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General-Anzeiger

Amtliches Organ sm Stadt- und Landkreis Kanan.

WaijelchaujeS in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

««antwort!. Redakteurr 6. Schrecker in Hema»,

Ms. 224 Fernsprechanschlust Nr. 605»

Samstag den 23. September

Fernsprechanschlutz Nr. 605

1905

»«

Amtliches

Bekanntmachung.

Einführung des Postanweisungsdie nftes in Bolivien.

Dom 1. Oktober ab sind im Verkehr mit Bolivien Post­anweisungen bis zu 400 Mk. zulässig. Bei der Einzahlung in Deutschland sind die Beträge auf den Postanweisungen in der Markwährung anzugeben. Die Auszahlung in Bolivien erfolgt in der dortigen Landeswährung nach dem Tageskurse. Die Taxe wird bei Beträgen bis 80 Mk. mit 20 Pf. für je 20 Mk. und bei überschießenden Beträgen mit 20 Pfg. für je 40 Mk. berechnet. Telegraphische Postanweisungen sind im Verkehr mit Bolivien nicht zulässig.

Berlin W. 66 den 14. September 1905.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.

J. A.: Groh.

Eandkreis Ranau.

Dekmlmchmgen des Dinglichen LnndrntsnnitS.

Auf Grund des Artikels 36 der Ausführungs-Anweisung zum Einkommen- und Ergänzungssteuergesetz hat die König­liche Regierung zu Cassel bestimmt, daß die Personen- standsanfnahme in diesem Jahre Montag den 30. Oktober d. Js. stattzufinden hat und wenn sie nicht an diesem Tage zu Ende geführt werden kann, an den nächst­folgenden Werktagen ununterbrochen fortzusetzen und in mög­lichst kurzer Frist zum Abschluß zu bringen ist.

Die Herren Bürger-meister und Gutsvorsteher setze ich hiervon vorläufig in Kenntnis.

Hanau den 21. September 1905.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer - Veranlagung- - Kommission für den Landkreis Hanau.

St 4472 v. Beckerath,

Mit der Einreichung der Jahresberichte bezw. Bericht­erstattung auf meine Bekanntmachung vom 19. v. Mts. V 5375 (Nr. 199 des Hanauer Anzeigers) sind trotz der Erinnerung vom 7. d. Mts. (Nr. 211 des Hanauer Anzeigers) noch eine Anzahl Vorstände von Viehversicherungs- vereinen rückständig.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dafür Sorge zu tragen, daß die rückständigen Vorstände die Angelegenheit bestimmt innerhalb 3 Tagen erledigen.

Hanau den 21. September 1905.

Der Königliche Landrat.

^ 5375 J. A.: Conrad, Kreissekretär.

Der frühere Goldarbeiter Wilhelm Schäfer zu K e s s e l st a d t sowie der Wagner Johannes Schmiegel zu K e s s e! st a d t sind zu Hilfsfeldschützen der dortigen Gemeinde für die Zeit bis Ende Oktober d. Js. widerruflich bestellt und verpflichtet worden.

Hanau den 21. September 1905.

Der Königliche Landrat.

V6065 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Stadtkreis Ran au. Bekanntmachung.

Die Polizeiverordnung vom 23. Januar 1894 betr. das Einsperren der Tauben zur Saatzeit wird mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß sämtliche Tauben mit Aus- nahme der Pfautauben, Römer, Malteser, Carriers, engl. und franz. Kröpfer, Perücken, Chow-Antwerps und Brünner vom 25. September bis 25. Oktober d. Js. eingesperrt zu halten sind. Hanau den 22. September 19i)5.

Städtische Polizei-Verwaltung.

Der Oberbürgermeister.

J. A.: Dr. Koppen. 18528

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 16. bis 22. Sep­tember 1905:

1 Arbeiter, 1 Erdarbeiter,

1 Fabrikarbeiter,

1 Hausbursche,

Die heutige 9h

1 Schlosser,

2 Schreiner, 5 Tagelöhner.

Hanau den 23. September 1905.

__Städtische Arbeitsvermittelungsstelle. 18514

Bekanntmachung.

Für Südwestafrika sind freiwillige Meldungen erwünscht.

Sofortige Meldungen von Freiwilligen können bei den zuständigen Meldeämtern (Bezirksfeldwebeln) erfolgen.

Königl. Bezirkskommando Hanan.

J Srttëötrtin Hum«.

Am Sonntag den 1. Oktober d. I., nach­mittags von 4 Uhr ab, findet Versammlung der Mitglieder des landwirtschaftlichen Kreisvereins und deren erwachsenen Angehörigen im großen Sa al in Wilhelms­bad statt.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Mitgliederaufnahme.

