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Hidruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, eo, Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Orgün für Stadt- and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EiarückullgsgerShr r

Die fünfgespaltene PeNtzsle oder deren Raum 15 Wlk im Reklamemeil die Zeile 36 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker ta Hamm,

Nr. 171 Mornsprechanschluf! Nr. 605.

Montag den 24. Juli

Frrnsprech«nschl«k Nr. 605.

1905

Amtliches.

Stadt- und Landkreis F)anau.

Nach § 21 der Pol.-Ver. vom 13. November 1901 betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist das Führen von Kraft­fahrzeugen nur solchen Personen gestattet, die mit den maschinellen Einrichtungen und deren Handhabung völlig ver­traut sind und sich hierüber durch eine von einer Behörde, einer behördlich beaufsichtigten Fahrschule oder einem behörd­lich anerkannten Sachverständigen ausgestellte Bescheinigung Ausweisen können.

Anscheinend ist im Publikum noch vielfach die Ansicht verbreitet, daß die Führer von Kraftfahrzeugen sich einer Prüfung durch die amtlich bestellten Sachverständigen dann nicht mehr zu unterziehen brauchten, wenn sie den Nachweis lieferten, daß sie durch Monteure der Firma, von denen die Kraftfahrzeuge bezogen find, mit deren maschinellen Einrich­tungen bekannt gemacht und in deren Handhabung unter­richtet sind.

Zur Behebung jeden Zweifels bringe ich daher hiermit mr Kenntnis, daß zur Ausstellung der vorgeschriebenen Be­fähigungszeugnisse nur die für das diesseitige Staatsgebiet hierfür als Sachverständige bestellten Personen zuständig sind und daß jeder, der als Führer von Kraftfahrzeugen zuge- lasien werden will, sich einer Prüfung durch einen solchen amtlichen Sachverständigen zu unterziehen hat. Hat die Prüfung durch einen nicht für Reg.-Bezirk Caffel ernannten Sachverständigen stattgefunden, so ist der Nachweis zu er­bringen, daß die Person, welche die Prüfung vorgenommen hat, von der zuständigen preußischen Behörde zum Sach­verständigen für diesen Zweck ernannt ist.

Hanau den 20. Juli 1905.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

P 5863 I. V.: v. Schlieben, Reg.-Assessor.

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Bekanntmachung.

Das auf den Namen Elise Martha Ida Hufnagel, Roberts Eheftau, geb. Dießner, in Offenbach lautende Sparkassenbuch Nr. 3943 ist angeblich abhanden gekommen. Der etwaige Besitzer wird aufgefordert, seine vermeintlichen Ansprüche bei dem unterzeichneten Vorstand binnen 3 Monaten geltend zu machen, widrigenfalls das Sparkonto gelöscht und der Verliererin ein neues Einlage- buch ausgestellt wird.

Hanau am 22. Juli 1905. 14247

Der Vorstand der Kreissparkaste.

Im Namen des Königs!

In der Strafsache gegen die Eheftau des Landwirts Konrad Fischer HL, Philippine geb. Elsässer, zu Langenselbold wegen Milchfälschung hat das Königliche Schöffengericht in Langenselbold in der Sitzung vom 12. Juli 1905, an welcher teilgenommen haben:

Gerichtsassessor Gößmann als Vorsitzender, Wagner Friedrich Rieß in Langenselbold, Schuhmacher Wilhelm Hollenbach in Rückingen, als beisitzende Richter, Sekretär Koepke als Beamter der Staatsanwaltschaft, Justizanwärter Hoos als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:

Die Angeklagte wird wegen Verfälschung von Milch und wissentlichen Feilhaltens verfälschter Milch in eine Geldstrafe von 20 zwanzig Mark, hilfsweise eine Woche Ge­fängnis, und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.

Zugleich wird angeordnet, daß das Urteil innerhalb 4 Wochen nach Rechtskraft auf Kosten der Angeklagten im Hanauer Anzeiger" zu veröffentlichen ist. gez. Gößmann.

Die Richtigkeit der Abschrift der Urteilsformel wird 6t \ glaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urteils bescheinigt.

Langenselbold den 20. Juli 1905. 14201

Hoos, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 Messingdrücker, 1 Damenhut. Liegen geblieben im Laden eines hiesigen Geschäfts l Portemonnaie mit kleinem Inhalt.

