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Gcneml-Mzeiger

Anzeiger

EtmüMu-sgrrsyd,

Die küafgchaüe»» Pstitzeil« »der deren Raum 89 M

WyânSdr^ck und Verlag der Buchdrucker ei der vereis CK Waisenhauses in Hamm.

AMiches Organ für S1aM- unü Mkrtis Kanan.

Erscheint tâgüch mit Ausnahme der Senn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

! Mk. 266 FernsprechMtschltch Nr. 605

Mittwoch den 13. November

Dernsprechanschlusi Nr. 605* 1907

Amtliches.

Candkreis Ranau.

$tt«it*^NH^n des Köniltliche« ÄndrttSists.

Msbovfi<^t

k über die im Jahre 1907 den Gemeinden des KreiseS Hanau auS dem Verkauf des Gemeindeobstes zugcfiossenen Einnahmen.

6

4

Gemeinde

Betrag des Erlöses

Mk.

Pf.

1

Windecken.....

72

50

2

Bergen-Enkheim .

78

10

2

Bischofsheim .

107

50

4

Bruchköbel......

103

5

Dörnigheim . . .

616

80

6

Eichen . . . .

2

7

Erbstadt.....

114

55

8

Gronau.....

62

60

8

Hochstadt.....

33

40

10

Hüttengesäß ....

24

60

11

Kilianstädten ....

2

80

12

Langendiebach . .

58

13

Langenselbold .

480

20

14

Marköbel .

7

15

Mittelbuchen ....

55

20

16

Neuwiedermus ....

34

84

17

Niederissigheim .

103

10

18

Niederrodenbach ....

56

70

19

Oberissigheim ....

22

70

20

Oberrodenbach ....

7

54

21

Ostheim .....

80

"

22

Ravolzhausen ....

311

69

23

Roßdorf .

29

24

Rückingen .....

18

90

25

Rüdigheim.....

10

50

Summa

2443

22

Wird veröffentlicht.

Hanau den 6. November 1907.

Der Königliche Landrat.

V 11243 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung

Am Donnerstag den 14. November 1907, vor­mittags von 9 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt.

Hanau den 13. November 1907.

Der Vorsitzende des Gemerbegerichts.

Hild. 23483

Städtisches Wannen- nnd Brausebad.

Vangertstraße 2 (Eingang: Große Dechaneistraße).

Geöffnet für Männer:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Sonntag von 812 Uhr vormittags.

Geöffnet für Brauen:

Dienstag und Freitag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Preise der Bäder:

Brausebad mit Wäsche 10 Pfg.,

Wannenbad mit Wäsche 25 Pfg., Wannenbad ohne Wäsche 20 Psg.

Hanau den 26. September 1907.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 20661

Schulnachricht.

Die AnmeldNNg der am 1. April n. I. schulpflichtig werdenden Kinder findet in der Heit vom 18. bis 23. November d. Js., vormittags von 11 bis 12 Uhr, statt.

Dabei sind die Geburtsurkunde (das Familien-Stamm- buch) und der Impfschein vorzulegen.

Die Anmeldungen derjenigen Kinder, welche die Mittel'

schule besuchen sollen, werden im Gebäude der Eberhard­schule entgegengenommerr.

Knaben sind bei Herrn Rektor Bartmuß,

Mädchen bei Herrn Rektor Ickler anzumelden.

Die Anmeldungen für die Volksschule erfolgen:

1. Für alle Knaben, deren Eltern in der Altstadt und nördlich der LinieKanaltor, Kanalplatz, Neustädter Markt, Nürnbergerstraße, Gartenstraße" ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule I bei Herrn Rektor Dieterich, Johanneskirchplatz lb.

2. Für alle Mädchen, deren Eltern in der Altstadt und nördlich der LinieKanaltor, Kanalplatz, Neustädter Markt, Nürnbergerstraße, Gartenstraße" ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule II bei Herrn Rektor Umbach, Johanniskirchplatz la.

3. Für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern südlich der LinieKanaltor, Kanalplatz, Neustädter Markt, Nürnberqerstraße, Gartenstraße" ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule IIT bei Herrn Rektor Diene­mann, Bebraer Bahnhofstraße 9.

