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LierteljShrlich 1,80 M., monatlich 60 Pfg., für «uk »ärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufjchlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

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Dit fünfgespalteue Petitzeile oder deren Namn 15 Pfg^ im Reklamenteil die Zeil« 35 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Sanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redattemr G. Schrecker in Hamm.

Ml. 218 ffernsprechankKlutz Nr. 605.

Samstag den 16. September

Fernsprechanschluß Nr. 605. 1905

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Amilichrs

Stadtkreis Fjanau. Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 9. bis 15. Sep­tember 1905:

1 Arbeiter,

1 Fahrbursche,

4 Sausburschen,

1 Kellner,

1 Kutscher,

1 Schlosser,

1 Schreiner,

1 Schuhmacher,

1 Schweizer,

5 Tagelöhner.

Hanau den 16. September 1905.

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle. 17991

Gesundem und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 Korallenkette, 60 Stück Briefmarken â 5 Pfg. und 50 Stück â 10 Pfg., 1 goldener Fingerhut, 8 Herren-Stehkragen.

Verloren: 1 rotledernes Portemonnaie mit 50 Pfg. und mit verschiedenen Scheinen.

Zugelaufen: 1 grauer Rattenfänger w. Geschl.

Hanau den 16. September 1905.

Hus Hanau Stadt und Eand.

Diözesan-Synodt.

Hanau, 13. Sept.

Heute wurde die Diözesan-Synode dahier abgehalten. Während die früheren Synoden in der Marien- und Jo­hanniskirche oder in dem Diakonissenheim tagten, hatte man in diesem Jahre zum erstenmale den hierfür so sehr geeigneten großen Saal des Evangelischen Vereinshauses zur Sitzung erwählt. Um halb 11 Uhr vormittags eröffnete der Leiter der Synode, Herr Superintendent Fritsch, diese mit einer (lackenden Ansprache auf Grund der überaus passenden Vibel- telle Apostelgeschichte 20, 28:So habt nun Acht auf Euch elbst und auf die ganze Herde, unter welche Euch der heilige Geist gesetzt hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde Gottes, welche er durch sein eigen Blut erworben hat" und mit Gebet. Die Versammlung sang das schöne Lied:Herz und Herz vereint zusammen" unter Begleitung des von einem Geistlichen gespielten Harmoniums. Nachdem Supt. Fritsch einige Verfügungen des Kgl. Konsistoriums verlesen hatte, referierte Pfarrer Hufnagel-Kesselstadt über die seitherige Tätigkeit der Kollektenkommission, deren dankenswerte Arbeit allseitige Anerkennung fand. Genannte Kommission, die als eine Synodaleinrichtung von derSynode anerkannt und bestätigt wurde, besteht von jetzt an aus den Herren Pfarrer Huf- nagel-Kesselstadt, Wohlfahrt-Hanau, Stoppel-Fechen­heim und dem Superintendenten Fritsch.

Es folgten nun die Berichte der Synodalvertreter

») Pfarrer Hufnagel- Kesselstadt über den Gustav-Adolf- Verein,

d) Pfarrer Göbels-Hanau über den Stand der äußeren Mission,

o) Pfarrer Ganß-Bischofsheim über den Stand der inneren Mission in unserer Diözese,

welche des Interessanten überans viel darboten.

An Wahlen wurden 2 vorgeuommen:

a) Ergänzungswahl des Diözesansynodalvorstandes,

b) Wahl der Abgeordneten zur Gesamtsynode.

Zum Ersatz für den verstorbenen Metropolitan von Starck- Bergen wurde Pfarrer Bechtel- Ravolzhausen in den Vor­stand gewählt.

Zur Gesamtsynode in Cassel wurden gewählt die Herren:

1) Pfarrer Hufnag e l-Kesselstadt (Stellvertreter: Pfarrer Römer- Rüdigheim),

2) Landgerichtsrat Kehr- Hanau (Stellvertreter: Che­miker Garbe- Fechenheim),

Rektor Flach-Bockenheim, (Stellvertreter: Amtsrichter Dr. Heldmann- Bergen),

4) Pfarrer Ganß- Bischofsheim, (Stellvertreter: Pfarrer Baumann- Windecken).

Zu S y n o d a l v e r t r e t e r n wurden gewählt:

Pfarrer Hufnagel - Kesselstadt für den Gustav-Ad.-Verein,

Göbels- Hanau für die äußere Mission,

Fritsch- Preungesheim für die innere Mission.

Der nackte Vortrag wurde von Herrn Pfarrer Huf­nagel-Langenselbold über das Thema gehalten:

Wie sind die Frauen und Jungfrauen zur Förderung der christlichen Liebestätigkeit an den Kranken und Armen ihrer Gemeinden heranzuziehen?

Referent hatte seine klaren und trefflichen Ausführungen in folgende Leitsätze zusammengefaßt:

I.

Christliche Liebestätigkeit an allen ihren hilfsbedürftigen Gliedern zu üben, ist Pflicht der ganzen Gemeinde.

Zur Ausübung christlicher Liebestätigkeit andenArmen und Kranken sind indes die Frauen und Jung­frauen ganz besonders veranlagt und berufen und darum in ihren Gemeinden heranzuziehen.

n.

