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AMchts Grgm für Stadt- aad Landkreis Hanan.

eo» Waisenhauses in Hanau,

Erfcheint täglich mit AuSnah«e der Tsnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

VerarMvortl. W-ktMe Ä» Schrecke« tu HaS«,

Nk. 240 F-rnsprechattschlus; Nr. 605

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Amtliches.

Stadtkreis Hans«. Städtische Sparkasse.

Wir haben in Hanau-Kesselstadt eine Sammelstelle für Spareinlagen zur städtischen Sparkasse vom 18. Juli d. Js. ab eingerichtet. Mit der Geschäftsführung ist Herr Gemeindeeinnehmer Benz betraut worden. Die­jenigen Sparer in Hanau-Kesselstadt,welchevondieser Einrichtung Gebrauch machen wollen, können ihre Einzahlungen gegen Vorlage der Einlagebücher im Amtszimmer des Herrn Benz während seiner Dienststrmden machen. Zu beachten ist, daß in die Einlagebücher Marken im Nennwerte der Einlage eingeklebt werden und die Rückgabe der Bücher alsbald erfolgt.

Neu hinzutretenden Sparern werden von der Sammel­stelle Einlagebücher kostenfrei ausgefertigt.

Hanau den 15. Juli 1907.

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Der Vorstand.

politische Rundschau.

Der Kaiser nnd die Kaiserin sind gestern früh in Hubertusstock eingetroffen. Prinzessin Viktoria Luise hat gestern vormittag im Schloß Bellevue Wohnung genommen.

Der Besuch des Kaiserpaares in England. Die goldene Schatulle, die Kaiser Wilhelm beim Besuch der Guildhall am 13. November überreicht werden soll, ist mit kostbaren Edelsteinen geziert. Auf der Vorderseite trägt sie i das Wappen des Kaisers in Diamanten und Smaragden und Ansichten der Guildhall und des Mansion-House. Vier Figuren, die Bildhauerkunst, Musik, Malerei und Literatur sowie das emaillierte Wappen der Londoner City schmücken

daS Kästchen. Auf dem Deckel sind die Namenszüge des Kaisers und der Kaiserin und das WortWillkommen" vorhanden. Um die Inschrift sind in Gold getriebene Figuren, die den Handel und das Gewerbe versinnbildlichen, gruppiert. Die städtischen Körperschaften haben für den Empfang in der Guildhall 1800 Pfund Sterling bewilligt. Die Majestäten werden einige Tage zur Ausübung der Jagd in Windsor verweilen.

Die Kaiserin hat an den G r a f e n v o N P o s a - dowsky-Wehner, der anläßlich seines Ausscheidens aus dem Staatsdienste auch sein Amt als Vorsitzender des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose niedergelegt hat, folgendes Handschreiben gerichtet:

Nachdem Ihr amtlicher Nachfolger nunmehr die Leitung des Zentral-Komitees zur Bekämpfung der Tuber­kulose übernommen hat, an dessen Spitze Sie durch eine lange Reihe von Jahren gestanden haben, möchte ich als Protektorin nicht unterlassen, Ihnen die dankbare Aner­kennung zum Ausdruck zu bringen, die Ihrem Wirken auch an dieser Stelle gebührt. Wenn ber systematische Kampf gegen die Verheerungen dieser Volksseuche Erfolge zu zeitigen beginnt, so darf Ihr Name unter den ersten genannt werden, die daran beteiligt sind. Es ist mir be­kannt, wie Sie neben Ihren aufreibenden Berufsgeschäften Zeit und Ruhe fanden, die Sitzungen des Zentralkomitees zu leiten, wie Ihre große Erfahrung auf dem Gebiete des Gemeinwohls auch diesem Zweige allgemeiner Fürsorge zu statten kam und die vom Zentral-Komitee ausgehende Wirksamkeit erhöhte. In den Kreisen desselben ist daS Ihnen gewidmete dauernde Andenken mit dem Wunsche verbunden, Sie auch ferner an dem Werke beteiligt zu sehen, das Ihnen tiefempfundenen Dank schuldet.

