Versteigerung von Burgunkr^- Wein.
M'ttivoch den i iten dieses, Vormittags nm i i ühr, werden im VerganchrmASr ■ totale an der Barfüßer Kirche io Pteees^slher Burgrurderwern versteiget.
Klsbmger , geschnr^cr Ausrufer. ;
Der -uf Montag- don ßttn November und die folgende 'Laas ongefudSisre Wehver- H tay? in.drin Maram's du- vhasteleftschsn Occonsmie-Hcf zn LafftrloS wird bewegravec Ut® | fachen halber erst Monrag den röten h. und die folgende Tage start finden.
Ta ich meine bisherige Dehnung auf dem kleinen KoeNmarkt berkaffen, und nun* mehro schräg gegen über, meine eigene Behausung an der Carharinrnpforte Lit. G Ds. r, v nämlich das vormals Kuffifdjé Haus, bezogen habe, so zeige ich meinen Freunden und
Johann Jacob Schlund, Juwelier und Goldarbeiten
Den Lösten November d. J. und an den folgenden Tagen wird zu MHnz eine beträchtliche Sammlung zum Theil sehr seltener Bücher, aus fast allrn Sprachen und Wissenschaften, nebst einigen Kupferstichen, Landkarten ec. :c. dem Meistbietenden gegen baar» Bezahlung zugeschlatzen werde«. Dsö gedruckte Verzeichnis ist in der Andreaischen Buchhandlung, bey ^etrn AmiguariuS Datier hinter der schlimmen Mauer, und bey Herm Faust in der Münze, Lit. I No. 147 zu haben, welche auch Commissionen übernehmen.
Da auf die in der F'ifchèrgasse belegene miLSit. M No. 58 bezeichnete zur Sache weil. Heinrich Thomas, gewesenen Bürgers und Metzgermeisters nachgelassenen Kuwew un» deren Stiefvater Job. Jost Lutz Zchörige Behausung 900 Gulden des 24 fl. Fußes gebotts borden: so wird solches zu dem Ende hiermit bekannt gemacht, damit diejenigen, welcye «Lenfalls ein höheres Gebot darauf zu thun gesonnen seyn möchten, sich innerhalb 14 Tage» Mi besagter Behausung zu melden haben, späterhin kann kein. Gebot meht statt finden.
Alle diejenigen,.welche an die Verlassenfchaft, weil. des hiesigen Burgers und Hoch fürstlich Hessischen Hosrathö, Heinrich Sebastian Hüsgen, einen Anspruch ex quocnnq'^ juris tituio, zu machen sich berechtigt glauben, werden hierdurch dergestalt vorgeladen, um innerhalb einer peremtorie et pro omni angesehen Frist von Drey Monathen, , VW unterzeichnetem dato an, vor hiestgem Stadtgericht selbst, oder durch rechtliche Anwaltssosst zu erscheinen, ihren vermeintlichen Anspruch rechtSerforderlich zu begründen, oder zu MU Ligen, daß sie nachher nicht mehr gehört, und dieser Nachlaß, praevia immissione, an w Testaments-Erbin des dcfuncti, werde verabfolgt, auch keine weitere Ladung, dann«» hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu-Anhörung des, auf erfolgte gerichtliche ReprveUttw' dieser Ladung ergehenden Bescheids, werde erlassen werden.
Signatum Frankfurt am Mapn, den izten October 1807. .
Stadt- und Land - Gerichts - Canzlch.
Burgunderwein in B 0 u te i llen
soll Samstag den Mten dieses, Vormittags UM 10 Uhr, in dem MrganthunMimM »Deutlich vtrstrigert wt?vVoK KlthinZrr, gefchw, Ausruftr,
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