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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

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WaifenhaufeS in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

verantwort!. Redakteurr G. Schrecker b Hamm

Nr. 204 ff«rnsprkcha»I»l»s, Nr. 605. ^m— Mi iw—nrnniMiir —mM ■Himuwmmnm---—--————

Donntrstliq den 31. August

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1905

Amtliches.

Eandkreis Ranao.

Bckmimlichmgeii des KSmslichen ßaniiratöamtL

In Ergänzung der Bekanntmachung vom 25. d. Mts. — P 7061 — wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß am Sonntag den 3. September d. I. gelegentlich der Einweihung der Bismarckfäule bei Wilhelmsbad folgende Straßen für Fuhrwerk jeder Art gesperrt werden:

1) die Burgallee von der Kreuzung der Hochstädter- landstraße bis nach Wilhelmsbad von 3 Uhr bis zum Abmarsch des Festzuges,

2) der Landweg Hanau— Wachenbuchen von der Einmündung der Burgallee bis zum westlichen Ende des Festplatzes und der Landweg nach Mittelbuchen an der Kreuzung mit dem Landwege nach Wachenbuchen von 3 bis 9 Uhr.

Von einer Kennzeichnung der Sperre durch Tafeln wird abgesehen ; den Weisungen der an den Sperrpunkten stehen- dm Polizeimannschaften ist Folge zu leisten.

Hanau den 30. August 1905.

Der Königliche Landrat.

P 7188 v. Beckerath.

Polizeiverordnung, betreffend Ergänzung der Baupolizeiordnungen

II und in*

Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) und der §8 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiver­waltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. Sept. 1867 (G.-S. S. 1529) wird mit Zustimmung des Bezirks- ausschuffes für den Geltungsbereich der Baupolizeiordnungen j I und HI vom 1. bezw. 3. November 1902 (Amtsblatt 1902, Beilage) folgendes verordnet:

Einziger Paragraph.

Die durch die Baupolizeiordnungen I( und III be­stimmten Einschränkungen des Bebauungsrechts schließen es nicht aus, daß da, wo es die örtlichen Verhältniffe erfordern, durch Ortspolizeiverorduung mit Genehmigung des Regie­rungspräsidenten weiter reichende Einschränkungen bestimmt werden und daß insbesondere für einzelne Teile einer Ge­meinde die landhausmäßige Bebauung vorgeschrieben wird.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung im Regierungs-Amtsblatt in Kraft.

Cassel am 30. Juli 1905. (A. III. 2776 1 Ang.)

Der Regierungs - Präsident.

Graf v. Bernstorfs.

Vorstehende Polizeiverordnung wird hiermit veröffentlicht. Hanau den 29. August 1905.

Der Königliche Landrat.

J B Nr. 1403 J. A.: Conrad, Kreissekretär.

Der Korbmacher Philipp Runkel II. zu Langen­selbold ist zum H i l f sf e l d s ch ü tz e n der dortigen Gemeinde für die Zeit vom 22. August bis 15. Oktober d. Js. be­stellt und verpflichtet worden.

Hanau den 29. August 1905.

Der Königliche Landrat.

V 5614 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Gefundene und verlorene Genenstiinde re.

Stehen geblieben: Auf der Freibank im Schlacht­hof 1 Damenregenschirm. Abzuholen im Bureau der Armenverwaltung, Langstraße 43.

Hanau den 31. August 1905.

Die Mrsorge-Erzichnnl! in Groß­britannien und Frankreich.

Für die weitere Entwickelung der Fürsorge-Erziehung in Preußen ist es vielleicht von Interesse, über die Fürsorge­erziehung in England und Schottland aus dem neuesten, dem Parlamente vorgelegten Berichte einige Mitteilungen zu erhalten. Am 31. Dezember 1903 befanden sich in der Er- z:tbung der Reformatory and Industrial-'chools 22 954 x'naben und 4919 Mädchen, zusammen 27 873 Zöglinge. Der Zugang im Jahre 1903 betrug 6323 (gegen 6523 in Preußen im Rechnungsjahr 1903/04), der Abgang 5672.

