ErAèS Blskt»
VezagSprei-r
Btetdii^tH^ 1,80 M^ monatlich 60 Pfg.. für aui» «•ästige Abonnenten mit dem betreuenden Postaufichtag, Die eiazeiae Numm« kostet 10 $fr
zeiger
Motatioardruck und Verlag der Buchdrucker« bei werfe. «, waijenhau^e» in Hanau.
General-Anzeiger
Aulllichts Organ für Sladt- null FanNreis Haar«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Eiarückuagsgebsthe.
Vie ßtafyfpalteiie Paitzal« oder bereu Ran» 90 W^ im Retlamenteil die Zeile 35 Pfg.
verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hamm,
Mk. 37 Fernsprechanschlnh Nr. 605
Mittwoch den 13. Februar
Fernfprecharrfchluff Nr. 605. 1907
Amtliches.
LanÄKreis Ranau.
Bekmtmachmgkii des KSmßliEcn LuKatSamtS.
In Langendiebach ist die Schweineseuche festgestellt.
Die Gehö'ts'perre ist angeordnet.
Hanau den 11. Februar 1907.
Der Königliche Landrat.
Y 1063 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Um den Gefahren zu begegnen, welche bei dem Befahren von unbewachten Wegeüberflänften der Cifen- bahnen (insbesondere Nebeneisenbahnen und Kleinbahnen) in Schienenhöhe sowohl für die Fuhrwerke wie für die Eisenbahnzüge entstehen können, ist es namentlich erforderlich, daß die Führer der Fuhrwerke beim Passieren von Bahnübergängen die größte Aufmerksamkeit und Vorsicht beobachten. Die Wagenführer gefährden bei unachtsamem Passieren der Bahn nicht nur ihr eigenes Leben, sondern setzen sich auch einer erheblichen Bestrafung aus Grund des § 316 St.- G.-B. aus.
Indem ich nachstehend den § 2 der Polizeiverordnung vom 30. März 1887 (Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cassel vom Jahre 1887 S. 126) veröffentliche, mache ich den Führern von Fuhrwerken die strengste Beachtung dieser polizeilichen Bestimmung zur Pflicht. Wenn die letztere stets genaue Beachtung findet, namentlich beim Passieren von Bahnübergängen, werden sich die Gefahren und Unfälle vermindern, von denen in den Zeitungen so oft berichtet wird.
Die mir unterstellten Polizeiergane werden hiermit angewiesen, auf die Beobachtung der fraglichen Polizeivorschrift ganz besonders zu achten und jeden Uebertretungsfall zur Bestrafung zu bringen. Die erfolgten Bestrafungen sind durch die Ortspolizeibehörden zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Hanau den 1. Februar 1907.
Der Königliche Landrat.
j VNr. 822 v. Beckerath.
§ 2. Der Führer des Fuhrwerks muß sich in wachem und nüchternem Zustande erhalten und die Zugtiere, sowie deren nächste Umgebung während der Fahrt stets aufmerksam im Auge behalten. Er muß während der Fahrt entweder auf dem Fuhrwerk selbst — nicht auf der Deichsel, deren Arme oder auf einem an der Seite des Fuhrwerks angebrachten Sitze — seinen Platz nehmen, oder auf einem der Zugtiere reiten, oder unmittelbar neben dem Fuhrwerke oder den Zug- tieren hergehen. Sitzt der Führer auf dem Fuhrwerke oder reitet er, so muß er die Zügel unausgesetzt angezogen in der Hand halten. Geht er nebenher, so bars er nur Schritt fahren.
Bei Hundefuhrwerken muß der Führer stets nebenher gehen.
Der Führer darf sich von dem Fuhrwerk über fünf Schritte nur dann entfernen, wenn dasselbe nicht in Bewegung ist und er entweder eine andere geeignete Person zur Aufsicht bei dem Fuhrwerke zurückgelassen oder die Zugtiere auf einer Seite — bei Zwei- und Mehrspânnern aus der Deichselseite — abgestrângt hat.
Hus Ranau Stadt und Tand.
Hana«, 13. Februar.
Gerichtssaal.
Sitzung Ves Schöffengerichts vom 12, Februar.
