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Orleaner, Burgunder, Elsaesser und Mehrere rothe und weiße französische \ Wein-Essige, die durch thre vorzügliche Güte zum Kräuter-Essig oder Obfteinmachen besonders geeignet sind, werden Ohm- und Vierteiweise (auch Proben davon in. Bouterllen) verkauft bey

Cari V. Hennezel, neben dem goldnen Roß an der Allee. _^™_.......... ^........— v---*-~~—— *•

Bey klnterzogenem können diejenige, welche Scheidemünze bedürfen, Convention«! 4 kr. Brücke erhalten. Frankfurt den 2é|ten Juny 1807.

Christ. Jos. Dieze,

General-Wardein, Lir. C No. 230 am Eck der Schäfergasse.

Nachdem die Nachricht dahier emgegangen ist, daß zu Wien eine aus kaiserliche» Reichs-Hofrächen und Reichs-Registranten zusammen gefetzte Commission ernannt worden sey, und bey dieser die Reichsprozeß-Acren durch die Agenten sylicitiret, und beygebracht werden können: so wird dieses in der Absicht hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit sich die Parrhien die dieses betrifft , darnach richten können. *

Frankfurt den 2 6 (ton Juny 1807.

Schöffen - Appellations ; Gerichts; Canzley.

Nachdem der verstorbene hiesige Burger und Metzgermeister Johannes Jagemann, in seinem am Esten Jun. 1803 errichtet- und den igten April 1807 probuctrten und er­öffneten Testament, seine Ehefrau, Catharina Elisabetha, geb. Seipelin, unb die Hi^e» Burger und Meygermeister, Georg und Iohannes Stier, zu Universal-Erben scinerge- sammcen NachlaffeNschaft eingesetzt hat, auch diese hierauf am 2ten Jun. a. c. die fragliche Erbschaft unbedingt angetreten und um Immission in dieselbe, per Procuratorem ange, sucht, zugleich aber um eine Ladung an die unbekannten Jntestat-Erben des defuncti ge­beten haben^ als werden alle diejenigen, welche den Nachlaß des defuncti, alschessen nächsten Jncesiar-Erben ansprechen zu können vermeynen, hierdurch dergestalt vorgeladen, tim innerhalb einer perenröre er p o omni angesetzten Frist von Drey Monaten vor hiesigem Sradt-Gericht selbst, oder durch rechtliche Anwaltschaft zu erscheinen, um sich über das angebrachte Immissions-Gesuch der ernannten Testamencs-Erben vernehmen zu lassen, yder.zu gewärtigen, daß darinnen werde wilUahrt werden. Es wird auch hinkünttig keine weitere Ladung, dann an hiesiger Gerichtöchüre, und zwar nur zu Anhörung deS, repro- ducta hacdtatibne, ergehenden Bescheids, erlassen werden.

Signatum Frankfurt am Mayn , den iSten Juny 1807.

Scadl- und Land - Gerichts - Canzley.

Jagdverpachtung.

Die niedere Jagd in den Revieren Königstein und Falkenstein soll auf 9 Jahre lang, vom rsten July lautenden Jahres anrangend, öffentlich verpachtet werden. Die Liebhaber hierzu werden auf Samstag den irren des kommenden Monats July, Vormittags nach Königstein eingeladen, um bey der un-er/i âneten Stelle die Bedingungen zu vernehmen, und ihre Gehöre zu Protokoll zu geben. Königstein am igten Juny 1807.

Herzoglich NMamsche Zorftrencherey,