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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Hanan.

Si«riick,«gsgM-è»

Die fünfgefpaltene Petitzeile oder deren Raum 2t> Pfg. im Neklamenteil die Zeile 85 Pfg.

ek Waisenhauses in Hanaus

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berautmortl. Redakteur: «. Schrecker in Hamm,

Rt* 256 Fernsprechanschlnh Nr. 605»

Freitag den 1. November

Mer»spr,ch«nschl«tz Nr. 605. 1907

Amtliches.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Nach Beschluß des Landesausschusses vom 19. September b. Js. soll für das Jahr 1908 die Erhebung einer eilt1 fachen Viehseuchen-Abgabe für Pferde, Fohlen, Esel usw. 20 Pfg. für jedes Stück und einer dreifachen Ab­gabe für Rindvieh 15 Pfg. für jedes Stück statt­finden. Zur Feststellung der Abgaben, sowie zu statistischen Zwecken ist eine Zählung des Viehbestandes erforderlich und es wird eine solche am 2. November d. Js. bewirkt werben.

Das Verzeichnis über den Viehbestand ist zur Einficht der Beteiligten vom 6» bis einschl. 19. November d. I. im Stadlsekretariat, Rathaus Zimmer 12, aufgelegt. An­träge auf Berichtigung find bis zum 19. November d. I. bei der unterzeichneten Behörde, etwaige Reklamationen gegen deren Entscheidungen aber bis einschl. 29. November d. Js. bei dem Herrn Negierungs-Präsidenten zu Cassel anzubringen.

Hanau den 30. Oktober 1907.

Der Magistrat.

Hild. 22455

Bekanntmachung.

Die Entwürfe zu den Haushaltsplänen der Sparkasse und der Begräbniskasse

für das Rechnungsjahr 1908 liegen, vom 2. November 1907 an 8 Tage lang im Stadtsekretariat, Rathaus Zimmer Nr. 11, zur Einsicht der Gemeindcaugehörigen offen.

Hanau den 30. Oktober 1907.

Der Oberbürgermeister.

J. D.: Hild. 22545

Zwangsversteigerung.

Auf Antrag des Verwalters in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Heinrich August Werner & Co. in Großauheim und deren nachbenannten beiden Inhaber sollen die in der Gemarkung Großauheim belegenen, im Grundbuche von Großauheim Band 43 Blatt Nr. 2094 unter lfd. Nr. 5, 11 und 13 des Bestandsver­zeichnisses zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsver- merkes auf den Namen:

1. des Zimmermeisters Heinrich Werner in Groß­auheim,

2. des Emailleurs Hermann Hain daselbst, zu 1. und 2. je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:

Krtbl. ü Parz. 489/72, Acker im Keipersnickel

6 ar 80 qm,

Grundsteuerreinertrag = 0,63 Mk. Krtbl. U Parz. 490/75, Acker daselbst = 23 qm,

Gruudsteuerreinertrag 0,03 Mk.

I Krtbl. U Parz. 555/38 rc., nach Mitteilung des Kataster- ) amts vom 11. Oktober 1907 umnummeriert in I Krtbl. U 558/38 rc., Hofraum an der Sandgasse Nr. 31, = 20 ar 41 qm,

a) daselbst Wohnhaus,

b) Zimmerwerkstätte mit Kontor unb Pferdestall, Durchfahrt und Schneide­raum und Maschinenhaus mit Halle, c) Schweinestall (B),

Nutzungswert: zu a 120 Mk., zu d 250 Mk. eingetragen in der Grundsteuermutterrolle Art. 1789, Gebäudesteuerrolle Nr. 369

am 13. Dezember 1907, nachmittags 31/» Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in Großauheim im Gasthaus zum Löwen versteigert werden.

Hanau den 21. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht, Abt. 2. 22483

Aufgebot.

Der Bäckermeister August Wenzel in Hanau hat das Aufgebot der verloren gegangenen Hypothekenbriefe:

1. über die in Art. 2424 des Grundbuchs von Hanau in Abt. Hl unter Ifde. Nr. 2 für August Karl Kasimir Philipp Wenzel in Hanau eingetragene Dar- lehnsforderung von 343 Mk. aus Schuldurkunde vom 25. Februar 1876,

2. über die an gleicher Stelle unter 'Nr. 5 für Bäcker August Wenzel in Hanau eingetragene Darlehnsforde« rung von 300 Mk. ans Schuldverschreibung vom 10.