Einem jungen Mann, der hier arbeitete und in der Herberge zur Heimat logierte, wurde dort ein Umhang gestohlen, der bald darauf bei einem sich in der Herberge aufhallenden Fremden, dem Taglöhner Karl Jtzel von Mittel- gründau, vorgefunden wurde. Dieser will ihn von einem anderen Fremden für 2 Mk. gekauft haben. Mangels bestimmten gegenteiligen Beweises wird auf Freisprechung erkannt. — Ein Hausierer, Markus Bellmann aus Harlem, verkaufte hiesigen Einwohnern eine ganz besondere Art von Augengläsern, nämlich solche, die neben den gewöhnlichen Eigenschaften einer Brille noch die Kraft besaßen, heilend und die Sehkraft fördernd auf das schwache Auge einzuwirken. Diese angebliche Heilkraft war natürlich Humbug. Der Schwindler, der gegenwärtig unauffindbar ist, besaß auch keinen Gewerbeschein und wird vorläufig nur wegen dieser Sache abgeurteilt. Er muß 96 M. Geldstrafe zahlen. Die Wunderbrillen werden eingezogen. — Der Taglöhner Ernst Biel hier zog für seinen Onkel, als dieser sich im Kranken
haus befand, das Monatsinvalidengeld im Betrage von 10.80 Mk. bei der Post ein und bereit 5.80 Mk. für sich, um seinen Kindern Schuhe zu kaufen. Es geschah dirs aber gegen den Willen des Onkels, qualifiziert sich also als Unter« schlagung. Unter Zubilligung mildernder Umstände wird auf 15 Mk. Geldstrafe erkannt. — Ein hiesiger Bäckermeister hat seinen Lehrling an einem Sonntage so spät zum Brötchen- tragen fortgeschickt, daß dieser um 8 Uhr, bis zu welcher Zeit im Bâckergewerbe Arbeiter nur beschäftigt werden dürfen, nicht zurück sein konnte. Sein Einspruch gegen' das Strafmandat von 5 Mk. wird verworfen. — Ein junges Mädchen spielte am 6. Dezember in der Waldstraße für die Kinder ihrer Verwandten den Nikolaus. Die ihr in diesem Aufzuge auf der Siraße begegnenden Kinder wurden natürlich durch den Anblick der unheimlichen Gestalt in Furcht und Schrecken versetzt. So kam auch der Knabe des Goldarbkiiers Karl Trageser zitternd und in sehr aufgeregtem Zustande nach Hause. Der Vater rannte in seinem Zorn über den Unfug, den sich die Maske seiner Meinung nach mit dem Kinde erlaubt hatte, auf die Straße, verfolgte die Nikolaus- gestalt in ein Haus, schlug mit Fäusten und mit einem Lederriemen, den die Maske als Gürtel benutzt hatte, auf sie ein und belegte sie mit allerlei derben Bezeichnungen. Unter Zubilligung mildernder Umstände erkennt das Gericht auf insgesamt 40 Mk. Geldstrafe. — Beim Milchhändler Heinrich Sch. von Niederrodenbach wurde eine Kanne mit stark entrahmter Milch vorgesunden. Die Milch soll von der Witwe Katharina Z. von Niederrodenbach stammen. Durch wen die Entrahmung vorgenommen wurde, ob von Sch. oder von Z, ist nicht mit Sicherheit festzustellen, weshalb bezüglich der Verfälschung keine Verurteilung erfolgen kann, doch muß der Sch. 20 Mk. Strafe zahlen wegen fahrlässigen Verkaufs verfälschter Milch. — Eine hiesige Drogerie verkauft Bor-, Zink- und Perusalbe als Kosmetika, sowie Lebertranemulsion als diätetisches Nährmittel. Es wurde ein Strafmandat erlassen, da diese Dinge sämtlich unter den Begriff Heilmittel fielen und als solche nicht durch die Drogerie verkauft werden bürsten. Das Gericht erkennt auf Freisprechung, da nicht festgestellt ist, daß sie als Heilmittel feilgeboten wurden und da sie keine Stoffe enthalten, die in der Apotheke nicht ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen.— In der Nacht vom 21. zum 22. Oktober gerieten in der Schwedischen Krone einige Gäste mit dem Schlosser Wilhelm Geist in Wortwechsel, der dann vor dem Lokal in Tätlichkeiten ausartete. Unter beständigem gegenseitigen Schimpfen zog sich die Kolonne nach dem Paradeplatz zu, wo die Parteien dann nochmal aufeinanderplatzten. Wer einen Stock hatte, nahm dielen, wer keinen halte, bediente sich der Faust. Am schlimmsten kam natürlich bei der großen Zahl bet Gegner der Geist weg. Vor dem Strafrichter zu verantworten haben sich der Kutscher Georg Schleicher, der Tag- löhner Adolf Merk, die Metzger Max Krager und Joseph Dosch, die Fahrburschen Philipp Dessoi und Joseph Zilk, sowie der Bäckergeselle Ludwig Meyer. Es erhalten Geldstrafen Schleicher und Meyer je 25 Mk., Merk 20, Dessoi 15, Krager, Dosch und Zilk je 10 Mk. — Der Handelsmann K. von Marköbel hat einen Sack Weizen mehr auf seinen Wagen geladen, als ihm zukam, angeblich aus Versehen. Als ihm beim Abholen der gemahlenen Frucht aus der Mühle der Irrtum zweifellos werden mußte, ließ er j dem Geschädigten aber auch nichts davon wissen. Es wird । auf 50 Mark Geldstrafe erkannt.
