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Lezs-r-reAr
atateü^rGtS 1,80 Mk., «onaGch 60 Psg., fix cus« »Artige Wonnenten mit de« betrefsrnden Poßaufs^sz, Die vazÄ« Nummer kostet 10 Psg.
Mjâwnuk und v-rlaz der DuchdruLerä de, ratbt. m Waijmhous«, tu tycMRU
General-Anzkiger
Amtlich» Grgt« für Sta-t- mH Fsvâktls f mm.
Erscheint tâgllch mit AusnaLme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
An^kiger
EruräSuugsgebLhe r
Die fLafges-aLurr Peiitzeile oder deren äaxm SS -Hz» im ÄcOaiuentfil die Zeile K Pfg.
SttanhwrtL RLaKrur: S. BchreSer tu Heo«,
Nr. 50 FernsprechanschluK Nr. 605.
Donnerstag den 28. Februar
^ernsprechanschlnf; Nr. 605» 1907
Amtliches.
MW MMttmittlWM,
Langstraße Nr. 41.
Kostenfreie Slrbeitsvermitelnng werktäglich vorm.
8^$—12l/e Uhr, nachm. 3—6 Uhr.
Städtisches Arbeitsamt,
Rathaus Ziminer Nr. 12. Kostenfreie Auskunft in Sachen der sozialen Gesetzgebung (Unfall-, Invaliden-, Kranken- usw. Gesetze.) Hanan am 13. Februar 1907.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 156
Handelsregister.
Firma: Fleischwarenfabrik Fritz Anthes, Aktiengesellschaft in Hanau.
Nach dem Beschlusse der Generalversammlung vom 8. Februar 1907 soll das Grundkapital von 220 000 Mark um 209 000 Mark also auf 11000 Mark herabgesetzt werden. .
Hanau den 26. Februar 1907.
Königliches Amtsgericht 5. 4381
Has fianau Stadt und Tand.
Hanau, 28. Februar.
BeamLen-Personalttachrichterl.
Ernannt: der Referendar Dr. Rocholl zum Ee- richtsassessor und der Rechtskandidat Schoenhals zum Referendar.
Ueberuommen: der Referendar Naumann aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Celle in den Oberlandesgerichts- bezirk Cassel.
Versetzt: der Gerichtsvollzieher Kieber in Biedenkopf an das Amtsgericht in Cassel, der Gerichtsvollzieher Gerhardt in Vöhl an das Amtsgericht in Biedenkopf und der Gerichtsvollzieher S a l z w ede I in Weyhers an das Amtsgericht in Fulda.
Verliehen: dem Lehrer und Küster Peters in Obernkirchen und dem Lehrer und Kantor G e b h a rd t ebenda der Adler der Inhaber des Königlichen .Hausordens von Hohenzollern, dem Wasserbauwart Kujas in Cassel das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Stiftshofmeister Decker in Obernkirchen, dem Werkmeister Ferdinand Hungerland und dem Vorarbeiter Karl West eruh agen in Cassel, dem Wehr- und Schleusenmeister Gabel in Hann. Münden und dem Regierungsboten Schwalm in Castel das Allgemeine Ehrenzeichen.
Inden Ruhestand versetzt: der Gerichtsvollzieher P i p p a r t in Cassel.
Entlassen: der Gerichtsassessor Stern infolge seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte und dem Landgerichte in Düffeldorf.
Gestorben: der Landesbauinspektor, Baurat Grey- m an n in Rotenburg a/F., der Referendar Klapp und der Gerichtsdiener Wilhelm in Gladenbach.
* FortbildungsschulpstichL für weibliche An- gefteltte. Einen dankenswerten Beschluß haben Magistrat und Stadtverordnete in Halberstadt auf die Vorstellung der dortigen Handelskammer gefaßt: Sie haben sich im Prinzip für Ausdehnung der Fortbildungsschulpflicht auf weibliche Handelsangestellte ausgesprochen. Die Monatsschrift der Handelskammer drückt dabei die Hoffnung aus, daß dem Beispiele Halberstadts bald andere Städte folgen mögen. Auch die Handelskammer für Potsdam tritt warm für die Einführung des Schulzwanges ein. Da auch die verschiedenen Vereinigungen weiblicher Handelsbestissenen, allen voran der Verband für weibliche Angestellte, unermüdlich für die Einführung der Fortbildungsschulpflicht wirken, so ist zu hoffen, daß man auch hier bald einsieht, daß dieselben Gründe, die für den Schulzwang der Lehrlinge sprechen, auch bei den Mädchen ihre Geltung behalten. Die Zahl der gegenwärtig im Handelsgewerbe beschäftigten weiblichen Hilfskräfte beläuft sich auf etwa 120 000.
