An die kedürfcigen ÜttDÜektrager Hochsü'rstl, Soldaten.
Da Sr. Hoheit unser gnädigster Fürst und Herr zu beschließen geruheè haben die ärmeren Qu-rtiertrager Hochfürstl. Soldacen auch,für die vier ersten Monate laufenden Jahres, durch unterzogene Behörde ancheilig entschädigen zu lassen; so wird dieses hiermit öffentlich besannt gemacht und werden die Aeemeren hiermit eingbladen : 1) für den Monat Jänner L I. vsm 9ten bis nten Müy , 2) für den Monat Hornung l. I. vom raten bis i4ten May, A) für den Monat März (. J. vom röten bis igten May, 4) für den Monat April l. J. vom igten bis Listen May, ein jeder feinen Antheil, gegen Vorzeigung seiner Quarcierzettel und gegen Quittung', Vormittags von 10— ir Uhr in Empfang zu nehmen. Frankfurt, den 21. April 1828-
Quiw.uer ; Amr.
Der Venen Konigl. Preussischen Commerzienrarh, Johann Adam Dickischen Erben zuständige , zwischen dem Eschenheimer- und Beänheimerrhor, an der um die Glaces ziehenden Chanffee gelegene mit fronen Promenaden versehene Garten, circa z Morgen groß, worinnen außer denen an der Straft gelegenen 2 Chinesischen Garlmbchrsern, ein ganz ton Stein in Jtalienisthein Geschmack erbauter , vvrncn durch die Terrasse rinstöckigter hinten her aber zwey stöckigrer Pavillon befindlich, welcher 6 Zimmer, 2 Säle, mehrere CabmetS, grosse Küche, Domestiguenwohnung, Keller, Wässerpumpe, Regencisterne rc. enrbâlt , soll Samstag den 21 ten May, Nachmittags um 3 Uhr in dem Garren selbst Erbschafrr-Ablhei- I lung wegen durch die gefchworne Herren Ausrüfer an den Meistbietenden verkauft werden, . bis wohin der Garten täglich m Augenschein genommen werdest kann.
Sodann folgende obgedachten Erben ebenfalls zuständige auf dem Plab selbst zu veräußernde Grundstücke, als 7
Ein Acker im Bockenheimer Feld neben Herr Georg Bock, oben attf die Schützenhütte, und unten auf den gemeinen Weg stoßend, circa l Viertel 20 Rucken haltend.
i . Eine Wiefe'im Wolfsgang. circa 2 Morgen gross, ein und ander festig neben Herrn von Glauburg und de Neufvi'llische Erben, oben aber an Herrn-von Fleischbein und Ackermann [ und unten an Herrn Dr. Orchs Erben stoßcltd.
Alle diejenigen, welche auf die geringe Verlass'nschuft des dal)ier verstorbenen Kutscher-, Wilhelm Eckbard, von Holnbauftn, einen rechtlichen Anspruch ex g youngu jurU tu io zu machen haben, werden hierdurch vorgrladen , um inurrhslb drey Wochen, von unten ge» letztem dato an, ihre vermeintliche Ansprüche, rechtSerforderlich m unterzeichneter Canjley zu begründen, oder zu gewärtigen, daß sie nach Ablauf dreier Frist mit ihren Ansprüchen chuSgeschloffen , und über die fragliche Zerlassen frisst das weitere Rechtliche verfüge werden Ed. Signatum Frankfurt am Main den Zten Day igog.,,
Stadt- und Land - Gerichts ; Cauzley,
Me diejenigen, welche auf die ae'-nze Verlsssenschatt der verstorbenen WkSwe, des Weyl, hiesigen Burgers und Goldarbeicers, Georg Wilhelm Lindheimer, Maria Elisabeth» Magdalena, geb. Schöneck, einen rechtlichen A Spruch ex quoeunque Juris lirmo zu ina« chen haben, werden hierdurch vocaeladen, um innerhalb Drey, Wochen, von unten gesetztem ^aro an, ihre vermeintliche Airsprüche rechceerfodderlich in unterzeichnerer Canzley zu begründen, oder zu gewärtigen, daß sie nach Ablauf dieser Frist mit ihren Ansprüchen auS- geschlossen und über die fragliche Verlassenschaft das weitere Rechtliche verfügt werde» wird.
Signatum Frankfurt am Müyn, den 28sten April igo8-
s Stadt- und Land - Gerichts : Camlsn ------