* Paffionsaottesdienfie. Nachdem wir nunmehr in die stillen Passionswochen eingetreten sind, nehmen heute die Passtonsgottesdienste in unseren evangelischen Gemeinden ihren Anfang. Dieselben werden auch in bieiern Jahre in liturgischer Form nach einer Anleitung abgehalten, die von Herrn Studiendirektor D. Klingender in Hofgeismar veröffentlicht ist. Während im vergangenen Jahre die biblischen Abschnitte dem Evangelium Matthäus entnommen waren, liegt in diesem Jahre die Passionsgeschichte nach Markus zugrunde. Die Passionsbüchlein, welche die Ordnung für die sechs Passionsgottesdienste enthalten, sind bei den Kirchendienern zum Preise von 10 Pfg. zu haben. — Heute abend findet der Gottesdienst in der Marie nkir che statt.
* Deutsche KolonLalgesMfchaft. Morgen abend 8^3 Uhr findet im Saale der Restauration „zur Sonne" eine gemütliche Zusammenkunft statt und werden die Mitglieder zu recht zahlreicher Beteiligung hiermit eingeladen.
* Verband Deutscher Handlunifsstehilfen Leipzig. Wir möchten nicht verfehlen nochmals auf den heute abend 9 Uhr in dem Sälchen der Restauration „zu den 3 | Schwanen", Kirchstraße, stattsindenden Vortrag hinzuweisen. =
Redner: Herr W. Beckmann, Köln. Thema: Interessen« gemeinschaft der Handlungsgehilfen und Prinzipale.
* Bahnban Hanm-Büdingen. Aus Büdingen wird uns geschrieben: Eine außerordentliche Gemeinderat-« sitzung beschäftigte sich mit dem Bahnbauprojekt Hanau» Büdingen. Auch Herr Kreisrat Boeckmann war anwesend. Herr Negierungsrat a. D. Rosenthal, Direktor der Aktien« gesellschaft für Bahnbau und -Betrieb Frankfurt a. M. erläuterte eingehend das Projekt. Wie vorgesehen, wird die Trace zwischen den beiden Ortsteilen Düdelsheim, recht- bei Seemenbaches zur Haltestelle Orleshausen - Calbach geführt, in der Nähe des sog. Orleshäuser Steges durchkreuzt bie Dahn den Wiesengrund nach der Ruhbank, von wo sie nebelt der Staatsbahn zum Stationsgebäude am Neuen Weg führt. Das Empfangsgebäude gegenüber dem Staatsbahnhof Büdingen zu legen, ist mit Schwierigkeiten verbunden, da eine Nntertunnelung der Staatsbahngeleise unausführbar, eine Neberbrückung unzweckmäßig erscheint. Dem Wunsche Büdingens, die Bahn so anzulegen, daß bei der Fortführung in das Seemental keine Schwierigkeiten entstehen, soll nach Möglichkeit entsprochen werden. Der Gemeinderat will keinesfalls das Projekt aufhalten und ist gegebenenfalls bereit, ver« hältnismäßig die gleichen Zuschüsse zu leisten, wie die ander« Kopfstation Hanau.
