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IbtatbiArui imb Verlag der Buchdrucker« bei weeiM,
CK Wallenh-us«» in Hanau.
Generai-Allzeiger
Amtliches Organ für SiaM- und FMKreis Sansn.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Lonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die f las gespaltene PüttzeUe »der bereu Ran« Ä ^j^ « Äetlamciueü sie Aâle 36 %.
Berantvartl. Redakteur: T. Schrecker tu Herre«
M^. 75 FernsprechanschUrtz Nr. 605,
Samstag den 30. März
Ferusprechattschltts; Nr. 605. 1907
Jie heutigeNMmer umfaßt außer ß.IInterhMugZßlalt
16 Seiten.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Von der im Kursbureau des Reichs-Postamts neu bearbeiteten Post- und Eisenbahnkarle des Deutschen Reichs sind jetzt die Blätter XVIII und XIX erschienen.
Es umfaßt:
bas Blatt XVITI den südöstlichen Teil von Bayern, Ober-Oesterreich, Teile von Döhmen, Tirol, Nieder- Oesterreich und Steiermark, das Blatt XIX Teile von Mähren und Nieder- Oesterreich, sowie den größten Teil von Ungarn.
Die Blätter können im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 Mk. für das _ unausgemalte Exemplar und 2 Mk. 25 Pfg. für das Exemplar mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Verlage, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W 35, Potsdamerstr. 110), bezogen werden.
Berlin W 66 den 25. März 1907.
Der Staatssekretär des Reichs-Poftamts. v;:
I. A.: Groh.
Landkreis Ranau. Bckuuutmachiiugcn des Königlichen Lnndratsanits.
In Bischofsheim ist die Schweincseuche feftgestellt worden, Die Gehöftssperre ist angeordnet.
Hanau den 27. März 1907.
Der Königliche Landrat.
V 2221 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
In Langenselbold ist die Schweincseuche erloschen.
Die Gehöltsiperre ist aufgehoben.
Hanau den 28. März 1907.
Der Königliche Landrat.
. V 2201 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Mit der Erledigung meiner Verfügung vom 13. Januar 1902 — I.-Nr. M 31 — betreffend Aushändigung der Kriegsbeorderungen und Paßnotizen sind noch eine Anzahl der Herren Bürgermeister und Gutsvorstcher im Rückstände.
Ich bringe dieselbe mit einer tägigen Frist hierdurch in Erinnerung.
Hanau den 26. März 1907.
Der Königliche Landrat.
M 1443 I. V.: Siemon, Reg.-Asseffor.
An die Herren Bürgermeister.
Die für das Rechnungsjahr 1907 zu erhebenden Lehrer- Ruhegehaltskassenbeiträge können erst nach dem 1. April d. Js. mitgeteilt werden.
Die Kreiskassen sind daher angewiesen, nach dem 1. April 6. Js. zunächst noch die bisherigen Beiträge weiter zu erheben.
Ich ersuche, die Gemeinderechner hiernach mit Anweisung zu versehen.
Hanau den 23. März 1907.
Der Königliche Landrat.
\ 2091 I. V.: Siemon, Reg.-Asseffor.
Belanntmerchung.
Unter dem Rindviehbestande des Landwirts Pfad auf dem Saalhof in Bonames ist die Manl- und Klauenseuche amtlich feftgestellt worden.
Zur Verhütung der Weilerverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmaßregeln an:
I. Für den Gemeindebezirk Bonames (Sperrbezirk)
1. Ueber sämtliche Wiederkäuer und Schweine in der verseuchten Ortschaft Bonames wird die Stallsperre verhängt.
2. Die . Plätze vor den Stalltüren und den Gchöstsein- gängen, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind dreimal täglich (morgens, mittags und abends) durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.
4. Die Hunde sind festzulegen.
5. Das Betreten der verseuchten Stallungen ist verboten.
I Es ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.
6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist sogar das Betreten des verseuchten Gehöftes strengstens untersagt.
