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B«aatW»rU. R«dakt««r S. Schrecker d» H««»

Nr. 269 F«r»kprecha»schlusi Nr. 605

Samstag dc» 16. November

Fernsprechanschlust Nr. 605* 1907

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16 Seiten.

IB«v«rw^%^?^^i^^9oaHmra^ Amtliches.

II Bekorrntmachung.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 6. November 1907, durch welche die beiden Häuser des Land­tages der Monarchie auf den 26. November d. Js. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benach­richtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses hier, Leipzigerstraße Nr. 3, und in dem Bureau des Hauses der Abgeordneten, hier Prinz Albrechtstraße Nr. 5/6, am 25. November d. J. in den Stunden von 9 Uhr früh bis 8 Uhr abends und am 26. November d. Js. in den Morgenstunden von 9 Uhr früh ab offen liegen wird.

In diesen Bureaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforder­lichen Mitteilungen in Bezug auf diese gemacht werden.

Berlin den 7. November 1907. 1 c 1219 11 Ang.

Der Minister des Innern.

__gez. v. Moltke.__V 11344

Nach dem Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 18. v. M. ]b 5581 findet im Deutschen Reiche am 2. Dezember d. I. eine allgemeine Viehzählung statt.

Ich rechne dabei auf die Mitwirkung der selbständigen Ortseinwohner bei der Austeilung, Ausfüllung und Wieder­einsammlung der Zâhlpapiere und hege die Erwartung, daß bei der Wichtigkeit dieser Zählungen für die Staats- und Gemeindeverwaltung wie für die Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke allerorts die Haushaltungsvorstände die für das Zähleramt bestimmten Personen bereitwillig unterstützen werden.

Ich weise wiederholt darauf bin, daß die unter der Be­völkerung noch immer verbreitete Annahme, die Zählung er­folge zu steuerlichen Zwecken, durchaus irrig ist. (A III I 4781).

Cassel am 1. November 1907.

Der Regierungs - Präsident.

I. V.: Schenk zu Schweinsberg.

Stadtkreis Ranau.

Ansprache an die Bevölkerung

über die

Bedeutung und die Ausführung der Viehzählung am 2. Dezember 1907.

Durch Bundesratsbeschluß ist die siebente allgemeine Vieh­zählung im Deutschen Reiche auf den 2. Dezember d. J. festgesetzt worden. Diese Zählung wird wiederum eine solche großen Umfanges sein, ähnlich wie die des Jahres 1900. Folgende Viehgatiungen werden gezählt:

1. Die Pferde, und zwar gesondert nachstehende Alters­klassen: a) die unter 1 Jahr alten Fohlen, b) die 1 bis noch nicht 2 Jahre alten, c) die 2 bis noch nicht 3 Jahre alten Pferde, d) die 3 bis noch nicht 4 Jahre alten Militärpferde, e) alle anderen 3 bis noch nicht 4 Jahre alten Pferde, f) die 4 Jahre alten und älteren Zuchthengste, g) die 4 Jahre alten und älteren Pferde, die ausschließlich oder vorzugsweise zu landwirtschaft­licher Arbeit benutzt werden, h) die 4 Jahre alten und älteren Militärpferde, i) alle anderen 4 Jahre alten und älteren Pferde. Außerdem muß angegeben werden, wieviel Fohlen in den letzten zwölf Monaten vor der Zählung in der Haushaltung überhaupt lebend geboren worden sind, gleichviel ob noch vorhanden oder nicht.

2. Die Maultiere und Maulesel,

3. die Ese l,

4. das Rindvieh, und zwar mit folgenden Unterab­teilungen: a) Kälber bis 6 Wochen alt, b) Kälber von 6 Wochen bis 3 Monate alt, c) Jungvieh über 3 Monate bis unter 1 Jahr alt, d) 1 bis unter 2 Jahre altes zur Zeit auf Mast gestelltes Jungvieh, Halles andere 1 bis unter 2 Jahre altes Jungvieh, f) 2 Jahre alte und ältere Bullen (Zuchtstiere), g) 2 Jahre alte und ältere zur Zeit auf Mast gestellte Stiere und Ochsen, h) alle anderen 2 Jahre alten und älteren Stiere und Ochsen, i) 2 Jahre alte und ältere Milch­kühe, k) alle anderen 2 Jahre alten und älteren Kühe (auch Färsen und Kalbinnen). Ferner ist anzugeben,

wieviele Kälber in den letzten 12 Monaten vor der Zählung in der Haushaltung überhaupt lebend geboren worden sind, gleichviel ob noch vorhanden oder nicht;

5. die Schafe, und zwar: a) unter 1 Jahr alte Schafe (auch Lämmer), b) 1 Jahr alte und ältere Böcke, c) 1 Jahr alte und ältere Mutterschafe (Zibben), d) 1 Jahr alte und ältere Hammel (Schöpse);

6. die Schwein e, und zwar: a) unter/a Jahr alte Schweine, einschließlich Ferkel, b) ^a bis noch nicht 1 Jahr alte Schweine, c) 1 Jahr alte und ältere Zuchteber, d) 1 Jahr alte und ältere Zuchtsäue e) alle anderen 1 Jahr alten und älteren Schweine;

7. die Ziegen, und zwar: a) unter 1 Jahr alte Ziegen (auch Lämmer), b) 1 Jahr alte und ältere Böcke, c) 1 Jahr alte und ältere Ziegen (Gaißen);

8. das Federvieh, und zwar: a) Gänse, b) Enten, e) Hühner, â) Truthühner (Puten, Kalekuten, Kurren);

9. die Bienenstöcke, unterschieden nach solchen mit be­weglichen und solchen mit unbeweglichen Waben.