Auguste Victoria I. R"

Den Vorsitz im Zentral-Komitee an Stelle des Grafen von Posadowsky-Wehner hat der Staatssekretär im Reichs­amt des Innern Minister von Bethmann-Hollweg über­nommen.

Staatssekretär Dernburg hat gestern vormittag 6 Uhr von Dar-es-Salaam die Heimreise an Bord des DampfersPrinzregent" angetreten.

Laudtagswahlen. In der Presse wurden eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen angeführt, die den Landtag nach seiner Einberufung beschäftigen sollten. Wie dieD. W." von gutunterrichteter Seite erfährt, werden aber mehrere der genannten Vorlagen dem Parlament nicht vorgelegt werden können. Hierzu gehört der Wohnungsgesetzentwurf, der im Ministerium des Innern bearbeitet wird. Er ist noch nicht so weit gediehen, daß seine Fertigstellung im Lauf der Session zu erwarten ist. Das gleiche gilt vom Feuerlöschgesetz, das gleichfalls noch der Beratung unterliegt, sowie vom Hebe- ammengesetz. Beim Zusammentritt des Landtages wird sicher tat. die von Mulay L afid befehligt wird, befindet

Montag den 14. Oktober

ber Quellenschutzgesetzentwurf zur Beratung vorliegen, und das Polizeikostengesetz wird während der Tagung bestimmt unterbreitet werden. Wann der Landtag einberufen wird, hängt von der Beschlußfassung über die Polenvorlage ab. Erfolgt diese noch im November, so liegt für den Landtag genug Arbeitsstoff vor, um seine Einberufung vor Weih­nachten zu rechtfertigen, denn im Januar rechnet man mit der Einbringung des Etats und der Beamtenbesoldung und später mit dem Lehrerbesoldungsgesetz. Auch das Fischerei­gesetz wäre noch zu erledigen, so daß für 1908 ein sehr be­deutendes Arbeitspensum vorliegt.

Die Deutsche Kolonialgesellschast wird vom 4. bis 7. Dezember im Anschluß an die Vorstandssitzung und Hauptversammlung unter der Leitung des Präsidenten Her­zogs Johann Albrecht zu Mecklenburg-Schwerin, Regenten von Braunschweig, ihr 25jähriges Jubiläum begehen. Die Wahl fiel auf Frankfurt, weil hier die Gesellschaft gegründet wurde. Die Verhandlungen werden am 5. und 6. Dezember im Zoologischen Garten stattfinden und die Jubiläumsfeier im Hippodrom.

Denkmalseuthüllung. Auf dem Kampfgelände des Sperlingsberges bei Kapellendorf wurde gestern ein Denk­mal zur Erinnerung an die bei dem letzten Ansturm der Preußen in der Schlacht bei Jena Gefallenen enthüllt. Zur Feier erschienen: als Vertreter des Kaisers der preußische Gesande in Weimar, v. Below-Rutzau, ferner eine Abordnung des thüringischen Infanterie-Regiments 94, zahlreiche Militär- und Kriegervereine sowie der Dichter Ernst von Wildenbruch, der das Weihegedicht verfaßt hatte.

Das Bcsirtden des Kaisers von Oesterreich. DasFremdenblatt" erfahrt aus Schönbrunn: Nachdem der Kaiser am SB6rmittag die beiden Generaladjutanten und den Kabinettsdirektor Dr. Schießl empfangen hatte, arbeitete er bis Mittag, nahm dann das Dejeuner und empfing am Nachmittag den Obersthofmeister, Fürst Montenuovo, zum Vortrag. Beim Diner zeigte der Kaiser keinen nennens­werten Appetit. Doch wird versichert, daß die Nahrungs­aufnahme vollkommend genügend sei; die Appetitlosigkeit wird