Hanau den 24. Juli 1905.

III. Vertreterin der HMmrker, ZmiM, Skndelè- md Gmerdevercine für de» Smdverks- killmllbezirk Kassel.

X. Cassel, 23. Juli.

In der Haupthalle der Jubiläums-Gewerbe-Ausstellung nahm heute vormittag halb 11 Uhr der ITT. Vertretertag der Handwerker, Innungen, Handels- und Gewerbevereine für den Regierungsbezirk Cassel seinen Anfang. Die Tagung war von den Handwerkern des Bezirks sehr zahlreich besucht. Be­reits um 8 Uhr morgens erfolgte ein gemeinsamer Rundgang durch die Ausstellung. Der Vorsitzende der Handwerkskammer, Bäcker-Obermeister Simmen, eröffnete den Kongreß mit einer herzlichen Begrüßungsansprache, gedachte sodann der Zwecke und Ziele derartiger Tagungen und begrüßte insonder­heit die Vertreter der staatlichen und städtischen Behörden, ebenso den anwesenden Reichstagsabgeordneten Latt- mann. Seine Rede klang in einem dreimaligen Hoch auf den Kaiser und den Fürsten von Waldeck aus. Namens der Casseler Handwerksmeister entbot Herr Zimmermeister E ck - Hardt dem Vertretertag einen herzlichen Willkommen, in­dem der Redner gleichzeitig auf die in jeder Beziehung vor­züglich gelungene Ausstellung hinwies und dem Wunsche Ausdruck gab.' daß endlich dem Handwerk wieder aufgeholfen werden möge. Herr Regierungsrat L i st e m a n n überbrachte die Grüße des Herrn Regierungspräsidenten und wünschte den Verhandlungen den besten Erfolg. Möge die Ausstellung mancherlei Anregung bieten und das Handwerk eine wirk­same Förderung erfahren. Nachdem noch Stadtrat R u n tz im Auftrage des Magistrats der Residenz Cassel, sowohl als auch in seiner Ewenschaft als Vorsitzender des Ausstellungs­ausschusses der Tagung die besten Erfolge gewünscht, und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß das Handwett seinen ehrenvollen Platz auf die Dauer behalten möge, erhielt Herr Tischlerobermeister Rahardt -Berlin das Wort zu seinem Vortrage:Die Handwerkersrage im Reichs- und Landtage und die Stellung der Regierung und der Parteien zu der­selben."

Eingangs seines Vortrages gedachte der Redner des vor­jährigen Hândwerkertages in Magdeburg und konstatierte die erfreuliche Tatsache, daß die Handwerkerfrage in der ab­gelaufenen Session in den Parlamenten in höherem Maße Beachtung gefunden hat, als bisher. Die Stellung der Par­teien ist eine freundlichere geworden. Wenn auch die ge­pflogenen Verhandlungen greifbare Resultate nicht gebracht haben, so muß man doch den Umstand dankbar anerkennen, daß man sich mit den Handwerkerstagen überhaupt beschäftigt hat. Der Redner ging hierauf auf die einzelnen Fragen näher ein und beschäftigte sich zunächst mit dem im Reichstag mehrfach erörterten Gesetzentwurf betreffend den unlauteren Wettbewerb. Wenn durch Einführung der Gewerbefteiheit in den 60er Jahren das Handwerk vogelfrei erklärt wurde und es um seine Existenz einen Kampf zu führen hat gegen die wirtschaftliche Entwicklung unserer Zeit, so ist es umsomehr zu bedauern, daß das Handwerk stets als Stiefkind behandelt worden ist. Die letzten Jahre der Sozial­politik waren ausschließlich der Fürsorge für die Arbeiter gewidmet. Als moderner Mensch muß man sich wohl auf den Standpunkt stellen, daß es sicherlich Pflicht und Schuldigkeit der Regierung ist, die Lage der Arbeiter aufzubessern, nichtsdestoweniger aber müssen wir schon der Selbsterhaltung wegen im Kampfe gegen die wirt­schaftliche Entwickelung dagegen Einspruch erheben, daß man b;e Kosten der Arbeiterfürsorge dem Handwerke auferlegt. Gerade die Schmutzkonkurrenz ist imstande, das Handwerk immer mehr herabzudrücken und darum ist ein vom Zentrum angeregter Gesetzentwurf mit Genugtuung zu begrüßen: dieser fentmurf will das bestehende Gesetz gegen den un­lauteren Wettbewerb dahin erweitern, daß Beamten und Offizieren die Gründung von Genossenschaften und Konsum­vereinen verboten wird. Gerade unter der Konkurrenz der Konsumvereine der Beamten und Offiziere hat der Hand­werkerstand sehr viel zu leiden. Bezüglich des Ausverkaufs­wesens ist von den Konservativen beantragt worden, dem Unwesen hierin wirksam zu steuern. Man bezweckte eine genaue Kontrolle jener Ausverkäufe, die den ehrsamen Hand­werker schwer schädigen, da ihm kein Mittel zur Verfügung steht, sich gegen den gewissenlosen Nachbarn zu schützen.

