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Montag
25. November
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Eingegangen sind Interpellationen der Abgg. Albrecht und Genossen über die hohen LebenSmittelpreis?, wwie Hahn, Arendt und Genossen über den hohen Stand der Kohlenpreise. " ,
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste und eventl. zweite Beratung der am 27. August 1907 in Berlin unter- zeichneten
Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden
über Unfallversicherung.
Abg. Dr. Iunck (nat.-lib.) begrüßt den Vertrag, regt aber an, daß bei derartigen internationalen Verträgen die deutsche Sprache etwas mehr zu ihrem Rechte komme, auch wenn es sich um Nebersetzungen fremdländischen Textes handelt. Etwas erhöhte Sorgfalt in der Handhabung der deutschen Muttersprache sei wünschenswert, wie auch aus dem Schiffahrtsvertrage mit Montenegro heroorgehe.
Abg. Stadthagen (Soz.) bemängelt an dem Vertrage, daß die deutschen Arbeiter den holländischen Arbeitern gegenüber außerordentlich benachteiligt seien. Redner trägt âlS Beweis hierfür eine Reihe von Beispielen vor. Redner beantragt Verweisung der Materie an eine besondere Kommission.
Geheimrat Caspar, Direktor im Reichsamt deS Innern weist darauf hin, daß, wenn eine Kommissionsberatung eintreten sollte, es nicht mehr möglich sein würde, den Vertrag zum 1. Januar 1908 in Kraft zu setzen, wodurch für die SchiffahrtS- und Industriearbeiter sehr unangenehme Konsequenzen eintreten würden. Diese Kreise litten unter den jetzigen Verhältnissen sehr, wie auS den lebhaften Klagen hervorgehe, die an die Reichsregierung gekommen seien. Verschiedenheiten in der Gesetzgebung beider Länder würden natürlich durch einen solchen StaatSvertrag nicht beseitigt, ein Ausgleich werde aber doch in gewisser Hinsicht erreicht. Die Unfallversicherung der Niederlande gehe in mancher Beziehung über die deutsche hinaus, ebenso umgekehrt.
Abg. Dove (stets. Bgg.) glaubt, daß eine Kommissionsberatung, die wegen der Tragweite des Vertrags durchaus wünschenswert sei, sehr wohl bis Ende des MonatS zu Ende geführt werden könne. Die Unklarheit in der deutschen Fassung werde daraus zurückgeführt, daß sie eine Ueber- Atzung des niederländischen Urtextes sei, während im niederländischen Parlament die Unklarheit der niederländischen und die Klarheit der deutschen Fassung betont werde. (Heiterkeit.)
Geheimrat CaSpar bleibt bei seinen Bedenken einer Kornmissionsberatung gegenüber.
Abg. Schiffer lZtr.): Wenn Herr Stadthagen als Regierungskommissar den Vertrag ausgearbeitet hätte, dann würde er allerdings ein Muster von Klarheit geworden sein, i Heiterkeit.) Holland würde mit Freuden die deutsche Un- sallversicherung akzeptieren, deshalb würde eS empfehlenswert sein, ähnliche Verträge auch mit Belgien, Frankreich, der Schweiz und Oesterreich abzuschließen.
Abg. Dr. Junck (nat.-lib.) erklärt sich ebenfalls zu einer Kommissionsberatung bereit, zumal diese in einer einzigen Sitznng erledigt werden könnte. Begrüßt könne werden, daß auch in Bezug auf die sprachliche Unklarheit volle Gegenseitigkeit gewährt sei. (Heiterkeit.)
Abg. Molkenbuhr (Soz.) beleuchtet nochmals den Standpunkt der Sozialdemokratie diesem Vertrage gegenüber, der die Interessen der deutschen Arbeiter ungenügend berücksichtige.
Abg. Schiffer (Ztr.): Die Sozialdemokratie ist unschuldig daran, daß der deutschen Arbeiterschaft, auch der sozialdemokratischen, die Wohltaten der Unfallversicherung
sind als das Sonnenlicht. Zu erwähnen sind ferner die interessanten Versuche von Tapp einer und von Dreyer, die Wirkung des Lichtes auf das lebende Gewebe der Haut durch das Aufträgen von fluoreszierenden oder „sensibilisierenden" Lösungen zu verstärken. Einen weiteren bedeutsamen Fortschritt hat daS Lichtheilverfahren durch die Entdeckung der Röntgen-Strahlen gemacht, deren schädigender Einfluß auf daS Gewebe des Körpers bei planmäßiger Anwendung zur Vernichtung krankhaft gewucherter Zellen, also z. B. zur erfolgreichen Heilung von Hautkrebsen, verwandt werden kann.
