Zweites Blatt.
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General-Anzeiger
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Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei der verein, ev. WaiseuhaujeS in Hanau.
Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fimfgespaltsre PetitzeUe »der beten Ramu lä Psg., im Rellamenteil bic Zeile 35 Psg.
Verantwortl. Redakteur: G. Schtecker in Hanau.
Nr. 158 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
Samstag den 8. Juli
Fernsprechanschlutz Nr. 605.
1905
Amtliches.
Landkreis Fjanau.
Bekmtmchmigeii des Königlichen LaadratSamtö.
Die Landwirtschaftskammer zu Cassel hat um Mitteilung darüber gebeten, wie sich die Bestimmung über die Schadenersatzpflicht des Tierhalters nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs tatsächlich entwickelt hat. § 833 lautet:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Die Herren Bürgermeister ersuche ich um Bericht binnen 2 Wochen, ob und welche Fälle vorgekommen sind, in denen Landwirte auf Grund der angeführten Bestimmung zur Schadloshaltung herangezogen sind, sowie ferner darüber, ob die zum Schadenersatz herangezogenen Tierhalter gegen ihre Haftpflicht versichert waren.
Hanau den 3. Juli 1905.
Der Vorsitzende des landwirtschaftlichen Kreisvereins.
V 4355 v. Beckerath, Landrat.
Stadtkreis Fjanau.
Bekanntmachung.
Johanni-Durchschnittspreise in Hanau im Jahre 1905.
1. Weizen â. 100 kg .
♦
18,25 Mark
„ „ 1 hl .
14,60
»
2. Roggen „ 100 kg .
♦
♦
16,20
ff
„ „ 1 hl •
♦
11,99
ff
8. Gerste „ 100 kg *
♦
♦
♦
17,75
*
„ „ 1 hl .
♦
•
11,72
ff
4. Hafer „ 100 kg .
•
♦
15,78
ff
„ „ 1 hl .
6,94
*
5. Kartoffeln, ordinäre, ü 100 kg „ englische â 100 kg
7,25
ff
13,50
ff
6. Welschkorn â 100 kg
19,00
*
7. Roggenstroh ü 50 kg
•
2,46
ff
8. Haferstroh â 50 kg
•
♦
♦
2,30
ff
9. Gerstenstroh â 50 kg
♦
♦
2,23
ff
10. Heu Ä 50 k?
♦
•
♦
3,24
ff
11. Buchenschettholz â 1 rm
•
♦
11,50
ff
12. Eichenscheitholz â 1 rm
♦
9,00
ff
13. Tannenscheitholz â. 1 rm
•
•
•
9,50
ff
Hanau den 5. Juli 1905.
Städtische Polizei-Verwaltung.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 13173
Städtisches Wasserwerk.
Diejenigen, welche mit Zahlung des Wassergeldes und der Kanalbetriebsgebühr für April/Juni d. J. noch im Rückstände sind, werden hierdurch aufgefordert, diese Rückstände bis zum 17. Juli bei unserer Kasse, Leipzigerstraße 17, während der Stunden vormittags von 8—12'/z Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr einzuzahlen, da vom 18. Juli ab die zwangsweise Beitreibung der rückständigen Beträge erfolgen wird.
Hanau den 3. Juli 1905.
Die Wasserwerks-Direktion.
v. Gäßler. 13164
Handelsregister.
Firma Zeau Oswald in Hanau: Das Handelsgeschäft ist auf den Etuisschreiner Heinrich Jakob Wilhelm Hofmann und den Etuismacher Karl Alt, beide in Hanau, übergegangen, welche es unter unveränderter Firma als offene Handelsgesellschaft seit dem 1. November 1904 fortführen. Hanau den 4. Juli 1905.
Königliches Amtsgericht 5. 13185
Hanauer Ortskrankenkaffe.
Bekanntmachung.
6. Nachtrag zu dem Statut der Hanauer Ortskrankenkaffe vom 4» September 1900» Gültig vom Tage der Genehmigung ab.
Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 11. Mai 1905 wird folgende Statutenänderung getroffen: Der § 18,1 im 4. Nachtrag des Statuts fällt weg und tritt an dessen Stelle folgender Wortlaut:
„§ 18,1. Ist der Unfall am Ende der 13. Woche von der beteiligten Berufsgenossenschaft noch nicht anerkannt, so gewährt die Krankenkasse bis zum Tage der Anerkennung das im § 17 vorgesehene Krankengeld vorschußweise weiter, jedoch längstens bis zum Ablauf der 26. Woche."
Hanau den 11. Mai 1905. 13201
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.
I. Schabl, Vorsitzender.
Genehmigung des Bezirksausschusses.
Gaffel den 20. Juni 1905.
BA 2295 gez. Piutti.
Politische Rundschau.
