Nachdem Se. Hoheit unser gnädigster Herr laut HöchstvereörM-tt ReftriptS 6. <f; Asl affëârg de» i. ^U^y-LH^ m^Be treff oer' ApèMiomön n^Zrankfürrer HandwerkS- »nd ^nnungLlachen zu verordnen gnädigst gereihet haben, daß
0 eas Kurst Priu, arische Ooer-ApMation«.- Gericht- zu Aschaffersburg alle dieferrigen jn das Handwerks- und Innungswesen einMagenden" Appellarionen oder Querelen, bey willen es auf die Auslegung, Beschränkung oder Aufhebung/ ferner wo es auf die Handhabung der bestehenden Zumc- und ImiunzS-Sraruteu ankommt, nicht nur an die Fürst Prunarnche General-Commission zu Frankfurt verwiesen/ sondern auch die von den vor- wAizen ilecichsgerlu ten in dergleichen Sachen an erwähnte Ober-AppellacionS-Scelle schon gelw gren Acwn an die Fürstliche General-Commissiön-gelangen lagen soll.
«nrschadlgungs» Und andere das meum et tu um betreffende» au* der Nichtbefolgimg beuchenden HandwerkSverordnnngen entspringende lgechcsklagen / nach wie vor bey den k:enchten m den gewöhnliche» Prozesnpegen verbleiben/ und also auch durch Appellation an ras Fürstliche Ober-AppeltarionS-Gerichr gelangen, und von demselben rechtlicher Ordnung gemäß â schieden werden sollen.
Als wird solches den hiesigenMnwäldeu in der Absicht bekannt gemacht, damit sie sich W verkommenden Fallen darnach richten können.
Frankfurt, den 8cen Iuny 1807.
Schöffen - Appellations; Gerichts ; Canzley.
~ SS Niederöstreichisch^ ^^"^" r ^4ELMm*
aus der Fahrgasse der DongeSgasse g g __„—~—■—- " ~ " bergen und meine Wirthschan daMnen er ost ^ ^ Gute haben ^ ’ ,G guch mit Gönner weiche mich mit ihrem Zuspruch zu Pasteten/ Geleen, ^- >,nnasten Preisen, außer meinen schon bekannten kalcen stnd '^'- ^„chsischen Weinen tn tj ^ und bitte allen Sorten reinen gut gehaltenen *n» W^MMlegen seyn lasten wer^ , » aut das beste und promAe zu bedtenen Mw äußerst m g . , , um geneigten Zuspruch. Pastètenbecker zum Hwsch ,m
Joh. Wilhelm Schneider, Gastwtrlh un. __________—---
Hammeran rechtliche Ansprüche ""d Forderung ^ ^^ntuem Öato an y 0 ' hin- geladen, m Zeit Sechs Wochen, welche von unten benan^^^^ pe emtoue anberaumt werden/ vor hiesigem^. ' Ansprüche rechcserw>^ ^ Ehrliche länglich Bevollmächtigten , zu erscheinen, um ihr '^k^n, sofort du M - r «fg auch des etwaigen Vorrechts halber mit etnstu < j dieser Sacye ^ sondern mit Verfügung abzuwarien / anbey ßch ^ st^w^ngr , weiter nt d) t <} eb ? / ensoliem
hiesiger G^ichME, «tirt, und '^^^iS und adgewwsm wertenz thren etwaigen Fardetungen von diesem Venture a g l
tfisnatum, Frankfurt am Mayn/ den I2ten ^""h 'Gecichk^ ' Canjley.
. Schöffen ; AppeUattvnö -