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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Mt- uni FanNreis Kanan..
WatfeuhaujeS in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
verantwort!. Redakteur: & Schrecker in Hanau.
All. 217 F«rnsp»«chanschliitz Nr. 605.
■ Amtliches.
Eandkreis Ran au.
i IekmtmBmW des Königlichen Lnndrntsnmts.
Der Kammacher Peter Wilhelm Pfeiffer zu LSind ecken ist zum Feldhüter der dortigen Gemeinde bestellt und verpflichtet worden.
Hanau den 18. September 1005.
Der Königliche Landrat.
V 5948 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Der Taglöhner Alexander T^app von Großkrotzenburg ist zum Nachtwächter der Gemeinde Großkrotzenburg bestellt und verpflichtet worden.
Hanau den 13. September 1905.
Der Königliche Landrat.
V 5978 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Stadtkreis Ran au.
Am Montag den 18. September 1905, vormittags oon 9 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 8. September 1905.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Gebeschus. 17859
Statische Arbeiisvemiittlmgssiellt,
Langstraße Nr. 41.
Kostenfreie Arbeitsvermittelnng werktäglich vorm. 8^8—12l/s Uhr, nachm. 3—6 Uhr.
Städtisches Arbeitsamt,
Rathaus Zimmer Nr. 12.
Kostenfreie Auskunft in Sachen der sozialen Gesetzgebung (Unfall-, Invaliden-, Kranken- usw. Gesetze.)
Hanau am 14. September 1905.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 2293
Stiidtisch^Spttrkaffe.
Gelder gegen erststellige Hypotheken zu 4°/o sind stets auszuleihen.
7271 Der Vorstand.
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Hus Ranau Stadt und Eand.
Hanau, 15. September.
Lejfatliche Wag der AMvmrdmteMchmlmz
vom 14. Sep tember 1905.
Anwesend die Herren: Kommerzienrat Canthal, Vorsteher; Aukamm, Baader, Kommerzienrat Brüning, Bonn, Craß, Hoch, Hock, Holm, Jost, Koburger, Müller, Peteler, Reis, Schroeter, Steinheuer, Spatz, Schwabe, Stübing, Voltz, Dr. Wagner, Dr. Wenke und Wolff; vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebeschus und Erster Beigeordneter Bode.
Als dringlicher Antrag liegt vor die Behandlung der Einsprüche gegen die Liste der Stimmberechtigten zur Stadtv.- Versammlung. Es sind nach dem Referat des Stadtv. Dr. Wenke 74 Einsprüche eingelaufen. Die meisten Einsprüche find unbegründet, da die betreffenden Personen entweder keine 2 Jahre hier wohnhaft, andernteils noch nicht 24 Jahre alt und zum teil auch fremder Staatsangehörigkeit sind u. s. f. Die Behandlung der Einsprüche wird bis zur nächsten Sitzung zmückgestellt. — Herr Musikdirektor Hch. Appunn hat Mit- teilung gemacht von der von ihm begâdeten Mustkakademie und das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses an der Gründung näher dargelegt. — Hierauf wird in die Be- ratung der vorliegenden Tagesordnung eingetreten.
Nach dem Referat des Stadtverordneten Schwabe hat die Prüfung der kaufmännischen Abschlüsse der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und der Badeanstaltskasse stattge- fiinden und zu keiner Erinnerung Anlaß gegeben.
, Der Versetzung der Wartefrau Hahn in den Ruhestand wird zugestimmt. Zur Kenntnisnahme dient, daß die durch die Pensionierung der Wartefrau Hahn freigewordene Stelle beim Armenamt der Frau Fr. Barthmann übertragen worden
Freitag den 15. September
ist. — Für die Reinigung der Geschäftsräume deS Armenamtes während der Erkrankung der Wartefrau Hahn wird eine Entschädigung von 100 Mk. bewilligt.
Feuermeldeanlage.
Von den durch die Beschlüsse der Körperschaften vom 29. Oktober und 3. November 1908 für Verlegung der Hauptstelle der Feuermeldeanlage und für Aenderung und Erweiterung der Meldeanlage bewilligten 10 000 Mk., sind nach Abschluß der Rechnung für 1904 550.54 Mk. übrig geblieben, aber unverwendet in Abgang gestellt worden, da es seitens des Feuerwehrkommandos übersehen worden war, diesen Betrag mit Rücksicht darauf, daß die Anlage noch nicht fertig war, in Restausgabe stellen zu lassen. Inzwischen sind nun die Arbeiten, welche bis zur Fertigstellung des Stegs über die Kinzig zurückqestellt worden waren, vollendet. Die Kosten betragen 425.32 Mk., welche neu zu bewilligen sind.
Da von den s. Zt. in Rest verbliebenen 550.54 Mk. nur 425.32 Mk. gebraucht werden, so sind in Wirklichkeit 125.22 Mk. erspart worden.
Kinderkrippe.