Von den Nationalliberalen wurde ein Antrag auf polizeiliche Anmeldung und Ueberwachung des Ausverkaufswesens ge­stellt, der für Verstöße noch Geldstrafe bis 1500 Mk. vor­sieht. Diese drei Anträge lagen dem Reichstage vor, doch ist es zu keiner Beschlußfassung darüber gekommen. Doch ist es mehr als wünschenswert, daß man in Zukunft zur Tat schreitet und nicht dem Handwerk Steine anstatt Brot bietet. Mit schönen Reden ist dem Handwerkerstande nicht gedient, man erwartet, daß die Parteien in ihrer festgelegten Stellung die Staatsregierung drängen werden, weitere Gesetzesvor­lagen einzubringen und wir es noch erleben, daß die Hand­werker-Schutzgesetze auch zur Annahme gelangen.

Der Referent wandte sich hierauf eingehend denKonsum- vereinen zu; er beleuchtete die schädliche Rückwirkung dieser Institute auf das Handwerk und wies dies an der Hand

einiger Beispiele nach. Der Konsumverein Magdeburg z. B. umfaßt 18 750 Mitglieder, sein Umsatz beträgt 8 800 000 M. Er beschäftigt 238 Angestellte, u. a. auch 95 Bäckergesellen. Dabei gibt man derartigen Vereinen noch Privileg, indem man sie von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein Breslau besteht 30 Jahre; er hatte 1903 einen Umsatz von 13 773 437 Mk. und beschäftigte 163 Bäckergesellen. Man kann wohl sagen, daß diese 163 Gesellen allein 100 selbständige Meister aufsaugen. Wenn es wahr ist, daß gerade der Mittelstand das Rückgrat eines Staates bildet, dann muß man uns ent­gegenkommen, muß man dem Mittelstand die Unterstützung nicht versagen, da er in der Stunde der Gefahr dem Staate wertvollere Dienste leistet, als viele tausende von Proletariern. Und deshalb ermatten wir, daß endlich einmal Wandel ge­schafft wird. (Bravo.) Sich den Warenhäusern zuwendend, bezeichnete Redner es als recht verwunderlich, daß man einem derartigen Unfug in Anbettacht des Umstandes, daß mit jedem neuen Warenhaus 100 selbständige Meister zum Teufel gehen, noch die Genehmigung erteilen kann. Nur die Waren­haussteuer vermöge die Gefahr einzudämmen. Wenn nun der Vorwurf erhoben wird, daß wir eine Erdrosselung der Waren­häuser damit herbeiführen, so muß demgegenüber immer darauf hingewiesen werden, daß durch die Warenhäuser schon so manchem Kleinhandwerker das Lebenslicht ausgeblasen wurde. An diesen traurigen Tatsachen nun trägt der Hand­werkerstand zum guten Teil die Schuld selbst. Er hat es eben nicht verstanden, beizeiten sich zusammenzuschließen, um sich in entsprechender Weise vertteten zu lassen. Die Pflicht der Selbsterhaltung gebietet es, den Abgeordneten die Pistole auf die Brust zu setzen und eine genaue Stellungnahme zu den einzelnen Fragen zu verlangen. Der Mittelstand muß erhalten werden, und darum ist es unsere Wicht, nur solchen Männern die Stimme zu geben, die für den Mittelstand ein- treten. Als in der Petition § tommiffi on des Reichstages die Gesetzesvorlage bett, die stufenweise Besteuerung der Waren­häuser mit großer Majorität angenommen wurde, da er- klätte Finanzrat Sttutz, die Vorlage unter keinen Umständen annehmen zu können. Eine weitere Frage, welche die Parla­mente beschäftigte, war die Versicherung der selbständigst Handwerksmeister. Der heffische Abg. Becker nun wollte alle Meister mit weniger als 2000 Mk. Einkommen versichert wissen. Der Abg. Euler aber sprach auf dem Handwetter­tage in Magdeburg die Ansicht aus, daß es eines Hand­wetters unwürdig sei, an der allgemeinen Staatsversicherung teilzunehmen. Gleichwohl hätte aber die Versicherung manchem Meister großen Segen gestiftet. StaatssekretärGrafPosadowsky erklärte sich gegen eine derartige Versicherung und der Erfolg war der, daß man beschloß, Erhebungen anzustellen.