Frankfurter Theater.
haus. Montan Die lustige Wit
Operuhaus. Montag, 25. November, abends 7l/i Uhr: „Die lustige Witwe." Außer Abonn. Gewöhnliche Preise. — Dienstag, 26. Novbr., abends 7 Uhr: „DaS Glück." Hierauf: „Der Barbier von Sevilla." Im
Abonn. Gew. Preise. — Mittwoch, 27. Novbr., abends 7*/j Uhr: „Salome." Außer Abonn. Große Preise. Donnerstag, 28. Novbr., abends 7 Uhr : „Die Regimentstochter." Hierauf „Cavalleria rusticana." Im Abonn. Gewöhnl. Preise. — Freitag, 29. Novbr. Geschlossen. — SamStag, 80. Novbr., abends 7 Uhr: „Hoffmanns Erzählungen." Im Abonn. Gew. Preise. Sonntag, 1. Dezember, nachm. 8V» Uhr: Vorstellung bei kleinen Preisen: „Hänsel und Gretel." Außer Abonn. Abends 7 Uhr: „Die Afrikanerin." Im Abonn. Große Preise. — Montag. 2. Dezbr., abends 77» Uhr: „Die lustige Witwe." Außer Abonnement. Gewöhnl. Preise.
Bchanspielhaus. Montag, 25. Novbr., abends 7 Uhr: »Der letzte Funke." Im Abonn. Gewöhnl. Preise. Dienstag, 26. Novbr. 7 Uhr: „Esther." Hierauf: »Der Misanthrop." Im Abon. Gewöhnl. Preise. — Mittwoch, 27. Novbr., abends 7 Uhr: „Rosen". Wargot", „Die ferne Prinzessin", „Der letzte Besuch.") Im Abonn. Gew. Preise. — Donnerstag, 28. Novbr., abends 71/» Uhr: Vorstellung bei ermäß. Preisen. „Vater und Sohn." Außer Abonnement. — Freitag, Novbr., abends 7 Uhr: „Rosen." („Margot", „Die ferne Prinzessin", „Der letzte Besuch".) Im Abonn. Gewöhnl. Preise. — Samstag, 30. Novbr. Abends 7 Uhr: Zum ersten Male: „Der Dummkopf." Im Abonn. Gewöhnl. Preise. — Sonntag, 1. Dezbr., 1 "a^m- Uhr: Vorstellung bei ermäß. Preisen: „Der Dieb " Außer Abonu. Abends 7 Uhr: „Der Dumm- Ä t Jm Abonn. Gewöhnl. Preise. — Montaa, »M Ab ^' Verstellung bei kleinen Preisen.
zugute kommen. (Unruhe b. b. Soz., Bravo im Zentrum. Die Sozialdemokraten haben daS Gesetz damals abgelebnt, und fetzt werben jährlich 1,25 Millionen ausgezahlt. Die Zentrumsfraktion hat dagegen gerettet, was zu retten war. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Molkenbuhr, Stadthagen, Hue und Sachse, die dem Äbg. Schiffer ent- gegentreten und die Ablehnung jedes Gesetzes verlangen, das Unklarheit enthalte, wird der Vertrag, nachdem Abg. Schiffer den gegen ihn erhobenen Angriffen entgegengetreten, einstimmig einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
MaieftätSbeleidiftUng.
ES folgt die erste Beratung deS Gesetzentwurfs über die Bestrafung der Majestätsbeleidigung. Der Entwurf macht die Majestätsbeleidigung als Spezialdelikt nur dann strafbar, wenn sie „böswillig und mit Vorbedacht" begangen wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann sollen künftig die allgemein gültigen Beleidigungsparagraphen platzgreifen. Die Verfolgung der nicht öffentlichen Majestätsbeleidigung j soll nur mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung statt- । finden. Die Verfolgung verjährt in sechs Monaten.
