Drittes Matt.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk- monatlich 60 Psq., für (n* »artige Abonnenten mit dem betresienden Postauffchiag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Eiurückuugsgebühr r
General-Anzeiger
Awlliihts Organ für $taM= SÄ FaaNreis Kanas.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die sünfgespaltene Pentzeile oder deren Raum 15 P^ im Reklamenteil b« Zeile 35 Pfg.
Lerantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Han«.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker« des verein.
e». WaiienhaujeS m Hanau.
Nr. 300 Fernsprechanschlus; Nr. ««5.
Frcitaft den 22. Dezember
Aernsprechanschlutz Nr. 605
1905
»«■«•
Die Sprembeener Ciscnbahnkatnsttophc vor Gericht.
Kottbus, 20. Dezember.
Das furchtbare Eisenbahnunglück, das sich in den Abendstunden des 7. August zwischen den Stationen Spremberg und Schleife ereignete und nicht weniger als 13 Opfer forderte, bildete den Gegenstand der am Mittwoch vor dem hiesigen Landgericht begonnenen Verhandlung, die die mit allgemeiner Spannung erwartete gerichtliche Klarstellung bringen soll. Angeklagt sind der Stationsassistent Stullgys auS Spremberg, der Weichensteller Wiedemann und bcr Weichensteller Schmidt, ersterer von der Station Schlecke. Sie sind beschuldigt, in ihrer Eigenschaft als zur Aussicht über die Bahn und den Beförderlingsdienst angestellte Personen durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten den Transport auf einer Eisenbahn in Gefahr gesetzt zu haben. Durch diese Vernachlässigung wurde der Tod von Menschen verursacht. Mehrere Streckenwärter sind wegen des Unglücks ihres Amtes enthoben worden, weil sie'ebenfalls indirekt an dem folgenschweren Zusammenstoß mit Schuld tragen. Die Anklage, die sich auf die §§ 316, 319, 222 und 73 des Str.-G.-B. stützt, vertritt Staatsanwalt v. Norden- sköld, den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Horn, während die Rechtsanwälte Reuscher, Rosenthal, Dr. Spittel und Justizrat Hammerschmidt die Verteidigung übernommen haben. Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses beginnt die Vernehmung des Angeklagten Stullgys. Derselbe ist 41 Jahre alt; er macht einen einnehmenden, ruhigen Eindruck. Er hat in Königsberg kapituliert, wurde Vize- feldwebel, ging in den neunziger Jahren zur Gendarmerie über und wurde 1897 Stationsdiätar, später Assistent. Er hat einige geringe Disziplinarstrafen erlitten. Der Angeklagte gibt an, daß er für den Fahrleiterdienst, den Telegraphendienst und den Fahrkarlendienst verantwortlich war. Vors.: Wann haben Sie am Unglückstage den Dienst übernommen? Angekl.: Kurz nach 4 Uhr nachmittags. Eine lebhafte Auseinandersetzung entspinnt sich über die Frage, ob Stullgys wußte, daß der „Nachzug 112" fahrplanmäßig in der Ferienzeit verkehrte. Vert. Rechtsanw. Reuscher: Die Frage liegt für den Angeklagten sehr schwierig. Es verkehren während der Hauptreisezeit so rasend viele Züge, daß für den Fahrdienstleiter das telegraphische Anbietungs- und Annahmesystem das A und 0 der Betriebssicherheit ist. In der weiteren Kontroverse bleibt die angeschnittene Frage zunächst offen. Es wird danach der verhängnisvolle Depeschenwechsel zwischen» Spremberg und den Nachbarstationen Schleife und Bagenz, welcher den Kardinalpunkt der ganzen Anklage bildet, erörtert. Der Angeklagte stützt sich bei seiner Vorvernehmung auf die Behauptung, daß Schleife den Zug 113 von Spremberg angenommen habe, dann aber den Nachzug 112 durchfahren ließ, ohne daß eine Annahmeerklärung seitens Spremberg vorlag. Dagegen stellte die Beweisaufnahme in der Voruntersuchung fest, daß, trotzdem Nachzug
Feuilleton.
Ererbte Scholle.
Novelle von Klara Düsterhoff.
„Ah, ein Schreiben von Adele," sagte der junge Gutsherr Eberhard von Wohlau, als er am Fruhstückstische die Briefschaften durchsah, die der alte Diener soeben dem Landbriefträger abgenommen hatte.
„Lies vor", forderte seine Großmutter ihn auf, die als einzige Hausgenossin mit ihm beim Frühmahl saß. Sie erfüllte Guts- und Hausfrauenpflichten — „aber nur bis zu seiner Verheiratung", wie sie ihm bei jeder Gelegenheit erklärte.
Das Briefvorlesen war nun für Eberhard ein ebenso großer Verdruß, wie es für die alte Dame ein Genuß war.
