*- V /W 's >^ ' v ' '! : ; FWiMki '.'^ »AM/Lâ-^ »- *a ..^«.^-^^ —r
Frankfurter znkelltgerrz * Blat 0
(welches auf dem Keinen Hirfchgraben F 77 Dienstags und Freytags auSgegebm wird.)
No. 96. Dicnßaâ, den 17. November 1807.
—
B e k a N n r m a ch u n A.
Diejenigen hiesigen CcntridutronSpflichtizZt und Hie Caventen Her Auswärtigen,- welche', der an sie nrehrm^s schon asteutlich ergangenen Eriunerungsn ohngeachtet, ihre Beyk rage zu dem diesjährigen halben Simpls, doch nicht berichtigt haben, werden Hiemst âM nachdrucluchsts aufgefordort, ihre Rückstände längstens bis zu Enk« hirses Msnats Rovnnder zu entrichten, unter der Verwarnung, daß ihnen länger feine Nachsicht gegeben und späterhin die Säumigen in Strafe genommen und auf ihreKosten durchBurgermeistcrlrcheHülfe zu ihrer Schuldigkeit gebrächt werden sollen»
Frankfurt den 4UH November 1807,
Rechnunßs ? Commission.
Wird Urrtorzerchneter künftigen Sonnabend den 2isten dieses mit feinen Schülern in dem Saale des rothen Hauses einen Ball zu geben die Ehre haben, wozu alle Tanz- liebhaber auf das höflichste andurch eingeladen werden.
Der Eingangs - Preiß ist für die Person ein kleiner Thaler und der Anfang Abends 6 Uhr.
Jacob Herber, Sagmeister, wohnhaft in der Schnurgasse Lit. L No. 80,
Da ich meine bisherige Wohnung auf dem kleinen Kornmarkt verlasse», und nun» mehro schräg gegen über, meine eigene Behausung an der Cacharmenpforre kit. G No. r, nämlich das vormals Russische Haus, bezogen habe, so zeige ich meinen Freunden und Gönnern solches schuldigst an.
Johann Jacob Schlund, Juwelier und Goldarbeiter.
--*--;------—--------'-----;--—-------,----------—---- ^—
Da auf die in der Fischergasse belegene mit Lit. M No. 58 bezeichnete zur Sache weit. Heinrich Thomas, gewesenen Burgers und MrKgermeisters nachgefassenen Kindern und denen Stiefvater Joh. Jost Lutz gehörige Behausung 900 Gulden des 34 fi. Fußes geboren worden: ss wird solches zu dem Ende hiermit bekannt gemacht, damit diejenigen, welche atlenfakis ein höheres Gebot darauf zu thun gesonnen seyn möchten, sich innerhalb 14 Tage» i» besagter Behauung zu melden haben; spaccrhm kann sein Gebot mehr statt finden.