Staatssekretär dès Reichsjustizamts Dr. Rieb er düng: Durch bie gegenwärtige Vorlage wünschen die verbündeten Regierungen einem wohlwollenden Ausgleich zu dienen zwischen dem Recht-zustand, wie er jetzt herrscht und zwischen demjenigen, waS auf dem viel umstrittenen Gebiete der Majestätsbeleidigung unter dem Einfluß der Anschauungen neuerer Zeit als recht und billig angesehen wird. Der Entwurf, den die verbündeten Regierungen Ihnen vorgelegt haben, hat nur intermistischk Bedeutung. Er will überleiten zu dem Strafgesetzbuch der Zukunft, zu dem Strafgesetzbuch einer nahen Zukunft, will ich sagen. Denn nach den Vorarbeiten und ihrem Fortgang glaube ich annehmen zu dürfen, daß der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches im Lame de- nächsten Sommers zum Abschluß kommen wird. Wenn dessenungeachtet dieser Gesetzentwurf dem hohen Hause zu-, geht, so liegt darin von den verbündeten Regierungen jedenfalls kein Mißtrauen in dem raschen und glatten Fortgang der Arbeiten für ein Strafgesetzbuch. Die Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs verdanken wir der Initiative, die uni durch die kaiserlichen Erlasse vom Januar dieses Jahres für Preußen und für die Reichslande wegen der Ausübung deS Begnadigungsrechts gegenüber Majestätsbeleidigungen geworden ist. Es ist nicht möglich, in der Begnadigungsinstanz Grundsätze aufzustellen, bte nicht im großen und ganzen auch im geschriebenen Gesetz Anerkennung finden. ES ist der Wunsch der verbündeten Regierungen, daß die Gedanken, die leitend gewesen sind für die kaiserlichen Erlasse, auch baldigst in das geschriebene Gesetz überaelührt werden, natürlich soweit es möglich ist. Die verbündeten Regierungen hoffen, daß diese Vorlage dazu beitragen wird, die Gefahren zu mindern, wenn nicht zu beseitigen, die damit verbunden sind, daß in vielen Majestätsbeleidigungsprozessen, wenn man von vielen Prozessen dieser Art überhaupt sprechen darf, Urteile ergehen, die mit dem allgemeinen Rechtsempfinden t sich nicht ganz versöhnen lassen, (sehr richtig! links), obwohl sie ja ergehen auf Grund eines Gesetzes, daS die Richter zwingt, so und nicht anders zu erkennen. Jedenfalls werden durch diese Vorlage Mißverständnisse, Mißdeutungen und Mißstimmungen in weiten Kreisen beseitigt. Der Entwurf hat das Bestreben, den Kreis der Majestätsbeleidigungen soweit einzuschränken, wie es im allgemeinen staatlichen Interesse irgend möglich ist. Als Majestätsbeleidigung soll nur eine solche Beleidigung angesehen werden, die sich mit Vorbedacht und böswilliger Absicht gegen die höchste Persönlichkeit richtet. Wir haben uns bemüht, ganz loyal und unzweideutig einen Ausdruck zu finden, der jeder falschen Auslegung dèr Bestimmungen uorbeugt. ES ist uns aber nicht besser gelungen. Sollte das Haus eins bessere Fassung des Entwurfs in diesem Punkte finden, so habe ich keinen Zweifel
I daran, daß die verbündeten Regierungen den Vorschlägen deS Hauses folgen werden. Im übrigen will ich auf die Einzelheiten des Entwurfs im Augenblick nicht eingehen. Ich konstatiere das eine, baß er eine sehr erhebliche Einschränkung der MajestätSbeleidigungSprozesse in Zukunft zur Folge haben wird. Aus unserer Kciminalstatistik wird die Spalte der Majestätsbeleidigungen im wesentlichen fortfallen und ich glaube, daß, wenn dieser Entwurf Gesetz wird, er nach zwei Richtungen hin eine sehr wohltuende Wirkung ausüben wird. Er wird einmal, indem er die Gerichte von Prozessen entlastet, deren Bedeutung im Valk vielfach nicht mehr verstanden wird, daS Ansehen der Gerichte und daS Vertrauen zu den Gerichten stärken, und er wird andererseits die Mißstimmungen beseitigen, von denen ich vorhin sprach, und damit zur Festigung des inneren Friedens beitragen. Beides liegt im Interesse des Reichs. Ich bitte daS hohe Haus, den Entwurf wohlwollend zu prüfen undrasch zu erledigen. (Beifall.)
Abg. Dr. Giese (k.): Meine politischen Freunde haben diesem Entwurf gegenüber nur daS Gefühl der Dankbarkeit für die Regierung. Besonders ist als Mißstand empfunden worden, daß bisweilen gegen Personen, vorgegangen werden mußte, die gar nicht im vollen Bewußtsein der Beleidigung die Aeußerung getan haben. DaS Denunziantentum in den Fällen, wo die Beleidigung nicht öffentlich erfolgt ist, wird beseitigt werden. Vor einem freien Wort braucht sich die Majestät nicht zu scheuen. Besonders aber freuen wir unS, daß die Verjährung der Strafsache von 5 Jahren auf 6 Monate herabgesetzt werden soll; bisher kam eS oftmals vor, daß erst nach Jahren die Anklage erfolgte, wo die Straftat längst vergessen mar. Meine Freunde stehen aber nach wie vor auf dem Standpunkt, daß im Falle der Böswilligkeit die ganze Strenge deS Gesetzes eintrete, ohne mildernde Umstände. Ich bin beauftragt Verweisung des Gesetzent- wurfS an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu beantragen. (Beifall rechts.)