„Du könntest ihn doch allein lesen," meinte er ein wenig brummig.
„Warum? Wenn Du ihn Dortigst, hat jeder etwas davon, und man kann gleich seine Meinung darüber äußern", entgegnete sie unbefangen. „Uebrigens weißt Du ja, daß ich die nachlässige Männerhandschrift Deiner Schwester nicht gut lesen kann."
Der junge Freiherr hatte unterdes den Brief geöffnet und überflogen. Es stimmte: Schwester Adeles Handschrift war absichtlich der ihrer gelehrten Professoren nachgebildet und nur für den Eingeweihten lesbar. Daß sich's aber so verhielt, war ihm in diesem Augenblick doch recht angenehm, denn daß die Großmutter den ganzen Inhalt dieses Briefes erfuhr, wäre ihm durchaus nicht' lieb gewesen. Las er ihn ihr vor, so hatte ers in feiner Hand, ihn um das zu kürzen, was er für fidb behalten wollte.
Er fing also an:
' „Lieber Junge!
Ich habe Euch für die nächsten Wochen die Freude meines Besuches zugedacht. Hole mich also Montag mittag 12,40 von der Bahn ab. Ich werde aber nicht allein kommen, ondern eine gute Freundin mitbringen, eine junge Ameri-
112 um 5,43 von Schleife abgemeldet war, der Angeklagte Zug 113 um 5.48 abfahren ließ. Es findet sich zwar im Zugmeldebuch von Spremberg die Zeitangabe 5,41 für die Abmeldung. Die genauere Besichtigung dieser Abmeldung ergibt jedoch, daß zunächst die Zahl 5,48 ganz mit blauer Tintenschrift geschrieben und dann mit schwarzem Bleistift allein auf die Ziffer 8 eine 1 gefetzt worden ist. Erster Staatsanwalt Stachow bemerkt, daß diese Aenderung unter der Lupe genau zu erkennen ist. Der Angeklagte Stullgys behauptet jetzt nickt mehr, daß die Ausfahrt schon vor 5,48 erfolgte. Die nacktägliche Aenderung hatte nach Ansicht. der Anklage den Zweck, den Anschein zu erwecken, als habe die Station Schleife den Nachzug 112 erst auf der Strecke abgelassen, nachdem schon der Zug 113 abgelassen und abgemeldet war. Schließlich beruft sich Stullgys noch darauf, daß der Ilm all verhindert worden wäre, wenn die anderen Beamten ihre Schuldigkeit getan hätten, insbesondere das Lokomotiv- und Zugpersonal des Zuges 113, das ihn auf den Nachzug 112 hätte aufmerksam machen müssen, der Endweickensteller Schmidt, der die gleiche Verpflichtung gehabt hätte, und die Schrankenwärter, welche auf das Alarmsignal die Züge hätten zum Stehen bringen müssen. Als Stullgys zum Bewußtsein gekommen war, daß beide Züge auf der eingleisigen Strecke gegeneinander abgelassen waren, gab er das Alarmsignal. Dasselbe besteht aus sechs Mal fünf hintereinanderfolgenden Schlägen. Es wurde vorher auch schon das Alarmsignal von Schleife aus gegeben. Vors.: Ertönt beim Alarmsignal dieselbe Glocke von beiden Stationen aus? Ich will dadurch feststellen, ob die Bahnwärter auf der Strecke wissen mußten, ob das Alarmsignal von Spremberg oder von Schleife gegeben wurde? Angekl.: Von Schleife aus sind die Schläge doppelt gestellt. Vors.: Also muß der Bahnwärter wissen, woher das ÜHarmfignal kommt? Angekl.: Ja. Vors.: Nun wird behauptet, Sie hätten beim Alarmsignal die Kurbel fortwährend herumgedreht, also die Zeichen nicht punktiert, so daß die Bahnwärter glaubten, es sei eine Störung in der Leitung, um so mehr, als eine solche angekündigt war. Stullgys: Das ist nicht zutreffend. Ich habe immer richtig ausschlagen lassen. Sachverständiger Geheimer Ober-Baurat Piernay: Ich behaupte, daß die Angaben des Angeklagten nicht stimmen können. Nach den Bestimmungen ‘ ist eine solche Differenzierung der Alarmsignale nicht vorgeschrieben. Der Angeklagte meint, daß hier wenigstens die Alarmzeichen so gehandhabt wurden. Vors.: Sie suchten den Zug zum Halten zu bringen; hatten Sie denn keine Möglichkeit dazu außer Abgabe des Alarmsignals? Angekl.: Nein; wenn wir ein Streckentelephon gehabt hätten, welches die einzelnen Etappen mit einander verband, wäre das Anhalten wohl möglich gewesen. Anderwärts sind derartige Streckentclephone eingeführt.