Auf die genaueste Beantwortung der Fragen nach den Unterabteilungen der einzelnen Viehgattungen muß besondere Sorgfalt verwendet werden, da nur hierdurch eine aus­reichende Kenntnis der Zusammensetzung und der vor- oder rückwärts schreitenden Entwickelung des ViehstandeS ge­wonnen werden kann. Diese Kenntnis ist für viele wirt­schaftliche Zwecke, so u. a. für alle Maßnahmen zur Förderung der Viehzucht, unentbehrlich, die Angabe der Ge­samtzahl für die einzelnen Viehgattungen genügt zu derartigen Zwecken niemals.

Mit der Viehzählung wird ferner, ähnlich wie es im Jahre 1904 zum ersten Male geschehen ist, eine Ermittelung der sogenannten Hausschlachtungen verbunden, d. h. derjenigen Schlachtungen, bei denen gemäß den bestehenden Vorschriften eine Schlachtvieh- und Fleischbeschau nicht vor­zunehmen war. Die- Zählung erstreckt sich auf alle der­artigen Schlachtungen, die während der Zeit vom 1. De­zember 1906 bis zum 30. November 1907 vorgekommen sind; gezählt werden nur die Schlachtungen von Rindern (mit 5 Unterabteilungen), Schafen, Schweinen und Ziegen.

Die Zählung wird mittelst einer besonderen (blauen) Zählkarte bewirkt. Es ist streng darauf zu achten, daß in diese Karte lediglich die vorerwähnten Hausschlachtungen eingetragen werden, da alle anderen Schlachtungen, die der amtlichen Schlachtvieh- und Fleischbeschau unterliegen, bereits regelmäßig vierteljährlich und jährlich nachgewiesen werden. Demzufolge dürfen in Gemeinden, in denen Schlachthaus- zwang besteht, blaue Zählkarten überhaupt nicht oder höchstens für einzelne Abbauten, die vom Schlachthauszwange etwa ausgenommen sind, ausgefüllt werden.

Die wichtigste Neuerung gegenüber allen früheren Zäh­lungen ist aber bei der Viehzählung sowohl wie bei der Schlachtungszählung die Aenderung des Erhebungsverfahrens; es wird nämlich nicht wie bisher nach Gehöften, sondern nach Haushaltungen gezählt, ähnlich wie es bei der Volkszählung geschieht. Es hat also jeder Haushaltungsvor­stand (oder sein Stellvertreter) das bei ihm stehende Vieh einzutragen, ebenso die Schlachtungen, die bei ihm vorgekom- men sind, letzteres auch in dem Falle, wenn kein Vieh bei ihm steht, oder während der letzten 12 Monate gestanden hat. Dabei ist gleichgültig, ob er Eigentümer des lebenden oder geschlachteten Viehes ist. Wenn also ein Viehbesitzer sein Vieh bei einem Nachbar eingestellt hat, so hat der Nachbar, nicht der Eigentümer, die Zählkarte auszufüllen. Ebenso ist es bei den Schlachtungen: wer nicht auf dem Gehöfte, in dem er wohnt oder in dem dazu gehörigen Hofraume, Stall usw. geschlachtet, sondern die Schlachtung an anderer Stelle hat vornehmen lassen, darf die blaue Zählkarte nicht aus­füllen ; das hat vielmehr derjenige zu besorgen, in dessen Wohnung, (Hof oder Stall usw.) geschlachtet worden ist. Wer dagegen einen Schlächter in seine eigene Wohnung hat kommen lassen, um dort zu schlachten, muß bte blaue Karte selbst ausfüllen und darf die Ausfüllung nicht dem Schlächter übertragen.

Die Erreichung des bedeutsamen Zweckes beider Zäh­lungen hängt zum großen Teile von der Mithilfe der Be­völkerung ab. An diese wird daher die dringende Bitte ge­richtet, das Zählgeschäft durch bereitwilliges Entgegenkommen den Zählern, Ortsbehörden usw. gegenüber zu erleichtern. Wenn auch die Zählkarten in erster Linie von den Haushal- tungsvorständen oder deren Stellvertretern selbst auszufüllen sind, so bedarf es doch außerdem einer großen Zahl freiwil­liger Zähler, die bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Eigenschaft von öffentlichen Beamten besitzen. Es steht zu erwarten, daß wie bei früheren Zählungen so auch diesmal sich in genügender Zahl Männer finden werden,

die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen; sie würden damit dem allgemeinen öffentlichen Interesse einen wesent­lichen Dienst leisten.