Beirat für Arbeiterstatistik. Im Kaiserlichen Statistischen Amt fand unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. van der Borght am 5. Juli die letzte Sitzung des Beirats für Arbeiterstatistik vor der Sommerpause statt. Den Hauptgegenstand der Beratungen bildete der Bericht des Ausschusses über die Ergebnisse der Kontorerhebung und die Beschlußfassung über ihre weitere Behandlung. Es fanden im wesentlichen die Vorschläge des Ausschusses Annahme, wonach eine gesetzliche Regelung auf der Grundlage der Festsetzung einer Mindestruhezeit empfohlen werden soll. Der Beirat beschäftigte sich ferner mit der Festsetzung des Grundplanes für eine Erhebung über die Arbeitszeit in Plätt- und Waschanstalten. Die Erhebung soll durch eine schriftliche Umfrage eingeleitet werden, auf Grund eines Fragebogens, in welchem nach der Arbeitszeit in der zweiten Oktoberwoche 1905 gefragt wird. Bezüglich der Erhebung über die Lohnbücher in der Kleider- nnd Wäschekonfektton wurde beschlossen, eine Vervollständigung der bisherigen Ergebnisse durch die mündliche Vernehmung weiterer Auskunftspersonen herbeizuführen.
Die Einweihung des 5. Deutschen Reichs- Waisenhauses in Niederbreisig a. Rh. wird am Sonntag den 9. Juli durch die „Deutsche Reichsfechtschule" vollzogen werden, die im Anschluß hieran an diesem Tage in Köln das Fest ihres 25jährigen Bestehens feiert. Diese eigenartige Gesellschaft von Waisenfreunden, die es sich zur Aufgabe macht, wacker zu „fechten" für die deutschen Waisen, wurde im Jahre 1880 in Magdeburg mit einem Anfangskapital von 9 Mark begründet. Jetzt zählt sie im ganzen Deutschen Reich und in einem großen Teil des Auslandes ihre Mitglieder und Gönner nach vielen Tausenden und kann auf ein Sammelergebnis von rund 1 880 000 Mark blicken und vier mustergültig eingerichtete und in ihrem Bestände gesicherte Waisenheimstätten in Lahr, Magdeburg, Schwabach und Salzwedel ihr eigen nennen. Mehrere hundert verwaiste Knaben und Mädchen genießen, ohne Unterschied des kirchlichen Bekenntnisses, aber unter dessen vollster Berücksichtigung, in diesen Anstalten Obdach und Pflege, und eine für Geist und Körper gleichwertige, vernunftgemäße Erziehung. Jetzt rüsten sich die Freunde der Waisenfürsorge zur Fahrt nach dem Rhein, um das fünfte Waisenhaus der „Deutschen Reichsfechtschule" zu weihen, das der Verband Köln in Nieder- breisig als Jubiläumsgeschenk errichtet hat.
Die Zweite hessische Kammer nahm die Regierungsvorlage, durch die zu den Kosten des Baues einer vollspurigen Nebenbahn von Höchst (Odenwald)—Neustadt bis Aschaffenburg an die bayrische Regierung ein Zuschuß von 30 Proz. der Baukosten für die hessische Teilstrecke mit Höchstbettag von 270 000 Mark zu gewähren ist, an. Die Kammer bewilligte ferner den geforderten Zuschuß für die Nebenbahnen Bensheim — Lindenfels, Hetzbach — Beerfelden. Hierauf vertagte sich die Kammer auf unbestimmte Zeit.
Abrechnung für die 19. Wanderausstellung der Deutschne Landwirtschaftsgesellschast in München. Wie von zuverlässiger Quelle verlautet, wird die Höhe des Defizits den Bettag von 20 000 Mark nicht übersteigen. Von den bisherigen 19 Wanderausstellungen brachten nur vier (Frankfurt, Hamburg, Magdeburg, Hannover) einen geringen Ueberschuß; in der Reihe der Ausstcllungs- stätte mit dem geringsten Defizit steht München mit der 7. Ausstellung (1893) an erster und mit der letzten, 19. Ausstellung, an dritte Stelle. Die vorletzte Wanderausstellung in Danzig hatte 184 263 Mk. 89 Pfg. Fehlbettag aufzu-
"^Das neue englische Armeegewehr. Großes Aufsehen in militärischen Kreisen erregt die plötzliche Kassierung
des neuen Armeegewehres mit verkürztem Laufe, von dem etwa 80 000 bereits nach Indien verschifft sind. Die Kassierung erfolgte auf den Druck der öffentlichen Meinung hin, und weil eine hochstehende Person den unzweideutigen Wunsch ausdrückte, Waffenbestellungen von Fachleuten und Militärs und nicht von interessierten Armeelieferanten zu beeinflussen.