* Reifeprüfung. Gestern vormittag begann am hiesigen Gymnasium unter dem Vorsitze des Herrn Provinzialschulrats Dr. Kaiser die Reifeprüfung. Das Resultat war ein recht günstiges, indem sämtliche (17) Oberprimaner die Prüfung bestanden. Nachstehend geben wir die Namen der für reif erklärten Schüler der Oberprima mit dem Verzeichnis des gewählten Berufs: Burk (Rechtswissenschaft), Emge (Marineoffizier), Henrich (Medizin), Kitt- ff einer (Medizin), Koltermann (Philologie), Sorge (Rechtswissenschaft), Lotze (Naturwissenschaft), Mann- (Postfach), Plappert (Theologie), S ch a a ck (Rechtswissenschaft), Scherzberg (Rechtswissenschaft), Schraub (Offizier), S ch r o e d e r (Militärarzt), Schroeter (Literatur und Geschichte), Voltz (Philologie), Walther (Medizin), Zeh (Rechtswissenschaft). Vom Mündlichen wurden befreit : Burk, E m ge, Henrich, Goltermann, Lotze, Schroeder, Schroeter, Voltz.
* Der Obstbau-Verein für den Regierungsbezirk Cassel hält am Mittwoch den 20. Februar, nachmittags 31/» Uhr, im Saale des Evangelischen Vereinshauses zu Cassel eine Hauptversammlung ab. Die Tagesordnung ist folgende: 1. Geschäftliches, a) Bericht des Vorjahres, d) Rechnungsablage. o) Wahl der Revisoren, d) Vorlage und Genehmigung des neuen Etats, e) Mitteilung über Tag und Ort der nächsten Obstansstellung. 2. Vortrag des Herrn Garteninspektors Junge-Cassel über das Wachstrim der Obstbäume. 3. Referat des Herrn Karl Huber-Oberzwehren über die Bestrebungen zur Einführung einer zweckmäßigen Obstpackung. 4. Anträge und Wünsche ans der Versammlung. 5. Verschiedenes (Wahl des Ortes für die nächste Generalversammlung).
* Obsibauanstalt vor Landwirtschaftsschule für den Regierungsbezirk Caffel in Oberzwehren. Die Termine für die Abhaltung unserer nächsten L r h r - kurse zur Ausbildung von Baun: wär lern sind, unter Vorbehalt etwaiger Abänderung, wie folgt festgesetzt : 6 wöchentlicher Hauptkursus vom 11. März bil 27. April (mit Osterpause vom 28. März bis 3. April) 2 ivocf) entlieft er Sommernachkursus vom 8. bis 20. Juli, 2wöchentlicher Herbstnachkursus vom 21. Oktober bis 2 November. Die drei Kursabschnitte bilden einen zusammenhängenden Lehrgang. Im Interesse einer nachhaltigen Hebung des Obstbaues, welche ohne Anstellung geeignet ausgebildeter Baumwärler nicht möglich, erlauben wir uns, um eine wohlwollende Unterstützung unseres Bestrebens, insbesondere durch Hinweis auf die Abhaltung dieser Kurse und Bekanntgabe des Termines derselben in Ihrem Wirkungskreise zu bitten. In manchen Kreisen anderer Bezirke, bei welchen der Obstbau einzelner Gemeinden nicht ausgedehnt genug erschien zur Ausbildung eines eigenen Baumwärters, wurden mit bestem Erfolge von feiten des Kreises, durch Spezialkommissionen oder durch landwirtschaftliche Vereine nach und nach eine Anzahl von Baumwärtern ausgebildet, welche gegen entsprechende Vergülung den Gemeinden und Privaten zur Ausführung von Baumpflegearbeiten zur Verfügung gestellt wurden. Es dürfte dies Vorgehen auch bei uni vielfach Aussicht auf Erfolg bieten, da von feiten der Landwirte sowohl als auch Gemeinden die Nachfrage nach tüchtigen Baum- pflegern eine äußerst rege ist.
* Ferienkolonie. Diejenige» Kinder, welche im Monat Juni in die Kinderheilanstalt Orb zu einer 4«rchigefl