* Betreffs der Ferienorvnimg für die höheren Lehranstalten des Bezirks Cassel wurde folgendes festgesetzt: Osterferien 1907: vom 24. März bis 9. April; Pfingsten : 17. Mai bis 24. Mai; Sommerferien: vom 5. Juli bis 6. August; Herbstferitn: 28. September bis 15. Oktober;
Weihnachten: 23. Dezember bis 7. Januar 1908; endlich Osterferien vom 11. April bis 28. April 1908.
* Gefchichtsverein. Arn nächsten Montag den 4. März hält in der Monatsversammlung des Hanauer Geschichtsvereins — im roten Sälchen des Bürgervereins — Herr Pfarrer Henß aus Windecken einen Vortrag über „Ostheims Vergangenheit; Ereignisse und Kulturgeschichtliches aus einem althanauischen Orte bis zum Ende des 16. Jahrhunderts". Die Geschichte Ostheims ist recht interessant. Der Ort gehörte noch im 11. Jahrhundert zum Eigenbesitz der salischen Kaiser und ist vermutlich aus einem Hofgüt entstanden, das zu der Reichsburg gehörte, die an Stelle des späteren Klosters Naumburg bei Windecken stand. Im Jahre 1016 wurde Ostheim von Kaiser Heinrich II. dem Stift Bamberg geschenkt und von letzterem im Jahre 1262 an Reinhard I. von Hanau zu Lehen gegeben. Der Ort Tegeluheim, später Windecken genannt, war bis ins späte Mittelalter Filiale von Ostheim. Die Darlegung dieser und anderer geschichtlicher und kulturgeschichtlicher Verhältnisse ist sehr interessant und wirb, da Herr Pfarrer Henß das Material des Marburger Staatsarchivs seinem Vortrage zu Grunde gelegt hat, auch urkundlich belegt. Gäste sind zu dem Vortrag willkommen.
* Personalien. Wir erhalten fofgeiibe Zuschrift: Die Notiz der „Hanauer Zig." und des „Hanauer Anzeigers" über die Versetzung des Herrn Dechanten Schlitt ist unrichtig ; ebenso ist die Nachricht der „Hanauer Zeitung" über die Versetzung des Herrn Kaplan Trageser s a l s ch. Es ist unwahr, daß, wie die „Hanauer Ztg." behauptet, Herr- Dechant Schlitt schon vor 2 Jahren den Wunsch gehegt habe, von Hanau versetzt zu werden; auch hat er sich jetzt nicht nach Mardorf gemeldet. Die Wahrheit ist die: Herr Dechant Schlitt hat unserem Vernehmen nach vor den Wahlen der Bischof l. Behörde gegenüber den Wunsch geäußert, ihm die freigewordene Pfarrei seiner engeren Heimat, die Pfarrei Mardorf zu übertragen, hat aber bis jetzt noch keine endgültige Entscheidung erhalten. Die Mitteilung der „Han. Ztg." von einer Versetzung des Herrn Kaplan Trageser ist total erfunden. Wenigstens weiß weder er selbst, noch auch wohl die Bischofs. Behörde bis jetzt eine Spur davon.
* Kinderfest. Eine eigenartige Veranstaltung, ein Kinderfest für unsere lieben Kleinen, ist von den Knaben- und Mädchenabteilungen der Turngemeinde für Sonntag den 10. März in der „Turnhalle" geplant. Während die Knaben durch Pferdspringen und Pyramiden ihre Turnfähigkeit beweisen, werden die Mädchen ein Elsenspiel mit Tanzeinlagen, einen Stabreigen und verschiedene Spiellieder zur Darstellung bringen. Das Erträgnis der Veranstaltung soll die Miete eines Spielplatzes ermöglichen, der zur erfolgreichen Pflege der Turnspiele dringend erforderlich ist.
