden sollten Toleranz üben, wo sie so oft Toleranz nötig haben. (Unruhe rechts.) AIS offener Mann sollte auch eine Majestät ein offenes Wort nicht scheuen. Den Vorteil werden die Spießbürger haben, die sich durch zu hohe Steuern zu Schimpfereien hinreißen lassen oder schimpfende Agrarier (Heiterkeit rechts) und schimpfende Patrioten. Wenn ein Angeklagter konservativ und Mitglied eines Kriegervereins und JnnungSvorftand ist, dann wird er freigesprochen, bei einem Freisinnigen ist el schon faul (große Heiterkeit), beim Polen und Zentrumsmann ist es jetzt auch schlimm, aber das wird in Bälde anders. (Heiterkeit.) Wir Sozialdemokraten sind in dieser Hinsicht aber sehr konservativ (große Heiterkeit), wir werden immer verurteilt. Schluß 9 Uhr.

Hus Hanau Stadt end Eand.

Hanart, 25. November.

Synode und Schwarmgeistereibewegnna. Auf der kürzlich in Hanau abgehaltenen Diözesan - Synode der Diözese Hanau teilte der Herr Vorsitzende u. a. mit: Bon der ungesunden, uuevangelischen, schwärmerischen Be­wegung, welche im Sommer b. I. in Cassel und Umgebung viel von sich reden machte, fei hier im Hanauer Land nicht- bemerkt worden; hoffentlich verspüre man bei uni auch i« Zukunft nichts davon, und bleiben unsere Gemeinden von ihr verschont. Wenn es auch sonst schwer fei, bei derartigen religiösen Bewegungen mit Sicherheit festzustellen, wie weit fit aus Gottes Geist gewirkt seien ober nicht, so fei bei bei ganzen Art und Weise, in der obige Bewegung sich geäußert habe und in Erscheinung getreten fei, die richtige Prüfung unb Beurteilung für jeden nüchternen, evangelischen Christm nicht allzu schwer. Diese Bewegung schwärmerischer Statur mahne uns, im Gebet der Ditte nicht zu vergessen, daß unser Christentum allezeit ein nüchternes bleibe/

* Das ehemalig- Konststorialaebânds M KatM«. Bei den Verhandlungen brr Diözesan-Synode bet Diözese Hanau berichtete der Herr Vorsttzende der Diözes» u. a. auch über den Stand der Verhandlungen wegen bei Besitzes des ehemaligen Konsistorialgebäudes zu Hanau, Markt­platz Nr. 18, deS jetzigen AmtsgerichtSgebäude». Alle seit­herigen Versuche, dieses Haus der Kirche zurückzuyewinnen, seien gescheiert. Auch die von der Gesamtsynode in Saffet auf Antrag der Diözesansynode Schlüchten an den Herr» Minister gerichtete erneute Vorstellung sei von demselben ab­schlägig beschieden worden. Keinesfalls dürfe man sich bei diesem ablehnenden Bescheid beruhigen, und der nächstfolgend- gangbare Weg sei der, daß die drei Synoden der unierten Kirchengemeinschaft des Konsistorialbezirk- Cassel sich nun gemeinsam mit einer Petition an daS preußische Abgeord­netenhaus wenden. Er stellte daher den Antrag, folgend- Petition dem Abgeordnetenhaus zu unterbreiten:Da- Hoh- Haus der Abgeordneten wolle geneigtes! bie geeigneten Schritt­tun, daß das von einer kirchlichen Behörde mit kirchlichen Mitteln zu kirchlichen Zwecken für ein kirchliches Recht-subjekt erworbene und erhaltene, von dem FiskuS in Besitz genom­mene HauS Nr. 18 am Neustädter Marktplatz zu Hanau entweder dem Königlichen Konsistorium zu Cassel ober den 3 Diözesanverbânden der unierten Kirchengemeinschaft bei Konsistorialbezirks Cassel als Eigentum zurückgegeben roerbe.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

* KmrfLiriditstrie'Verein. Am nächsten Donners­tag, d e n 28. November, spricht im Kunstindustrie- Verem der bekannte Danteforscher Oberstleutnant a. D. Da.