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General-Anzeiger
Amtliches Organ für AM- null Fandkreis Hanan
EinrücknugSgebührr
Die fünf gespaltene Peützei!« oder deren Kaum 1,6 Pf-, im ReklamaUeil die Zeil« 36 Wg.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Der antwort!. Redakteur: T. Schrecker in Hanau.
Nr. 155 N«rnspr«ch»nschl,ch Nr. 605.
Mittwoch den 5. Juli
Fernfprechanfchlitß Nr. 605
1905
Amtliches.
Stadtkreis F)anau.
Zwecks Neudeckung wird die Grimmstratze und zwar von der Friedrichstraße bis zur Bebraerbahnhofstraße vom 6. bis einschl. IL -. Mts. und die Straße Nene Anlage von der Bebraerbahnhofstraße bis zur Grimmstraße vom 12. bis einschl. 15. b. Mts., von der Grimmstraße bis zum Auheimerweg vom 17. bis einschl. 21. d. Mts. für den Fuhrverkehr gesperrt.
Hanau den 3. Juli 1905.
Königliche Polizei-Direktton.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Damentäschchen.
Verloren: 100 Mark in 3 Zwanzigmark- uyd 4 Zehnmarkstücken.
Zugelaufen: 1 schwarzer Rehpinscher w. Geschl. mit gelben Abzeichen, 1 schwarzer Hund mit weißer Brust.
Zugeflogen: 1 Lachtaube.
Hanau den 5. Juli 1905.
Hus Hanau Stadt und fand.
Hanau, 5. Juli.
Sie Ergebnisse der Kmerbennffcht 1904 im Regierungsbezirk Kassel.
Der von dem Reg.- und Gerwerberat Steinbrück in Cassel erstattete Bericht über die Ergebnisse der Gewerbe- aufsicht im Regierungsbezirk Cassel im Jahre 1904 bemerkt im Eingänge, daß die zur Durchführung des Arbeiterschutzes an die Arbeitgeber gestellten Anforderungen im Berichtsjahre nicht immer williges Entgegenkommen fanden und öfters durch polizeiliche Verfügungen und Bestrafungen erzwungen werden mußten. Unter den Arbeitern sind es besonders die Ziegeleiarbeiter und die Steinbrucharbeiter, von denen ein großer Tell nur mit Widerstreben aus die Beobachtung der für sie erlassenen Schutzbestimmungen eingeht und in dem Gewerbeinspektor den Beamten steht, durch dessen Tätigkeit und Anordnungen der Verdienst geschmälert wird. Obwohl infolgedessen das Vorgehen der Gewerbeaufsichtsbeamten bei den Beteiligten zuweilen vorübergehende Mißstimmungen hervorrief, wurden doch die guten und persönlichen Beziehungen der Beamten zu den Arbeitgebern und Arbeitern nicht ernstlich und dauernd gestört. Während und außer der Zeit der festgesetzten Sprechstunden sind die Beamten von 319 (1903 265) Arbeitgebern und 63 (1903 81) Arbeitern ausgesucht worden. Den Arbeitgebern wurde vorwiegend in Genehmigungsangelegenheiten und den Arbeitern in Lohn- und Entlassungsstreitigkeiten Rat erteilt. Außerdem gingen wiederum mehrere schriftliche Anzeigen über Mißstände 'm den Betrieben ein, von denen nur ein Teil begründet war und zur Abstellung von Mängeln Anlaß gab, während namentlich die Anzeigen ohne Unterschrift meist unbegründet oder wenigstens übertrieben waren.
Don den im Berichtsjahre im Auffichtsbezirk vorhandenen 2704 Fabriken und den ihnen gleichgestellten Anlagen sind 50,7 pCt. mit 83,7 pCt. der Arbeiter revidiert worden. Von den Fabriken, in denen Arbeiterinnen beschäftigt werden, sind 67 pCt. mit 89 pCt. der erwachsenen Arbeiterinnen und von denen mit jugendlichen Arbeitern 65 pCt. mit 82 pCt. der Jugendlichen revidiert worden. In den gewerblichen Anlagen, die nicht zu den Fabriken und den ihnen gleichgestellten Anlagen gehören, für die aber der Bundesrat besondere Vorschriften erlassen hat, sind 20 Revisionen aus geführt worden. Außerdem sind von den 297 Gast- und Schank- wirtschaften mit gewerblichen Arbeitern 283 von den Polizeibeamten revidiert worden.