* Familieuabend im evgl. Bereittshaus. Zur Feier des Paul Gerhardt-Jubiläum? findet ant nächsten Sonntag ein Familienabend mit Violsiworträgen, Chocgesängen und Deklamationen unter Mitwirkung des Fräulein M. Strobel aus Frankfurt statt. Herr Pfarrer Goebels wird die Ansprache halten. Jedermann ist hierzu freundlichst cingeladen.
* Staditheater. Der Vorverkauf für das Gastspiel der königl. bager. Hpfschausprelerin I o s ep h itt e R o t't m a n n findet am nächsten Samstag nachmittag von 4—5 Uhr statt. Bestellungen auf Billets werden [djou morgen an der Theaterkasse entgegengenommen.
* Benefiz Gehrmann. Das morgen anläßlich des Ehrenabends und zur Feier dès 10jährigen Jubiläums seines hiesigen Wirkens für Herrn Gehrmann in Szene gehende Volksstück mit Gesang „Die beiden R e ich e n m ü l l e r" gehört zu den besten und gerngesehensten Stücken dieses Genres. Seit längerer Zeit hier nicht mehr gegeben, wird es mit seiner hübschen Handlung und den humorvollen Verwechslungsszenen, die stets wahre Heiterkeitsstürme hervor- riefen, sicherlich auch morgen den stärksten Beisall finden. In der Rolle des Steinklopfers August Knoche ist unserm „Papa Gehrmann" wieder Gelegenheit gegeben, eine seinem trefflichen Können ganz besonders zusagende Partie Zuspielen, die es ihm ermöglicht, alle Vorzüge seines humorvollen Gestaltungsvermögens in hervorragender Weise zu entfalten. In weiteren Rollen treten besonders hervor die Damen Sarno und Berge r, sowie die Herren O. H. Mülle r, K e m p f und Hauser. In kleineren Aufgaben ist fast das gesamte Personal beschäftigt. Aus besonderer Liebeuswürdig- keit für den Jubilar hat Herr Kunstgärtner Gunkel die Ausstattung des Wintergartens im 2., 3. und 4. Akt übernommen. Wir wünschen, daß der morgige Abend für unsern alten „Papa Gehrmann" ein recht ehrenvoller werden möge.
* Gesangswettstreit Niederrodenbach. Nachdem die Abhaltung des Gesangswettstreiles durch zahlreiche Anmeldungen größerer «nb kleinere" Vereins gesichert ist, sind
die Vorbereitungen im vollen Gange. Alle Kreise der Einwohnerschaft wetteifern, dem Feste ein würdiges Gepräge zu verleihen und eine große Anzahl wertvoller Geschenke und Ehrenpreise sind dem festgebenden Vereine bereits zugesagt. Die teilnehmenden Vereine dürfte es interessieren, daß außer den Preisen und Ehrenpreisen der einzelnen Klassen noch ein besonderer wertvoller Ehrenpreis für die beste Gesamtleistung gestiftet ist. — Der Delegiertentag findet am 10. März, nachmittags 1 Uhr, im Saale zur „goldneu Krone" hier- selbst statt.
* Gewerbegericht. (Sitzung vom 27. Februar.) Wi« sehr sich eine zu nachsichtige Erziehung rächt, zeigte sich heute vor bem Gewerbegericht in der Klagesache des Silberwarenfabrikanten H. gegen den Arbeiter B. auf Zahlung von 200 Mark Entschädigung für Nichteinhaltung der Lehrzeit durch den Sohn Heinrich B., der nach zweijähriger Lehrzeit gegen den Willen seiner Eltern wegblieb und seine eigenen Weg« geht. Der Junge sagt einfach, ich habe keine Lust mehr dazu, und damit müssen sich die Eltern bescheiden. Der Vater begreift vollkommen, daß die Firma in den ersten Lehrjahren Geld darauslegen muß, ist auch zur Entschädigung bereit, so weit sein geringes Einkommen eine solche zuläßt, aber einen Druck auf seinen Sohn auszuüben, ist er nicht imstande. Man einigte sich schließlich auf 50 Mk. Entschädigung, zahlbar in Monatsraten von 2 Mk. — Im Vergleichswege wurden dem Schneider K. vor dem Gewerbe- gericht Dom Meister, der ihn ohne Kündigung entlassen hatte, 12 Mk. Entschädigung zugebilligt und weitere Beschäftigung für die restlichen