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Erstes statt

ve-agSpreiSr

Wcn^ 1,80 Mk., monaUich 60 Pfg., für «i* wMße Abonnenten mit dem betreffenden Postauffchla» Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

-«druckt und verlegt in der Buchdruckerei der verein, ev. WaifenhaufeS in Hmau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ fit Stadt- und Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Mk. 228 Fernsprechanschlust Nr.

605.

Donnerstag den 28. September

02

EturäcknngSgetühr«

Dit fünf gespaltene Petitzeil« oder deren -tamn 15 Pf», im Siettamemeü die Zeile 85 Pf»

verantworU. Redakteurr 6. Schrecker in Ha»«»

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

1905

KgQBMSPBR

Amtliches

Landmirischastlichtr Kmsmm Hanau.

Am Sonntag den 1. Oktober -. I., nach­mittags von 4 Uhr ab, findet Versammlung der Mitglieder des landwirtschaftlichen Kreisvereins und deren erwachsenen Angehörigen im großen Saal in Wilhelms­bad statt.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Mitgliederaufnahme.

8. Vortrag des Fräulein Thekla Seyfried aus Auma über die Erziehung der Töchter auf dem Lande."

Hiernach geselliges Beisammensein.

Während des Vortrags wird der Wirtschaftsbetrieb im Saal unterbrochen.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Ge­meinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen.

Hanau den 21. September 1905.

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath. *

Gefundene und verlorene Gegenstände

Gefunden: 1 Notenheft, 1 Brille mit Futteral.

Verloren: 1 Portemonnaie mit 80 Mk. und einer Fahrkarte III. Klasse nach Erlangen, 1 goldene Brosche, 1 rotes Portemonnaie mit ungefähr 3 Mk., 1 Kästchen mit einem Milch-Kontroll-Apparat, 1 Chemisett mit Brillant­brosche.

Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.

Zu gel aufen: 2 Gänse und 1 Ente.

Hanau den 28. September 1905.

Hus F)anau Stadt und Eand.

Hanau, 28. September.

* Maittkanalisation. In Sachen der Mainkanali­sation bis Aschaffenburg findet, nach bayerischen Blättern, Mitte Oktober in Berlin eine neuerliche Beratung statt.

* Die Entwertung von Jnvalidenverftcherungs- marken. Am 1. Oktober d. J. tritt eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. Juli d. I. in Kraft, die eine wichtige Aenderung in der Entwertung der Quittungsmarken mthält. Nach den bisher geltenden Vorschriften besteht eine Verpflichtung zur Entwertung der Marken auf den Quittungs­karten nur, soweit die Marken für mehr als eine Woche gelten. Hinsichtlich der übrigen Marken sind die Arbeitgeber und Versicherten, welche Marken in die Karten einkleben, zur Entwertung der Marken befugt, aber nicht verpflichtet. Vom 1. Oktober ab sind dagegen alle Arbeitgeber und Ver­sicherten, welche Marken einkleben, zur Entwertung der Marken verpflichtet. Die Entwertung darf wie bisher nur in der Weise geschehen, daß auf den einzelnen Marken hand­schriftlich oder durch Stempel der Entwertungstag in Ziffern, z. B. für den 15. November 190515. 11. 05" oder für den 5. Dezember 19065. 12. 06", deutlich angegeben wird. Zur Entwertung ist Tinte oder ein ähnlicher fest­haltender Farbstoff zu verwenden. Andere Entwertungs­zeichen sind unzulässig. Bei der Entwertung dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden, insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versiche­rungsanstalt ersichtlich bleiben. Die Entwertung muß als­bald nach der Einklebung der Marke geschehen. Wer diesen Anordnungen zuwiderhandelt, kann für jeden Fall, sofern nicht nach andern Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, von der unteren Verwaltungsbehörde mit einer Ordnungs­strafe bis zu 20 Mk. belegt werden. Ferner wird am 1. Oktober ein neues Quittungskartenformular eingeführt; es unterscheidet sich von dem bisher gebrauchten dadurch, daß es einen Aufdruck enthält, wonach jeder Anspruch aus der ^karte und allen früheren Karten verloren geht, wenn nicht für die zwei Jahre nach der Ausstellung der Karte min- destens für 20 Beitragswochen Beiträge entrichtet werden. Quittungskarten des bisherigen Musters dürfen nach dem 1. Oktober^ nicht mehr ausgegeben oder verlängert werden.