Die Körperschaften haben unter dem 27. Juni und 6. Juli ds. Js. die grundsätzliche Zustimmung erteilt zur Einrichtung eines weiteren Schwesterzimmers in der Kinderkrippe. Nachdem die Einrichtung des Zimmers nunmehr erfolgt ist, wäre noch die formelle Bewilligung der entstandenen Kosten von 407,67 Mk. einzuholen, die gegeben wird. Aus dem Vorjahre sind jedoch noch 475,13 Mk., Bestand des Baustocks der Kinderschule und -Krippe vorhanden, die nicht gebraucht werden und zur Bezahlung der Rechnungen dienen können.
Unterkunftsräume für infolge Ausbruchs gemeingefâhrlicherKrankheiten abgesperrte Einwohner.
Die Begründung der Vorlage lautet: Unter dem 12. April 1904 hat die Gesundheitskommission den Beschluß gefaßt, bei dem Magistrat die Beschaffung von Unterkunftsräumen für infolge Ausbruchs gemeingefährlicher Krankheiten abgesperrte Einwohner zu beschaffen. Es ist mittlerweile mit dem Landkrankenhause verhandelt worden, allerdings zunächst nur wegen der Unterbringung pestkranker bezw. verdächtiger Personen, doch dürfte die Zusage desselben bezüglich dieser auch gleichmäßig sich erstrecken auf andere an ansteckenden Krankheiten leidende Personen. Das Landkrankenhaus hat sich bereit erklärt, bis zu 7 kranke bezw. krankheitsverdächtige Personen zur Beobachtung und 8 dergl. Personen zur Absonderung aufzunehmen. Der Vorsitzende der Gesundheitskommission ist der Ansicht, daß diese Anzahl genügen wird, sodaß nur noch Unterkunftsräume zu beschaffen sind, die für den Fall der Räumung von Wohnungen und deren Desinfektion, § 18 u. 19 des Gesetzes, solchen Personen zur Verfügung zu stellen sind, deren Wohnungen geräumt werden müssen. Beantragt wird eine Döcker'sche Familienbaracke zum Preise von 5 500 Mk. zu beschaffen. Diese Familienbaracke ist 16 x 7 m groß und bietet 4 Familien Raum. Sie enthält 4 Räume A 4X4 m, 4 Räume â 3x3 m und 2 Flurräume ^ 3x2 m. Von dem Flur tritt man jeweilig rechts bezw. links in eine Stube, die 4x4 m groß ist, von der eine Türe in eine zweite Stube von 3x3 m Größe fahrt. Gedacht ist daran im Bedarfsfälle diese Baracke in den Garten der alten Zeichenakademie am Wallweg aufzustellen und die Beköstigung der in der Baracke untergebrachten Familien eventuell von der Arbeiterspeisehalle oder der Küche der Schuldienerin aus zu bewirken. Da die Unterbringung dieser Familien nur so lange erforderlich sein wird, als die Desinfektion der Wohnung und Möbel derselben dauert, so wird es sich voraussichtlich immer nur um eine Unterbringung von wenigen Tagen handeln. Da das gesamte Mobiliar voraussichtlich in dem zu desinfizierenden Hause zurückgelassen werden muß, so müßte für die Baracke das notwendigste Material im Bedarfsfälle angeschafft werden. Es darf wohl angenommen werden, daß binnen wenigen Stunden das Mobiliar hier gekauft werden kann, ebenso wie die Baracke erfahrungsgemäß in einem halben Tage aufgeschlagen ist. Sollten mehr als 4 Familien untergebracht werden müssen, so könnte dies in der Weise geschehen, daß nach Geschlechtern getrennt, die beiden Speisehallen herangezogen werden. Der Referent Stadtv. Dr. Wagner erklärt noch, daß die Gesundheitskommission in einer neuerlichen Sitzung für die Aufstellung der Baracke das Runkelsche Grundstück am Steinheimertor vorgeschlagen habe. — Die Vorlage wird genehmigt.
Kleinere Vorlagen.
Der beantragten Nachverwilligung von 36.50 Mk. für den Neudruck des Bürgerbuchs wird zugestimmt. — Alle durch Wechsel von Beamten und Lehrern ersparten Gehälter
Fernsprechanschlutz Nr. 605. ‘ 19 Ofi
sollen einem vorhandenen oder neu zu bildenden Titel mit der Maßgabe zugeführt werden, daß aus den Ersparnissen bestritten werden, 1) die Vertretungskosten, 2) die sächlichen Kosten des Engagements eines Nachfolgers, wie Jnsertions- kosten, Reisekosten rc., der Gehalt des Nachfolgers. — Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Streitsache Siebert gegen den Magistrat der Stadt Hanau ist rechtskräftig geworden. — Die Geschäftsordnung für die Verwaltung der Sammelwasenmeisterei wird genehmigt. -— Der beabsichtigte Geländetausch mit dem Bezirksverband hat die Genehmigung des Magistrats nicht gefunden.