7. Die Abgabe roher Milch aus dem verseuchten Gehöfte ist verboten.
8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation Bonames ist verboten.
9. Die Einfuhr von Klauenvieh in das Sperrgebiet ist verboten.
10. Das Durchtreiben von Klauenvieh durch das Sperrgebiet ist verboten.
11. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.
II. Für die Gemeindebezirke Berkersheim, Preungesheim, Eckenheim, Ginnheim, Praunheim, Heddernheim, Eschersheim und Niederursel (Beobachtungsgebiet.)
1. Der Auftrieb von Klauenvieh auf dem Beobachtungsgebiet auf Märkte ist verboten.
2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach- tungsgebiet ist verboten.
3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten.
4. Die Ausfuhr von Klauenvieh ohne meine schriftliche Erlaubnis ist verboten. Die Erlaubnis wird nur für Schlachtvieh und nach amtstierärztlicher Untersuchung des Bestandes auf Grund eines amtslierärztlichen Zeugnisses über den Befund erteilt. Das Zeugnis hat nur 24 Stunden Geltung.
5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur nach Abkochung abgeben. Der Abkochung wird eine ^ftünbige Erhitzung auf 900 C. gleich gerechnet.
Frankfurt a. M. den 28. März 1907.
Der Polizei-Präsident.
J. V.: gez. Mahrenholz.
Tgb. II Nr. 3651.
Ich er'uche die Herren Bürgermeister die Landwirte imb sonstigen Viehbesitzer in ortsüblicher Weise auf vorstehende Bekanntmachung noch besonders hinzuweisen.
Hanau den 30. März 1907.
Der Königliche Landrat.
V 2265 v. Beckerath.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 23. bis 29. März 1907:
1 Hansbnrsche, 1 Knecht, 4 Tagelöhner.
Hanau den 30. Mär; 1907.
Städtische Arbeitsvermittelungsstette. 6920
Bekanntmachung.
Die Lieferung der für das Königliche Gymnasium erforderlichen Brennkohlen (550 Ztr. Anthracit Nuß II und 50 Ztr. gewöhnliche Nuß I) soll für das Rechnungsjahr 1907 unter Abschluß eines schriftlichen Vertrages an den Mindcstwrdernden vergeben werden. Angebote (einschließlich sämtlicher Transportkosten) erbitte ich mir versiegelt und mit Unterschrift ver'ehen unter Angabe der Bezugsquelle (Zeche) bis zum 15. April d. I. Die genaueren Bedingungen können an Werktagen zwischen 11 und 12 Uhr vormittags beim Schuldiener des Gymnasiums eingesehen weiden.
Hanau den 28. März 1907.
Der Königliche Gymnasialdirektor.
Dr. Braun. 6861
Kreèssparkasse zu Hauau.
Durch Beschluß des Kreisansschusses vom 27. März d. I. wurde der Zinsfuß für Spareinlagen auf 3s/ö °/o mit Wirkung vom 1. Mai d. I. ab erhöht.
Hanau am 30. März 1907.
Der Vorstand der Kreissparkasse.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Niederdorfelden belegenen,' im Grundbuche von Niederdorfelden Artikel 501 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Ehefrau des ‘
Taglohners Gdnard Reiling, Marie geb. Bauscher, zu Niederdorfelden eingetragenen Grundstücke:
Kribl. 3 Nr. 182, Kirchgasse, Haus Nr. 118,
Geb.-St.-N. HO,
a) Wohnhaus mit Hofraum,
b) Kuh- und Schweinestall,
2 ar 16 qm, 45 Mk. Nutzungswert,
Krtbl. 3 Nr. 181, daselbst Hausgarten 26 qm, Kribl. 3 Nr. 186, daselbst Hausgarten 2 ar 15 qm, am 12. April 1907, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Eerichtsstelle —* versteigert werden.
Windecken den 14. Januar 1907.