Die Beschäftigung von schulentlassenen, noch nicht 14 Jahre alten Kindern kommt im Reg.-Bez. Cassel nur in geringem Umfange vor. Ihre Annahme erfolgt fast ausschließlich auf das Bitten der Eltern, die die junge Arbeitskraft, womöglich in der Fabrik, in der sie selbst beschäftigt werden, nutzbringend verwenden wollen. Die Zunahme der in den Fabriken beschäftigten jungen Leute von 14 bis 16 Jahren beträgt 555 oder 10 Prozent (1903 5133, 1904 5688). Diese Vermehrung ist zum Teil eine nur scheinbare, weil in diesem Jahr infolge der Verordnung vom 17. Februar 1904 179 jugendliche Arbeiter aus 91 Werkstätten der Kleiderund Wäschekonfektion neu mitzuzählen waren. Bemerkens- totTt ist die Zunahme der jugendlichen Arbeiter beiderlei Geschlechtes in den Gruppen: Industrie der Steine und Erden (16 Prozent), Glashütten (33 Prozent) und chemische Industrie (38 Prozent-. Die Mehreinnahme von jugendlichen Arbeitern beruht auf der Vergrößerung der Betriebe. Auch die erwachsenen männlichen Arbeiter in der Textilindustrie haben von 2385 im Jahre 1903 auf 2717 im Jahre 1904, d. h. um 14 Prozent zugenommen. Unter den Zuwiderhandlungen gegen ' die Bestimmungen zum Schutze
jugendlicher Arbeiter betrifft die Mehrzahl wie früher Formvorschriften. In 52 Fabrikbetrieben wurden schulentlassene Kinder und jugendliche Arbeiter über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt; gegen die Schuldigen wurde Strafanzeige erstattet. Die Höhe der Strafe schwankt zwischen 3 und 20 Mk. Im ganzen wurden in 185 Betrieben Zuwiderhandlungen festgestellt, die in den oben erwähnten 52 Fällen zu Bestrafungen führten. Auf "die Entfernung der jugendlichen Arbeiter von gefährlichen und gesundheitsschädlichen oder verantwortungsvollen Stellen wurde mit besonderem Nachdrucke hingewirkt. Bemerkenswert ist, daß die Bekanntmachung vom 15. November 1903, welche die für Ziegeleien bisher gewährten Ausnahmen aufhebt, auf die Zahl der in diesen Betrieben beschäftigten jugendlichen Arbeiter ohne Einfluß geblieben ist. Die Lohnzahlungs- b ü ch e r für Minderjährige werden nur selten ordnungsmäßig geführt, weil die Arbeiter entweder die Annahme der Bücher verweigern oder die Bücher vor der nächsten Lohnzahlung nicht wieder Zurückbringen. Die Klagen über die Verrohung der jugendlichen Arbeiter, die nicht unter sorgsamer Aufsicht der Fabrikleitung stehen, bezeichnet der Bericht als nicht ohne Berechtigung.
Die Zunahme der in 614 Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen beschäftigten erwachsenen Arbeiterinnen beträgt 614 (1903 9169 und 1904 9783), das sind 6,7 Proz. (1903 2,2 Proz.). Auch bei dieser Zunahme ist zu berücksichtigen, daß 400 Arbeiterinnen aus 105 Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion (Damenschneidereien und Putzmachereien) neu mitgezählt wurden sind. In den Kreisen Hanau Stadt und Land und Gelnhausen nehmen die Zigarrenfabriken fast alle verfügbaren weiblichen Arbeitskräfte in Anfpruch, so daß es einer Gummiwarenfabrik, die bei der Verlegung der Betriebsstätte in einen Neubau wesentlich vergrößert worden ist, sehr schwer fällt, ihren Bedarf an Arbeiterinnen zu decken. In anderen Gegenden des Bezirks mit vorherrschender Textilindustrie hat sich der Mangel an Arbeiterinnen schon längere Zeit fühlbar gemacht und einen Unternehmer veranlaßt, einigen geschickten Weberinnen, die ihm kündigten, höheren Lohn zu bewilligen und sie von dem Eintritt in eine andere Fabttk zurückzuhalten, zu dem sie bereits verpflichtet waren. Er hat außerdem den seitens der Firma von dem Gewerbegerichte geltend gemachten Schadenersatz bereitwilligst bezahlt. Auch in den Cigarren- sabttken, die in den ländlichen Ortschaften auf Arbeiterinnen angewiesen sind, macht sich der Mangel an weiblichen Ar- beitsttäften bemerkbar, weil für die nach der Verheiratung ausgeschiedenen Arbeiterinnen nicht genügender Ersatz zu finden ist.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zum Schutze der Arbeiterinnen wurden in 28 Betrieben ermittelt. In 7 Fälleu trat Bestrafung ein. Die Zuwiderhandlungen haben ihren Grund aber zumeist in der Sorglosigkeit der Arbeitgeber gegenüber den formellen Vorschriften.
