Einzelbild herunterladen
 

A.

V.z«gHpMr

dir Öitd^W 'M* v«â

Hi- 60 Pfg., für aus- W^M-s PastaufichM

General-AWger

Artttiichts Organ ßr Stadt- und Fandkrets Kanan.

Tntâtnt tâaÜâ mit 8k>»â»^»«« bät Soun« uub Stoctiaae, mit BtlldtiÜiidiÄ Nellans,

Ei«rSck»mgSgsbÜ^,

Di« fLalgelpâW Pstitzchs obtt Wy>âm 2» R-. im ReklameM! di« AâSö Pfg.

Äerarltwâ SMUmi V. $&M«i « -Etz,

9?L 241 Nernsprschanschltttz Nr. 605»

i , ,Mgg^gese

Amtliches.

Landkreis Ranau»

WmtmchmW des KSnigllcheii LsrdratsamtS.

An der evangelischen Volksschule in Enkheim ist eine Lehrerinnenstelle zu besetzen.

Das Gnindgebalt der Stelle beträgt 1000 Mk., der Einheitssatz der Alterszulagen 110 Mk. und die Miets- entschädigung 200 Mk.

Bewerberinnen wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen binnen 10 Tagen dem stellvertretenden Vorsitzenden deS Schulvor­standes, Herrn Pfarrer Weber in Bergen einreichen.

Hanau den 12, Oktober 1907.

Der Vorsitzende des Königlichen Schulvorstandes.

V 9913 v. Beckerath. ___________

3'1» 1<-ige Anleihe der Stadt Hanau

vom 31. Dezember 1836.

Ziehung am 26. September 1907, Auszahlung am 81« Dezember 1907.

Lit. A Nr. 68, 78 zu 500 fl.

L B 74, 75, 188, 160, 428, 629, 691, 784, 998, 1188 zu 200 fl.

Rückständig: Lit. A. Nr. 29 zu 500 fl.

Hanau den 3. Oktober 1907.

Der Magistrat.

Dr. Geb eschuS. 21219

Anleihen der Stadt Hanau.

Ziehung am 26. September 1907. Auszahlung am 81. März 1908.

I Anleihe vom 1. April 1888 (Privilegium vom 80. Juni 1880 II. Reihe) zu ^ °/o 18. Ziehung. Lit. A Nr. 29, 38, 167 zu 1000 Mk. B 4, 12, 88, 88, 134, 138, 192, 821 zu 500 Mk.

C 121, 139, 169, 350, 368, 894, 539, 587, 601, 630, 783 zu 200 Mk.

Rückständig: Lit. L Nr. 131 zu 500 Mk., Lit. C Nr. 50, 609, 677 zu 200 Mk.

II« Anleihe vom 1. Oktober 1889 II. Serie zu 3l/# ö/o 18. Ziehung.

Lit. A Nr. 111, 158, 198 zu 2000 Mk.

È 191, 238, 239, 272 zu 1000 Mk. C 218, 245, 253, 316, 366, 383 zu 500 Mk.

D 471, 489 zu 200 Mk.

Rückständig: Lit. L Nr. 291 zu 1000 Mk

C Nr. 268, 288 zu 500 Mk., D Nr. 496 zu 200 Mk.

III« Anleihe vom 1. Oktober 1889 I. Serie zu 3'/, °/o 16. Ziehung.

Lit. A Nr. 5, 87 zu 2000

B 90, 118 zu 1000 Mk. C 25, 38, 53, 72 zu 500 Mk. D 116 zu 200 Mk.

Rückständig: Lit. 6 Nr. 157 zu 500 Mk.

IV« Anleihe vom 21« Juni 1898 zu S^/o 9. Ziehung.

Lit. A Nr. 23, 46, 105, 141, 196, 209, 288 zu 2000 Mk. B 89, 171, 181, 184, 197, 218, 238, 820, 355, 381, 420, 435 zu 1000 Mk. C 5, 104, 113, 135, 205, 214, 231, 275, 315, 420, 436, 448, 460, 514, 516, 571, 576 zu 500 Mk.

D 12, 29, 88, 150, 196, 235, 240, 272, 291, 804, 312, 349, 408, 416, 424, 427, 445, 489, 519, 607, 689, 708, 709, 715, 742 zu 200 Mk.

Rückständig: Lit. A Nr. 104 zu 2000 Mk., Lit. C Nr. 555 zu 500 Mk.. Lit. D Nr. 5?, 516 zu 200 Mk.

Hanau den 3. Oktober 1907.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 21228

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

^ wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß

Dienstag den 15. Oktober sve»»^«^^^ Nr. ««5. 1907

»«mWanHMHMMeMMBBBWHBBMBnMH^^ IITlMill II ^a^wro^r arra^«.»«»«^»^M

am 1. Oktober d. Js. die Vorschriften über die Ausbildung der Gewerbeschullehrerinnen in Kraft getreten sind.

