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^s ist bereits in der Viehmürfts-Ordnung de 27. April 1747. versehen/W rx, und rede, sowohl von hiesigen Metzgern als von irgend andern in d^ dahiestgen VW geschlossen werdenden Kaus- und TauscGandlungcn, ohne Unterschied der BichM«, dein Admodiatori oder Vlshschceiber alsogleich von den handelnden Theilen die »<5^ ' Anzeige von den Bedingungen der getroffenen Uebereinkunfr geschehen, und ren jtntm 3 : das dieserhalben psitchtmaßsg zu führende Buch genau eingetragen werden sollen.

glüchdeme nun zu beobachten gewesen, daß dieser Verordnung nicht schuldig M werde; so wird nach erfolgter Höchster Genehmigung^ Sr. Hoheit unsers gnädig^ Herrn, deren genaueste Befolgung unter dem Anfügeri hierdurch anbefohlen, das ch allein bey jedem UebertretungS^Fall, sowohl Kaufer als Verkäufer, in eine Littst w i f. genommen, sondern auch aus einem solchen nicht gesetzmäßig eingetragenen ^': seiner gerichtlichen Klage statt gegeben werden solle.

Frankfurt am Mayn , den 31. May 1808.

Bürgermeister und Senat der Stadt Frankfurt,

Die wegen eingetrettMcn Verhinderungen ausgesetzte öffentliche Versteigerung EM dem Mainzer Bollwerk angelegten Gartens und der daran stoßenden Fauste breye, sdy beide Grundstücke Z Morgen , 3 Viertel, 33 -Ovulen enthalten , soll nunmehco xrkvwM. roten dieses , Nachmittags um 3 Uhr auf gedachtem Bollwerk nebst denen in diesem?^! besindiichen Baumen, e^odifchen Gehölzen, Gartenhaus rc. unter denen bey See L« s gerunz bekannt gemacht werdenden — und bis dahin täglich Vormittags bey unÄi??^ | Amre in Erfahrntz zu bringenden Bedingungen öffentlich an den Meistbietenden.vc:.,- werden; welches denen Kauflustigen andurch.bekannt geruacht wird.

Frankfurt , den lsten Iuny iZoZ.

Bau - M

Nachdem die Vormünder der nachgelassenen Kinder des weil. Hiesigen TmzmL gewesenen hessenschen Majors, Friedrich Wilhelm Mn Bienenthäl, die W«h'f:;ä verstorbenen Vacers ihrer kuranden , am 12. May a. c. .um bcnefkio iegi» rtlnun’i^ angetvecen, und um gegenwärtige Ladung gebeten haben: Als werden alle diejenW,^ «n die fragliche von Bienenthalsche Nachlâssenschast aus irgend einem Grunde eine NW s zu haben vermeynen, hierdurch vvrgeladen, sich binnen 3 Msiraten, vonünmstM ^ dito an, bey besagten Euraroren mit ihren Ansprüchen zu melden, widrizeniâ etwa daraus ihnen zuwachsenden Nachtheil , lediglich sich seiber zuzuschrcibm «aden.

Signatum Frankfurt am Mayn , den irren May 1808»

Stadtr und Land r Gerichts > Canzley.

Bekanntmachung.

Mio allen Sorten Nah- und Strickgarn und Baumwolle, alle Gattungen Schnü­ren, koch- und andern Bändern, Frisolecs, fernen und andern Lizrn, Strumpfbänder nebst allen Artikeln, welche zu einem wohl- ^ingerichreecn Garnläden gehören/ empfieh- ler sich bestens

N. Kellner

auf dem Markt im weisen Becher.

Schöne Mode-Casimire | nebst schöne Rester Tuch m ^^^ch rocke, Ranq-uin/ Rangutn« rc. M â der Döngesgaffe in des Hsm> l-. J Berg Behausung um die bâA * |

zu haben.

Zu B/rgen. auf her Stemmst^ 9 terthor ist ein angenehmes keg r hel den Sommer über zu -vermies