3. Vortrag des Fräulein Thekla Seyfried aus Auma über die Erziehung der Töchter auf dem Lande."

Hiernach geselliges Beisammensein.

Während des Vortrags wird der Wirtschaftsbetrieb im Saal unterbrochen.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Ge­meinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen.

Hanau dm 21. September 1905.

Der Königliche Landrat.

v. D e ck e r a t h.

Mus Ranau Stadt und Eand.

Hanau, 23. September.

* Vorschriften für die Probierer von Edel­metallen in Hanau. Die Handelskammer in Hanau hat eine Reihe von Vorschriften für die beeidigten und öffent­lich angestellten Probierer der Edelmetalle erlassen, welche dazu dienen sollen, größeres Vertrauen und ausreichende Garantie bei der Ausübung des Probieramtes herbeizuführen. Es ist dies ein außerordentlich dankenswertes Vorgehen und wir wollen an dieser Stelle hauptsächlich die Punkte hervor­heben, welche sich mit der Tätigkeit der Probierer selbst be- faffen. Es sind dies: § 10. Die Metallproben zur Untersuch,mg sind dem Probierer in der Regel vom Auf­traggeber in sachgemäßer Verpackung und in einem Mindest­gewicht von 0,8 bis 1,0 Gramm für Goldproben, 1,0 bis bis 1,5 Gramm für Gold - Silberproben, 4 Gramm für Silberproben zu liefern. Zur Ermittlung des Fein­gehalts sind, soweit es sich nicht um einfache Guß- oder Feilungsproben oder um Kontrollvroben handelt, stets wenigstens 2 Proben einzuwiegen. Soll der Probierer selbst das Probematerial entnehmen, so ist ihm die Plansche, der Barren oder König usw. zu überlassen. Dies bildet bei Untersuchungen auf Gold, Silber, Platina die Regel. In beiden Fällen müssen, sofern es sich nicht um in Tornern oder Stückchen eingelieferte Proben (Gekrätzrückstände) han­delt, je zwei möglichst gleiche Aushiebe oder Abschnitte, welche an zwei verschiedenen, womöglich entgegengesetzten Seiten des Probeobjekles (Plansche, Barren, König usw.) entnommen sind, verwendet werden. Es ist dem Probierer auch gestattet, das Probematerial mittelst Bohrer aus dem Innern der Plansche usw. zu entnehmen. Sämtliche Probemetalle sind, bevor sie zur Probeeinwâgung verwendet werden, mit einem Magneten zu durchziehen, um etwa vorhandene Eisenteilchen zu entfernen. Auf die Plansche usw. hat der Probierer seine Namens-Chiffre und eine Nummer einzuschlagen, welche mit der Eintragung in seine Liste (§ 13 dieser Vorschriften) übereinstimmt. Den bei der Untersuchung nicht verbrauch­ten Teil des Probematerials muß der Probierer sofort nach Ausführung der Untersuchung an den Auftrag­geber zurückliefern. § 11. Ueber das Ergebnis der Untersuchung hat der Probierer einen Probe­schein auszustellen , auf welchem die Nummer der Probe, bezw. der Plansche usw. angegeben und der Feingehalt in Zahlen und Buchstaben aufgedrückt ist. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen eine Abschrift des Probe­scheins unentgeltlich zu verabfolgen. Der Probeschein muß rmer umfaßt au^er dem LLtrterhaltungsbli

