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«tafit^nti und Drrtaz der Duchdruckecei de» »er«L. CT, WaijenhcmteS in Hssiu.

General-Anzeiger

Ainlliitzts Grgs« für Stüt- nnÄ AMms Ssss».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage. mit belletristischer Beilage.

Die sLnfgesflâne Perüzeüe oder deren taa W Wz, in Äektamenttü die Zeile Ä Pfg.

Gercnrtsvrtl. Redakteur : T. Schee Ser « Haars,

Nr. 69 F«»»sprecha«schl»b Nr. 605.

Freitag teil 22. März

Kernkprechanlchlutz Nr. 605. 1907

Jie bMeNumma «rät Mr i.üntnMngMlt

14 Seiten.

AmLttzches.

Eandkreis Ranau. BckiliitmachiWtii ScS KöchUen LmSratslimts.

In Mittelbuchen ist die Schweineseuche erloschen.

Die Gehöftssperre ist aufgehoben.

Hanau den 20. März 1907.

Der Königliche Landrat.

V 1981 I. A.: Conrad, Kreissekretär. ----- I Stadtkreis Ran au.

Bekanntmachung.

Die in der Sandelmähle lagernden alten Mate- etalien (Gußeisen, Eisen, Wagenachsen, Radreisen usw.) . werden daselbst am

Montag den 25. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert. Hanau den 22. März 1907.

StadthanpLkasie. 6285

Hus Hanau Stadt und Eand.

Hanau 22. März.

Amtliche Ntziiilg Ser AaStvclorSUtcil-VcrsillWliiW

vom 21. März 1907.

Anwesend waren die Herren: Vorst.-Stcllvertr. Schroeter, Baader, Bernges, Kom.-Rat Brüning, Craß, Förster, Dr. Heraeus, Hock, Hoch, Holm, Honsen, Kremer, Koburger, Jost jr., Müller, Ohl, Peleler, Rodde, Salomon, Steinheuer, Stübing, Spatz, Justizrat Uth, Dr. Wagner, Dr. Wenke und Wohlfarth. Vom Magistrat: Obei bürgermeister Dr. Gebefchus.

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Stadtverord- netenvorsteher-Stellvertreter W. Schroeter mit, daß der Vorsteher Kommerzienrat Canthal für das bewiesene Ver­trauen seinen Dank abstatte und hoffe, nach Rückkehr von einer Erholungsreise die Geschäfte wieder aufnehmen zu können. Weiter habe Stadtverordneter Reg.-Rat Dr. Wenke mitgetkilt, daß er infolge einer Berufung nach Berlin sein Stadlverordnetenmandat niederlege. Der Scheidende habe, ausgestaltet mit großer und reicher Sachkenntnis, die Arbeiten des Kollegiums mit großer Tatkraft unterstützt, was dankbar anzuerkennen sei.

Stadtv. Craß erbittet das Wort zu einer Anfrage an den Magistrat über die Verhältnisse auf dem Paradeplatz. Jeder Radfahrer, der den Paradeplatz benutze, werde zur Anzeige gebracht, die Militärpersonen dagegen benutzen den Platz in gleicher Weise. Kürzlich sei sogar eine Militär­person mit einem Break über den Platz gejagt, sodaß die Passanten hätten zur Seite springen müssen. Durch seine Anfrage beabsichtige er das Interesse der Stadt für die Sache zu erwecken. Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch u s entgegnet, daß der Paradeplatz ausschließliches Eigentum der Militär- veiwaltung sei und wir (die Einwohner) nur das Recht hätten, den Paradeplatz zu passieren unter Vermeidung der Störung militärischer Uebungen. Auch die Unterhaltung des Platzes falle der Militärverwaltung allein zur Last. Da nun der Platz, wie gesagt, Eigentum der Militärverwaltung sei, könne diese auch den Platz benutzen wie es ihr beliebe.

Zur Geschäftsordnung erbittet Stadtv. Holm das Wort. Er wünscht, daß die Vorlage über die Gehaltsordnung der Beamten 1.5. Gehaltsklasse bald an das Plenum ge­langen möge.

