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General-Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Veraativortt. Rüâur: T. Schrecket « H«au.
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Mittwoch den 29. Mai
^ernsprechanschlutz Nr. 605» 1901
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14 Serien.
Amtliches.
Eandhreis ksanru.
VekamitiNchiiNeil des Könizlichen Ludrstslimts.
Unter den Schweinen zu Niederrodenbach ist die Schweineseuche ausgebrochen.
Hanau den 28. Mai 1907.
Der Königliche Landrat.
V 3753 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Windecken belegenen, im Grundbuche von da Band XX Artikel 799 und Band XV Artikel 644 zur Zeit der Eintragung des Dersteigerungsvermerkes auf den Namen des Ackermanns Iohannes Wilhelm Muth, Johann Matthias Sohn, und dessen Ehefrau, Katharine geb. Brodt, zu Windecken eingetragenen Grundstücke:
1. Artikel 799 Wind ecken
a) Eigentum der Eheleute:
Krtbl. 6 Parz. 45 Hospitalstraßc Nr. 184*/4,
Geb.-St.-R. 206,
a) Wohnhaus 76 qm, 105 Mk. Reinertrag, Krtbl. 6 Parz. 43 b) Scheune mit Kuhstall A 1 ar 18 qm, c) Schweinestall B,
b) Eigentum des Ehemannes:
Krtbl. 23 Parz. 23 im Herzboden, Acker, 18 ar 66 qm, 3,88 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 13 Parz. 51 am Läusbügel, Acker, 31 ar 55 qm, 3,74 Tlr. Reinertrag,
2) Artikel 644 Wind ecken
Eigentum der Eheleute Muth zur ideellen Hälfte: Krtbl. 6 Parz. 46 hinter der Hospitalgasse, Hofraum, 76 gm, am 25. Juli 1907, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, versteigert werden.
Der Bersteigerungsvermerk. ist am 19. September 1906 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Gleicher Nachteil trifft den Inhaber einer Hypothek, die vor dem 1. Juli 1874 entstanden und nicht in eine Hypothek des preußischen Rechtes umgewandelt ist, sofern diese nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkte angemeldet wird.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verfteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Windecken den 25. Mai 1907.
Königliches Amtsgericht. 11481
Hus Fi an au Stadt und Eand.
Hanan, 29. Mai.
* Vom Manöver des 18. Armeekorps. Die diesjährigen Herbstmanöver finden zum größten Teil in Ober- hessen und den preußischen Kreisen Hanau, Schlüchtern, Gelnhausen bis nach der Gegend von Frankfurt und Offenbach statt, also in dem Gelände zwischen Gießen-Schotten- Lauterbach bis zum Kinzig- und Maintal und zur Main- Weser-Bahn. Während die 25. (hessische) Division mehr in der Wetterau zwischen Hungen, Nidda, Büdingen, Friedberg, Butzbach, Lich ihr Brigade- und Divisionsmanöver abhält, übt die 21. Division in der Gegend von Schotten, Gedern, Freiensteinau, Schlüchtern, Birstcin und Wächtersbach, also im südlichen Vogelsberg bis zur Kinzig. Diese Brigade- und Divisionsmanöver finden um die Zeit zwischen 4. bis
16. September statt und daran schließen sich die Korps- manöver in der Gegend Gelnhausen, Hanau, Windecken. Schon am 19. September gehen die diesjährigen Manöver voraussichtlich zu Ende und an den nächsten Tagen ist die Entlassung der Reserve. Bemerkt sei noch, daß in den diesjährigen Manövern wieder eine Neuerung zur Ausführung kommt und zwar ein kriegsmäßiges Schießen gemischter Waffen. An der Uebung beteiligen sich Artillerie, eine Maschinengewehrabteilung, Kavallerie und das Infanterie-Regiment Nr. 116 aus Gießen. Die Uebung wird in dem Gelände südlich Hungen zwischen Södel, Wölfersheim, Berstadt abgehalten. Die 49. Jnfanteriebrigade (115er, 116er 168er) übt vom 4. September ab bei Hungen, Langsdorf, Münzenberg und Rockenberg.
* Benennung von Sachverständigen. Nach den ministeriellen Ausführnngsbestimmungen zum Reichsgesetz vom 7. Januar 1907, betr. Abänderung der Gewerbeordnung, soll die Ortspolizeibehörde vor Erhebung der Klage auf Untersagung des gesamten Gewerbebetriebes eines Bauunternehmers oder Bauleiters Sachverständige anhören. Als solche benannte die Handelskammer dem Herrn Regierungspräsidenten die Herren Landesbauinspektor Baurat Wohlfahrt für Hanau und Kreisbauinspektor Heusch für Fulda.
