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Sfâ 4)6.thi tKöh ittt^tstfl^ tvâbriiebm?tt müssen / ba*} von ; $ test gen ^tiufTeutetv iinb Kramern baö Cf; |c wie ^e^ Branmvein — welches beibetf nach der alten Eich Äe Ohm zu 80 Maaß gc-erhnec , in Gew'lg desfallS bestehender Verordnung , ausgemessen ist —- mit dem jungen Maaß die Ohm zu 90 Maaß gerechnet gebvtSwidcig-zunn Nachtheil der Ein­käufer pflege ariSgemessen zu- werden, dasselbe aber von Amtrwegen nicht nad^cfebin wer­den kann; als werden aUe und jede mir Orl und Brandwein handelnde sowohl Wandels» leute als KräE hierdurch angewiesen, das Ort wie den Brandwein lediglich nach dem alten Maaß zu verzapfen, mit dem Anfügen: wie ansonsten die bewegen Handelnde bey LesfallS vorgenomiuen werdenden Visitationen oder au* hiervon bey dem Amt geschehen werdende Anzeige,- im befindenden Falle, jedesmal. zur Verantwortung und Strafe gezogen werden sollen,

Publicatvm Frankfurt dem i7ten November 1801..

Renovattun den iZtèn December 1804.

Herum ronovstum den rnen July 1808.

Von Rschnsy-Mnts wegem-

Nachdem der hiesige Burger und gewesene hessische Rittmeister,- Friedrich' Wilhelm' ton Bienenrhal, dessen ehehiniges Schuldenwesen, in Welchem im Jahre 1792, Präclusion erkannt worden , durch einen Accord nach einem im Jahre 17gö ergangenen Erkenntnisse beendigt worden, im May d. J. mit lobe abgegangen, und die «»geordneten Curaroren dessen nachgelassene' Kinder, welche die Erbschaft des Vaters, vorerst, cum benedcio le- â et inyântatii angcueten, angezeigt, daß sich auf eine vom hiesigen Stadt-und Land- Ger ich re ergangene Aufforderung- bereits so-viel Gläubiger angemelder, daß deren Forde­rungen den geringen Nachlaß des Verstorbenen bey weitem übersteigen-, und ein abermali­ger CvneurS unvermeidlich se» s so werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß Les ge­nannten von Bienenthal Foderunst zu haben vermepnen mochten, citirr und vorgeladen , solche binnen 6 Wochen a amo, als erster, anderer, Oüßer und fester geremcorischcr Frist, bey dem nosij^ richte tzahier, zu' liquidiren, und den vetMeynreri Vor­zug auszufützken, unter der Verwarnung, daß sie ansonsten von diesem èoncursr pracur- bicc und ausgeschlossen iverden sollen. ES wird auch keine weitere Ladung in dreser E acne,- *!s zu Anhörung des, nach erfolgter Reproduktion dieser Edittaüadumf, erfolgen-«, ll chers, an der hiesigen. Gerichtkrhüre ergehen. Frankfurt am Mayn, den ören July' j8<-8-

Schoffim / AppLllativüs ; Gerichts - La>zley.

Samstag den röten July l. K, Nachmittags- um 4. Uhr,, soll das dicßiâhrige Zehend-- Heu in dem Kornamtlichen Hof zu Nieder-Ursel, welches in der Fröhnd-anyero stât^ert wird, an den Meistbietenden versteigert werden, wozu die Katifiussge an bestimmtem -^üg. und Stunde daselbst-einaeladen werden. Frankfurt dem nten' July 1808-

Korn - Awt.

Zir verkaufen in der Stadt.

, Vier in Eisen gebundene weingrüne Stück- fässer und sechs frisch aus,geleerte anderthalb- öhmige Fässer, worinnen Languedoc-Wein gelegen, sind billig zu verkaufen.

Ein leichtes bedecktes wohl condirionirtes zlvtyrädriges Cabriolet ist zu perkauftn,

Ist List C No. 32 find alle Artelt Cat- tun?■ baumw. Zeug, Bett- und Fuccerdar- chenc , keinen Tuch , nebst allen in dieses- Fach kinschlagenden Artikeln zu haben.

Vorhang, und Parasol - Fanzen, find' stück- und staabweis billig zu haben, kleinem Eschenheimeraasse Rc. s2 drey Srie,;enhocht-

Ein- sehr guter Flügel ist zu veolausen.-