Stadttheater. Bei der am kommenden Sonntag fiattsindenden Eröffnungs-Vorstellung der diesjährigen Spiel­zeit wird,Frl. Magda Behrens den von ihrem Lehrer, 5?errn Hofschauspieler Winds in Dresden verfaßten Prolog sprechen. In dem hierauf zum Gedächtnis Schillers zur Auftühruna gelangenden historischen Schauspiel: -Die

Karlsschüler" von Heinrich Laube, können sich in hervor­ragender Weise folgende der neuengagierten Mitglieder be­tätigen: AlsSchiller" der erste Held und Liebhaber Herr Felix Hauser, alsFranziska" die erste Heldin und Lieb­haberin Frl. Charlotte Braune, sowie alsHerzog" der Oberregisseur und erste Charakterspieler Herr Emil Steger, welcher auch gleichzeitig das Stück neu in Szene setzt. In weiteren Rollen ist außerdem das gesamte Personal be­schäftigt.

* Zrrr Entlastung Zrelowski's aus der Zeug- niszwangshaft. Dem wegen Zeugnisverweigerung be­kanntlich hier inhaftiert gewesenen Redakteur Zielowski von derFrankfurter Volksstimme" wurde jetzt der seine Haftent­lassung betreffende Beschluß des Kgl. Landgerichts zugestellt. Die Gründe des Beschlusses lauten: 'Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer auf die an ihn gerichtete Frage, ob der Angeklagte Hoch der Verfasser der inkriminierten Artikel sei, mit Rücksicht auf § 54 der Strafprozeßordnung die Auskunft verweigern durfte und ob, wenn man dies ver­neint, die Anordnung der Zeugniszwangshaft geboten war; jedenfalls war der Beschwerdeführer Zielowski nicht verpflichtet, unter Eid Zeugnis abzulegen. Als verantwortlicher Redakteur derjenigen Zeitung, welche die betreffenden Artikel veröffent­licht hat, erscheint er der Teilnahme der den Gegenstand der Untersuchung gegen Hoch bildenden Tat verdächtig und mußte daher nach § 56, 3 der Strafprozeßordnung unbeeidigt ver­nommen werden; die ihm vom Schöffengerichte angesonnene eidliche Aussage durfte er ablehneu. Der Beschwerdeführer hat hiernach die Abgabe einer eidlichen Aussage nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert und konnte daher aus § 69 der Strafprozeßordnung nicht bestraft werden. Die gegen ihn erkannten Zwangsmaßregeln waren deshalb aufzuheben. Kgl, Landgericht (folgen die Unterschriften).

* Betrug. In Haft genommen wurde gestern der Händler Schweitzer, der sich von einem Schuhmacher für eine Tour nach Großkrotzenburg ein Fahrrad geliehen, das­selbe aber nach Frankfurt a. M. gebracht und dort versetzt hatte. Wegen ähnlicher Betrugsfälle hat S. schon erhebliche Vorstrafen erhalten und verbüßt.

* Holländische Serienlosbanken. Auf Grund einer Gerichtsverhandlung wurde in Nr. 225 d. Bl. das Gebühren einer niederländischen Serienlosbank geschildert. Da in neuerer Zeit der Vertrieb von Prospekten ein um­fangreicher zu sein scheint, verfehlen wir nicht, unsere Leser zu besonderer Vorsicht zu mahnen.

* Festspiel. Soeben ist erschienen und in König's Hofbuchhandlung zu haben:Sieg der Ideale", ein Festspiel von H a n o v i a. Dieses kleine Werk unseres Mit­bürgers wird nicht nur von den Veranstaltern geselliger Abende als eine willkommene Gabe freudig begrüßt werden, sondern durch seinen poetischen und gehaltvollen Inhalt auch als wertvolle Lektüre viele Leser finden, zumal der Preis nur 30 Pfennige ist.