Abg. T r a e g e r (fr. Vp.): Für eine Kommissionsberatung bin auch ich, eS genügt aber vielleicht schon eine solche von 14 Mitgliedern. Besonders freue ich mich, daß dieser Entwurf nur als Notgesetz gelten soll und daß in naher ober gar nächster Zeit die Revision deS Strafgesetzbuches vollendet sein wird. Der bisherige Zustand, in dem der „DoluS eventualis" eine große Rolle spielte, war nicht geeignet, das Ansehen der Majestät zu erhöhen. Es gehörte oftmals ein gutes Maß von Spitzfindigkeit dazu, um aus einer Bemerkung eine Majestätsbeleidigung herauszuhören. In dem Entwurf heißt es „böswillig und mit Vorbedacht"; diese Doppelbezeichmmg ist überflüssig und führt schließlich zu Mißdeutungen. Serabe bei den Majestätsbeleidigungsprozessen ist es für die Richter sehr naheliegend, die eigene politische Ansicht in die Wagschals zu werfen und mit dem Grundsatz
zu handeln. „ft buo faciunt idem non eft idem". Werden die Beleidigungen unbedacht ausgestoßen, so ist bie Verfolgung ein Nonsens. Man braucht keine Majestät zu sein, nm gegen gewisse Beleidigrmgen ohne weiteres gefeit zu sein. Redner geht alsdann auf eine Reihe von Einzelprozessen ein, die auf unbedachten Beleidigungen fußten und begrüßt die Vorlage als einen Schritt vorwärts. (Beisall.)
Abg. Brun st ermann (Rp.) begrüßt auch namenS feiner Partei die Vorlage. Die vollständige Abschaffung der Verfolgung von Majestätsbeleidigungen ist nicht denkbar wegen der exponierten Stellung deS LandeSherrn und seiner Familie. Die Herabsetzung der Verjährungsfrist ist ein geeignetes Mittel, um dem häßlichen Denunziantentum vorzubeugen.
Abg. Dr. Osann (natl.): Wenn wir auch dem @nb wurf im Prinzip zustimmen, so haben wir doch gegen die gewählte Form einige Bedenken. Dazu gehört zunächst der Ausdruck „Böswilligkeit", der verschieden auSgelegt werden kann und mit „Vorbedacht", der besser durch „mit Ueberlegung" übersetzt werde. Die Unterscheidung in „öffentlicher" und „nichtöffentlicher" Beleidigung ist äußerst schwierig. Ist z. B. ein Gespräch am Wirtshausstammtisch öffentlich oder nicht? Besonders schwierig ist die Verfolgung von Preßdelikten in dieser Richtung, die oftmals die Wahrung berechtigter Interessen darstellen dürften.
Abg. Kirsch (Ztr.): Ich kann leider die Hoffnung bei Staatssekretärs nicht teilen auf baldige Vorlegung einer Revision bei Strafgesetzbuches. Die vielen Instanzen, die bet Entwurf durchzumachen haben wird, werden vielerlei Veränderungen des Entwurfs mit sich bringen. Wenn der Abgeordnete Träger wünscht, daß nur noch -öffentliche Beleidigungen verfolgt werden, und auch diese nach vorheriger Genehmigung der LandeSjustizbchörde, so fürchte ich, daß bte Berücksichtigung dieser und vieler anderer Wünsche daS „Notaesetz" sehr verzögern und eventl. umstoßen würde. Angesichts der Wichtigkeit der Materie bin auch ich für Entsetzung einer Kommission von 21 Mitgliedern. Abgesehen von einigen Bedenken, erblicken wir in dem Entwurf den ersten Schritt auf dem Wege der Revision der Strafgesetzbuches.