4. Für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern im Bezirk Kesselstadt wohnen, bei Herrn Bezirksvorsteher Bürger­meister Geibel im Gemeindehause.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. März n. I. das 6. Lebensjahr vollenden. Es werden jedoch auch die­jenigen Kinder ausgenommen, die bis zum 30. September n. J8. das 6. Lebensjahr zurücklegen, vorausgesetzt, daß sie zum Schulbesuch in körperlicher und geistiger Beziehung reif be­funden werden. Die Schulpflicht dauert acht Jahre.

Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körper­lich zurückgeblieben sind, so haben die Eltern oder Pfleger dieselben unter Vorlegung der ärztlichen Bescheinigung dennoch anzumelden, damit zum Nachweis der erfüllten Schulpflicht daS Erforderliche gewahrt wird.

Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebensalter hinaus in Pflege behalten.

Die Unterlassung der rechtzeitigen Einschulung schul­pflichtiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über un- enlschuldigte Schulversäumnisse.

Hanau den 2. November 1907.

Der Stadtschulinspektor.

I. V.: Bun gen st ab. 22753

Politische Rundschau.

Die deutsche Kaiserin kommt am Sonntag gegen Mittag an Bord derHohenzollern" in Dmniden an, wo der kaiserliche Sonderzug für die Reise nach Het Loo bereit ist. Die Kaiserin reist mit dem nämlichen Zuge nach Deutsch­land. Es wird hier sehr angenehm empfunden, daß die Kaiserin es sich nicht nehmen lassen wollte, die holländische Königin und den Prinzen Heinrich auf der Durchreise zu begrüßen.

Enihüttunft des Hardenberg-Denkmals. Aus Berlin 12. November, wird berichtet: Heute vormittag fand auf dem Dönhofsplatz die feierliche Enthüllung des vom Bildhauer Götz geschaffenen Denkmals des Fürsten Harden­berg statt. Als Vertreter des Kaisers wohnte der Kronprinz der Feier bei. Der Reichskanzler entsandte den Unterstaats­sekretär v. Loebell, ferner waren u. a. anwesend: der Mi­nister des Inneren v. Moltke, Minister Breitenbach, zahl­reiche Mitglieder der Hardenbergischen Familie, der Vizeprä­sident des Herrenhauses, Becker-Köln, der Oberpräsident v. Trott zu Solz, die Vertreter des Magistrats und die Stadt­verordneten. Die Festrede hielt der Üuiversitäisprofessor von Wenckstern-Breslau, nach der Oberbürgermeister Kirschner das Denkmal im Namen der Stadt übernahm. Das Denkmal erhebt sich auf dem Dönhofsplatze an der Krau^enstraße, ge­rade dos-â-dos von Stein, dem wir mit dem Gefeierten die Wiedergeburt Preußens vor bald hundert Jahren verdanken. Hardenberg (17501822), der auch Ehrenbürger von Ber­lin war, ist in dem 2,80 Meter hohen Bronzestandbilde als der vornehme, bedeutende Staatsmann aufgefaßt. Der preu­ßische Kanzler trägt die charakteristische Tracht seiner Zeit: Kniehosen, Schnallenschuhe und seidene Strümpfe, den alt­modischen Frack mit großem, steifem Kragen, Jabot,Vater­mörder" und breite Halsbinde. Den zugeknüpften Frack schmückt das Band und der Stern des Schwarzen Adlerordens. Ueber den Anzug legt sich der malerisch wirkende, armlose Pelerinenmantel, der der Figur monumentale Würde verleiht. Die linke Hand lehnt sich an die Hüfte und schlägt den offenen Mantel zurück, die rechte hält an der Brust ein mit dem Jnsiegel versehenes Aktenstück. Lebendig tritt der Kopf heraus, der die volle Aufmerksamkeit des Beschauers fesselt.

Zu Hardenbergs Füßen liegen zusammengeschnürte Faszikel, gleichsam die Arbeit seines Lebens; auf einem Titel liest man das WortRechtsgleichheit". Die Bronzestatue erhebt sich auf einem einfachen, viereckigen Postament aus grauem, poliertem Fichtelgebirgsgranit, daS sich auf zwei Stufen aus gestocktem Granit aufbaut. Vorn ist die Inschrift Harden­berg in den Stein gehauen; darüber ist in Bronze das sich um einen Eberkopf gruppierende große Staatswappen des Kanzlers angebracht.