Erster Staatsanwalt Stochow: Es muß doch aber bestimmte Regeln geben, nach denen ersichtlich ist, woher die Züge abgemeldet sind? Angekl.: Für die gewöhnliche Zugabmeldung ist das auch der Fall. Es wird weiter der Zu- *K»»«K£raimBHKiaB»H(Sra«E0i&SE4B^’»fi3££Ura&tSR1äMra^
kanerin, die einzige Tochter eines Millionärs, die sich in Berlin in Musik und Malerei vervollkommnen will, nebenbei aber Vorlesungen in der Universität hört, wodurch ich sie kennen gelernt habe.
Sie ist ein reizendes — na, ich will sie Dir lieber nickt schildern, Du könntest sonst Deine Erwartungen zu hoch schrauben und enttäuscht werden. Ich begnüge mich damit, Dir zu sagen, daß ich sie liebe wie eine Schwester, und da Du meinen guten Geschmack kennst, hoffe ich, diese Erklärung wird Eindruck auf Dich machen."
Die Stelle, die nun folgte, unterschlug der junge Gutsherr. Sic lautete:
„Es wird nur von Dir abhängen, sie auch tatsächlich zu meiner Schwester zu machen. Ich weiß, daß ihr Herz noch frei ist, und bin bekannt genug mit ihrem Geschmack in Bezug auf das sogenannte „stärkere" Geschleckt, um im voraus sagen zu können, daß Du von dem Schlage bist, den sie allen andern vorzieht. Denke, welche Aussicht! Ein Goldfisch, wie Du ihn hierzulande nie und nimmer angeln würdest, außer etwa bei den Töchtern Israels, womit Du entschieden Großmutters Herz brückest und auch mir keine Freude machtest. Denke, wenn Du auch nur eine halbe Million ins Gut stecken könntest, was Du bei Deiner landwirtlichen Begabung daraus machen würdest, und wie dann endlich einmal das alte elende Nest zu einer menschenwürdigen Behausung hergerichtet werden könnte! Und denke die Wonne, nicht mehr täglich zur Verbindung mit meiner Eleonore von Regenstein gedrängt zu werden.
Also, mein sehr geehrter Herr Bruder, fei vernünftig, überlege Dir die Sacke gründlich und zeige Dich dèr Millionenerbin von Deiner liebenswürdigsten, ritterlichsten Seite. Namentlich für letzteres hat sie eine große Schwäche. Daß die blondlockigen Töchter der Krösusse von jenseits des großen Heringsteiches eine ausgesprochene Vorliebe für die jungen, schlanken, hochgewachsenen, mit dem Von oder sonst einem wohlklingenden^ Titel begabten Söhne Germaniens haben, brauche ich Dir nickt erst 31t sagen. Also frisch ans Werk und den rettenden Goldfisch einge^angen!“ —
Daß die alte Freifrau diese Stelle nicht zu sehen und zu hören bekam, war ja allerdings gut unb nützlich. Wenn sie sich auch bis jetzt, wie Adele 'andeutete, mit der Hartnäckig-
sammenstoß erörtert. Der Angeklagte gibt an, daß daS Wetter nicht ganz klar war, so daß die beiden Lokomotivführer den entgegenfahrenden Zug auf größere Entfernung nicht sehen konnten. Vors.: Haben Sie irgend einem der Leute einen Auftrag gegeben, während Ihres Aufenthaltes auf dem Bahnsteig Telegramme anzunehmen? Angekl.: Nein. Auf 'Befragen gibt Stullgys an, daß das Anbietungsverfahren nur bei eingleisigen, oder bei zweigleisigen Strecken besteht, die später in eingleisige übergehen. Er bestreitet, selbst Telegramme von Schleife ausgenommen bezw. erhalten zu haben, welche die Bezeichnung „Nachzugführten. Vors: Ich will hier eine bestimmte Erklärung darüber haben, ob Sie die Mitteilung von der 5.43 erfolgten Abfassung des Nachzuges 112 von'Schlecke erhielten, ehe der Zug 113 Ihrerseits abgelassen war: Angeklagter: Das bestreite ich. Der Angeklagte erklärte weiter, er könne nicht sagen, ob er die Ablassung des Zuges 113 um 5.48 eingetragen habe, ober ob diese Eintragung seitens des Eisenbahnassistenten Treppe erfolgt sei. Es wird sodann die Fahrt nach Teuplitz besprochen. Stullgys bestreitet hierbei ganz entschieden, betrunken gewesen zu sein. Vors.: Ihre eigene Frau hat doch aber gesagt, Sie seien betrunken gewesen. Vert. Recktsanwalt Reuscher: Die Frau glaubte auf den Rat anderer ihrem Mann einen Dienst zu erweisen, wenn sie diese Behauptung aufstellte. Jedenfalls hat sich der Angeklagte später im Dienst so