* Benennung von Konkursverwaltern. An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Karl Willmann benannte die Handelskammer dem Königlichen Amtsgericht zu Hanau Herrn Friedrich Rauscher als geeignet für das Amt eines Konkursverwalters.
* Der Seilris; der Dörnigheim-Muhlheimer SW* wurde in der vorgestrigen Offenbacher Kreistagssitzung besprochen. Der erste Seilriß kam daher, weil eine Person in Abwesenheit des Fährmanns die Fähre gelöst hatte. Sie kollidierte dann mit einem Steinnachen und um den Nachen nicht zu gefährden, wurde das Seil gekappt. Der Schaden, wurde von der Person voll und ganz ersetzt. Der zweite Abriß ist auf die Schleifung des Seiles auf dem Flußbette zurückzuführen, durch die es eine beschädigte Stelle erhielt. Ob den Fährmann eine Schuld traf, war nicht zu ermitteln. Falsch sei der Artikel in der Zeitung gewesen. Denn ein Nachen habe zur Verfügung gestanden. Um die Schleifung des Seiles auf dem Grunde zu vermeiden, soll noch ein weiterer Bugnachen eingeschaltet werden. Doch wolle man über diese Frage erst die Antwort des Wasserbauamtes, die noch ausstehe, abwarten.
* Keffelftadt - Kriegerverern. Nächsten Samstag den 1. Juni, abends ^29 Uhr, wird im Gasthaus „zum Schwan" eine Generalversammlung abgehalten, da eine Satzungsänderung vorgenommen werden muß. Hierauf werden die neuaufgenommenen Mitglieder vom Vorsitzenden eingeführt und vorgestellt. Im Anschluß hieran wird Herr E. Müller einen Vortrag halten über das Thema: „Worauf können wir Deutsche mit Recht stolz sein." Zu dem Vortrag, der um ^ilO Uhr beginnt, sind ^reunbe des Vereins herzlich eingeladen. Auch wird es mit Freuden begrüßt werden, wenn wieder ein reicher Damenflor dem Abend seine Weihe verleiht. Hoffen wir, daß es dem Referenten gelingen möge, uns die in so reichem Maße vorhandenen Lichtseiten unseres lieben Vaterlandes, die von so manchen übersehen werden, klar zu zeigen, dann wird auch dieser Vortragsabend erreichen, daß wir berechtigten Stolz empfinden, dem edlen Germanentum anzugehören.
* Theater Schichts. Einzig in seiner Art ist das elektro-mechanische Theater Schichtl, das zur Zeit auf dem Meßplatz aufgestellt ist und schon seinem Aeußercn nach einen gewinnenden Eindruck macht. Obwohl die Leistungen im allgemeinen noch unbekannt sind, da das Theater 12 Jahre hindurch unserer Stadt ferngeblieben war, hatten doch die seitherigen Vorstellungen einen guten Besuch und angesichts des geradezu Staunenswerten, das geboten wird, dürfte sich die Besucherzahl bald erheblich steigern. Die künstlichen Miniatur- Menschen sind einfach reizend und von einer so naturgetreuen Beweglichkeit, daß man sich in das Märchenreich der Zwerge versetzt glaubt. Auch die sog. Metamorphosen oder Verwandlungs-Automaten sind höchst originell und neu und rufen durch ihre humoristische Beigabe wahre Lachsalven hervor. Von besonderem Effekt ist die vorgeführte Pantomime Dr. Faust, ebenso der in wunderbarer Farbenpracht exeku- tierte Jllusionstanz. Einen würdigen Abschluß machen tadellos vorgeführte Projektionsbilder, das Agioskop (Vorführung lebender Photographien) und die Stunde des Genusses einer außergewöhnlichen Darbietung verfloß leider nur allzu rasch. Wir wollen daher nicht versäumen, auf die wirklich gute Sehenswürdigkeit „Theater Schicht!", das nur die größeren Städte des Kontinents zu bereifen pflegt, empfehlend hinzu- weisen.
* The Royal Bio Co. (Kinemathograph a u f der Messe.) Die vorgeführten lebenden Photographien tragen unstreitig das Gepräge der Neuzeit und des guten Geschmacks. So ein Reichtum in Farben und Neuerungen, so eine absolute Ruhe der Bilder waren uns bls jetzt unbekannt. Man kann, auf einem bequemen Lehnstuhl sitzend, allen Weltereignissen beiwohnen,, die Täuschung ist dabei so vollkommen, daß wir bei den schwindelichen Bewegungen der Motorwagen, bei den gefährlichen Alpenfahrten und beim Drohnen der auf unsicheren Schienen gleitenden Lokomotiven tatsächlich schaudern. Von welch einer stillen Angst werden die Zuschauer gepackt, wenn sie der düsteren Geschichte des Bajazzo beiwohnen, die durch eint geeignete Melodie noch rührender wirkt. Welch eine sanft« Fantasie, welch eine Anmut in der Sage des Aschenbrödels. Wir ahnten aber bis jetzt noch nicht, daß der Kinematograph fähig ist, bis zum Herzen der Zuschauer zu bringen und dieselben ebenso gut zu rühren, als zu belustigen. Neben den interessanten Reisen entrollen sich Opern und Ferien vor unseren geblendeten Augen. Der Kinematograph auf der Messe verdient durchaus besucht und sogar fleißig besucht 31t werden, zumal jeden Tag eine ganz neue Programmserie zur Vorführung gelangt.