Der Referent besprach nunmehr die Frage der Meiste r* surfe und gab bezüglich der Frage, ob theoretische oder praktische Kurse, der Auffassung Ausdruck, daß, wenn ein Geselle in bet Lehrzeit praktisch" nichts gelernt hat, ihm ein Meisterkursus auch nicht helfen könne. Das Hauptaugen­merk sei in den theoretischen Kursen auf Buchführung und Kalkulation zu legen. Ein Hauptübelstand gerade sei, baß viele Handwetter nicht in der Lage sind, den Preis ihrer Arbeiten richtig zu berechnen. Die mangelnde Kenntnis einer richtigen Kalkulation hat schon manchen Meister zu­grunde gerichtet. Bezüglich der Lehrlingszüchterei meint Herr Rahardt, daß von einer solchen nicht wohl gesprochen werden könne. Es sei töncht, die Arbeitskräfte zu vermin­dern, um dadurch die Löhne künstlich in die Höhe zu schrauben. Des weiteren erfuhr der sogenannte Bauschwindel und die Gefängnisarbeit eine Beleuchtung. In der Straf­anstalt Rendsburg sei es vorgekommen, daß man staatliche Arbeiten 1 Mark" unter dem Herstellungspreise anfertigte. Daß der Handwerker bei berartiger Konkurrenz alle Lust zum Wettbewerb um öffentliche Ärbeiten verliere, ist selbst­verständlich. Ein Landesgewerbeamt als Aufsichtsbehörde für die Fortbildungsschulen steht in Aussicht. Bezüglich des Fortbildungsschulunterttchts ist der Redner im Gegensatz zum Abg. Jakobskötter der Ansicht, daß mit Recht über die Ver­legung des Unterrichts in die Arbeitszeit in den Kreisen der Handwerker Erregung herrscht. Wer heute die Annehmlich­keiten der Lehrlingsausbildung zu würdigen weiß, der wird unter den gegebenen Umständen die Unlust zur Lehrlings- Ausbildung verstehen. Den jungen Leuten schadet der Sonntag- wie Abendunterricht keineswegs. Die Unlust zur Ausbildung wieder hat den Mangel an Arbeitskräften zur Folge und man fördere birett die Macht der Arbeiter, die dann zu den frivolsten Streiks neigten.

Ein besonderer Schutz des Meistertitels ist ebenso dringend. Irgendwelche Votteile biete die Meisterprüfung bisher nicht. "Der Redner erwähnt die in dieser Frage dem Kammertage in Köln vorzulegenden Entwürfe von Wiesbaden und Erfurt und meint, daß man in der Frage des Befähigungs­nachweises einen Schtttt weiter gehe und »en für das Bau­gewerbe zum mindesten fordern muß. Dem allgemeinen Be­fähigungsnachweis wird die Regierung unter keinen Um­ständen stattgeben, zumal wenn man dann noch die Meinung der Parteien im Reichstage und die Uneinigkeit in den eigenen Reihen in Bettacht zieht. Dessenungeachtet ist es aber sehr wohl möglich, daß nur der ein Gewerbe betreiben darf, der es wirklich erlernt hat. * .

Die Stellung des Zentrums, der Konservativen und der