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I Frankfurter

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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstag- und ZrepragS ^WM^^ au-gegeben wird.)

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Bekanntmachung.

Nachdem ich von Sr. des durchlauchtigsten Herrn Fürsten Primas Hoheit die gnädigste Erlaubniß erhalten habe, in einem in meinem Garten dazu geeigneten Locale ein Piaisir- und Ritterschießen zu halten, so wollte solches einem geehrten Publicum und besonders den Freunden des Scheibenschießens hiermit bekannt machen. Am 5. d. M. wird gedachtes Schießen unter einem feyerlichen Aufzuge seinen Anfang neh.- men und vier Wochen dauern. Gute Weine und Speisen, und die Sorge für die besten Anstalten, werden mich des Zutrauens des PubircumS würdig machen.

Franz Krauß, Gastwirth zur Stadt Frankfurt in Bornheim.

Unterzeichnete Behörde hat mit großem Mißvergnügen in Erfahrung gebracht, daß seit einiger Zeit mehrere Personen, welche weder zu der medicinischen noch chirurgischen Behandlung körperlicher Gebrechen befugt sind, dennoch über die bestehende Gesetze sich hin» wegzusetzen gewagt, und den unerfahrnen, leichtgläubigen Theil des Publicum-, theils aus Umvlffenheit , theils aus Gewinnsucht, verschiedentlich hintergangen haben. Mancher Lei­dende sahe sich nämlich durch solche Quacksalber nicht nur um ansehnliches Geld betrogen, sondern auch sein Uebel durch widersinnige Behandlung verschlimmert.

Um diesem Unfug auf das ernstlichste Grenzen zu setzen, fand man daher für noth­wendig Gegenwärtiges bekannt zu machen, und denjenigen Theil des Publicum-, welcher bisher unwissend genug war, sich After-Aerzten anzpverrrauen, vor der seinem Körper da­durch drohenden Gefahr zu warnen; diejenige aber, welche zeither die vorhandene löblichen Verordnungen überschritten haben, zum Letztenmal öffentlich aufzufordern, in Zukunft um so gewisser keMr -Eingriffe in die Medicin und Chirurgie sich zu Schulden kommen zu lasse», als sie ansonst bey dem ersten Betreten mit empfindlichen Geldstrafen belegt, bey dem abermaligeMlebertretungSfall aber unnachsichtiich stimmest behandelt und ihre Name» in den öffentlMen Blättern zu Jedermanns Kenntniß und zu der Vermeidung solcher ge­fährlicher Menschen bekannt gemacht werden sollen.

Frankfurt am Mayn, den azsten July 1808.

Fürst ; Primatische Polrzey ; Directiom

Vermöge Hochrichterlicher Verfügung werden Montag den Zten August um ir Uhr, die der dahier verstorbenen Dienstmagd Mar. Magd. Goßin gehörige sämmtliche Effecte« auf der Breitengasse Lit. V No. izr öffentlich versteigert. Kirburger, Ausrufer.