Königliches Amtsgericht. 6898
Grun-ftücksverpachtung.
Die domänenfiskalischen Grundstücke der Gemarkung von O st h e i m in der Gesamtfläche von zusammen 132,5356 ha sollen vom 1. Januar 1908 ab anderweit auf 12 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Termin hierzu wird auf Mittwoch den 3. und Donnerstag den 4, April d. Js., jedesmal von vormittags 9 Uhr ab, in den Saal der S ch ü tz'schen Gastwirtschaft in Ostheim anberaumt.
Hanau den 26. März 1907.
Reinhardt, Domänenrentmeister. 6855
Hus Ranau Stadt und Cand.
Hanau, 30. März.
* Redaktionell. $W Des hl. Osterfestes wegen erscheint die nächste Nummer unseres Blattes erst Dienstag den 2. April zu gewohnter Stunde.
* Kirchliches. In den beiden Altstädter Kirchen wer» den im Vormittagsgottesdienste des 1. Feiertags die Kirchenchöre mitwirken.
* Postdienstliches. A m 1. Feiertag findet einmalige Brief- und Paketbestellung, am 2. Feiertag einmalige Brief- und G e l d bestellung statt.
* Die Sonntagsruhe in den Apotheken. Von Ostern ab werden stets 4 Apotheken an Sonn- und Feiertagen schon um 2 Uhr geschlossen. Der Schluß erfolgt um eine Stunde früher, weil seit Einführung der Sonntagsruhe die Erfahrung gemacht wurde, daß die Apotheken nach 2 Uhr kaum noch in Anspruch genommen werden.
* Feiertagsruhe im Friseur- und Barviergewerbe. Wir machen darauf aufmerksam, daß am 2. Feiertage die Tätigkeit im Friseur- und Barbiergewerbe zu Hanau vollständig ruht.
* Der Lohn für den Reichstagsabgeordueten Müller-Fulda. Die „Leipziger Neuesten Nachr." schreiben: Der Zentrumsverein für den Reichstagswahlkreis Hanau-Gelnhausen-Orb, in den der gesinnungstüchtige Zentrumsmann Mülle r-Fulda das Hauptfeld seiner wüstesten Agitation verlegt hatte und den er durch sein edles nationales Herz dann auch dem Genossen Hoch in die Hände spielte, fühlt sich dadurch so hoch geehrt, daß er auf eine außerorüentliche Ehrung dieses tapferen Streiters im Herrn sann. Von der Errichtung eines Denkmals sah man zwar ab, sintemalen der Don dem nationalliberalcu Vorsitzenden Dr. Heraeus moralisch weidlich durchgeklopfte Müller-Fulda keine Neigung hatte, sich auch noch in Stein aushauen zu lassen; dafür aber ernannte man ihn zum „Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit" des trefflichen Zentrumswahloereins und sprach ihm das Bedauern aus, daß er die gegnerischen Angriffe habe über sein schuldloses Haupt ergehen lassen müssen Man faßt sich wahrhaftig an den Kopf, wenn man diese unglaubliche Nachricht liest. Einen Mann, der sich so skandalös und jeder Beschreibung spottend betrug, einen Mann, der sich von Dr. Heraeus die ehrenrührigsten Beleidigungen in offenen Briefen ins Gesicht schleudern ließ, ohne diesen bisher darauf zu verklagen, einen Mann, dessen hetzerische Umtriebe selbst seiner eigenen, der hessischen Zentrumsparlei so kompromittierend erschienen, daß sie ihn offiziell von ihren Rockschößen ab- schnttelte und ihn in einer Landesausschußsitzung lauf „Mainzer Journal", dem dortigen Bischofsblatt, geradezu als Lügner brandmarkte — einen solchen Mann fühlt sich der Hanauer Zentrumswahlverein gedrungen, noch besonders zu ehren für seine nationalen Heldentaten! DaS heißt doch die politische Schamlosigkeit und Unmoral auf die Spitze getrieben.