Die Willigmachung der Frauen und Jungfrauen zur Förderung christlicher Lièbestätigkeit an den Armen und Kranken ihrer Gemeiden ist zu erstreben:

1. durch Weckung und Pflege des christlichen Gemeinde­bewußtseins,

2. durch Hinweis auf vorhandene Not in den Gemeinden,

3. durch belehrendes Bekanntmachen mit bereits bestehen­den gleichgerichteten Veranstaltungen in anderen Ge­meinden.

ITT.

Die Au sübung christlicher Liebestätigkeit der Frauen und Jungfrauen an den Armen und Kranken in chren Ge­meinden wird zu erfolgen haben:

1. durch persönliche Dienstleistung,

2. durch Gewährung materieller Hilfsmittel unmittelbar an einzelne Bedürftige,

3. durch organisierten Zusammenschluß zum Dienst an allen Armen und Kranken in den Gemeinden.

An der sich an den Vortrag anschließenden längeren Aus­sprache beteiligten sich leider fast ausschließlich nur Geistliche. Die Synode stimmte den Ausführungen und Leitsätzen des Referenten im Wesentlichen bei und nahm noch folgenden Antrag an:

Die Synode ersucht ihre Mitglieder, die Gründung von evangelischen Frauenvereinen im Anschluß an die Frautznhilfe des evangel.-kirchl. Hilfsvereins in den Gemeindender Diözese anzuregen bezw. sie in die Hand zu nehmen."

Als letzter Referent behandelte Pfarrer Sieber t-Eichen die Frage:

Was kann seitens der kirchlichen Organe zur Bekämpfung der Alkoholgefahr in der Gemeinde geschehen?

Die seinem Vortrag, der in vorzüglicher kurzer Darstel­lung die ganze Geschichte, die Entwickelung und den gegen­wärtigen Stand der Moholfrage erschöpfend seinen Zuhörern vorführte, zugrunde gelegten Leitsätze waren:

1. Die eigene Beobachtung, das übereinstimmende Zeug­nis namhafter Autoritäten, sowie ein umfaffendes, stati­stisches Material geben uns einen starken Eindruck von der Größe der Alkoholgefahr in Stadt und Land und vermögen uns zugleich von der Notwendigkeit des Kampfes gegen die­selbe hinlänglich zu überzeugen.

2. Es verdient auch unsererseits dankbar anerkannt zu werden, daß zur Bekämpfung jener Gefahr schon vieles ge­schehen ist und noch fortwährend geschieht, insbesondere durch die freie Liebes- und Vereinstätigkeit; (Trinkerheilan­stalten, Deutscher Verein gegen den Mißbrauch geistiger Ge­tränke, Vereine des blauen Kreuzes, Guttempler, Abstinenz­vereine u. a.)

3. Nichtsdestoweniger sind der Hilfskräfte in dem gott­gewollten Kampfe noch längst nicht genug. Es muß noch viel mehr geschehen und es muß erwartet werden, daß auch die kirchlichen Organe sich willig und gerne an demselben beteiligen.

4. Solche Beteiligung am Kampf gegen die Alkoholgefahr wird zunächst dann bestehen können, daß die Arbeit, die zur Rettung von Trinkern, sowie zur Bewahrung von Geretteten oder Gefährdeten in Anstalten und Vereinen geleistet wird, durch die kirchlichen Organe eine wirksame Unterstützung erfährt.

5. Neben dieser wünschenswerten Unterstützung der zur Bekämpfung der Alkoholfrage bereits bestehenden Anstalten und Vereine erscheint auch ein selbständiges Vorgehen seitens der kirchlichen Organe keineswegs überflüssig, sondern sehr notwendig.

6. Aufgabe der lokalen kirchlichen Organe (Geistlichen und Presbyterienl würde es sein, innerhalb der eigenen Ge­meinden bezüglich der vorhandenen Alkoholgefahr helfend, mahnend und aufklärend zu wirken.

Als Mittel zu erfolgreicher Erfüllung solcher Aufgaben empfehlen sich Predigt, Seelsorge, Schul- und Konfirmanden­unterricht, Veranstaltung von Vorträgen und Familien­abenden, Verbreitung von Flugblättern und vor allem das persönliche Vorbild.

7. Diözesan- und Gesamtsynode würden das Recht und die Pflicht haben, der weiteren Oeffentlichkeit gegenüber ihre Stimme mit Nachdruck gegen den Alkohol als einen der ge­fährlichsten Volksfeinde zu erheben.

Die heutige Ruwmer umfaßt außer dem Mrèerhaltuügsblatt 14 Seiten

Solches kann geschehen durch Fassung und Veröffent­lichung entsprechender Resolutionen, durch Versorgung der anständigen Presse mit geeigneten Artikeln, durch Petitionen an die gesetzgebenden Körperschaften u. a.

8. Indes ist bei allem, was im Kampfe gegen die Alkohol­gefahr geschehen kann, nicht zu vergessen, oaß auch hierbei an Gottes Segen alles gelegen ist.