alle in dem Probematerial enthaltenen Bestandteile an edlen Metallen nach Tausendteilen aufführen, soweit nicht der Auftraggeber dies, z.B. für Platitta, ausdrücklich ausge­schlossen hat. Auf vorhandene Spuren von mehr als fünf Tausendteilen Platina ist jedoch in allen Fällen durch einen entsprechenden Vermerk hinzuweisen. § 12. Wenn bei Untersuchung der Probe oder zweier Aushiebe aus einer Plansche u. s. w. sich die Gehaltsunterschiede von 5 oder mehr Tausendteilen ergeben, so muß stets der niedrigste Fein­gehalt angegeben und der gefundene Gehaltsunter­schied auf dem Probeschein bemerkt werden; bei GehaltS- unterschieden von weniger als fünf Tausendteilen wird daS rechnerische Mittel angegeben. Aus dem übrigen Inhalt ist noch folgendes hervorzuheben : Die Liste, in welche dir vorgenommenen Untersuchungen und erteilten Probescheinv eingetragen werden, sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Die Aufträge sind mit möglichster Beschleunigung auszu- führen. Der Probierer ist für die gemachte Gehaltsangabe verantwortlich und für etwa entstehenden geschäftlichen Schaden haftbar. In § 16 wird dem Probierer die Schweige­pflicht auferlegt. Nur auf Ersuchen der Gerichte hat er Einblick in die Liste zu gestatten. Der An- und Verkauf von edlen Metallen ist dem Probierer verboten. Er darf in keinerlei Verbindung mit Scheideanstalten, Edelmetall­handlungen, Fabriken, welche Edelmetalle verwenden u.s.w^ stehen. Für die Vergütung besteht folgender Tarif: Fein- gehaltsbestimmung für Silber 0,70 Mk., Feingehaltsbe­stimmun q für Gold 1,20 Mk., Kontrollprobe dazu für Gold 1, Mk., Gold-Silber-Probe 1,70 Mk., Gold-Silber- Platin-Probe 5, Mk., Gekrätzprobe auf Gold-Silber-Platin mit Ausschmelzen der Probe 7, Mk., Gekrätzprobe auf Gold-Silber 4, Mk., Nasse Kontrollprobe 4, Mk., Strichprobe 0,20 Mk., Strichprobe mit Werlberechnung 0,50 Mk.

* Postdienstliches. Es wird häufig die Beobachtung gemacht, daß Beschwerden über Unregelmäßigkeiten in der Zustellung der durch die Post bezogenen Zeitungen bei dm Zeitungsverlegern anstatt bei den Postanstalten vorgebracht werden. Dieses Verfahren hat regelmäßig eine Verzögerung in der Erledigung der Fehlmeldungen zur Folge, da die Beschwerden von den Zeitungsverlegern an die Absatzpost­anstalten weiterzugeben sind. Wir weisen deshalb darauf hin, daß Beschwerden über Unregelmäßigkeiten in der Ab­stellung von Zeitungen stets bei der Äbsatzpostanstalt oor* zubringen sind.

* Bttchberg-Aussichtstnrm. Morgen Sonntag nachmittag findet der gemeinsame Spaziergang der Interessenten und verehrlichen Spender und Förderer des Unternehmens na ' dem Vuchberg statt. Der Sammelpunkt ist auf 2 Uhr festgesetzt am Uebergang Friedbergerbahn-Leipzigerstraße, von da geht's zu Fuß nach Niederrodenbach. Marschzeit l1/» Stunden. Nach Besichtigung des Platzes und des Weges findet eine Besprechung im oberen Sälchen bei Gastwirt Schaaf in Niederrodenbach statt. Alle Gönner und Interessenten wer­den gebeten, sich zu beteiligen.

* Dahlien-Ausstellung. Mehrfach geäußerten Wün­schen nachkommend, läßt Herr Kunstgärtner Holz schuh seine Ausstellung von Edel-Dahlien noch bis morgen Sonn­tag abend bestehen.

* Vorsicht beim Traubenesten. Am Freitag nach­mittag starb in Diedenhofen die erwachsene Tochter des Klempnermeisters Theodor nach dem Genuß von frischgepflückteu Trauben. Die betteffenden Trauben waren mit irgend einer Flülsiakeit bespritzt worden, um dieselben gesund zu erhalten. Das Mädchen einige hiervon, ohne sie vorher im Waffe» abzuspülen. Gleich nach dem Esten stellten sich Erscheinungen wie bei einer Vergiftung ein, und einige Stunden nachher starb das Mädchen unter unsäglichen Schmergen.

* Wettspiel. Morgen Sonntag nachmittag um 3 Uhr findet auf dem Sportplatz derViktoria" an der Freigericht- straße ein Wettspiel zwischen den zweiten MannschaftenHa­nauer Fußballgesellschaft 1899" undHanauer Viktoria 1894". Voraussichtlich spielt die erste Mannschaft derVik­toria 94" gegen die erste Mannschaft desAschaffenburger Fußballklubs Viktoria".

U. DauerruDern. Bei dem morgen vormittag statt» findenden Dauerrudern von Klein-Krotzenburg bis Offenbach (24 Kilometer) trägt die Hanauer Mannschaft Rennabzeichen und Start Nr. 6. Die Boote kommen in Zeitabständen von 6 Minuten in der Zett von 10/s bis 11 ^i Uhr hier durch.

Kurort Wilhelmsbad. Morgen nachmittag von 4 Uhr ab findet zu Wilhelmsbad Militär- Konzert der Kapelle des Inf. - Regts. Hestern Homburg Nr. 166 statt.

t 14 Seiten.