November 1886 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 25. Februar 1908, vormittags XM2 11 hr, vor dem unterzeichneten Gericht, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu­melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft­loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hanau den 28. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht Abt. 2. 22481

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Ge­markung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen­selbold Blatt 2450 zur Zeit der Eintragung des Versteige­rungsvermerkes auf den Namen des Maurers Konrad Mohn 12r, Johannes 7. Sohn, und Ehefrau Anna Sabine geb. Gasche, zu Langenselbold zu gleichen Teilen eingetragenen Grundstücks:

Krtbl. 67 Nr. 133/43 rc., Bogenstraße Nr. 23 2,58 ar, 140 Mk. Nutzungswert,

a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,

b) Stall mit Holzremise,

am 17. Dezember 1907, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

L a n g enselbold den 25. Oktober 1907.

____Königliches Amtsgericht. 22504 LülldivèMWer Kmsmein Smu.

Nächste Versammlung Samstag den 2. November, nachmittags 2*/» Uhr, im Gasthaus zum goldnen Löwen" hier.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Besprechung über die im nächsten Jahr hier stattfindende Bezirkstierschau.

3. Festsetzung der aus Mitteln des Kreisvereins für die Bezirkstierschau zu bewilligenden Summe für Prämiierungszwecke.

4. Besprechung über den Ausfall der diesjährigen Ernte. Gleichzeitig findet eine Ausstellung von Ernteerlrâg- nissen statt.

5. Berichterstattung der Delegierten über die General­versammlung der Landwirtschaftskammer in Melsungen.

6. Besprechung über den Bezug des Amtsblattes der Land- wirtichastskammcr seitens der Vereinsmitglieder.

7. Bekämpfung der Schnakenplage im Landkreise Hanau. 8. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Ge­meinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau, den 26. Oktober 1907.

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath.

Politische Rundschau.

Anläßlich des Jubiläums der Marineküsten- artillerie hat der Kaiser nachstehendes Telegramm an die Marinestation der Nordsee gerichtet:Am heutigen Tage, dem 50. Jahrestage der Gründung der Marinküstenartilleric, entbiete ich den Offizieren und Mannschaften der Matrosen­artillerie-Abteilungen meinen Kaiserlichen Gruß. Möge die Marineküstenartillerie in ihrem regen und erfolgreichen - Streben fortfahren, eine nie versagende Verteidigung der ihr s anverlrauten Fahrwasser sicherzustcllcn." Der Staatssekretär des Reichsmarineamts Admiral von Tirpitz drahtete aus ° gleichem Anlaß:Der Inspektion der Küstenartillerie spreche ich zu dem fünfzigjährigen Jubiläum des Bestehens der Matrosenartilleric meine wärmsten Glückwünsche aus. Möge die Waffe eingedenk ihrer stolzen und ehrenvollen Aufgabe, die heimatliche Küste gegen feindliche Angriffe zu verteidigen und den schwimmenden Streitkräften Unterstützung und Rück­halt zu gewähren, auch fernerhin durch vorzügliche Leistungen stets das hohe Vertrauen Seiner Majestät des Kaisers recht­fertigen."

