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MrteljähMch 1,80 Mk^ monatlich 60 Pfg.. für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Posiausschl-g« Die einzerne Nummer kostet 10 Pfg.

«otati-nSdruck und Verlag der Buchdruckerei deS vereid «X Waisenhauses in Hanau.

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AAtliihes Orgtk fit Ztadt- uni Fandkreis sann».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

ElnrückungsgebSyr t

Die sänfgespalteue Petitzelle oder deren Staum 2- Pfz« im ReNamrnteil die AD 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: O. Schrecker ia HÄPD

Nr. 238 F-rnspr-chattschltch Nr. 605» Freitag den 11. Oktober Bernsprechanschluß Nr. 605» 1907

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Hierzu

Amtliche Beilage Nr. 17",

Die heutige Nummer «saht anher h.NaterhaltragSblait _________13 Seiten.

Amtliches.

Eandkreis Fjanau.

Bekmtmgchiiiigcil des Köuiglicheii Laadraisamts.

Der Landkreis Hanau hat auf Grund des § 29 des Ges. betr. die Bekämvfrmg übertragbarer Krank­heiten vom 28. 8. 1905 (G.-S. S. 373)

den Drogist Karl Meyer zu Fechenheim und

den Schreinermeister Konrad Grebe zu Langenselbold als Desinfektoren ausbilden lassen und mit den nötigen Apparaten zur vorschriftsmäßigen Ausführung der Desinfektion (mit Formalin) versehen.

Die Ausbildung weiterer Desinfektoren mit dem Wohnsitz in Windecken und Großauheim ist in Aussicht genommen.

Bei der Desinfektion, welche von den Ortspolizeibehörden nach Maßgabe des § 8 des genannten Gesetzes anzuordnen ist, sind die genannten staatlich geprüften Desinfektoren zu verwenden, soweit dies nach dem Gutachten des Arztes er­forderlich ist; die sogenannte Schlußdesinfektion, welche nach der Genesung des Kranken, nach seiner Ueberführung in ein Krankenhaus oder nach seinem Tode erfolgt, ist in allen Fällen, in denen sie nach dem Gesetz erforderlich ist, den amtlich geprüften Desinfektoren zu übertragen.

Die Kosten der behördlich angeordneten Desinfektion sind als Polizeikosten aus Gemeindemitteln zu bestreiten, wenn der Zahlungspflichtige Haushaltungsvorstaud ohne Beein­trächtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts diese Kosten nicht zu tragen vermag.

Die Desinfektoren haben nach den mit ihnen abge­schlossenen Dienstverträgen folgende Vergütungen zu be­anspruchen :

a) für jede Stunde seiner Tätigkeit einschl. der Hin- und Herreise zur Arbeitsstätte 0,75 Mk.,

b) für jede notwendige Uebernachtuug 1.50 Mk.

Die Gemeinde hat außerdem für den Transport des in einer Kiste verpackten Apparates aus der Wohuung des Desinfektors, sowie für den Rücktransport zu sorgen. Die Desinfektionsmittel werden auf Kreiskosten beschafft.

Hanau den 5. Oktober 1907.

Der Königliche Landrat. v. Beckerath.

Stadtkreis Fjanau. Bekanntmachung.

Nachdem die am 20. August d. Js. erfolgte Wahl des Rechtsanwalts und Notars, Justizrats Karl Hecht zum Stadtverordneten von Hanau-Kesselstadt durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 16. September d. I. für ungültig erklärt worden ist, haben wir Termin zur Vor­nahme der erforderlichen Neuwahl der T. Wahlabteilung auf

Montag den 28» Oktober 1907, vormittags von 11-12 Uhr, im Gemeindehause zu Kestelftadt festgesetzt.

Zur I. Wahlabteilung gehören die in der Liste der Stimmberechtigten verzeichneten Wähler, welche an direkten Steuern (Staats- und Gemeindesteuern zusammengerechnet) i-n Hanau-Kesselstadt 536,40 Mk. und mehr entrichten.

Der zu wählende Stadtverordnete muß Hausbe­sitzer sein.

Wir laden hierdurch die Stimmberechtigten zur Teil­nahme an der Wahl ein.

Hanau den 9. Oktober 1907.

Der Magistrat.

_______________________ Hild. 20797 ;

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Niederrodenbach belegenen, im Grundbuche von Niederrodenbach Band III Art. 166 in Abt. I unter lfd. Nr. 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Ackermanns Karl Friedrich Ludwig

Haupt, Heinrichs Sohn, zu Niederrodenbach eingetragenen Grundstücke:

Krtbl. E 916, am Bachgraben, Wiese = 1 ar 88 qm, Reinertrag = 0,87 Mk.

Krtbl. E 917, daselbst, Wiese 4 ar 45 qm,

Reinertrag = 2,10 Mk. Krtbl. A 344, am Auegraben, Wiese 1 ar 05 qm,

Reinertrag 0,99 Mk. Krtbl. A 345, daselbst, Wiese = 26 qm,

Reinertrag = 0,18 Mk.