HaushaltsplanAußerordentlich" 1907.

Die einzelnen Titel werden von den Referenten Stadtv. Spatz und Stadtv. U t h vorgetragen. Die PositionBei­trag zu den Kosten der Pflasterung der Hainstraße mit Kleinpflaster, 10 000 Mk." erbringt eine ziemlich ausgedehnte Debatte, da die Stadtv. Dr. Wagner und H o ch dafür eintreten, daß dieser Betrag in den ordentlichen Etat ein- zustellen sei. Der dahingehende Antrag wird abgelehnt. Weiterhin wurde auch die noch in diesem Sommer vorzu­nehmende Einrichtung elektrischer Beleuchtung der Bühne im Stadttheater (Kostenbetrag 13 50Ö Mk.) genehmigt. Der EtatAußerordentlich" wurde schließlich in der vorgesehenen Summe festgestellt und genehmigt. Stadtv. Craß hatte

noch die Anfrage gestellt, ob es wahr sei, daß die Absicht bestehe, die Abfuhr des zusammengezogenen Siraßmschlammes u. s. w. den kleineren Fuhrwerksbesitzern abzunehmen und insgesamt einem Großunternehmer zu übertragen. Ober­bürgermeister Dr. G e b e s ch u s entgegnete, ihm sei hiervon nichts bekannt.

Heran ziehung eines Sachverständigen zur Vergrößerung der Wassergewinnungs­Anlage n.

Der Magistrat begründet die Notwendigkeit neuer Wasser- gewinnungsanlagen wie folgt:

Unsere beiden Wasserwerke sind schon jetzt kaum in der Lage, den Waffe, bedarf der Siadt für alle Fälle sicherzu­stellen, wie sie denn auch in dem trockenen Sommer 1905 beinahe versagt hätten. Nun wird aber, abgesehen von der gewöhnlichen Bevölkerungszunahme, in nah.r Zukunft durch die Einleitung der Fäkalien in die Kanäle, sowie durch die Eingemeindung Kesfelstadts der Wasserverbrauch noch be­deutend erhöht werden. Allein die Eingemeindung Kessel- stadts wird nach dem Verhältnis der Bevölkerung einen Mehrbedarf von etwa ein Zwölftel des gegenwärtigen Ver­brauchs bedingen und der Anschluß der Aborte an die Kanäle wird unter Berücksichtigung, daß zur Zeit nur ein kleiner D'il der Abtritte Spülung besitzt, einen Tagesmehrbedarf von mindestens 15 1 auf den Kopf erfordern. Der höchste Tageskonsum, welcher' bis jetzt 6760 ebm betragen hat, wird dadurch auf etwa 8000 ebm steigen, eine Menge, welche die beiden Wasserwerke nicht liefern können. Eine Erweiterung des Werkes I ist aber überhaupt ausgeschlossen, während das Werk II allerdings durch Herstellung von zwei neuen Brunnen jeuse ts der Straße nach der Dunlop Fabrik von 4000 auf annähernd 6000 ebm gebracht werden könnte, womit aber auch dessen Ausdehnungsfähigkeit erschöpft wäre, denn weiter hinaus nach der Bebraer Bahnlinie (im sogen. Mississippi) ist das Wasser stark eisenhaltig, so daß feine Einführung in die Wasserleitung die Anlage von Enteisenungs­vorrichtungen erfordern würde. Zivar werden sich in der Umgebung Hanaus möglicherweise noch eittige hinreichend wasserhaltige Stellen finden, aber hierzu bedarf es noch genauer Feststellungen, sowohl ihres Wasserreichtums wie auch der geologischen Beschaffenheit der Umgebung.

Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß in der Umgegend geeignetes Wasser in größerem Maßstab nicht gewonnen werden kann. Dann wäre eine Quellwasserleitung aus dem Gebirge ins Auge zu fassen. Wenn hierfür auch die Anlage­kosten bedeutend höher wären, so würden andererseits doch auch die Betriebsausgaben gering sein. Da es sich nun, vorausgesetzt, daß genug Wasser zur Verfügung steht, hin­sichtlich des Kostenpunktes ziemlich gleich bleibt, ob man die Leitung für eine, etwas größere oder geringere Wassermenge anlegt, so wäre zu erwägen, ob man nicht die jetzigen Wasserwerke, um bereit hohe Betriebskosten zu sparen, zweck- mäßiger eingeben lassen könnte. Die Maschinen des Wasser- e werks I wie die Gebäude könnten dann für die Klär-Anlagen Verwendung finden, während der Wasserturm als Ausgleichs- behälter, sowie für Feuerlöschzwecke erhalten bleiben würde. Hierdurch wurden sich die Ausgaben für die Kläranlagen herabmindern. Auch wäre es nicht angebracht, jetzt für die Erweiterung des Wasserwerks II erhöhte Aufwendungen zu macken, welche, wenn sich später ei e Zuleitung aus dem Gebirge als notwendig erweisen würde, hätten gespart werden können.

Schließlich wäre auch die Prüfung der Frage nötig, ob sich bei den gegebenen Wasserverhältnissen nicht empföhle, für Trink- und sonstige Gebrauchszwecke je eine getrennte Leitung anzulegen.

Für die zu den angeregten Punkten erforderlichen Fest­stellungen ist ein gewiegter und mit derartigen Fragen ver­trauter Sachverständiger unumgänglich erforderlich, als welcher der Ingenieur Kull m a n n in Nürnberg, der be­reits bei Einrichtung des Wasserwerks II zu unserer vollen Zufriedenheit mitgewirkt hat, in Aussicht genommen ist.

Die Versammlung bewilligt dem Magistratsantrage ent­sprechend neben den Mitteln für einen Spezialsachvcrständigen die Mittel für Bohr- und Pumpversuche in der Gegend zwischen Hochstadt, Wachenbuchen und Bruchköbel und stellt diese der Baukommission zur Verfügung.

Ableitung u n d K l ä r n n g d e r A b iv ä s s e r der Stadt Hanau.

Der Magistrat hat beschlossen, für die Klärung und Ab­leitung der Hanauer Abwässer in den Main einen Kosten­betrag von 800 000 M. zur Verfügung zu stellen und diese Summe durch eine Anleihe auszubringe", wobei die Frage offen zu halten ist, ob das Geld durch gewöhnliches Dar­

lehen oder durch Ausgabe von Jnhaberpapieren zu beschaffen ist. Es soll ein möglichst niedriger Zinsfuß angestrebt und das Kapital mit 1 Proz. amortisiert werden. Im Fall der Beschaffung der Mittel durch Ausgabe von Jnhaberpapieren soll neben oder statt der Auslosung der Aufkauf der aus­gegebenen Papiere in Höhe des zu amortisierenden Betrages gestattet sein; zur Beschlußfassung über die während der Bauausführung zu entscheidenden, auf dieselbe Bezug haben­den Fragen sofern damit nicht über das Bauprogramm und den Kostenanschlag hinausgegangen wird, in welchem Falle die Beschlußfassung der Körperschaften stattzufinden hat soll eine gemischte Kommission bestellt werden, als welche die Stadtv.-Versammlung, die im übrigen der Vor­lage zustimmt, die Mitglieder des Bauausschusses bestimmt, Aenderung des Fluchtlinienplanes der

Hain st raße und kleinen Hain st raße.