* Viehmarkt. Zum heutigen Viehmarkt waren auf- getrieben: 5 Ochsen, 232 Kühe und Rinder sowie 36 Kälber.
Gcrichtssaal.
Sitzung des Schöffengerichts vom 28. Mai.
Zwei verfeindete Nachbarinnen führten an zwei Tagen im April in der Altstadt ein saftiges Schimpfkonzert auf, dessen jedesmaliges Finale aus einer Rauferei bestand, natürlich unter dem reichlichen Zulauf und zum Gaudium der üblichen Gaffer. Hinzukommende Männer mußten die wütender: Amazonen trennen und ihnen die Hände, mit denen sie sich in die Haare gefahren waren, mit Gewalt lösen. Der aggressive Teil war hierbei jedesmal die Ehefrau M., welche zur Besänftigung ihres anscheinend leicht erregbaren Gemütes 2 Wochen Haft erhält. — Der Landwirt N. zu Niederissigheim hat einem Dritten gegenüber seinem Aerger gegen den Bürgermeister und den Gemeinderechner daselbst in äußerst derben und beleidigenden Schimpfwörtern Luft gemacht. Der Angeklagte bestreitet vor Gericht die Aussagen des Zeugen und die lange Verhandlung dreht sich hauptsächlich um bte angezweifelte Glaubwürdigkeit des letzteren, dach konnte ihm nicht das geringste Nachteilige nachgewiesen werden. N. erhält wegen seiner schwer kränkenden und beleidigenden Aeußerungen 4 Monate Gefängnis, wobei noch seine seitherige Unbescholtenheit mildernd in Betracht gezogen wurde. — Der Kaufmannslehrling K. soll sich einer Uebertretung der Fahrradordnung schuldig gemacht haben, wird aber freigesprochen, da ihm kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen ist. — Der Ladeninhaber Ludwig St. Hier erhielt wegen Vergehen gegen das Gewerbesteuergesetz ein Strafmandat in Höhe von 100 Mk., weil er ohne Konzession Schnaps ausschänkte. Da der Einspruch ohne jede Berechtigung erfolgt ist und der Angeklagte ihn auch noch recht ungeschickt vertritt, wird die Strafe auf 150 Mk. erhöht. — Der Hausbursche Otto V. wollte eine schadhafte Auswaschbrücke an einem Bleichplatz an der Kinzig ausbessern und riß sich das Material dazu an einem Garten- zaun des Oekonomen R. ab. Das bringt ihn: wegen Sachbeschädigung 3 Mk. Geldstrafe ein. — Der Metzgermeister H. hatte unter die Hirn- und Schinkenwurst einen ganz geringen Teil Kartoffelmehl gemischt, weil das wässerige Fleisch nicht binden wollte. Der Stärkemehlzusatz ist aber unter allen Umständen untersagt. Es wird auf 20 Mk. Geldstrafe erkannt. — Der Schuljunge S. hat eine Brieftaube gestohlen. Da es ein erster Versuch ist, kommt er mit einem Verweis davon. — Als der Schreiner Wilhelm H. von Mittelbuchen nachts mit dem Rad nach Hause fuhr, wurde er auf der Chaussee zwischen Mittelbuchen und Wachenbuchen. von dem Wilhelm N. und den: August H. von Bruchköbel ohne Grund angerempelt und geschlagen. Sie kamen aber an den Unrechten, denn der Wilhelm H. war auch nicht von Pappe und zahlte den Raufbolden schwer heim. Dem einen von ihnen — August H. — ist der Angriff bös bekommen, denn neben den Prügeln, die er bezog, hat er auch noch den Fußknöchel gebrochen. Die beiden Angeklagten erhalten je einen Monat Gefängnis, der Wilhelm H. soll in seiner Abwehr zu weit gegangen sein und ist deshalb auch mit angeklagt, wird aber freigesprochen, weil den lediglich baS' geschah, was ihnen gehörte. — Der Landwirt H. von Bruchköbel erhielt einen Strafbefehl von5Mk., weil er beim Ackern ein Stück vom Weg abgepflügt hat. Der Einspruch ist unbegründet, daher wird die Strafe auf 10 Mk. erhöht.