Die sehr vorgerückte Zeit gestattete leider nicht ein weiteres Eingehen auf diesen Vorttag, und mußte sich die Synode auf Annahme folgender Anttäge beschränken:

1) Die Synode ersucht ihren Vorstand, bei den zuständigen Stellen um möglichst baldige Einführung einer Reform des Schankkonzessionswesens vorstellig zu werden, in welcher die von demDeutschen Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke" in seiner Generalversammlung vom 22. Oktober 1903 in Berlin hiezu aufgestellten Grundsätze Berücksichtigung finden und Bestimmungen ausgenommen werden, durch welche die Verabreichung geistiger Getränke an Betrunkene und notottsche Trunkenbolde, sowie an Personen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt wird.

2) Die Synode bittet die hochwürdige Gesamtsynode in Cassel dahin zu wirken, daß baldigst auf gesetzgeberischem Wege eine Reform des Schankkonzessionswesens herbeigeführt wird, in welcher u. s. w. wie unter 1.

3. Die Synode ersucht ihren Vorstand an zuständiger Stelle dahin vorstellig zu werden, daß bei der bevorstehenden Revision des R.-St.-B. Trunkenheit nicht mehr als Straf- minderungsgrund ausgenommen werde.

Nach einem Schlußgebet des Seniors der Synode, Metro­politan Strobel- Bockenheim, wurde um halb 5 Uhr die Snnode durch Absingung des VersesDie wir uns allhier beisammen finden" geschlossen.

Alle Synodalen waren wohl einig in dem Urteil, daß die diesjährige Synode zu den interessantesten und schönsten gehört, die bisher abgehalten sind, und daß zu dem erfreulichen Verlaufe nicht nur die gediegenen und z. T. vor­züglichen Referate, sondern vor allem die umsichtige und geschäftsgewandte Leitung der Versammlung durch den Herrn Vorsitzenden wesentlich Beigetragen hat.

Sanau, 16. September.

* Kirchenkollekte. Der 13. Sonntag nach Trinitatis ist wie in den Vorjahren so auch in diesem Jahre im Kon- sistorialbezirk Cassel zur Erhebung der Kirchenkollekte für das Hessi.sche Diakonissenhaus bestimmt. Die Er­weiterung der Krankenabteilung und die des Erziehungshauses Marienheim" in Guntershausen haben die Kasse des Hauses sehr belastet. Dazu haben die Einrichtungen, welche ausgeführt werden mußten, um Krankenhaus und Operationssaal auf der Höhe der ärztlichen Wissenschaft zu erhalten, große Opfer gekostet. Man durfte aber vor denselben nicht zurückschrecken, weil gerade christliche Anstalten sich hüten müssen, daß man ihnen nicht mit Recht den so gern erhobenen Vorwurf machen kann, sie seien rückständig. Vor kurzem wurde der letzte Bericht über die Jahre 1903 und 1904 ausgegeben, welcher über die Verhältnisse des Diakonissenhauses ausführlich Aus­kunft gibt. Nach demselben sind in dem vergangenen Jahr nicht weniger wie 12 neue Arbeitsfelder mit Schwestern be­setzt worden; zu diesen kommen noch 3 im laufenden Jahr. Nach Kräften hat man so dem gesteigerten Bedürfnis nach Schwesternstationen Rechnung getragen, welches vielerorts um so lebhafter hervorgetreten ist, seitdem die Stände und die Landes-Versicherungsanstalt sich erboten haben, zu der Unter­haltung von Schwesterstationen auf dem Land und in kleinen Städten die bekannten beträchtlichen Beihülfen zu zahlen. Das Bedürfnis unseres Landes nach Schwesternhilfe ist aber noch lange nicht befriedigt. Wenn doch in jeder Gemeinde in unserem Land auch nur eine Tochter bereit wäre, sich auf dem Gebiet der christlichen Liebesarbeit zur Ehre Gottes zu betätigen, wie bald würde dem großen Schwestermangel ab- geholfen sein, wie schnell würden überall Schwestern tätig ein­greifen, wo man ihrer Hilfe bedarf. Das Diakonissenhaus möchte mit seinen Kräften und Einrichtungen dienen und in jeglicher Weise dazu beitragen, daß auch auf dem Lande die Kranken eine ordentliche Pflege erhalten können; es ist darum nach wie vor gerne bereit, auch solche Töchter zum Dienst der Krankenpflege für Gemeinden auszubilden, welche sich nicht dem Schwesternkreis anschließen wollen, worauf wir hier noch ausdrücklich aufmerksam machen. Möchte der morgende Tag unserem hessischen Diakonissenhaus nicht nur eine reiche Kollekte, sondern, was mehr wert ist, Töchter bringen, die bereit sind, ihre Persönlichkeit in den Dienst der Armen und Kranken zu stellen.

* Gesellenprüfung. Die Schneider Ullrich Hölzer und Friedrich Erk von Fechenheim bestanden am 28. August d. J. vor der Prüfungskommission der Zwangsinnung der Schneider und Mützenmacher im Stadt- und Landkreis Hanau die Gesellenprüfung mit dem PrädikatAusgezeichnet" bezw,Gut". Prüfungsobjekt war je eine Hose.