Die bewilligten Ueberarbeitsstunden für Ar- beiterinnen sind von 22 821,5 (1903) auf 10 484, die daran beteiligten Arbeiterinnen von 1073 auf 981 und die Tage, an denen Ueberarbeil bewilligt worden war, von 356 auf 261 zurückgegangen. Die Durchführung der durch die Verordnung vom 17. Februar 1904 abgeänderten Verordnung vom 31. Mai 1897, betreffend Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektton ist besonderen Schwierigkeiten nicht begegnet.
Nach dem Bericht hat die Industrie des Aufsichts- bezitts im allgemeinen keinen merklichen Auf - s ch w u n $ erfahren. Obwohl durch die kttegettschen Ereignisse für einzelne Jndustriegruppen reichliche Arbeitsgelegenheit vorhanden war, stockte der Geschäftsgang in anderen Jndusttiegruppen. Infolge des amerikanischen Wettbewerbs haben einzelne Inhaber mittlerer Betttebe der Lederindustrie Konkurs anmelden müssen. Die durch die Ein- fchränkung und durch die Geschäftsaufgabe einzelner Betriebe freigewordenen Arbeiter haben jedoch ohne Schwiettgkeit in anderen gut beschäftigten Fabriken Arbeit gefunden. Die Anzahl der erwachsenen in den Fabriken und in den chnen gleichgestellten Anlagen beschäftigten Arbeiter ist auf 41622 (1903 : 40 870) oder um 2,8 Proz. gestiegen. Die Gesamtzahl der Arbeiter einschließlich der Arbeiterinnen, der jugendlichen Arbeiter und der Kinder beträgt 57 225 (1903: 54 876) und die Zunahme der Gesamtheit der Arbeiter 2359 Arbeiter, d. i. 4,2 Prozent. Diese Vermehrung verteilt sich hauptsächlich auf die Maschinenindusttte und die Textilin- dusttte. Die Verkürzung der Arbeitszeit, wie sie die Bundesratsverordnung, bett, die Einrichtung und den Bettieb von Steinbrüchen und Steinhauereien, vom 20. März 1902 vorschreibt, wird merkwürdigerweis e von ben Arbeitern als ein unberechtigter Singriff in ihre Rechte angesehen, der sie an der vollen Ausnutzung ihrer Arbeitskraft und an der Erreichung des vollen Arbeitsverdienstes hindere. Bezüglich der Bewilligung von der Sonntagsruhe ist eine Minderung zu bemerken. Der Rückgang ist zum Teil auf die Verhältnisse der Bijouterie-Industrie zurückzuführen, durch die sich der Bedarf an Ueberarbeit von 9746 Sonntagsarbeitsstunden auf 3500 vermindert hat. Zuwiderhandlungen gegen die Sonntagsruhebestimmungen sind wiederum in ziemlicher Anzahl festgestellt und bestraft worden. Die
Bedeutung der Arbeiterausschüsse im Auffichtsbezirk beschränkt sich fast ohne Ausnahme auf das Zusammenwirken in Krankenkassenangelegenheiten. Streiks kamen im Bezirksjahre ziemlich häufig vor, doch gewannen sie keine große Ausdehnung.