Die Eingabe -er Fleischer, die sie an den Reichskanzler um vermehrte Einfuhr lebenden Viehes gerichtet haben, wird in folgenden Ausführungen der „Berliner Pol. Nachr." wenig günstig beurteilt: Um richtig beurteilen zu können, welche Aussicht die von dem Fleischertag an den Reichskanzler gerichtete Bitte hat, die Grenzen für die Einführung lebenden Viehs öffnen zu lassen, muß man sich ver- gegenwärttgen, daß unsere Grenzen ausschließlich aus zwingenden veterinär-polizeilichen Rücksichten geschlossen sind. Die Grenzsperre in dem Umfang, wie sie jetzt platzgreift, ist als notwendig erachtet worden, um den deutschen Viehbestand im Interesse sowohl der deutschen Landwirtschaft wie der Volksgesundheit vor Verseuchung aus dem Ausland zu schützen. Die strenge Durchführung der veterinär-polizeilichen Grenzsperre hat in Verbindung mit der gleich straffen Handhabung der veterinär-polizeilichen Sicherungsmaßregeln im Inland dazu geführt, daß der deutsche Viehbestand allmählich in einem Maße seuchenftei geworden ist, wie dies seit Jahrzehnten nicht der Fall war. Ein Nachlassen der veterinärpolizeilichen Schutzmaßregeln würde bei dieser Lage der Dinge nur gerechtfertigt sein, wenn durch günstige Veränderungen in den Gesundheitsverhältnissen der Viehbestände unserer Nachbarländer die Gefahr einer Verseuchung durch Einfuhr lebenden Viehs ausgeschlossen wäre. Eine Aufhebung der Grenzsperre aber lediglich aus dem Grund herbeizufuhren, weil vorübergehend die Preise im Inland anziehen, würbe mit den Abstchen, auf denen unsere Grenzsperre beruht, in unlösbarem Widerspruch stehen. Wenn ferner in jener Eingabe des Fleischertages auch mit der Behauptung operiert wird, daß, wenn nicht die Grenzen geöffnet würden, nach Inkrafttreten der neuen Zollverträge eine weitere Erhöhung der Fleischpreise im Jnlande zu erwarten sei, so wird unbeachtet gelassen, daß unsere Grenzsperre, obwohl sie ausschließlich von veterinär-polizeilichen Rücksichten diktiert ist, doch die unbeabsichtigte Nebenwirkung hat, der heimischen Viehzucht einen starken Schutz gegen die ausländische Konkurrenz zu gewähren. So lange die Grenzsperre in dem jetzigen Umfang besteht, ist die Hohe der Zollsätze für Schlachtvieh nahezu ohne praktische Bedeutung. Wohl aber würden die höheren Zollsätze der neuen Handelsverträge sich wirksam geltend machen, wenn die Grenzen nach dem Anttag des Fleischertages für die Einfuhr von lebendem Vieh geöffnet würden. Auch dieses Argument ist durchaus nicht geeignet, den Antrag des Fleischertages zu unterstützen.
Aus Deutsch-Südweftafrika. Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Reiter Hermann Schmidt, ftüher Pionierbataillon Nr. 15, am 30. Juni auf Krankensammelstelle Warmbad an Herzschwäche nach Typhus gestorben ; Reiter Karl Nägele, früher Infanterieregiment Nr. 142, am 30. Juni im Lazarett Keetmannshoop am Typhus gestorben. — Am 3. Juli beim Ueberfall der Station Wasserfall Reiter Joseph Winkelhag, früher Husarenregiment Nr. 9, gefallen (Lungenschuß); Reiter Max Moser, ftüher Infanterieregiment Nr. 142, leicht verwundet (Fleischschuß im linken Oberarm).
Untergang eines französischen Unterseebootes. In der Bai von Biserta, in der Nähe des Arsenals von Sidi, ist am gestrigen Donnerstag ein 200 Tons fassendes Unterseeboot mit 13 Mann seiner Besatzung beim Manövrieren gesunken. — Nach einer weiteren Meldung aus Ferryville wurden der Kommandant und zwei Mann der Besatzung des Fahrzeuges in dem Augenblick, in dem sich das Unglück ereignete, in die Lust geschleudert. 13 Seeleute befinden sich noch in dem Unterseeboot, das bis auf den Grund gesunken ist. Taucher berichten angeblich, daß die Seeleute auf ihre Rufe antworteten. _ „
Im englischen Oberhaus richtete Lord Muskerry an die Regierung die Anftage, ob es Tatsache sei, daß die Hamburg-Amerika-Linie auf dem Nil Dampfer laufen lasse oder laufen zu lassen beabsichttge, welche dort mit bett Linien, die britischen Untertanen oder Untertanen der egyp- tischen Regierung gehören, in Wettbewerb treten sollen. Der Minister des Aeußern, Marquis ofLansdowne erwidert, die Tatsache, wenn sie eine Tatsache ist, ist von unseren Vertretern in Egypten nicht gemeldet worden; ich werde Erkundigungen einziehen.
Die marokkanische Frage.
Die Ansicht des spanischen Marineministers.
Madrid, 4. Juli. Der Jmparcial schreibt in seinem heutigen Leitartikel: „Wenn sich die Nachricht bestätigt, daß der Status quo schließlich in Marokko erbalten bleibt, so können wir uns dazu nur beglückwünschen, oenn das ist die Polittk, die Spanien paßt, solange es über keine Akttonsmittel verstigt. In Bezug auf Marokko muß sich unser Vaterland auf die Achtung der Madrid« Kâwentton und