Erste Beylage zu Ns. 49. Freytag, dm 10. Juny 180$.
B e k a u k r m a ch A n Z.
Hs ist bereits in der Webmarrts-Ordnung de 27. April 1747. versehen, daß alle und jede, sowohl von hiesigen Metzgern als von irgend andern in dem dahiesigen Viehhof geschlossen werdenden Kauf- und Tsuschhandlungen, ohne Unterschied der Diehgattung^ dem Admodiatori oder Viehschreiber alsogleich von den handelnden Theilen die vollständige Anzeige von den Bedingungen der getroffenen Uebereinkunst geschehen, und von jenem in das diesechalben pflichtmäßig zu führende Buch genau eingetragen werden sollen.
Nachdenre nun zu beobachten gewesen, daß dieser Verordnung nicht schuldig gelehet werde; so wird nach erfolgter Höchster Genehmigung Sr. Hoheit unsers gnädigsten Herrn, deren genaueste Befolgung unter dem Anfügen hierdurch anbefohlen, daß nicht allein bey jedem Uebertrecungs-Fall, sowohl Kaufer als Verkäufer, in eine Strafe von i fl. genommen, sondern auch aus einem solchen -nicht gesetzmäßig eingetragenen Handel keiner gerichtlichen Klage statt gegeben werden solle.
Frankfurt am Mayn , den Z l. May i8o$.
BrirgeLmerster und Senat der Stadt Frankfurt.
Diewegen ringeèrettenen Verhinderungen ausgesetzte öffentliche Versteigerung des auf dem Mainzer Bollwerk angelegten GartenS und der daran stoßenden Fausse braye, welche beide Grundstücke 3 Morgen, .3 Viertel, 33 Ruthen enthalten, soll nunmehro Freytags den roten dieses, Nachmittags um 3 Uhr auf gedachtem Bollwerk nebst denen in diesem Garten befindlichen Bäumen, Modischen Gehölzen, Gartenhaus re. unter denen bey der Versteigerung bekannt gemacht werdenden — und bis dahin täglich Vormittags bey unterzogenem Amte in Hrfahrng zu bringende« Bedingungen öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden; welches denen Kauflustigen andurch bekannt gemacht ivird.
Frankfurt / den lsten Zuny igog.
Ban ; Amt.
Nachdem die Vormünder der nachgelassenen Kinder des weil. hiesigen Brrrgers und gewesenen heffenschen Majors, Friedrich Wilhelm von Bienenthal, die Verlassen sch a fc der verstorbenen Vaters ihrer Euranden, am 12. Maya. c. cum boneäcio legis et Inventa-ii, angeireten, und rim gegenwärtige Ladung gebeten haben: Als werden alle diejenigen, welche an die fragliche von Bienenthalsche Nachlassenschaft auS irgend einem Grunde eine Forderung zu haben vermeynen, hierdurch vorgeladen, sich binnen 3 Monaren , von unterzeichnetem dato an, bey -besagten Curatoren mit ihren Ansprüchen zu melden, wrdrigenfalle sie den etwa daraus ihnen zuwachsenden Nachtheil, lediglich sich selber zuzuschreiben haben.
Signatum Frankfurt am Mayn, den taten May 18^8.
Stadt- «nd Land-Gerichts-Canzley.
Montag den 2Zten diese-, Vormittags um 9 Uhr, sollen in dem Verganthungszim, mer dahier, die-, zur Schuldenmasse de« hiesigen Schutzjuden Jarob Israel David Schwarzschild qehörigcn Effecten, vermöge Hochverehrl. Schöffen-Appellânon-- GerichrS-Decretes vom 22sten Februar d. I. gegen baare Bezahlung öffentlich versteigert werden.
Frankfurt , den Sten Juny igcS. v v
M. Juchy, b. R. r. und ordentl. Advscat.