teils auf den Mangel an der gewohnten Bewegung zurück- < geführt, da der Kaiser seit zehn Tagen das Zimmer nicht verlassen hat. Die beiden behandelnden Aerzte fanden sich, wie alltäglich, um 61/» sihr zur Abendvisite ein. Die Unter­suchung ergab, baß das Fieber, welches im Laufe des Tages wieder um einige Zehntel Grade gestiegen war, im Rück­gänge begriffen sei, daß jedoch die katarrhalischen Erschei­nungen eine leichte Zunahme erfahren hätten, die aber nicht wesentlich sei und nicht als ungünstiges Symptom gedeutet werden können. Immerhin müsse bei dem langwierigen Charakter der Krankheit angenommen werden, daß die völlige Wiederherstellung des Kaisers einige Wochen beanspruchen wird, während welcher Zeit der Kaiser das Zimmer nicht wird verlassen können. Das Befinden des Kaisers läßt die Ausgabe von Bulletins vollkommen überflüssig erscheinen.

Der Ausgleich. Aus Wien wird berichtet: Die am Mittwoch im Ministerium des Aeußern begonnenen Be­sprechungen über die mit dem Ausgleich zusammenhängenden staatsrechtlichen Fragen haben heute einen * befriedigenden Abschluß gefunden.

Die hoVätrdische Regierung legte den Kammern einen Gesetzentwurf betr. die Aenderung der Verfassung vor. Nach demselben sollen die Beschränkungen des Wahlrechts fortfallen, um bas allgemeine Wahlrecht durchzuführen; auch soll den Frauen das aktive und passive Wahlrecht gewährt werden. Die Regierung schlägt nur einige Aenderungen des Vorprojekts der parlamentarischen Kommission in den Kapiteln über die General- und Provinzialstände und über die Gemeinderäte vor. Entgegen dem Vorprojekt soll der ersten Kammer das Amendementsrecht nicht verliehen werden.

Der Präsident der preußischen Genossen- schastskasse Dr. Heiligenstadt hat eine Studienreise nach Frankreich unternommen, um sich über das Genoffenschafts­wesen und namentlich über die dortigen Winzergenossenschaften zu informieren. Vor einigen Wochen hat sich bereits ein Beamter des Instituts zum gleichen Zweck nach Frankreich begeben. Mit finanziellen ober bankgeschäftlichen Projekten oder Transaktionen hat die Reise nichtszu tun.

Die Lage in Marokko.

Rabat, 18. Oktbr. (W. B.) Der französische Gesandte Regnault batte gestern nachmittag eine Unterredung mit Ben-Sliman über die strittigen Angelegenheiten und die Finanzlage des Maghsen, der nur für einige Tage Geld haben soll. Der Sultan beschlagnahmte heute das Eigen­tum Aslauis, eines Anhängers Mulay Hafids.

Casablanca, 13. Oktbr. Die Mahalla von Sel­

Feritsprechanschluß Nr. 605* 1907

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sich zur Zeit bei Kasba Mediums, etwa 30 Kilometer von Casablanca entfernt. Sie plünderten Eingeborenenstämme, die sich unterworfen haben, aus.

Casablanca, 13. Oktbr. Aus bester Quelle wird oeb sichert, daß das Gerücht, die Konsul« hätten an ihre Ge­sandtschaften eine gemeinsame Beschwerdeschrift Über Majar Santa Olalla gerichtet, unrichtig sei. Es be­stehen keinerlei Reibereien zwischen General Drude Md Santa Olalla, die sich in die gegenseitigen Befugnisse keinen Eingriff erlauben. Die Mißverständnisse, die sich bei der Erörterung der Kompelenzstage in den ihnen unter­stehenden Bezirken ergaben, seien beseitigt.

Paris, 18. Oktbr. (W. B.)Eclair" meldet aus Tanger: Im Laufe der Unterredung mit dem Gesandten Regnault sprach Sultan Abdul Asis sein lebhaftes Bedauern über die Vorgänge in Udschda auß und er­klärte, die Franzosen seien bei Ausführung ihrer Ver­geltungsmaßregeln vollkommen im Recht.

Paris, 13. Oktbr. (W. B.) Hiesige Blätter melden aus Tanger, daß die Konsuln der Mächte in Casa­blanca an das diplomatische KorpS in Tanger eine g 6 - meinschaftliche Beschwerde über den spanischen Major Santa Olalla sandten, weil dieser das Gebäude des Unionklubs besetzte.