Krtbl. M 343, die Obergartel, Wiese 4 ar 14 qm, Reinertrag = 2,91 Mk.

Krtbl. F 263, an der krummen Bach, Wiese 2 ar 94 qm, Reinertrag = 1,05 Mk.

Krtbl. K 556a, hinter der Hochstadt, Acker 1 ar 40 qm, Reinertrag = 0,30 Mk.

Krtbl. A 181, hinter der Schmiedehecke, Wiese 4 ar 14 qm, Reinertrag 4,86 Mk.

Krtbl. A 387, mitten auf der Aue, Wiese 8 ar 19 qm, Reinertrag 9,63 Mk.

Krtbl. B 50, am Aueschlag, Wiese = 3 ar 44 qm,

Reinertrag = 3,24 Mk.

Krtbl. B 383, auf dem Hessenroth, Acker = 76 qm,

Reinertrag = 0,15 Mk.

Krtbl. B 384, daselbst, Acker = 6 ar 12 qm,

Reinertrag 1,29 Mk.

Krtbl. F 111, auf der Schweinsgrube, Wiese 6ar76gm, Reinertrag 7,95 Mk.

Krtbl F 263a, auf der krummen Bach, Wiese1 ar 99 qm, Reinertrag 0,69 Mk.

Krtbl. G 78, auf dem Bachgraben, Wiese 5 ar 57 qm, Reinertrag 1,98 Mk.

Krtbl. G 633, die Hainbornwiesen, Wiese 3 ar 66 qm, Reinertrag = 1,71 Mk.

Krtbl. J 106, an der Hanauer Pforte, Acker 8 ar 67 qm, Reinertrag 1,83 Mk.

Krtbl. J 306, vor dem Rieth, Wiese 2 ar 16 qm,

Reinertrag 1,02 Mk.

Krtbl. K 132, im Butschlich, Wiese 1 ar 78 qm, Reinertrag 0,84 Mk.

Krtbl. K 556, hinter der Hochstadt, Acker 1 ar 40 qm, Reinertrag 0,48 Mk.

Krtbl. K 1005, vorm Präul, Acker 5 ar 41 qm,

Reinertrag 1,92 Mk.

Krtbl. M 505, die Gartet, Garten 38 qm,

Reinertrag 0,12 Mk.

Krtbl. M 956, die Gartet, Garten 54 qm,

Reinertrag 0,27 Mk.

Krtbl. N 273, am Beinholz, Acker 17 ar 34 qm,

Reinertrag = 3,66 Mk.

Krtbl. C 421/192, am Reuterpfad, Acker 10 ar 72 qm, Reinertrag 2,28 Mk.

Krtbl. L 586/394, auf der hohen Hardt, Acker 6 ar 92 qm, Reinertrag 1,47 Mk.

Krtbl. J 518, am Hanauer Weg, Äcker 2 ar 88 qm, Reinertrag = 1,02 Mk..

Krtbl. M 904, am Bachgraben, Garten p~ 1 ar 08 qm, Reinertrag 0,51 Mk.

Krtbl. G 763, am Hainborn, Wiese 6 ar 28 qm,

Reinertrag 2,94 Mk.

Krtbl. G 478, vorm Hain, Acker 1 ar 50 qm,

Reinertrag = 0,54 Mk.

Krtbl. N 5, am schmalen Weg, Acker = 9 ar 62 qm,

Reinertrag = 2,04 Mk.

am 22. November 1907, nachmittags 3 tthr, durch das unterzeichnete Gericht in der Schaaf'l'chen Gast- wirtfchast zu Niederrodenbach versteigert werden.

Hanau den 4. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht Abt. 2. 20772

Politische Rundschau.

Der Kaiser, die Kaiserin und Prinzessin Viktoria Luise mit den Damen und Herren der Umgebung trafen gestern nachmittag halb 5 Uhr in Frauenberg ein und be­gaben sich zum bischöflichen Palais. Der Kaiser stattete später, geleitet vom Dompropst Dr. Dittrich dem Dom einen Besuch ab, während die Kaiserin und Prinzessin bei dem Bischof Dr. Thiel verweilten. Gegen 53/4 Uhr erfolgte die Rückkehr nach Cadinen.

Kaiser Wilhelm - Gedächtnisturm. Der Kaiser unternahm Mittwoch nachmittag von Cadinen aus einen Automobilausflug nach einem Platz bei Trunz, auf welchem durch Spenden von Patrioten ein Kaiser Wilhelm-Gedächtnis­

turm errichtet werden soll. An dieser Stelle ist Kaiser Wil­helm I. als Prinz im Jahre 1806 mit seiner Mutter, der Königin Luise, auf der Flucht nach dem Osten vorbei­gekommen. Der von Geheimrat Messel herrührende Ent­wurf für den Gedächtnisturm fand die Zustimmung des Kaisers.