Dabei muß beachtet werden, daß der Fürsorge-Erziehung in Großbritannien nur Jugendliche bis zum 16. Lebensjahre überwiesen werden können, also zwei Jahresklassen weniger als in Preußen. Die dafür aufgewandten Kosten beliefen sich auf rund 11 815 840 sh. Die jährlichen Kosten eines Zöglings schwanken zwischen 300 und 440 sh. Von den Kosten tragen: der Staat 5 198 900 sh., die Gemeinden 4 531 820 sh., die Eltern 578 300 sh., freiwillige Beiträge und Vermächtnisse 725 960 sh. Die Gesamtzahl der Er­ziehungsanstalten für diese Zöglinge beträgt 198. Dazu kommen noch 24 Day Indust dal-Schools, die am 31. Dezember 1903 von 3336 Kindern besucht wurden und eine Ausgabe von 7 88 240 sh. erforderten, zu denen der Staat 148 000 sh., die Gemeinden 532 340 sh., die Eltern 60 040 sh. beisteuerten. Die Bestrafungen der Jugendlichen sind seit dem Jahre 1892 in England von 4036 auf 1081 im Jahre 1902, in Schottland von 718 auf 215 gesunken trotz der Zunahme der Bevölkerung. — Welche Bedeutung diesem Zweige staatlicher Fürsorge für die Jugend beigelegt wird, mag daraus hervorgehen, daß dafür ein eigenes Amt im Ministerium des Innern (Home departement) einge­richtet ist, an dessen Spitze ein Inspektor steht, dem fünf Gehilfen, darunter eine Dame, für die Besichtigung bcige- geben sind. Diese Beamten haben jede Anstalt im Jahre zweimal und noch öfter besichtigt und sie auf ihre baulichen Einrichtungen, Verwaltung, körperliche und geistige Pflege der Zöglinge, Befähigung der Beamten, Unterricht usw. eingehend geprüft und das Ergebnis für jede Anstalt in den Berichten niedergelegt, so daß der Zustand dieser Anstalten sowohl der Kontrolle des Parlaments als auch allen Kreisen, die sich für die Jugendfürsorge interessieren, offen dar­gelegt wird.

Frankreich hat durch zwei Gesetze vom 18. und 27. Juni 1904 die Fürsorge für die verlassenen, verwahrlosten und verbrecherischen Jugendlichen in einer Weise geregelt, die noch weit über den Rahmen der englischen und der deutschen Gesetzgebung hinausgeht. Die Kosten der Erziehung der verlassenen und gefährdeten Jugendlichen werden zu je zwei Fünfteln vom Sraate und vom Departement, zu einem Fünftel von den Gemeinden getragen, die Kosten der Erziehung der verbrecherischen Jugend von dem Staate und den Departe­ments je zur Hälfte.

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Hus F^anau Stadt und Eand.

Cattau, 81. August.

Beamten-Perfonalnachrt chten.

Ernannt: der Oberförster Ehrig zu Wolkersdorf zum Regierungs- und Forstrat unter Verleihung einer Forsttals- stelle bei der Königlichen Regierung zu Magdeburg,

der Rektor und Pfarramtskandidat Groth zu Ziegen­hain auf erfolgte Präsentation zum 3. luth. Pfarrer und Rektor in Tann (Rhön),

B e st e l l t: der Pfarrer extr. Mühlhausen zu Cassel- Wehlheiden zum Hilfspfarrer in Großalmerode,

der Hilfspfarrer Junghans in Großalmerode zum Hilfspfarrer in Niederaula.

Ueberwiesen: der Negierungsrat B o ss a rt in Liegnitz der Königlichen Regierung zu Cassel zur weiteren dienstlichen Verwendung.

Uebertragen: dem zum Königlichen Kreistierarzte ernannten bisherigen kommissarischen Kreistierarzte Zschernitz in Homberg vom 1. September d. J. ab die Kreistierarzt­stelle für den Kreis Homberg.

Versetzt: der Oberförster Vogen zu Gersfeld auf die Oberförsterstelle Linichen, Regierungsbezirk Köslin.

* Fernsprechverkehr. Der hiesige Sprechverkehr ist auf Betzdorf, Meisenheim QSlan), Sobernheim, Graben, Waghäusel und während der verkehrsschwachen Zeit auf Eberbach, Neckargemünd und Walldürn ausgedehnt worden.

* Postanwei snngsverkehr. Vom 1. September ab sind im Verkehr mit der Postagentur in Seipan (Marianen) Postanweisungen bis zum Meistbctrage von 800 Mk. zuge­lassen. Die Taxen sind dieselben wie für Postanweisungen des inneren deutschen Verkehrs.

* Zur Kaiserparade. Neber den Allgemkinverlauf einer Kaiserparade und wie sich der militärische Teil der großen Truppenschau am 8. September bei Homburg v. d. H. entwickeln wird, geht uns von kompetenter Seite folgendes zu. Der Beginn der Parade ist diesmal auf 9 Uhr an ge­setzt. Pünktlich auf die Minute reitet Se. Majestät auf das Paradefeld, dort empfangen vom kommandierenden General des XVIII. Armeekorps E x z e l l e n z v. E i ch h o r n und nimmt zunächst vorder Tribüne (vergl. Paradeplan). Auf­stellung. In Gegenwart der Generalität findet dort die Ver­leihung neuer Fahnen an «meine Regimenter durch den Kaiser