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* Fechenheim, 27. Sept. (Gemeinderatssitzung.) Nachdem seitens der Landesbaubehörde zu Cassel die Pflaster­arbeilen an der Frankfurter- und Vilbelerlandstraße dahier genehmigt sind, wurden diese in der gestrigen Gemeinderats­sitzung Herrn Pflasterermeister Krebs aus Offenbach, der mit seiner Forderung Herrn Kaiser aus Hanau um 800 Mark unterbot, übertragen. Den 2. Punkt der Tagesordnung betraf die Kanalisation. Die mit der Vorberatung betraute Kommission empfiehlt diese, die denn auch einstimmig ge­nehmigt wurde. Herr Zioilingenieur Pichler aus Frankfurt, der die hiesige Wasserleitung gebaut hat, soll nun auch mit der Ausarbeitung eines allgemeinen Kanalisationsprojektes beauftragt werden und zwar nach neuester Art und ent­sprechend den Verfügungen der Behörden, das zugleich die Möglichkeit des Anschlusses an die Frankfurter Kanalisation gewährt. Für diese Vorarbeiten werden 4000 Mark, zahlbar nach Genehmigung des Projektes, bewilligt. Endlich wird dem hiesigen Ruderverein die Pacht eines Gemeindegrund­stückes zum Bau einer Bootshalle auf 10 Jahre bewilligt.

§§ Langenselbold, 27. Septbr. (Unfälle.) Am ver­gangenen Montag nachmittag erhielt der Taglöhner Gustav Enk, im landwirtschaftlichen Betriebe des Gastwirts Wilhelm Einschütz 1er hier tätig, beim Ausackern von Kartoffeln auf einem Grundstück am Häusergraben von dem einen Pferde beim Absträngen mittels eines Hufschlages eine derartige Verletzung der Weichteile, daß seine Verbringung nach dem Landkrankenhause zu Hanau auf Anordnung des behandelnden Arztes Dr. Schneider hier erforderlich wurde. Der Verletzte ist aber bereits gestern an den Folgen seiner schweren Ver­letzungen im Landkrankenhause zu Hanau verstorben. An demselben Tage nachmittags hat der Landwirt Friedrich Wilhelnl Fuchs hier bei Verrichtung derselben Arbeiten wie vor, auf seinem Grundstück am Hüttengefäßerweg, von dem einen Vierde beim Ordnen de« Geschirres ebenfalls mit dem

Huf einen Schlag nach dem Oberschenkel deß rechten Beines erhalten, sodaß er rückwärts zu Boden fiel und längere Zeit bewußtlos liegen blieb. Ein anderer in der Nähe beschäftigter Landwirt leistete dem Verletzten die erste Hilfe und veran­laßte dessen Verbringung nach seiner Wohnung.

)( Hüttengesätz, 27. Septbr. (Postbestellbezirk.) Am 1. Oktober wird die Betriebseröffnung der Bahn Stock­heimHeldenbergen stattfinden. Infolgedessen wird der Ort Altwiedermus, die Domäne Ronneburgerhof mit Schloß Ronneburg und das Gut Beundehof von dem Landbestell- bezirk in Eckartshausen abgezweigt und dem Landbestellbezirk der Postagentur in Hüttengesäß zugeteilt. Letzteres ist schon seit Jahren der Wunsch dieser Gemeinde und der beiden Gutshöfe gewesen, da sich bisher ihr Hauptpostverkehr über Hüttengesäß auf Hanau und Frankfirrt a. M. erstreckte. Für die Geschäftswelt dürste diese Nachricht von Interesse sein, damit sie die Postsendungen nach den bezeichneten Orten mit der neuen Postanftalt richtig adressieren kann.

Gerichtssaal.

Sitzung der Strafkammer vom 27. September.

Jagdvergehen.