Deutsch-Oftasrika. M o r o g o r o, 10. Okt. Nach der gestrigen ersten Fahrt eines Personenzuges auf der Zentral­bahn bis Morogoro, an der auch Staatssekretär Dernburg nebst Begleitern teilnahm, erinnerte der Staatssekretär bei dem anschließenden Festmahl in seinem Trinkspruch auf den deutschen Kaiser an das Wort des verstorbenen Herrn von SiemensDie Zentralbahn wird und muß gebaut werden". Der Staatssekretär fuhr fort:Sie ist gebaut worden trotz aller Schwierigkeiten. Ob sie über den jetzigen Endpunkt hinaus fortgesetzt wird, ist in erster Linie abhängig von der Entscheidung der gesetzgebenden Faktoren, der wir nicht vor­greifen können. Eines aber läßt sich ohne weiteres sagen, nämlich, daß ohne Bahnbauten die Erschließung einer Kolonie ebenso wenig möglich ist wie die Entnahme des Inhalts einer verkorkten Flasche oder die Hebung unterirdischer Schätze des Bodens ohne Senkung eines Schachtes." Deshalb sei der Einivand gegen die Kolonialbahnen, daß man sie nicht bauen könne ohne Vorhandensein eines festen Verkehrs, hin­fällig. Das Beispiel Muansas zeige, wie die Kolonialbahnen wirken: vorher ein toter Platz, habe es einen blühenden Handel, seitdem eine Bahn, wenn auch nicht eine deutsche, zum Viktoriasee führe. Die Kolonie solle nicht vergessen, welche Wohltat ihr das Mutterland durch den Bau der heut« befahrenen Bahn erwiesen habe. Während des Festabends gab es einen Zwischenfall, indem zwei Löwen in einen kaum 75 Meter entfernten Kraal eindrangen und dort 2 Schweine raubten.

Prozeß Petets. Das Amtsgericht München I ver» handelte gestern nachmittag über die Klage des Dr. Peters gegen den Major a. D. v. Donat wegen Beleidigungen, die der Angeklagte als Zeuge im Münchener Petersprozeß aus­gesprochen hatte. Peters war nicht persönlich erschienen. Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, wurde zu 50 Mk. Geldstrafe und Tragung der Kosten verurteilt. Er erklärte, Berufung einlegen zu wollen.

Das spanische Parlament wurde heute wieder er» öffnet. Der Minister des Innern brachte in Rücksicht auf die durch die Ueberschwemmungen verursachten Schäden eine Vorlage betreffend die Gewährung eines außerordentlichen Kredits ein.

Ans dem radikalen Kongreß in Nanep hielt der Vorsitzende Pelletan eine Ansprache, in der er ausführte, man dürfe keine Art zweideutiger Schwäche dulden, die dazu angetan sei, das patrotische Gefühl und die Liebe zur Armee abzuschwächen. (Lebhafter Beifall. Rufe: Nieder mit Hervä!) Pelletan fügte hinzu, man müsse sich aber ebenso gegen den falschen Militarismus und gegen den Mißbrauch des Begriffs Patriotismus" wenden.

Das peruanische Ministerium ist unter dem Vor­sitz von Washburn neu gebildet worden. Minister des Innern wurde der Abgeordnete Arenas. Die anderen Ministerstellen blieben unverändert.

Hochverratsprozeß Liebknecht.

Leipzig, 10. Oktober. Die Beweisaufnahme würd« heute früh fortgesetzt. Der Angeklagte äußert sich weiter über die Anklage und wendet sich eingehend gegen die In­sinuation, als ob er als Mittel Gewalt empfohlen habe. Die Sozialdemokratie wolle ihre Ziele nur auf sachlichem Wege erreichen. Der Präsident verweist darauf, daß der Angeklagte das Wahlrecht nur als eines der zu verwenden­den Mittel bezeichnet habe. Der Angeklagte erwidert, recht­lich in Betracht komme nur das Wahlrecht, politisch alles Mögliche. Dem Vorhalten des Vorsitzenden, daß der Ange- klagte dem Standpunkt Herves, der die Gewalt befürworte, sehr nahe komme, widerspricht der Angeklagte mit Ent­schiedenheit. Verteidiger Dr. Hezel beantragt Abänderung des Eröffnungsbeschlusses, da der Gang der Verhandlung ergebe, daß sich die Grundlage der Anklage allmählich ver­loren habe. Der Antrag wird abgelehnt. Es erfolgt nun­mehr die Vernehmung des Zeugen Bebel. Er erwähnt, daß der Angeklagte bereis im Jahre 1904 in Bremen Anträge gestellt habe, die antimilitaristische Agitation mehr als bis- her zu pflegen. Er, Zeuge, und der Parteivorstand, sowi« weite Kreise seiner Partei seien aber der Ansicht, daß eine solche einseitige Tätigkeit der Partei schaden könne. Sie habe hauptsächlich das wirtschaftliche Gebiet zu pflegen. In Jena habe er, Zeuge, gesagt, die Tätigkeit, die der Angeklagt« wünsche, sei insofern bedenklich, als dadurch juristisch unge. schulte Leute leicht Gefahr liefen, mit dem § 112 des Straf­gesetzbuches in Konflikt zu kommen.

Leipzig, 10. Oktober. Der Vorsitzende hält dem Zeugey Bebel seine Aeußerungen in Stuttgart und Essen über