ö Tatze versprochen. Als der Geselle am nächsten Tage aber einige Minuten zu spät körn, wurde er zur Arbeit nicht zugelassen. Nunmehr klagt dieser auf den Restlohn für die 5 Tage im Betrage von 17.50 Mk., welche ihm durch das Gewerbegericht auch zugesprocheu werben, da eine Entlassung der geringen Verspätung halber ungerechtfertigt sei. Außerdem war der Geselle nicht eher zur Arbeit verpflichtet, als er nicht die 12 Mk. Entschädigung erhalten hatte, die ihm erst am Tage darauf per Post zugesandt wurden. — Der Bijoutier Ferd. Sch. wurde bei der Firm« Theod. V. auf 14 Tage Probezeit eingestellt. Nach Ablauf dieser Frist wurde nach Meinung des Sch. eine erneute Probezeit vereinbart. Er verließ die Arbeit nach weiteren 4 Tagen, erhielt aber den Lohn dafür nicht. Er verlangt 21 Mk., der Chef dagegen 51 Mk. abzüglich dieser 21 Mk. wegen unberechtigten Verlassens der Arbeit, da nach seiner Behauptung keine erneute Probezeit ausgemacht war. Es scheint aber etwas unzweideutiges weder nach der einen noch nach der anderen Seite ausgemacht worden zu sein. Im Ver- gleichswege zahlt der Chef 10.50 Mk. und zieht seine Widerklage zurück. — Der Fahrbursche Richard W. wurde vom Fuhrwerksunternehmer D. am Sonntag bei der Lohnzahlung ohne Kündigung entlassen, weil er am Freitag vorher sinnlos betrunken war und in biejem Zustande aus der Tour verschiedene Ungehörigkeiten mit den Pferden beging. Er war aber, nachdem er die Entlassung nicht sofort vorn ahm, nicht mehr dazu berechtigt und zahlt im Vergleichsmege 15 Mk. an den Kläger. — Der Dachdecker E. wurde von seinem Meister Sch. am 12. Jan.aufgefordert.sich nach anderer Arbeit umzusehen. 9(m 21. Januar wurde des Frostes wegen die Arbeit auf einige Tage ausgesetzt. E. kam aber erst am 11. Februar wieder. Er war während der Zeit krank gewesen, hatte davon jedoch nichts gemeldet, sodaß der Meister annahm, er habe andere Arbeit gefunden. Er wurde nicht mehr ange' nommen. E. verlangt 43.20 Mk. Lohn für 14 Tage, da er die Kündigung in solcher Form nicht als Kündigung betrachte, wird aber kostenpflichtig abgewiesen. — In der Silberwareufabrik W. u. Sch. wurde den Arbeitern, die ein Jahr im Geschäft waren, G Tage, denjenigen, die mindestens ein halbes Jahr dort waren, 3" Tage Urlaub gewährt bei Fortzahlung des Lohnes. Dagegen mußten sich die Arbeiter verpflichten, entgegen der früheren allgemeinen Gepflogenheit pünktlich die Arbeit zu beginnen. Als kürzlich bei der allgemeinen Lohnreoiswn diese Unpünktlichkeit allgemein beseitigt wurde, hielt die Firma auch ein besonderes Mequv* valent für pünktliches Erscheinen nicht mehr für erforderlich und stellte die Urlaubsgewährung ein. Ein jetzt ausgetretener Arbeiter, der im vorigen Sommer, da er damals erst ein halbes Jahr dort war, nur drei Tage Urlaub er^ hielt, verlangt jetzt die restlichen drei Tage nachgezahlt, da seine Beschäftigungszeit inzwischen die Frist eines Jahres erreichte. Das Gewerbsgericht beschließt Zeugenvernehmung darüber, ob den Arbeitern bei der Einführung des neuen LohntarifeS ordnungsmäßig bekannt gegeben wurde, daß ein Urlaub nunmehr nicht mehr gewährt Hirde.
Abgestü^zi. In der Nähe der Oberrealschule stürzte gestern mittag ein Wagen mit beiden Pferden in den Stadtgraben. Es bedurfte großer Anstrengung, Pferde und Wagen wiebev herauf zu befördern.
* Schlägerei. In der Herberge zur Heiurat entstand gestern abend zwischen den fremden Personen eine klein« Schlägerei, der aber bald Einhalt getan werden konnte.
* Viehseuchen. Im Regierungsbezirk sind zur Zeit folgende Ortschaften verseucht: Tollwut: Kreis FMa;