Von den Unfällen, die den Gewerbeaufsichtsbeamten bekannt geworden sind, haben 106 eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen und 19 den Tod zur Folge gehabt. Von den letzten ereigneten sich 7 beim Brechen, Sprengen und Graben in Steinbrüchen und in Sandgruben und einer infolge unbefugtrn Auflegens von Riemen während des Ganges der Maschine. Andere Todesfälle sind durch Verbrennungen und Sturz bei Außerachtlassung der bekannten Schutzvorschttften herbeigeführt worden. ^Bemerkenswert ist, daß an den schweren Unfällen mit langer Erwerbsunfähigkeit die jugendlichen Arbeiter erheblich beteiligt sind. Der Bettcht enthält deshalb die Mahnung, die unerfahrenen und unzuverlässigen jungen Leute von den gefährlichen Holzbearbeitungsmaschinen, Kreissägen usw. fernzuhalten. Die Unfalluntersuchungen haben nur in einzelnen Fällen dazu geführt, Schutzmaßregeln zu veranlassen. Sie haben aber wiederum gezeigt, daß ein großer Teil der Unfälle bei Anwendung der nötigen Aufmerksamkeit hätte vermieden werden können. Die Unfallverhütungsvorschttften hängen zwar aus, sie werden aber von den Arbeitern nur sehr selten gelesen. Auch die Arbeitgeber, besonders der kleineren und mittleren Betttebe, beachten sie nach dem Bettcht selten, so daß die Anregung, von den Vorschriften Kenntnis zu nehmen, für den Arbeiter recht oft fehlt. Die aus dem Arbeiterstande hervorgegangenen Unternehmer kleiner Betriebe halten mehrfach Schutzvorttchtungen nicht für nötig, weil solche während ihrer früheren Beschäftigung noch nicht angebracht waren. In diesen Betrieben mußte die Beschaffung von Schutzblechen usw. zum Teil durch Besttasung erzwungen werden. In den größeren Betrieben entstehen solche Schmierigkeiten nur noch selten, da deren Inhaber aus den Unfällen des eigenen Be- ttiebes oder gleichartiger anderer Betttebe den Wett selbst der unscheinbarsten Schutzvorttchtung gelernt haben.
Auf die Beseitigung gesundheitlicher Einflüsse in den Bettieben haben die Aufsichtsbeamten auch im Berichtsjahre ein reges Augenmerk gerichtet. Auf mehrere Fabrikanten haben die Beamten in Bezug auf die Herstellung von ausgiebigen Wasch- und Badeeinrichtungen erfolgreich einge- wirtt. Leider sind die Klagen der Betriebsleiter sehr oft begründet, daß diese zur Verminderung von gesundheitsschädlichen Einflüssen beschafften Einrichtungen, ebenso wie die nicht immer aus eigenem Antriebe den Arbeitern zur Ver- fügung gestellten Aufenthalts- und Speiseräume von den Arbeitern nicht benutzt werden.
Was die wirtschaftlichen Verhältnisse bet Arbeiter anlangte, so beklagte der Bericht, daß die Mietpreise der Wohnungen und die Kosten der Lebenshaltung der Arbeiter zum Durchschnittsverdienst in keinem günstigen Verhältnis stehen. Um dem Mangel an guten und gesunden, kleinen Wohnungen abzuhelfen, haben Spar- und Bauvereine, Chttstliche Bauvereine, Gemeinnützige Baugesellschaften, die Stadtverwaltung in Hanau und mehrere Fabrikanten, letztere für ihre Arbeiter, eine rege Tätigkeit entwickelt. Der Bauverein St Josef in Hanau hat z. B. seit seiner 8jährigen Wirksamkeit 39 Häuser mit 95 Wohnungen geschaffen. _ Die Stadtverwaltung von Hanau ist auf dem Wege der Beschaffung besserer Arbeiterwohnungen rüstig fortgeschritten.
* Gendarmerie. In Bruchköbel wurde der berittene Gendarm Lüttich stationiert.
* Versetzt wurde von Cassel nach Hanau der Schutzmann Emden.
* Bestandenes Examen. Der Bureaudiätar Jakob auf der Königl. Spezialkommission dahier hat sein Examen als Spezialkommissions-Settetär bestanden.
* Edelmetallwaren. Rußland empfing im Jahre 1904 aus Deutschland für 1 492 000 Rubel Gold-, Silberund Platinawaren; der Wert der Einfuhr blieb danach gegen das Vorjahr, indem er 2 050 000 Rubel betrug, um 558 000 Rubel zurück.
* Briefkasten. Es empfiehlt sich bei Neubauten von vornherein in den Eingangstüren zu den einzelnen Wohnungen Einwurfsspalten und an der Innenseite der Türen Briefkasten anzubringen, ferner den Einwurfspalten solche Ausdehnungen zu geben, daß von den bestellenden Boten auch stärkere Briefe und Drucksachen eingesteckt werden können.
* Der „Freigerichter Bund" unternahm am Sonntag in Gemeinschaft mit dem Spessart-Touristen-Verein von Hanau einen Ausflug nach dem Hahnenkamm. — Der Erweiterungsbau des Unterkunftshauses auf dem Hahnenkamm, zu welchem einige Touristenvereine namhafte Spenden gemacht haben, wurde am Sonntag eröffnet. Der acht Meter lange und fünf Meter breite Raum soll künftig als Klublokal für Mitglieder deutscher Touristenvereine, die sich durch Mitgliedskarte und Vereinszeichen legitimieren, gelten. Diese Mitglieder haben auch freien Eintritt zum Ludwigsturm.