Hn tet ^etlaflenfcfoaftel» tonn Eonturs-Sache, W verstorbenen hiesige« Bürgers und gewesenen Hessenschen Rittmeisters, Friedrich Wilhelm von Bicnenthal, ist, auf ergangene und reprsdurin« Edictal-Ladung, denen Lreditorey, zur Liquidirung und Verfahren über das Eherrecht, co kam Deputatione. Terminu* auf Montag, den Zltèn dieses October-Monats Vormittags io Ufer, vorberaumt, vor welcher sie sich in unterzeicht^ter Canzley, an besag« iem X^ und Stunde , zur Vermeidung des in der Ladung angedroheten Prärlusions» Präjudizes, cinzufinden haben. Signatum Frankfurt am ryten October i8og.
Sck-öffen ; Appellakiouö , Gerichts - Canzley.
I. P. Bormeth, Gastwirth zum weißen Roß in Bornheim, giebt sich die Ehre einem Hochgeschätzten Publicum anzuzeiqen, daß er sich m den Stand gesetzt hat, diejenigen resp. Gäste, welche ihm geneigten Zuspruch schenken , mit guten Speisen und Getränken, es sey Wein, Aepselwein, Bier, Bramwein rc. jederzeit nach Wunlch bewirthen zu können, auch Samstag« und Sonntags sehr guter Eaffee Taffenweis bey ihm zu haben sey.
Guts • V e r P « ch t u n g.
Zu Folge de- von der 5^ochfürstlich- Hoch- und Deutschmeisterschen Hofkammer t« Mergentheim gefaßten Beschlusses sollen die in dem Ort Okarben, zwischen Frankfurt und Friedberg an der Landst^ße gelegenen Ritterhöfe mit den damit verbundenen sämmtlichen Gütern und der Wirthschaft-- und Brauereybefugniß, Freytag den Uten November laufenden Jahr-, des Morgen- io Uhr, in einens oder eriährigen Zeitpacht, von Petri Ca« tbeb. 18^9 anfangend, an einen.# oder nöthigen Falls auch ân 2 Bestander mittels öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden gegen hinlängliche Kaution bingelaffen werden. Die Gebäude des obern Ritterhofes bestehen: 1) in einem von Stein erbauten massiven für 2 Bcständer abgethrilten Hause mit hinlänglichen Speichern; 2) in 2 gewölbten- großen Kellern- 40 bis 50 Scückiaß enthalteird,; 3) in 4 großen Scheuern; 4) in den erforderlichen Pferde-, Rindvieh-, Schwein- und Schaafstallungen; 5) in einem in Stein aufgeführten tmb abgesonderten Schafer- und Brauhause. Hiezu gehören: a) gegen 483 Morgen im besten Stande echaltene Aecker, b) 525 Morgen Wiesen, c) gegen 'rrZ Morgen mit Obst- haumen bepflanzte Gärten, d) einer Schäferey für 300 Stück Hämmel. Der mit einer Mauer größtentheils umgebene untere Rittechofsplatz, aufwelchem eine noch brauchbare ge» päumigr Scheuer sich befindet, ist dermalen zu einem Gemys- und Obstgarten angelegt. Die allenfavsigen Pachtliebbaber werden demnach aufgefordert, sich an dem bezeichneten Tage und Stunde bey der unterzeichneten Stelle einzufinden, mit gerichtlichen Vermögens- Attesten sich auszuweisen, die näheren Pachtbedingniffe zu vernehmen, ihre Gebote zu Pro- 4ocoQ zu geben, und des Zuschlags halber, vorbehaltlich hoher Kameral- Ratification, ta# Weitere zu gewärtigen. Kommende Kloppenheim den 7ten Oktober igog. —
Hochfürstlich- Hoch- und DeutschmeisterischeS Kameralamt daselbst E e ß n « r.
Da die neunjährige Leihe mkt dem Herrn Capitain Schwan wegen eines Ackers nachß der Holz-Hecke auf Martini dieses ^ahrs zu Ende gehet, und dieser Acker, welcher neu» Morgen halt, nebst einem in der Nähe an der Chaussee gelegenen, zwey und einen halben Morgen haltenden ©tucf ungebauten Landes, wieder yermt igelst Versteigerung verpachtet werden soll; so können sich diejenige, welche dazu Lust tragen den zten November, als a« Tag de^Nersteigerung bey unterzoge»em Amt Morgens um eilfUhr einfinden und das Mei- rere vernehmen, Fcankfurt den isten October r8c>8>
Forst r Amt-