Die Aufbesserung der BeamtengehLtter. Der Entwurf eines Besoldungsplanes der Reichsbeamten, der den kommissarischen Beratungen zur Unterlage dienen soll, ist vom Reichsschatzamt, wie verlautet, fertiggestellt. Der Beginn der kommissarischen Beratungen dürfte demnach bald zu er­warten sein. In Preußen sind die Beratungen über den vom Finanzminister aufgestellten Besoldungsplan in erster Lesung beendet; er wird zurzeit nach den Beschlüssen der Kommission umgearbeitet. Auch hier dürfte eine Fortsetzung der Beratung zu erwarten sein, sobald der Finanzminister zu den von den anderen Ressorts gemachten Abänderundsvor- schlägen Stellung genommen haben wird. Nach der Meldung einer Korrespondenz sollte der nächste Etat der Heeresver­waltung eine Gehaltsaufbesserung der Offiziere bis zum Bataillonskommandeur einschließlich enthalten. Diese Nach­richt ist, wie Berliner Blätter erfahren, unzutreffend. Wohl aber wird im Februar n. I. gleichzeitig mit der Vorlage des Reichsschatzamtes über die Aufbesserung der Gehälter der Reichsbeamten auch eine entsprechende Vorlage für die Offi­ziere und Beamten der Armee- und Marineverwaltung ein­gebracht werden, Diese soll sich auf die Leutnants, Haupt­leute und Bataillonskommandeure erstrecken. Darüber hinaus würde eine Erhöhung der Bezüge nur eintreten, falls die Neuregelung des Wohnungsgeldes eine solche mit sich bringt. Bei den Beamten der Militärverwaltung wird gleichzeitig eine Vereinfachung der zu großen Zahl von Gehaltsstufen herbeigeführt werden.

Prinz Arnulf von Bayern ^. Prinz Arnulf von Bayern ist gestern abend 7 Uhr 40 Minuten in Venedig nach zwölfstündigem Todeskampfe verschieden. Zugegen waren seine Gemahlin, Prinz Heinrich und Prinzessin The­rese von Bayern. Prinz Arnulf war der dritte Sohn deS Prinzregenten Luitpold und der Erzherzogin Auguste, Tochter des GroßherzogS Leopold II. von Toskana, er war am 6. Juli 1852 geboren und war mit dem Range eines Generals der Infanterie kommandierender General des ersten bayerischen Armeekorps. Der Prinz befand sich auf der Rückreise von Asien und wurde in Venedig von Influenza und Lungenentzündung befallen.

Sächsische Zweite Kammer. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer erklärte zu dem vielbesprochenen Thema der Nebenregierung der Staatsminister Graf v. Hohen- thal, er habe weder die Neigung noch den Beruf, sich über das auszulassen, was unter seinem Vorgänger geschehen sei. Finanzminister Dr. v. Rüger habe schon vor einigen Tagen betont, daß er niemals unberechtigte Eingriffe in Negierungs- angelegenheiten wahrgenommen habe. Er, Graf Hohenthal, könne nur erklären, so lange er auf seinem Platze stehe, werde keine Nebenregierung geduldet, weder in Form eines abge­kürzten Verfahrens noch in irgendeiner andern Form.

Die Pforte richtete wegen der zahlreichen, von bul­garischen Banden in Mazedonien gegen Mohammedaner ver­übten Morde ein Rundschreiben an ihre Vertretungen im Ausland, in dem sie diese ersucht, die europäischen Kabinette auf die Erregung des mohammedanischen Elements durch solche Greueltaten und auf mögliche Repressalien hinzuweisen, sowie die Mächte zu veranlassen, in Sofia dahin vorstellig zu werden, daß die bulgarische Regierung eine Unterstützung der Banden vermeidet.

Der Mzeminèfter im japanischen Finanz- departemerrt, Wakatsuki, ist mit einigen Gesandtschafts, attachès in Hamburg für einige Tage von Paris aus ein- getroffen. Er weilte bereits in Brüssel und Amsterdam und reist am Donnerstag nach Berlin, dann nach Wien und London. Die Reisen verfolgen den Zweck, sich in Europa über die Verhältnisse auf Handels- und finanzpolitischem Ge­biet zu unterrichten.

Marokko vor der französischen Kammer.

Paris, 12. Novbr. Kammer. Gr»: Boni de C a st e l l a n e bringt seine Interpellation ü^r die Ereig­nisse in Marokko ein und spricht sein Bedauern darüber aus, daß die Regierung nicht mehr Herr der Lage wäre, die jetzt verworrener denn je sei durch den unglücklichen Ge­danken friedlichen Vorgehens, das Frankreich Verantwortlich- keiten und Lasten aufbürde, anderen Nationen aber Gewinn