Nachdem die KWattin des auswärts wohnenden hier verbürgerten Hofniarschalls Frey- herrn Christian von Bolrog, Wilhelmine Sophie Louise geb. von Staßburg bey ihrem im Jahr 1804 angebrachten Immissions-Gesuche in den Ztachlaß ihres Vaters, des weyl. Fürstlich Saarbrücksschen Geheimenraths Johann Carl von Stallburg die den auswärts wohnenden Erben obliegende Camion azn igten Dec. 1804 in das Stadt-Canzleybuch geleistet, Uns aber nunmehr um Befreyung des verschriebenen Unterpfandes von der Cautionö-Ver- Kindlichkeit angesucht und um gegenwärtige Edictal-Ladung gebeten hat; Ais werden alle diejenige, welche an den Nachlaß des weyl. Fürstlich Saarbrück'schen Geheimen Raths und- KraiS-CesandtcnS Johann Carl von Stallburg Ansprüche ex qnocunque titulo zu haben vermeinen, hierdurch dergestalt vorgeladen, um innerhalb einer peremtorie et pro omni angesetzten Frist von S echs Wochen vor hiesigem Gerichte selbst oder durch rechtliche Anwaldschaft zu erscheinen, um dieselben an- und auszuführen, oder zu gewärtigen, daß mit Cassirung der deßfallS geleisteten Kaution werde willfahrt werden. Es wird auch hinkünf- - tig keine weitere Ladung, dann an hiesiger Gerichrethüre und zwar nur zu Anhörung des reptodnéta hac citatione ergehenden Bescheides werde erlassen werden.
Frankfurt am Mayn , den agsten July 1807.
Schöffen ; Appellations - Gerichts ; Canzley.
In der Debitsache des verstorbenen Handelsmannes Christian Friedrich Koch, aus Eisenach, ist ad liquidandum, et eventualiter de prioritate certandum, coram Depu- tadnne, terminus, auf Montage den toten August 1807, Vormittags ro Uhr anberaumt. Lammtliche Interessenten, werden hierzu vorgeladen , unter dem in der Ediceal-Ladung enthaltenen Pramdiz der Ausschließung. Man meldet sich zuvor in unterzeichneter Canzley an.
Signatum Frankfurt am Mayn , den lösten July 1807.
Schöffen r Appellations - Gerichts - Canzley.
„ Alle diejenigen, welche an den geringfügigen Nachlaß, der dahier verstorbenen, Rosinen kiebig, geb.-Rausch, irgend einen Anspruch und Forderung zu machen vermeynen, werden hierdurch aufgefordert, solche innerhalb Drey Wochen, von unten bemerktem Dato an zu rechnen, in unterzeichneter Canzley ad protocollum anzugeben, und rechtserforderlich zu bescheinigen, oder zu gewärtigen, daß, dieses Nachlasses halber, Verfügung erfolgen werde.
Frankfurt den 27sten Juli 1807.
___________________________ Stadt- und Land - Gerichts ; Canzley.
Freytags den 7tcn August, Vormittags 11 Uhr, sollenHënsVerganthungShause ein schwarz ac'assener Mantel mit Pelzpramchen, ein schwarz taffen ter Rock und ein Spiegel, an den Meistbietenden, durch die geschwornen Auörüser, gegen gleich baare Bezahlung, öffentlich verkauft werden. Frankfurt den 2ysten Juli 1807.
_______Stadt- und Land - Gericht zweyter Section.
Vermöge Hocl verehelichen GerichtSbescheidSwom 71011 Nov. 1806. wird heute Freytâg den Zeren Juli l. J. eine Main-Fahr-Gerechrigkeit, so zinßfrey, ledig, und dem Buraer und Fischern eistet om nicus kaxenos, et uxori eigen ist, für und um 700 fl. im 24 fl. Fuß schuldigen Capüa's, sammt verfallenen Interessen und Kosten, unter ausgesteckcer Fahne von l — 2 Uhr züm zweycenmal öffentlich. reilgetragen werden.
Da es dem Allmächtigen gefiel, meinen treuen Gatten und unsern liebevollen Vacer, Andreas Hosmeyer, Hufschmied aßbter, in seinem 6zsten Jahre an den Folgen eines Brustfiebers in eine bessre Welt abrufordern, so machen wir den traurigen Verlust unsern Freunden und Bekannten hiermit kund, unter Verbiccung aller Beyleidsbezeugungen und empfehlen uns eines fernern Zuspruchs. -
Anna Catharina Hosmeyer/ Wittwe, und Kinder,