Frankfurter
Antel l i g e n z * Bl et f,
(Mlches a^f dem klemm Hftschgrabm k 77 Dienstags und Krsptazs ^^«^^ ausgrgebsn wird.) /5&^
No. 64. Dienstag, den 2. August 1823. M£/
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Bekanntmachung.
Mde. Larbret von Lyon, empstehlet sich in allen Arten von Sticksreyen, Unterricht zu ertheilen , wobey sie sowohl in schönen Gemaldestücken von geschnittenem Stroh als auch erhabenen Schildereym nebst allen Arten von Blumen und vielerlei andern schonen Arbeiten Unterweisung giebt. Sie logirt bey Herrn Vehaghel auf dem großen Kornmarkt neben der reformirten Kirche.
V e ft st e i g e r n n g von Kupferstichen.
Montag den isten Augusts Nachmittags 2 Uhr, kommen bey der Bücheor Versteigerung im Arnsberger Hof Lit. A No. 44 eimge Sammlungen von Bildnisse« Fürstlicher und Adelicher Personen, von Gelehrten, von Künstlern und andern ■— sorvohl hiesigen als auswärtigen — berühmten Männern, nebst einer Sammlung Schweizerischer Landschaften, zum Verkauf vor.
Ich benachrichtige hiemit sowohl meine geehrten Gönner und Fkèltnde als auch â resp. Publicum, daß ich nunmehr auf dem großen Kornmarkt in dem Hause zum kleinen Goldstein genannt, wohnhaft bin, allwo ich auch meine Barbierstube errich- ttt habe.
Carl Wigand Stumpff, Bürger und Wundarzt.
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Das Haus nach dem Neuen Thor zu rechts mit zwey Eingängen C No. 52 , soll Samstag den 6ren August um n Uhr durch die geschworne Herren Ausrufer an den Meist» bietenden verkauft werden.
In den Hypothekenbüchern hiesiger Neustadt findet sich, noch eine von dem versterbe- «tn hiesigen Burger und Küfermeister Jean David Lsrnesuv, dem Handelsmann Freye ju Zrankfurt, auf des Ersteren Behausung am Kirchplay dahier, wegen eines empfange, mn Laüthes von 125 st. am 30. Sept. 176g sonstituirre Nachhypochek, ungelöscht vor, vvn welcher die Bevneaudischen' Erben behaupten: daß sie schon längstens ühgerragen, das Hypofheksinstrument aber abhanden gekommen ftye, und desfalls bey der vc-rjunehmenden Währung des gedachten Hauses auf den jetzigen Käufer desselben, nicht der Ordnung nach zur Cassation 'übergeben iverben könne. Auf Ansuchen der Berneaudischen Erben, wird