Zu dem Willingshof bei Schlüchtern gehört die um­liegende Feldjagd, sodaß die Pächter des Hofes zugleich auch die Jagdpächter sind. Die Grenze des Jagdgebietes bildet der fiskalische Wald, in welchem noch Hirsche gehegt werden. Die Pächter des Willingshofes, der Landwirt Georg R. und sein Sohn Friedrich, sollen sich nun eines Jagdver­gehens dadurch schuldig gemacht haben, daß sie einen kapitalen Hirsch, den sie am 1. Mai noch auf ihrem Jagdgebiet krank geschossen hatten, in den Staatswald verfolgten und von der Stelle wo er verendend zusammengebrochen war, heraus­schleiften und an sich brachten. Ueber diese Beschuldigung entspinnt sich heute eine lange Verhandlung, zu der ein großer Zeugenapparat aufgeboten ist. Die Angeklagten be­haupten nämlich, daß der Hirsch, den sie am 1. Mai auf ihrer Wiese geschossen und an sich gebracht haben, auf der Stelle im Feuer zusammengebrochen und verendet sei. Die Schleifspur, welche aus dem Staatswalde nach der Stelle führte, wo sie ihren Hirsch auf den Wagen luden, müsse von einem andern Hirsch herrühren, der drei Tage zuvor von Friedrich R. nur angeschossen wurde und in den Wald flüchtete, wo er wahrscheinlich verendet und von Wilddieben geholt worden sei. Es werde nämlich in der dortigen Gegend viel gewildert. Eine weitere Beschuldigung gegen den Friedrich R. lautet dahin, daß er am 20. Mai, also während der Schonzeit für weibliches Rehwild, eine trächtige Rehgeis geschossen habe. Er hatte es auf einen Vock abge­sehen, der mit der Geis ausgetreten war und statt dessen die Geis getroffen. Das Schöffengericht hatte die Ange­klagten wegen der beiden Vergehen zu Geldstrafen verurteilt, wogegen sie Berufung einlegten, ebenso der Amtsanwalt zwecks Erhöhung der Strafe. Beide Berufungen werden verworfen.

Unterschlagung.

Der Milchfahrer Ferdinand G. von Mittelkalbach war vom 15. August o. J. bis 1. Januar 1905 bei dem Pächter des Gronauer Hofes bedienstet. Am 1. Januar hatte er noch wie gewöhnlich den Milchwagen nach Frankfurt ge* fahren, von dort telephonierte er aber auf den Hof, er sei krank geworden, der Wagen möge in Frankfurt geholt wer­den. Als ein Knecht vom Hof hierauf nach Frarstfurt ging, fand er den G. in einer Wirtschaft und als er ihn auf­forderte, den Wagen auf den Hof zurückzubringen, antwortete G.,zu dem S.. bauer gehe er nichr mehr." Nachher stellte es sich heraus, daß G. begründete Ursache hatte, den Hof zu meiden, denn er hatte einen ansehnlichen Betrag von Kundengeldern unterschlagen. Die Anklage gegen ihn lautet auf Unterschlagung, Beleidigung und eigenmächtiges Dienst- verlassen. Das Gericht etkennt auf zwei Wochen Gefängnis und 10 Mk. Geldstrafe.

Kâfkaste«.

Ein Sonberabfommen mit einer aus f?a (bienten besteh -uden Organisation sichert teuer Anfrage aus unserem Leserkreise sachgemäße und kostenlose Beantmartaug durch Spezialisten de« jeweilig berührten Gebietes. Es finden ii. a. alle Recht«angelegeu- beiten seitens eine« erfahrenen Rechtsanwalte« Erledigung. HttMunft te technischen Fragen erteilt ein erprobter Techniker. Das Feld der Hygiene bearbeitet ein räch- tiger Arzt. In Land- und Hauswirtschaft, Bieh. und Geflügel-, RIetntter« ur> Bienenzucht in Garten-, Obst- und Weinbau, in Blumenzucht «. s. w. geben alte Praktiker ihr Gutachten ab. Für da« Bank- und Handelswesen steht eine erste Jtratt zur Verfügung. Die Sosialpolitik und Arbeitergesechgebnno bilden da» befanbere Gebiet einer hierin kompetenten Persönlichkeit.

P H. Die Kündigung ist nur zulässig zum 1. etaeS Monats und hat spätestens am 15. zu erfolgen.

Jos. F. Dazu sind Sie unter der Voraussetzung be­rechtigt, daß Ihre Darlehnsforderung fällig ist.

Schrank. 1. Hinterlegen Sie das AnftMichegeld bei einer öffentlichen Hinterlegungsstelle und klagen Sie dann beim Amtsgericht den Kaufpreis ein. 2. Im Prozeß wird dann aufgerechnet.

M. B. Die einzelnen Alimentenraten verjähren in vier Jahren, beginnend mit dem 31. Dezember des Jahres der Fälligkeit. Ein Anspruch auf eine einmalige Abfstrdmrg für die Alimente besteht nicht.