Es haben von diesem Zeitpunkt ab das Recht, Gewerbe- schullebrerinnen auszubilden :

L) pie Königlichen Handels- und Gewerbeschulen für Mädchen in Posen, Potsdam und Rheydt, sowie der Hette-Verein in Berlin: für alle Lehrfächer, mit Aus­nahme des Zeichnens, worin einstweilen Lehrerinnen nicht auSgebildet werden;

b) das Pestalozzi-Fröbelhaus II in Berlin r für Kochen und Hauswirtschaft;

c) die Viktoria-Fortbildungsschule in Berlin: für Wäsche­anfertigung, Schneidern und Putz.

Anderen Anstalten steht das Recht, Gewerbeschullehre­rinnen auszubilden, nicht zu, und zwar, wie ausgetretenen Zweifeln gegenüber ausdrücklich bemerkt wird, auch dann nicht, wenn sie sich bisher die Ausbildung vonIndustrie- lehrerinnen" oder von Lehrerinnen mit ähnlicher Bezeichnung zur Aufgabe gemacht haben.

Um auch denjenigen Mädchen, die sich bisher an öffent­lichen oder privaten Schulen als Lehrerinnen haben aus­bilden lassen, oder die ihre an diesen Anstalten schon be­gonnene Ausbildung vollenden wollen, die Möglichkeit zu geben, die Lehrbefähigung als Gewerbeschullehrerin zu er­langen, ist der Herr Minister für Handel und Gewerbe be­reit, dahingehenden Anträgen zu entsprechen, wenn eine Prü­fung der persönlichen Verhältnisse und deS Ausbildungsganges der Antragstellerin ergibt, daß sie den Anforderungen ge­nügen, die nach denVorschriften" an künftige Gewerbe­schullehrerinnen gestellt werden sollen. Diesen Anträgen, die spätestens bis zum L Oktober 1908 durch Vermittelung der zuständigen Regierungspräsidenten (in Berlin deS Polizei­präsidenten) an den Herrn Minister gerichtet sein müssen, sind ein ausführlicher, selbst geschriebener Lebenslauf, Zeug­nisse über dir allgemeine und technische Ausbildung, sowie über die etwaige bisherige Lehr- und praktische Tätigkeit bei­zufügen. Auch ist in jedem Antrag anzugeben, für welches Fach die Erteilung der Lehrbefähigung erbeten wird.

Zur Aufnahme in die Gewerbeschullehrerinnenseminare ist nicht nur erforderlich, daß die Prüfungen als Lehrerinnen der Hauswirtschaftskunde oder der weiblichen Handarbeiten nach den geltenden Prüfungsordnungen abgelegt sind, sondern daß auch die Vorbereitungen auf diese Prüfungen in einer als geeignet anerkannten Unterrichtsanstalt erfolgt ist. Es wird davon abgesehen, schon jetzt bestimmte Unterrichtsanstalten alsgeeignet" anzuerkennen, vielmehr ist es gestattet, daß bis auf weiteres solche Mädchen in die Gewerbeschullehre­rinnenseminare ausgenommen werden, die den Nachweis er­bringen, daß sie auf die Vorbereitung zu jeder dieser Prü­fungen mindestens ein Jahr verwandt haben. Schülerinnen mit einer kürzeren Ausoilbungszeit dürfen nur mit ministe­rieller Genehmigung zugelassen werden.

Nähere Auskunft wird im Zimmer 14 des Rathauses er­teilt, wo auch die Lehrpläne zur Ausbildung als Gewerbe­schullehrerin eingesehen werden können.

Hanau den 7, Oktober 1907.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Hild. 21221

Bekanntmachung

Wahlen für die Gewerbeftenerausschüffe in und iv«

Zur Vornahme der Wahlen von je 7 Mitgliedern und je 7 Stellvertretern für die Steuerausschüsse der Gewerbe­steuerklassen III und IV habe ich Termin angesetzt:

a) für Klaffe III

auf Donnerstag den 24. Oktober d. I., nach­mittags Uhr im unteren Nathaussaale,

b) für Klaffe IV auf Donnerstag den 24. Oktober d. I., nachmittags 5 Uhr, im unteren Rathaussaale, zu welchen die betreffenden Gewerbetreibenden hierdurch ein­geladen werden.

Wählbar sind nur solche männlichen Mitglieder der be­treffenden Klasse, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Von mehreren Inhabern eines Geschäfts ist nur einer wähl­bar und zur Ausübung der Wahl berechtigt. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugnisse durch einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu bezeichnenden Be­auftragten aus, wählbar ist von den Mitgliedern des ge- ichäftsjührenden Vorstandes nur «inë. Minderjährige und

Frauen können die Wahlbefugnisse durch Bevollmächtigte ausüben, wählbar sind letztere nicht.