Ueberschreitungen der Armenkasse:
Im verflossenen Jahre hat sich eine vermehrte Inanspruchnahme der öffentlichen Armenpflege bemerkbar gemacht. Der Grund mag wohl in den erhöhten Lebensmittelpreisen, beii erhöhten Anforderungen, die an jeden Einzelnen in seiner Lebenshaltung gestellt und die hier in allen Schichten der Bevölkerung empfunden werden, liegen. Die Kartoffelpreise sind etwa um 1.50 bis< 2 Mk. für das Malter gestiegen. Der Mehrbedarf hierfür betrug etwa ein Drittel. Infolgedessen wurde der Voranschlag hierfür um mehr als das Doppelte überschritten. Der Bedarf betrug 660 Mk. gegen 800 Mk., die vorgesehen waren. Ebenso wurde der Voranschlag für Brot und Suppentafeln um etwa 1800 Mk. und für Geld um eine beträchtliche Summe überstiegen. Besonders ist auch das Verlangen auf Gewährung von Schuhen und Kleidern gestiegen. Der Voranschlag, welcher gegenüber dem Vorjahr schon um 500 Mk. erhöht wurde, ist auch hier um weitere 2000 Mk. überschritten. Die gegen den Haushaltsplan entstandenen Mehrausgaben, die formell nachzubewilligen sind, betragen nach der Rechnung (einschl. 11.80 Mark Rest) 16 913.89 Mk. Diesen Mehrausgaben stehen 14 102.68 Mk. Mehreinnahmen (einschl. 7720.09 Mk. Reste) gegenüber, sodaß der etatsmäßig vorgesehene Zuschuß um 2811.21 Mk. überschritten ist. Nach dem Etat betrug der Zuschuß 63 140 Mk., nach der Rechnung waren 65 951.21 Mark erforderlich, mithin mehr obige 2811.21 Mk.
Beschaffung von Kindermilch.
Die Magistratsbegründung lautet: Auf Antrag der städttschen Gesundheitskommission hat der Magistrat beschlossen, zum Zweck der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit Mittel in Höhe von vorläufig 500 Mark zur Verfügung zu stellen, die zur Beschaffung von einwandfreier Milch für die Kinder von Minderbemittelten verwendet werden sollen. — Mit dem Domänenpächter Schwarz, Kinzigheimer Hof, ist ein Abkommen getroffen, wonach derselbe unter Aufficht der städtischen Gesundheitskommission die den polizeilichen Vorschriften entsprechende Kindermilch in Flaschen in möglichst gekühltem Zustande zweimal täglich ins Haus liefert gegen Zahlung durch Milchmarken. Die Ausgaben dieser Marken hat der vaterländische Frauenverein übernommen. Die Damen dieses Vereins unterweisen auch die Abnehmer der Marken in der richtigen Behandlung der Milch. Diejenigen Abnehmer, welche den allgemeinen Preis der Milch — 13 Pfg. für den 1/2 Liter nicht zu zahlen in der Lage sind, können sich an die Damen des Frauenvereins wenden, worauf sie unter Verwendung der von der Stadt gegebenen Mittel die Milch zum Preise gewöhnlicher Marktmilch — 9 Pfg. für den ^2 Liter — oder aber auch unentgeltlich erhalten. Die Namen der Geschäfte, in denen die Marken erhältlich sind, sowie die Namen der Damen des Frauenvereins, woselbst Unbemittelte Beihülfen nachsuchen müssen, sind verschiedentlich bekannt gemacht worden. Da es sich um eine Neuerung handelt, so ist die finanzielle Tragweite noch nicht zu èbersehen. Der Magistrat hatte vorläufig 500 Mark aus den ihm unter Titel XI 2 zur Verfügung stehenden Mitteln bereitgestellt. Es wird nunmehr gebeten, diese 500 Mark aus XI 5 auf XI 2 nachzubewilligen. Sobald sich übersehen läßt, ob und welche weiteren Mittel benötigt werden, wird weitere Vorlage erfolgen.
Stadtv. Dr. Wagner als Referent geht noch näher auf die Einrichtung ein, die leider noch nicht in dem Maße, wie es zu wünschen sei, in Anspruch genommen werde. Eine Anzahl Anträge, die bezweckten, die Organisation der Einrichtung zu vereinfachen, habe er beim Finanzausschuß eingebracht, der nun empfehle, diese Einträge dem Magistrat zur Erwägung zu übergeben. — Stadt. Hoch beantragt, die 500 M. nur mit der Bedingung zu genehmigen, daß die gestellten Einträge direkt angenommen werden. Dieser Antrag wird abgelehnt, der Magistratsantrag angenommen, desgleichen findet der Finanzausschuß-Antrag, die vom Stadtv. Dr. Wagner gegebenen Anregungen bezw. gestellten Anträge dein Magistrat zur Erwägung zu überweisen, Annahme. — Zur etatsrechtlichen Seite der Angelegenheit liegt folgender