Abg. Heine (Soz.): Meine Freunde werden dem Anträge auf eine Kommission von 21 Mitgliedern nicht widersprechen. Die juristischen Ausführungen werden besser in bet Kommission gemacht. Wenn der Entwurf nicht bedeutend verbessert und auf eine andere Grundlage gestellt wird, s» lehnen wir ihn glatt ab. Nur die Herabsetzung der Verjährungsfrist ist gut in dem Entwurf. Der Entwurf stammt aus Preußen und verleugnet seine Herkunft nicht. Er macht die Rechesprechung der Parteipolitik dienstbar und der Richtei wird Werkzeug der politischen Gunst oder Ungunst. Deß politisch Gutgesinnte wird belohnt und Schlecktgesinnte werden bestraft. Auch die Hochstehenden sollten Toleranz üben, wo sie so oft Toleranz nötig haben. (Unruhe rechts.) AIS offener Mann sollte auch eine Majestät ein offenes Wort nicht scheuen. Den Vorteil werden die Spießbürger haben, die sich durch zu hohe Steuern zu Schimpfereien hinreißen lassen oder schimpfende Agrarier (Heiterkeit rechts) und schimpfende Patrioten. Wenn ein Angeklagter konservativ und Mitglied eines Kriegervereins und JnnungSvorftand ist, dann wird er freigesprochen, bei einem Freisinnigen ist el schon faul (große Heiterkeit), beim Polen und Zentrumsmann ist es jetzt auch schlimm, aber das wird in Bälde anders. (Heiterkeit.) Wir Sozialdemokraten sind in dieser Hinsicht aber sehr konservativ (große Heiterkeit), wir werden immer verurteilt. Schluß 9 Uhr.
Hus Hanau Stadt end Eand.
Hanart, 25. November.
• Synode und Schwarmgeistereibewegnna. Auf der kürzlich in Hanau abgehaltenen Diözesan - Synode der Diözese Hanau teilte der Herr Vorsitzende u. a. mit: „Bon der ungesunden, uuevangelischen, schwärmerischen Bewegung, welche im Sommer b. I. in Cassel und Umgebung viel von sich reden machte, fei hier im Hanauer Land nicht- bemerkt worden; hoffentlich verspüre man bei uni auch i« Zukunft nichts davon, und bleiben unsere Gemeinden von ihr verschont. Wenn es auch sonst schwer fei, bei derartigen religiösen Bewegungen mit Sicherheit festzustellen, wie weit fit aus Gottes Geist gewirkt seien ober nicht, so fei bei bei ganzen Art und Weise, in der obige Bewegung sich geäußert habe und in Erscheinung getreten fei, die richtige Prüfung unb Beurteilung für jeden nüchternen, evangelischen Christm nicht allzu schwer. Diese Bewegung schwärmerischer Statur mahne uns, im Gebet der Ditte nicht zu vergessen, daß unser Christentum allezeit ein nüchternes bleibe/
* Das ehemalig- Konststorialaebânds M KatM«. Bei den Verhandlungen brr Diözesan-Synode bet Diözese Hanau berichtete der Herr Vorsttzende der Diözes» u. a. auch über den Stand der Verhandlungen wegen bei Besitzes des ehemaligen Konsistorialgebäudes zu Hanau, Marktplatz Nr. 18, deS jetzigen AmtsgerichtSgebäude». Alle seitherigen Versuche, dieses Haus der Kirche zurückzuyewinnen, seien gescheiert. Auch die von der Gesamtsynode in Saffet auf Antrag der Diözesansynode Schlüchten an den Herr» Minister gerichtete erneute Vorstellung sei von demselben abschlägig beschieden worden. Keinesfalls dürfe man sich bei diesem ablehnenden Bescheid beruhigen, und der nächstfolgend- gangbare Weg sei der, daß die drei Synoden der unierten Kirchengemeinschaft des Konsistorialbezirk- Cassel sich nun gemeinsam mit einer Petition an daS preußische Abgeordnetenhaus wenden. — Er stellte daher den Antrag, folgend- Petition dem Abgeordnetenhaus zu unterbreiten: „Da- Hoh- Haus der Abgeordneten wolle geneigtes! bie geeigneten Schritttun, daß das von einer kirchlichen Behörde mit kirchlichen Mitteln zu kirchlichen Zwecken für ein kirchliches Recht-subjekt erworbene und erhaltene, von dem FiskuS in Besitz genommene HauS Nr. 18 am Neustädter Marktplatz zu Hanau entweder dem Königlichen Konsistorium zu Cassel ober den 3 Diözesanverbânden der unierten Kirchengemeinschaft bei Konsistorialbezirks Cassel als Eigentum zurückgegeben roerbe.
— Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
* KmrfLiriditstrie'Verein. Am nächsten Donnerstag, d e n 28. November, spricht im Kunstindustrie- Verem der bekannte Danteforscher Oberstleutnant a. D. Da.