Wird die Wahl der Abgecerdneten und Stellvertreter seitens einer Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungs­mäßig bewirkt, oder verweigern die Gewählten die ordnungs­mäßige Mitwirkung, so gehen die dem Steuerausschusse zu­stehenden Befugnisse für das nächste Jahr auf mich über.

Die Wahl erfolgt mittelst Abgabe von Stimmzetteln, bei Uebereinstimmung aller Wähler ist die Wahl durch Akkla- matton gestattet.

Hanau den 11. Oktober 1907.

Der Vorsitzende der Gewerbesteuer-Ausschüsse III und IV für den Stadtkreis Hanau.

Bode. 21211

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langenselbold Artikel 301 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Zimmermeisters Karl Dihel zu Langenselbold eingetragenen Grundstücke: Krtbl. 48 Nr. 104/62, die Hohlgärten, Acker, 4,48 ar,

1,28 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 43 Nr. 136/62 k., daselbst, Acker, 2,78 ar,

0,78 Tlr. Reinertrag, Krtbl. 48 Nr. 149/61 re., daselbst, Hausgarten, 0,99 ar, am 10« Dezember 1997, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Langenselbold den 4. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht. 21251

LU!.- -'I . ........« 'i" . II.JI'!.' I . BSBSBSBSBSB

Politische Rundschau.

Einführung des Kronprinzen in die Zivil- verwaltung. In der systematischen Vorbereitung des Kronprinzen für seinen dereinstigen hohen und schweren Be­ruf ist jetzt ein neues Studium herangekommen. Nachdem bereits im vorigen Jahre ein längerer Einführungskursus beim Oberpräsidium in Potsdam stattgefunden, soll der künftige Erbe der Krone Preußens nunmehr für längere Zeit bei der Zentralinstanz für die innere Verwaltung deS Königreiches, dem Ministerium des Innern, beschäftigt werden, um dieses ganze weitverzweigte Gebiet gründlich kennen zu lernen. Amtlich wird hierüber folgendes mitgeteilt:

Der Kronprinz hat den Wunsch geäußert, die Zivil- verwaltung des Staates in umfassender Weise kennen zu lernen. Auf diesen Wunsch hat der Kaiser durch Kabinetts­order vom 7. Oktober d. I. die Genehmigung zur Be­schäftigung des Kronprinzen im Ministerium des Innern für die Dauer eines Jahres unter Befreiung von militärischen Dienstleistungen während dieser Zeit genehmigt und die Einführung deS Kronprinzen in die zivildienstlichen Ge­schäfte dem Minister des Innern von Moltke, unter Billigung deS von diesem aufgestellten Beschäftigungs- Planes, übertragen. In dem Programm ist vorgesorgt, daß dem Kronprinzen in alle wichtigeren Zweige des inneren Staatsdienstes ein eingehender Einblick gewährt wird. Neben eigener praktischer Betätigung bei der Be­arbeitung ausgewählter Geschäftssachen und der Teil­nahme an wichtigeren Ministerialvorträgen, gelegentlichen Besichtigungen usw. werden Vorträge einhergehen, die dem Kronprinzen von Vertretern der Wissenschaft und Männern der Praxis in steter Anlehnung an den Fort­schritt seiner Tätigkeit gehalten werden. Der Kronprinz hat seine neue Beschäftigung schon heute ausgenommen.

Die Ueberweisung des Kronprinzen an den Oberpräsi­denten von Trott zu Solz in Potsdam geschah durch kaiser­liche Kabinettsorder vom 24. Oktober 1906, welche folgenden Wortlaut hatte:Es ist mein Wille, daß mein Sohn, dir Kronprinz, Kaiserliche und Königliche Hoheit, entsprechend seinem Wunsche und der hergebrachten Sitte meines Hauses gemäß, während des bevorstehenden Winterhalbjahres in die Kenntnis der Zivilverwaltung meiner Monarchie durch Sie eingeführt werde. Das von Ihnen entworfene Programm, mit welchem der Kronprinz einverstanden ist, ist mir vorge­legt worden und hat meine volle Billigung gefunden. Ich beauftrage Sie, demgemäß das Weitere zu veranlassen."

Preußische Abgeordnetenjnbiläen. Die Abge­ordneten Broekmann (Zentr.), Dr. Graf Douglas (frkons.), Hiesche (natlib.), Juergensen (natlib.), Klose (Zentr.), Dr. Lotichius (natlib.), Lueckhoff (frkons.), Metzner-Frankenstein (Zentr.) blicken am 26. Oktober auf ein 2üjähriges Man-