Endlich ist noch in geeigneter Weise, namentlich durch Besprechung inden Gemeindeversammlungen und in den Schulen sowie durch die amtlichen Blätter und die Tagespresse welch' letztere sich durch Abdruck dieser Ansprache oder durch Verbreitung einer sonstigen entsprechenden Belehrung ihrer Leser ein großes Verdienst erwerben würde der Zweck der bevorstehenden Zählung zur möglichst allgemeinen Kennt­nis zu bringen. Namentlich würde darauf hinzuweisen sein, daß die in den Zählkarten enthaltenen Angaben lediglich zur Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke, in keinem Falle etwa zu Steuerzwecken dienen. Die Veröffent­lichung der Ergebnisse wird so gehalten werden, daß die An­gaben des einzelnen HauShaltungsvorstandes darin in keinem Fall mehr erkennbar sind.

Die Aufbereitung der Ergebnisse der Zählung ist für daS Königreich Preußen und die Fürstentümer Waldeck und Pyr­mont dem Königlichen Statistischen Landesamte in Berlin SW. 68, Lindenstraße 28 übertragen worden. Diese Be­hörde wird zur Behebung etwa auftaudjtnber Zweifel bezüg­lich Einzelheiten der Zählung auf jede an sie gerichtete An­frage bereitwilligst Auskunft erteilen.

Berlin, im Oktober 1907.

Königl. Preuß. Etat. Landesamt.

I. V.: Evert, Oberregierungsrat.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 13. November 1907.

Der Magistrat.

Hild.

23679

bis 15.

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 9.

November 1907:

3 Arbeiter, 1 Fabrikarbeiter, 2 burschen, 1 Hausbursche, 1 Silberschleifer, 5 Tagelöhner.

Hanau den 16. November 1907.

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle. 23767

politische RundTtbao.

Der Besuch des Kaiserpaares in England.

London, 15. Nov. Bei der gestrigen Fasanenjagd waren der Kaiser und der Prinz von Wales wieder die besten Schützen Die Gesamtbeute betrug ungefähr 1400 Fasanen. Die Beute deS Kaisers war wegen des trüben Wetters etwaS geringer als am Dienstag.

London, 15. Nov. Die Wesleyanische Methobistenkirche Großbritaniens übersandte dem deutschen Kaiser eine Adresse, in der sie auf den Einfluß hinweift, den die Schriften Luthers auf John Wesley, den Begründer des Methodismus, aus- ^übt haben, und der außerordentlichen Verdienste gedenkt, die sich der Kaiser um die Wahrung des Weltfriedens er­worben hat, sie werde stets zu Gott flehen, daß zwischen Deutschland und Großbritannien das herzlichste Einver­nehmen herrschen möge.

Windsor, 15. Nov. Eine aus 16 Mitgliedern bestehende Deputation der Universität Oxford ist heute nachmittag unter der Führung des Kanzlers der Universität, Lord Curzon, in Schloß Windsor eingetroffen, um dem Kaiser den Grad eines Ehrendoktors des Zivilrechte? zu überbringen. Der Kaiser trug die Uniform eines britischen Feldmarschalls und empfing die Herren, die die akademischen Talare angelegt hatten, in der Bildergalerie. Der Kaiser war vom Staatssekretär deS auswärtigen Amtes, v. Schön, und dem Botschafter Grafen Wolff-Metternich begleitet. Die Feier dauerte 20 Minuten und verlies höchst eindrucksvoll. Der Kaiser legte die rote Robe eines Doktors des Zivilrechtes über die Uniform an. Curzon hielt darauf an den Kaiser eine Ansprache und über- reichte ihm alsdann das in lateinischer Sprache gehaltene Diplom; dieses trägt den Siegel der Universität in'Gold

Windsor, 15. Novbr. Die fürstliche Jagdgesellschaft war heute sehr vom Glucke begünstigt. Nach der Frühpartie begaben sich die Herrschaflen'nach Cumberland-Lodge, nahmen bei dem Prinzen Christian von Schleswig-Holstein das Früh­stück und kehrten um 4 Uhr nach Schloß Windsor zurück. An dem Bankett am Abend, an welchem keine Reden ge­halten wurden, nahmen 163 Gäste teil, einschließlich 20 Fürstlichkeiten.

Windsor, 15. Novbr. In seiner Ansprache an den Kaiser der Ueberreichung des Doktordiploms sagte Lord Curzon, die Doktorwürde sei noch niemals zu einer Zeit verliehen wor- den, in welcher die Empfindung der Universität in größerer Harmonie mit den Wünschen und Gefühlen des ganzen Volkes stand-n. als jetzt. Der Kanzler hob darauf besonder»