Nach dem festgestellten Baufluchtlinieuplan der Hainstraße schneidet die Baufluchtlinie südlich der Einmündung der kleinen Hainstraße das Anwesen Hack an, um mit der jen­seits der Straßenkreuzung sich fortsetzenden Fluchtlinie eint gerade Linie zu bilden. An letzterer Stelle sind aber Vor­gärten vorgesehen, sodaß der Straßenzug selbst dennoch keine gerade Fortsetzung erhält. Läßt man dagegen die Bauflucht­linie mit der Grenze des Anwesens Hack zusammenfallen, so wird nicht nur die Notwendigkeit des Erwerbs eines Teils dieses Besitztums vermieden, sondern es wird auch erzielt, daß die Straßenfluchtlinie diesseits und jenseits der Straßen­kreuzung eine ungebrochene bleibt. Um an der gegenüber­liegenden Straßenkrcuzungseckc einen spitzen Winkel zu ver­meiden, wird dort zweckmäßig eine kleine, dem Verkehr sehr zu statten fommenbe Abschrägnug angebracht. Die Baukom­mission hat beide Abänderungen zur Annahme empfohlen. Die Versammlung beschließt demgemäß.

Entwurf eincsMietvertrages für städtische Wohnungen.

Nach dem bisher in Geltung befindlichen Muster des Mietvertrages über die städtischen Wohnungen haben sämtliche Ausbesserungen, so geringfügig sie auch sein mochten, der Stadt obgelegen. Deswegen mußte jeder angemelbetc, wenn auch noch so kleine Schaden von einem Baubeamten besichtigt und je nach dem Ausfall der Inaugenscheinnahme Ersatz an- georbnet werden. Nicht sowohl wegen der gar nicht ins Ge­wicht fallenden unbedeutenden Geldanfwendüngen, als viel­mehr wegen der Vergeudung der Zeit und Arbeitskraft eines städtischen Beamten ist dies sehr lästig empfunden worden, weswegen die Abstellung des Mangels durch eine Abände­rung der Mietverträge ins Auge gefaßt worden ist. Dabei ergab sich zugleich Gelegenheit, einige Lücken der alten Miet­verträge auszufüllen. An der Hand der vom Staate über seine Gebäude und der einer Anzahl hiesiger Privater über die ihrigen eingegangenen Mielverträge ist von der Baukom­mission nach eingehenden Verhandlungen der Entwurf aufge­stellt und vom Magistrat alsdann beschlossen worden, die Verwendung desselben bei Abschließung künftiger Mietverträge den städtischen Körperschaften zu empfehlen. Diese geben ihre Zustimmung.

Für die Bruch kobelerland st raße hat das Bauamt einen Fluchtlinienplan aufgestellt, der das Gelände vom Schnittpunkt des Feldweges, der hinter der Gummifabrik vorbeigeht, bis zu den Bruchwiesen in den ) Bebauungsplan einbezieht. Die Versammlung erklärt sich mit der geplanten Straßenführung dem Magistratsantrag entsprechend einverstanden.

V e r b i l l i g u n g der A r b e i t e r w o h n u n g e n.

Der Herr Oberbürgermeister macht Mitteilung darüber, daß bas Bauamt bezügl. des Baues der geplanten Arbeiter- wohnhäuser neue Projekte aufgestellt habe, wonach für nur geringe Mehrkosten 3-Zimmerwohnungen statt 2-Zimmer- wohnungen hergestellt werden können, und zwar hauptsäch­lich durch Hinausrückung der Wände und Verkleinerung der Wohnküche. Nach dem ersten Projekt, dem weniger guten, wird jede 3-Zimmerwohnung 125 Mk. mehr Baukosten er­fordern und demgemäß der Jahresmietzins sich um ca. 7 Mark erhöhen. Das zweite schon erheblich bessere Projekt erfordere pro Wohnung 235 Mk. mehr und bedinge also eine Steigerung des jährlichen Mietzinses um ca. 12 Mk. Das dritte und beste Projekt, das den Vorzug hat, daß sämtliche Räume vom Flur aus erreichbar sind und wo die Küche etwas größer ist, würde ungefähr 360 Mk. mehr Baukosten pro Wohnung und demzufolge einen um ca. 17.50 Mark höheren MietzinS notig machen. Eme 3-Zimmcr- wohnung würde man in diesem Fall also für 260 Mk. geben können. Er bittet, ihn zu ermächtigen, Wohnungen zu