statt. Nach der Fahnenweihe reitet der Kaiser die Front der liny aufgestellten Deputationen der Krieger-Vereine ab, einstweiln begeben sich die Fahnenträger in die Front zurück. Vor dort aus reitet der Kaiser an den rechten Flügel des erst« Treffens, dort begrüßt von der Kaiserin, die die Unisoni ihrer Pommerschen Kürassiere trägt, und der Kronprinzessin zu Pferd, sowie dem Prinzen Harald von Dänemark und anderen fürstlichen Gästen, den 40 fremdherrlichen Offiziere» und dem glänzenden Gefolge. Nach der Begrüßung durch den Kaiser beginnt daS Abreiten der Front des 1. Treffens im Schritt. Die Truppen präsentieren regimenterweise, und die Musik spielt — jedes Regiment seinen eigenen — Präsentiermarsch. Vom linken Flügel des 1. Treffens reitet der Kaiser, gefolgt von der Suite, das 2. Treffen vom linsen Flügel her ab; es nimmt das Abreiten der Fronten etro? 30 Minuten in Anspruch. Nach Abreiten des letzten Regö ments am rechten Flügel des 2. Treffens (das Garde» Dragoner-Regiment 23 Darmstadt, (vergl. offiz. Paradeplan) reitet das Kaiserpaar mit Gefolge in kurzem Galopp mitten vor die offizielle Zuschauertribüne und nimmt 50 Schritt vor ihr Aufstellung. — Die ersten Regimenter am rechten Flügel des 1. Treffens Nr. 87, 88, 80 und 81 u. s. f. haben sich inzwischen zum Parademarsch formiert, der nun alsbald be­ginnt und etwa die Länge der Tribüne einnimmt. Es folgt Regiment auf Regiment, die Infanterie in Kompaniefront, und die Kavallerie und Artillerie im Trab. Darauf folgt der zweite Vorbeimarsch der Infanterie in Regimentskolonne, der Kavallerie und Artillerie im Galopp. Mit dem zweiten Vorbeikommen des Train-Bat. Nr. 18 ist die Parade zu Ende. Die Kaiserin und Kronprinzessin begeben sich zu Wagen nach Homburg zurück, während der Kaiser nach Ab­haltung der Kritik, sich vor der Großen Tribüne an die Spitze der Fahnenkompanie und Standarten-Schwadron setzt und nach Homburg zurückreitet. — Wer einer solch glanz­vollen Kaiser-Parade, wie die diesjährige ist, einmal alt Zuschauer beigewohnt, wird das seltene, farbenreiche und imposante militärische Bild noch in jahrelanger Erinnerung behalten!

* Passiert. Auf der Reise nach Petersburg begriffen, passierte gestern der Schah von Persien mittels Sonderzugs die hiesige Station.

* Sonnenfinsternis. Mit der Sichtbarkeit der gestrigen Sonnenfinsternis war es leider, wenigstens in hiesiger Gegend, nichts. Dagegen soll anderwärts die Beobachtung möglich gewesen sein, was im Interesse der Wissenschaft ja auch nur begrüßt werden kann.

* Milchpreis - Aufschlag. Die vereinigten Milch» Händler und Produzenten von Hanau und Umgegend teilen mit, daß sie sich durch die immer teurer werdenden Pro­duktions- und Betriebskosten der Milch gezwungen sehen, von morgen ab den Preis für sämtliche Milch um 2 Pfg. pro Liter zu erhöhen. Nicht erfreulich!

* Bestrafte Tierquälerei. Der Viehhändler Nathan Sommer von Crainfeld transportierte am 21. Juni ein Kalb von einer Einstellwirtschaft in der Vorstadt nach dem Viehmarkt. Das Tier hatte ein geschwollenes Vorderbein und konnte nicht recht laufen. Zwei Schutzleute beobachtetm nun, wie der Angeklagte dem Tier den Schwanz herumdrehte, es am Hinterteil ' in die Höhe hob und es so zwang, auf dem kranken Vorderbein zu laufen. Ferner schlug er mit einem Stock und der Faust fortwährend auf das gequälte Tier los. Das Schöffengericht hatte die angewendeten „Trans­portmittel" des S. eine gemeine, rohe Handlungsweise ge­nannt und ihn wegen Tierquälerei zu 4 Wochen Haft ver­urteilt. Die Strafkammer war derselben Ansicht und verwarf die eingelegte Berufung.

* ^utzballsport. Am vergangenen Sonntage nach» mittags 5 Uhr spielte die erste Mannschaft des erst kürzlich gegründeten Fußballklubs „Germania" zu Klein-Sternheim mit der gleichen Mannschaft des Hausener Fußballklubs „Viktorias Letztere ist 1903 gegründet und stellte also eine viel stärkere Mannschaft. Trotzdem trugen die wackere« Steinheimer den Sieg mit 4:3 Goal davon.

Gerichtssaal.

Sitzung der Feriensttafkammer vom 30. Angnft.

Verschiedenes.

Der Taglöhner D. hier hatte ein Kind etwas berb ge- züchtigt, das unter einem Haufen sich befand, die ihm nach­liefen und durch das fortwährende Rufen eines Spott­namens ärgerten. Das Schöffengericht hatte auf Frei­sprechung erkannt, auf die eingelegte Berufung des AmtS- anwalts wird der Angeklagte zu 10 Mk. Geldstrafe ver­urteilt. — Eine 13jährige Schülerin war aufdie BeleidigungS- klage eines jungen Mannes vom Schöffengericht zu 14 Tagen Gefängnis verutteilt worden, weil sie eine anomune Vop-