benommen, daß seine Untergebenen nicht das Mindeste von Betrunkenheit an ihm gespürt haben. Der Angeklagte gibt weiter an, daß der Telegraphen-Apparat am Unglückstage, wie auch sonst gelegentlich einmal, nicht ordnungsmäßig funktioniert habe. Vors.: Das Wichtigste ist, daß Sie am Tage nach dem Unfall erklärt haben, es sei Ihnen bekannt gewesen, daß der Nachzug 112 verkehre, Sie hätten nur nicht an ihn gedacht. Angeklagter: Es ist möglich, daß ich das in meiner Erregung erklärt habe. Vors.; War denn der Nachzug schon in früheren Jahren eingelegt? Angekl.: Ja. Vors.: Na, dann wird wohl diese Erklärung, Sie hätten an den Nachzug 112 nicht gedacht, richtig sein. Damit ist die Vernehmung des Angeklagten Stullgys beendet und es wird nach einer halbstündigen Pause in die Vernehmung des Angeklagten Wiedemann eingetreten, welcher zur Zeit des Unglücks verantwortlicher Fahrdienstleiter in Schleife war. Er war seit dem 1. Juli 1905 in Schleife. 1889 wurde er zum Bahnwärter und 1892 zum Weichensteller ernannt. Seine letzte Prüfung hat er mit „gut“ bestanden. Er gibt an, daß der Hauptzug 112 eine erhebliche Verspätung, etwa von 25 Minuten, hatte. Auch der Zug 113 hatte Verspätung, so daß Wiedemann nicht wußte, wo der Zug 113 sich befand. Wiedemann führt zu seiner Entschuldigung an, daß er, nachdem er den Nackzug 112 wiederholt angeboten und von Spremberg die vorschriftsmäßige Ablehnung nicht erhalten habe, schließlich der Meinung gewesen sei, die Annahme sei erfolgt. Wiedemann hat am 6. Oktober ein Geständnis abgelegt, der betreffende Teil des Protokolls wird auf Gerichts beschluß verlesen. Wiedemann erklärte, er gebe zu, sich eine- seit des Alters darauf versteifte, ihn mit Eleonore vonRegenstein zu verheiraten, so konnte man doch nicht wissen, welchen Eindruck die Aussicht auf die Millionenmitgift der jungen Amerikanerin auf sie macken würde, und wehe ihm, wenn er sich.in dem Fall von Schwester und Großmutter zugleich gepreßt sah, diese Verbindung einzugehen, die ihm genau so unsympathisch war. wie die mit Großmamas bisherigem Schützling. Mit Adele allein würde er schon fertig werden, sagte er sich. Wenn sie auch die ältere von ihnen beiden war, ihm um zehn Jahre voraus, so hatte er doch bisher ihren verschiedentlicken Bemühungen, ihm eine Braut zuzu- führen, mit Erfolg widerstanden und würde es auch diesmal tun. Die Mädchen, die Adeles Ideale waren, waren ganz gewiß nicht die seinen, und er war nun einmal entschlossen, sich seine Frau zu wählen, nicht sich eine aufdrängen zu 'assen. Bis jetzt war die Rechte nur noch nicht gekommen. Wer wußte freilich, ob sie je für ihn kommen würde.
Die alte Freifrau von Wohlau, gewöhnlich, wurde sie die Frau Rittmeister genannt, wenn auch ihr Gatte erst unmittelbar vor seinem Tode auf dem Schlachckelde in anbe- trackl einer außerordentlichen Tapferkeit zum Rittmeister befördert worden war, saß mit mißmutig zusammengezogenen Brauen da, als Eberhard seine Vorlesungen beendet hatte und fragend nach ihr hinübersah.
„Was diese Adele auch immer für Streiche macht", sagte sie zürnend. „Ist das nun ein Verstand von dem Mädchen, uns auf unser bescheidenes Gütchen solch eine verwöhnte Prinzeß von jenseits des Ozeans herzuschleppen! Ich begreife sie nicht. Die gelehrten Schrullen. die sie sich in den Kops setzt, fegen das bißchen gesunden Menschenverstand ganz weg, das sie jemals besessen hat. Welche Rolle sollen wir denn der protzigen Mamsell gegenüber spielen, wir, die jeden Groschen ein paarmal ümdrchen müssen, während sie gewöhnt ist, im Golde zu wühlen? Deine Schwester kann uns doch nicht zumuten, alle unsere Lebensgewohnheiten zu ändern und uns in Schulden zu stürzen, um die Ansprüche unseres ungebetenen Gastes zu befriedigen, und andererseits können wir uns dock nicht täglich und stündlich vor ihr Blößen geben, über die sie sich lustig machen muß. Das einfachste ist. Eberhard, Du schreibst ihr kurz entschlossen ab."
(SortieäuuA foiaU