--- iimjmmmmbm^mm^üM - "' Deutscher Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke.

8. u. II. Posen, 11. Oktbr.

(Huber. Nachdruck verboten.)

Die Verhandlungen des Verwaltungsausschusses des Ver­eins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke werden vom Geh. Oberregierungsrat Dr. non Strauß und Torney ge­leitet, der die zahlreich erschienenen Mitglieder herzlichst he- grüßte. Generalsekretär Gonser erstattete den Geschäftsbericht. Der Verein hat sich gut entwickelt; die Mitgliederzahl ist auf 25 000 gestiegen.

Geschäftsführer Fleig referierte sodann über die im v. I. gegründete internationale Vereinigung gegen den Mißbrauch geistiger Getränke. Ueber die

Bekämpfung der Animierkneipen sprach sodann Landtagsabg. Kommerzienrat Münsterberg. Er legte dem Kongreß folgende Resolution vor: Die Animier- kneipen mit ihren schweren Gefahren für Sittlichkeit und Ge- simdheit müssen auf das ernsteste bekämpft werden. Der Kampf kann nur erfolgreich sein, wenn er auf breiter Grund­lage geführt wird und zugleich eine Hebung des Kellnerinnen­berufes anstrebt. Dazu sind folgende Maßnahmen erforder­lich. T. Zum Schutze der ganzen Bevölkerung: 1. Der § 83 der Gewerbeordnung ist im Sinne der bisherigen Vorschläge des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Ge­tränke dahin zu ändern, daß der Nachweis des Bedürfnisses für Erteilung der Konzession für alle Schankstellen geistiger Getränke einheitlich vorgeschrieben und daß die Frage des Bedürfnisses selbst nach bestimmten Regeln geordnet werde. 2. Es ist dahin zu wirken, daß die Polizeiverwaltungen an allen Orten Bestimmungen über folgende Punkte durch­führen : a) Die Räume, in denen der Betrieb mit weiblicher Bedienung stattfindet, müssen von außen gut sichtbar und im Innern ganz übersehbar sein, die Fenster dürfen nicht verstellt, Vorhänge nicht herabgelassen werden. Keine Kellnerin darf am Fenster sitzen oder an der Tür stehen und Gäste anlocken, b) Es ist den Kellnerinnen verboten, Speisen und Getränke zu erbitten oder auch nur anzunehmen, ober zum Trinken aufzufordern. Sie sollen sich in der Nähe des Schanktisches aufhalten, und dürfen nur auf besonderen Anruf zur Bedienung an den Gast herantreten, ohne sich bei ihm aufzuhalten, c) Die Kellnerinnen müssen unauffällig ge­kleidet sein, d) Frühe Polizeistunden sind ein- und streng durchzuführen, e) Jede Kellnerin ist der Polizei innerhalb 24 Stunden anzumelden. Die Art der Anmeldung und ihre besondere Erfordernisse werden besonders geregelt.' k) Lokale mit weiblicher Bedienung dürfen keine Bezeichnung besonderer Art zur Anlockung des Publikums haben, noch durch farbige Laternen oder dergl. kenntlich gemacht werden, g) Für die möglichst strenge Beaufsichtigung solcher Lokale sind geschulte Beamte in genügender Zahl anzustellen. 3.) Die hartnäckige Nicht-Einhaltung dieser Bestimmungen ist Grund zur Entziehung der Konzession. II. Zum Schutzè der Kellnerinnen, a) Der § 41 der Gewerbeordnung ist bezüglich der weiblichen Gehilfen dahin abzuändern, daß Mädchen unter 21 Jahren nicht Kellnerinnen werden dürfen.' Als Kellnerinnen gelten alle diejenigen HilfSpersonen einer Schankwirtschaft, die zur Bedienung des Publikums be­stimmt sind oder diese Bedienung tatsächlich ausÜben. Die höhere Verwaltungsbehörde ist berechtigt, für einzelne Wirt-'