Zur Verkürzung der Lebensdauer der Linien­schiffe von 25 auf 20 Jahre. Die Nordd. Allg. Zeitung schreibt: Schon bei den Verhandlungen über das erste Flottengesetz im Jahre 1898 ist von dem Vertreter der verbündeten Regierungen darauf hingewiesen worden, daß die Lebensdauer der Linienschiffe mit 25 Jahren möglicher­weise zu hoch bemessen sei. Die 25jährige Ersatzfrist rechnet im Sinne des Gesetzes von der Bewilligung der ersten Rat« des zu ersetzenden Schiffes bis zur Bewilligung der ersten Nate des Ersatzschiffes. Für die Lebensdauer der Schiffe im militärischen und technischen Sinne kommt aber ein erheblich größerer Zeitraum in Betracht. Der militärisch technische Geburtstag eines Schiffes ist nicht der Tag der Bewilligung der ersten Rate, sondern der Zeitpunkt der endgültigen Fest­setzung der der Konstruktion zugrunde zu legenden militärischen und technischen Anforderungen. Ferner erfolgt die Aus­rangierung eines Schiffes nicht dann, wenn die erste Rate des Ersatzschiffes bewilligt wird, sondern erst dann, wenn das Ersatzschiff fertiggestellt ist und in den Frontdienst ein­tritt. Infolgedessen find die Linienschiffe bei ihrer Aus­rangierung nicht 25, sondern in Wirklichkeit etwa 30 Jahre alt. Sie sind dann, wie die Erfahrung in allen Marinen gelehrt hat, völlig überaltert und zur Verwendung in der Schlacht in den letzten Jahren nicht mehr brauchbar gewesen. Dies ist begründet durch die schnellen Fortschritte, die auf allen Gebieten der Schiffbau-, Maschinenbau- und Waffen­technik andauernd gemacht werden und denen jede Marine Rechnung tragen muß. Nach den Erfahrungen, die seit dem ersten Flottengesetze gesammelt worden sind, muß die Lebens­dauer der Linienschiffe verkürzt werden, wenn die Schiffe big zu ihrer Ausrangierung zur Verwendung in der Schlacht geeignet bleiben sollen. Hervorragende Fachmänner fremder Marinen sind der Ansicht, daß die Lebensdauer eines Linien­schiffes 15 bis 20 Jahre nicht überschreiten sollte. Wenn man die Lebensdauer der Linienschiffe in der bisherigen Be­rechnungsweise auf 20 Jahre festsetzt, beträgt die wirkliche Lebensdauer bis zur Ausrangierung immer noch etwa 25 Jahre. Dieser Zeitraum ist in Anbetracht der andauernden Fortschritte der Technik noch so lang, daß an dessen Ende ein Linienschiff für die Verwendung in der ersten Schlacht­linie kaum noch in Frage kommen wird. Es muß auch daraufhingewiesen werden, daß durch die Verkürzung der Ersatz­fristen der Linienschiffe diesen dieselbe Lebensdauer zuteil wird, wie sie für die Kreuzer bereits festgesetzt ist. Es hat bisher ein gewisser Widersinn darin gelegen, daß den Linien­schiffen, dem Kern der Flotte, eine längere Lebensdauer zu­erkannt war, als den Kreuzern, die für die Flotte immerhin eine geringere Bedeutung als jene haben.

Reichserbschastssteuer. In der Sitzung des Bundes­rats am Donnerstag wurde über die Feststellung der Anteile der einzelnen Bundesstaaten an den Einnahmen der Reichs­erbschaftssteuer Beschluß gefaßt.

Rückgang des Personenverkehrs. Die Fahrkarten­steuer übt bereits die befürchtete Wirkung aus. Man rechnet im preußischen Finanzministerium schon damit, daß infolge der durch die neue Steuer bedingten Abwanderung in die unteren Wagenklassen die Einnahmen aus dem Personenver­kehr der preußischen Staatsbahnen im laufenden Rechnungs­jahr um mindestens 40 Millionen hinter dem Voranschlag zurückbleiben werden.

Das preußische Lehrerbesoldungsgesetz soll, wie verlautet, bis Ende Februar spätestens dem Landtage zur Beratung überwiesen werden. Es würde dann unabhängig vom Etat beraten werden. Auch das Beamtenbesoldungs­gesetz darf vor Februar erwartet werden. Die Einbringung dieser Vorlagen nach dem Februar gilt als ausgeschlossen, wenn anders eine Verabschiedung noch möglich sein soll.

Die kommissarischen Verhandlungen über das Weingesetz zwischen den Vertretern der Reichsver- waliung und den am Weinbau hauptsächlich interessierten Landesregierungen werden am 12. November im Reichsamt des Innern beginnen.

Zur Schändung des Krüger'schen Grabdeuk» Mals. Aus Prätoria 31. Oktober wird berichtet: Die beiden englischen Offiziere Clark Herring und Dickson, welche vorige Woche in Gemeinschaft mit zwei öariétébamen das Grabdenkmal des Präsidenten Krüger geschändet haben, sind verhaftet, aber nach Stellung einer Kaution von 500 Pfd. Sterling (10 000 Mark) wieder in Freiheit gesetzt worden.

Den Ausbau der Kriegsflotte von Brasilien betreiben die Behörden der größten südamerikanischen Repu­blik seit einiger Zeit mit großem Eifer. Nach einer Meldung desDaily Telegraph", werden für die brasilianische Regie- rung durch die Armstrong-Gesellschaft und die Firma VickerS- Maxim zwei Linienschiffe mit einem Deplacement von